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   BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03   

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BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03 (https://dejure.org/2004,997)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 1 ABR 30/03 (https://dejure.org/2004,997)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 (https://dejure.org/2004,997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer zwischen den Betriebsparteien geschlossenen Vertragsstrafenvereinbarung ; Anspruch des Betriebsrates gegen Arbeitgeber auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten direkt an sich selber; Generelle Rechtsfähigkeit und ...

  • Judicialis

    BetrVG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Vertragsstrafenvereinbarung zwischen Betriebsparteien; Partielle Vermögensfähigkeit des Betriebsrats; Dispositionsfonds des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.9.2004)

    Betriebsräte dürfen keine Vertragsstrafen kassieren // Arbeitnehmervertretungen sind nicht vermögensfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 96
  • ZIP 2005, 183
  • MDR 2005, 515
  • NZA 2005, 123
  • BB 2005, 163
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und allgemeiner Ansicht im Schrifttum besitzt der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit (vgl. BAG 24. April 1986 - 6 AZR 607/83 - BAGE 52, 1, 10 = AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 4, zu II 2 a der Gründe mwN; 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - BAGE 99, 208, 211 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 71 = EzA BetrVG 1972 § 22 Nr. 2, zu B II 1 der Gründe; DKK-Wedde Einl. Rn. 122; Fitting BetrVG § 1 Rn. 217; Kraft GK-BetrVG § 1 Rn. 77; Richardi in Richardi BetrVG Einl. Rn. 112).

    Soweit er im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Inhaber vermögensrechtlicher Ansprüche sein kann, bedingt dies im entsprechenden Umfang seine Vermögensfähigkeit (vgl. BAG 24. Oktober 2001 aaO; Fitting aaO § 1 Rn. 218; Richardi aaO Einl. Rn. 109 ff.; Kraft aaO § 1 Rn. 75; DKK-Wedde Einl. Rn. 123).

    Dabei geht es im Wesentlichen um die ihm nach § 40 Abs. 1 und 2 BetrVG zustehenden Ansprüche (vgl. BAG 24. Oktober 2001 aaO; vgl. ferner zu einer Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42, zu B I der Gründe).

  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und allgemeiner Ansicht im Schrifttum besitzt der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit (vgl. BAG 24. April 1986 - 6 AZR 607/83 - BAGE 52, 1, 10 = AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 4, zu II 2 a der Gründe mwN; 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - BAGE 99, 208, 211 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 71 = EzA BetrVG 1972 § 22 Nr. 2, zu B II 1 der Gründe; DKK-Wedde Einl. Rn. 122; Fitting BetrVG § 1 Rn. 217; Kraft GK-BetrVG § 1 Rn. 77; Richardi in Richardi BetrVG Einl. Rn. 112).

    Er kann außerhalb seines gesetzlichen Wirkungskreises nicht als Rechtssubjekt Geschäfte tätigen und selbst Gläubiger oder Schuldner privatrechtlicher Forderungen werden (BAG 24. April 1986 aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2003 - 4 TaBV 1353/02

    Vertragsstrafe für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. April 2003 - 4 TaBV 1353/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03
    Dabei geht es im Wesentlichen um die ihm nach § 40 Abs. 1 und 2 BetrVG zustehenden Ansprüche (vgl. BAG 24. Oktober 2001 aaO; vgl. ferner zu einer Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42, zu B I der Gründe).
  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Das Bundesarbeitsgericht spricht dem Betriebsrat jedoch die Fähigkeit zu, Inhaber vermögensmäßiger Rechtspositionen zu sein, soweit er innerhalb des ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Wirkungskreises tätig wird (vgl. Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG 1972 unter B. I.; vom 24. Oktober 2001 aaO; vom 29. September 2004, NZA 2005, 123, 124 und vom 23. August 2006, AP Nr. 12 zu § 54 BetrVG 1972 Rn. 50, jew. mwN).

    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bislang nicht ausdrücklich entschieden (die Teilrechtsfähigkeit im Verhältnis zum Arbeitgeber bejahend: BAG, Beschluss vom 29. September 2004 aaO).

    Nach der - zu einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergangenen - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besitzt der Betriebsrat, soweit er nicht vermögensfähig ist, keine Rechtsfähigkeit zum Abschluss von Vereinbarungen, durch die eigene vermögensrechtliche Ansprüche begründet werden sollen (BAG, Beschluss vom 29. September 2004 aaO).

    Vermögensfähig ist der Betriebsrat im Bereich des § 111 BetrVG jedoch nur, soweit ihm gegen den Arbeitgeber ein Anspruch aus § 40 BetrVG auf Erstattung der durch seine Tätigkeit entstehenden erforderlichen Kosten zusteht (in diesem Sinne Triebel aaO S. 88 f; Fitting aaO § 1 Rn. 209 und wohl auch Düwell/Kloppenburg aaO § 1 Rn. 147; zur Begründung der Vermögensfähigkeit des Betriebsrates durch seine vermögensrechtlichen Ansprüche gemäß § 40 BetrVG vgl. BAG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 aaO und vom 29. September 2004 aaO).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Sie übersieht, dass der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit besitzt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 96) und deshalb ihm gegenüber eine Zwangsvollstreckung nach §§ 888, 889 ZPO nicht möglich ist (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 27, BAGE 133, 342) .
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Vertragsstrafe zugunsten Dritter

    Das gilt auch für Vereinbarungen, die auf die Zahlung einer Vertragsstrafe an einen dem Betriebsrat zur Verfügung stehenden Fonds gerichtet sind (29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - BAGE 112, 96, 98 f.).

