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   BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03   

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BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03 (https://dejure.org/2004,1318)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2004 - 1 AZR 308/03 (https://dejure.org/2004,1318)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 (https://dejure.org/2004,1318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungspflichtigkeit bezüglich einer vollständigen Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen; Arbeitsrechtliche Einordnung einer tariflichen Leistungszulage; Zusprechen einer nicht in einer Klageforderung beantragten Zulage; Verrechnung einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § ... 26 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 284 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; Manteltarifvertrag für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 1990 idF vom 31. März 2000 § 26 Nr. 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Zulage; Prozessrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen; Nachweis eines Betriebsratsbeschlusses; Verstoß eines Urteils gegen § 308 Abs. 1 ZPO; Höhe des Zinssatzes ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung (nur) der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen: Mitbestimmung des Betriebsrats nur bei einheitlicher auf beide Stufen bezogener Anrechnungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 70
  • MDR 2005, 280
  • NZA 2005, 66
  • BB 2004, 2824
  • BB 2005, 722
  • DB 2005, 168
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94

    Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Auch der Umstand, dass der Arbeitgeber zunächst eine Tariflohnerhöhung voll weitergibt und die übertarifliche Zulage sodann mit einer späteren Tariflohnerhöhung verrechnet, schließt es nicht aus, dass er einheitlich über die anrechnungsfreie Weitergabe der ersten und die anschließende Anrechung der zweiten Tariflohnerhöhung entscheidet, um auf diese Weise die Verteilungsgrundsätze zu ändern (BAG 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72, zu B II 2 c bb der Gründe).

    Weil in einer Tarifrunde meistens nur eine Tariflohnerhöhung vereinbart wird, kann der Arbeitgeber bei seiner Reaktion das Ergebnis späterer Tarifrunden noch nicht vorhersehen und in einem Gesamtkonzept berücksichtigen (BAG 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72).

    Über den Umfang des für übertarifliche Leistungen vorgesehenen Dotierungsrahmens kann der Arbeitgeber zu jeder Zeit - mitbestimmungsfrei - neu entscheiden (dazu Kreßel, Gemeinsame Anmerkung zu BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - und 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - SAE 1996, 100).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Die Anrechnung unterliegt deshalb keiner Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C 4 bis 6 der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 56, zu III der Gründe; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 42, zu II 1 a der Gründe; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 170, zu D II der Gründe).

  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Die Anrechnung unterliegt deshalb keiner Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C 4 bis 6 der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 56, zu III der Gründe; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 42, zu II 1 a der Gründe; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 170, zu D II der Gründe).

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    So liegt eine insgesamt nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtige Änderung der Entlohnungsgrundsätze vor, wenn nur wenige Monate nach der vollständigen Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen eine neue übertarifliche Leistung gewährt wird und beide Vorgänge auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers beruhen (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96, 100 ff., zu B II 3 der Gründe).

    Über den Umfang des für übertarifliche Leistungen vorgesehenen Dotierungsrahmens kann der Arbeitgeber zu jeder Zeit - mitbestimmungsfrei - neu entscheiden (dazu Kreßel, Gemeinsame Anmerkung zu BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - und 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - SAE 1996, 100).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Der gute Glaube des Arbeitgebers an das Vorliegen eines Betriebsratsbeschlusses ist gesetzlich nicht geschützt (BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 7 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 7, zu II 3 b der Gründe mwN; vgl. auch 10. November 1992 - 1 AZR 183/92 - BAGE 71, 327, 332, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 183/92

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Prämienerhöhungen

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Der gute Glaube des Arbeitgebers an das Vorliegen eines Betriebsratsbeschlusses ist gesetzlich nicht geschützt (BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 7 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 7, zu II 3 b der Gründe mwN; vgl. auch 10. November 1992 - 1 AZR 183/92 - BAGE 71, 327, 332, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Die Anrechnung unterliegt deshalb keiner Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C 4 bis 6 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 AZR 690/95

    Anrechnung von Zulage bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 56, zu III der Gründe; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 42, zu II 1 a der Gründe; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 170, zu D II der Gründe).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Steigen die Tariflöhne anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Anrechnung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 a der Gründe mwN; 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 33).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2003 - 3 Sa 1167/02

    Freiwillige Zulagen - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Februar 2003 - 3 Sa 1167/02 - aufgehoben.
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 111, 70).

    Gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 111, 70).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - aaO.).

    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder ob den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).

    Eine rechtliche Verpflichtung, schon bei Wirksamwerden der ersten Stufe einer Tariferhöhung eine Entscheidung über die Reaktion auf das Wirksamwerden der zweiten Stufe zu treffen, besteht nicht (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe, BAGE 111, 70).

    Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).

  • LAG Hamm, 07.04.2006 - 10 TaBV 1/06

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Verbot der Privatnutzung von Internet und

    Durch das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG kann der Arbeitgeber auch nicht gehindert werden, Leistungen mitbestimmungsfrei einzuschränken oder ganz abzuschaffen (BAG, Beschluss vom 03.12.1991 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 51; BAG, Urteil vom 18.11.2003 - AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 15; BAG, Urteil vom 08.06.2004 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 124; Fitting, a.a.O., § 77 Rz. 186, 189 ff. und § 87 Rz. 443 ff., 448; ErfK/Kania, a.a.O., § 87 BetrVG Rz. 107 ff., 113 m.w.N.).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. etwa 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 -BAGE 111, 70, zu B I 1 der Gründe mwN).

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegt eine Anrechnung dann nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (vgl. etwa 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 2 a der Gründe mwN).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08

    Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulage

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 111, 70).

    Gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 111, 70).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - aaO.).

    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 111, 70; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 96).

    Eine rechtliche Verpflichtung, schon bei Wirksamwerden der ersten Stufe einer Tariferhöhung eine Entscheidung über die Reaktion auf das Wirksamwerden der zweiten Stufe zu treffen, besteht nicht (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe, BAGE 111, 70).

    Von besonderer Bedeutung für die Frage, ob von einer Gesamtkonzeption ausgegangen werden kann, ist aber vor allem der zeitliche Abstand zwischen den Anrechnungsmaßnahmen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 79, 96; 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 70).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 23 Sa 1484/16

    Anrechnung Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (BAG, Urteile vom 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe m.w.N.; vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Juris Rz. 17).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG. Urteile v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - aaO; vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Juris Rz. 18).

    Vielmehr kann es auch darauf ankommen, ob mehrere voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung vorliegen oder ob den Entscheidungen eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers zugrunde liegt (vgl. BAG, Urteile vom 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c aa der Gründe; vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zu B II 3 der Gründe; vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Juris Rz. 19).

    Eine rechtliche Verpflichtung, schon bei Wirksamwerden der ersten Stufe einer Tariferhöhung eine Entscheidung über die Reaktion auf das Wirksamwerden der zweiten Stufe zu treffen, besteht nicht (BAG, Urteile vom 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe; vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Juris Rz. 20).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Nicht mitbestimmungspflichtig ist eine Anrechnung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 70) .

    Die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Hauptpersonalrats hat nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung die Unwirksamkeit der Anrechnungsentscheidungen zur Folge (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 70) .

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04

    Abbau einer Ministerialzulage

    Steigen die Tarifentgelte anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Anrechnung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 1 der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 der Gründe mwN).

    Nicht mitbestimmungspflichtig ist eine Anrechnung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

    Die Erfüllung der einen Forderung soll gleichzeitig das Erlöschen einer anderen bewirken (vgl. zur "Anrechnung" bei Abfindungsleistungen nach § 113 Abs. 3 BetrVG und bei Sozialplanabfindungen BAG 13. Juni 1989 - 1 AZR 819/87 - BAGE 62, 88, zu B III 3 a der Gründe und 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377, zu II der Gründe; zur "Anrechnung" von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 1 der Gründe mwN; vgl. ferner auch 17. Oktober 2000 - 3 AZR 7/00 - BAGE 96, 54, zu B II 1 b der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, zu II 3 c bb der Gründe) .
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

    Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW;

    Ob eine Tariferhöhung individualrechtlich auf eine übertarifliche Vergütung angerechnet werden kann, hängt von der zugrunde liegenden Vergütungsabrede ab (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 = AP Nr. 40 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung; Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen dann mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Die Darlegungslast ist aber wegen des Grundsatzes der Sachnähe abgestuft (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 2 c bb (2) der Gründe).
  • LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14

    Anrechnung Tariferhöhung

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung -

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 357/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 358/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Hamm, 04.01.2005 - 19 Sa 1790/04

    Unberechtigte Anrechnung einer Besitzstandszulage auf Tariflohnerhöhung

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 356/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2006 - 11 Sa 1002/04

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Anrechnung von Tariferhöhungen auf eine

  • LAG Hamm, 13.10.2005 - 4 Sa 2340/04

    Abgrenzung der sog. Neumasseverbindlichkeiten i.S.v. § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO von

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 47/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Wahlvorstand - Bestellung - Erledigungserklärung

  • LAG Hessen, 16.11.2012 - 8 Sa 619/12

    Anrechnung einer Zulage

  • ArbG Herford, 18.06.2012 - 1 Ca 1361/11

    1) Als Neumasseverbindlichkeit i.S.d. § 209 Abs. 2 Ziff. 2 InsO gilt auch die

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1730/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1736/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 04.05.2012 - 15 Sa 1738/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1725/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1724/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1726/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1727/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1729/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1731/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1733/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1734/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1735/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1737/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1739/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

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