    Die Vereinbarung einer Zahlungspflicht des Arbeitgebers an einen Dritten im Falle der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts scheitert allerdings nicht an der nur partiellen Vermögensfähigkeit des Betriebsrats (Senat 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - BAGE 112, 96, 99).

  • LAG Köln, 20.07.2018 - 9 TaBV 74/17

    Rechtsanwaltskosten; Inhalt des Freistellungsanspruchs aus § 40 Abs. 1 BetrVG ;

    Er ist jedoch insoweit partiell vermögensfähig, als das Betriebsverfassungsgesetz vermögensrechtliche Ansprüche für ihn vorsieht, wie dies bei den Ansprüchen aus § 40 Abs. 1 und 2 BetrVG der Fall ist (BAG, Beschluss vom 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 -, BAGE 112, 96-100, Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 184/10

    Betriebsrat als Schuldner des seinem Berater zustehenden Honorars

    Richtig ist vielmehr, dass der Betriebsrat im Rahmen der ihm nach dem BetrVG obliegenden Aufgaben, seines gesetzlichen Wirkungskreises teilrechtsfähig (vgl. BAG, a. a. O. [unter II 2 a der Entscheidungsgründe]; AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 71 [unter B II 1 der Entscheidungsgründe]; NZA 2005, 123, 124; AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 12 [Tz. 50]; LG Lüneburg, Urt. v. 25.10.2007 - 4 O 160/07, juris-Rn. 24 ff.; Hessischer VGH, Beschluss v. 03.08.2009 - 1 A 1474/09.Z, juris-Rn. 2; Fitting, BetrVG, 25. Aufl. 2010, § 1 Rn. 205 ff.; Oetker NZA 2002, 465, 471 f.; Richardi, BetrVG, 12. Aufl. 2010, Einl. Rn. 111 ff.) und insofern in der Lage ist, Verträge über zugehörige Hilfsgeschäfte zu schließen (so ausdrücklich Fitting, a. a. O. Rn. 207; Oetker, a. a. O.; Richardi, a. a. O., Rn. 113; ähnlich BAG NZA 2005, 123, 124 ["außerhalb seines gesetzlichen Wirkungskreises nicht"]; AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 12 [Tz. 48, 50, zur Beschaffung eines Versammlungsraumes]; LG Lüneburg, a. a. O., juris-Rn. 26; LAG Hamm BeckRS 2009, 74322 [unter B II 1 der Entscheidungsgründe, zur Buchung einer Schulung]); die Entgeltforderung aus dem Hilfsgeschäft, etwa dem Beratungsvertrag, richtet sich demgemäß gegen den Betriebsrat (vgl. Fitting, a. a. O., § 40 Rn. 17, § 111 Rn. 124; Oetker, a. a. O., 472).
  • LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 TaBV 132/07

    Vertragsstrafe; Vereinbarung; Betriebsrat; Arbeitgeber; Wirksamkeit; Versetzung

    Eine solche Abrede mit der Maßgabe, dass die Vertragsstrafe ein außenstehender Dritter erhalten soll, wiederspricht nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 29.09.2004 - 1 ABR 30/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 81) weder der nur partiellen Rechts- und Vermögensfähigkeit des Betriebsrates noch dessen Unabhängigkeit und auch nicht den Grundsätzen der Unentgeltlichkeit des Ehrenamtes, weil zu erbringende Zahlungen nicht dem Betriebsrat und/oder seinen Mitgliedern direkt oder indirekt zugute kommen.

    In dieser Konstellation besteht deshalb nicht die von Willemsen/Ballering (BAG EWiR § 339 BGB 1/05, S. 693, 694) in Einzelfällen für möglich gehaltene Gefahr des "Abkaufens" von Beteiligungsrechten, wenn nämlich der Betriebsrat unter Beeinträchtigung seiner Unabhängigkeit statt eines Anspruchs auf Unterlassung die Zahlung von Vertragsstrafen zugunsten ihm nahestehender Institutionen anstrebt und damit die Gefahr der direkten oder indirekten Rückgewähr von Mitteln an ihn bzw. seine Mitglieder gegeben ist (vgl. auch Bepler, JurisPR-ArbR 43/2004, Anm. 2; Bertzbach, JurisPR-ArbG 6/2005, Anm. 1; Reichold, Anm. zu BAG AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 81; Sasse, ArbRB 2005, 78, 79).

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2017 - 12 TaBV 110/16

    Haftung des Arbeitgebers für im Auftrag des Betriebsrats entstandene

    Der Betriebsrat, der keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit besitzt (vgl. BAG 29.09.2004 - 1 ABR 30/03, AP Nr. 81 zu § 40 BetrVG 1972 Rn. 19), kann dem Rechtsanwalt die Kosten der Durchsetzung des abgetretenen Anspruchs aus § 40 Abs. 1 BetrVG nicht erstatten.
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 TaBV 160/09

    Unbegründeter Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Errichtung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und allgemeiner Ansicht im Schrifttum besitzt der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit (BAG Urteil v. 24.04.1986 - 6 AZR 607/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtungen Nr. 7; BAG Beschluss v. 29.09.2004 - 1 ABR 30/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 81; ErfKom/Koch 11. Aufl. § 1 Rdn. 18 m.w.N.).

    Er kann auch außerhalb seines gesetzlichen Wirkungskreises nicht als Rechtssubjekt Geschäfte tätigen und selbst Gläubiger oder Schuldner privatrechtlicher Forderungen werden (BAG Beschluss v. 29.09.2004 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 15.10.2013 - 4 TaBV 138/13

    Interessenausgleich und Zeitpunkt der Wahl eines Betriebsrats

    Der Arbeitgeber müsse nicht darauf warten, bis die Belegschaft nach dem Bekanntwerden der Betriebsänderung einen Betriebsrat gewählt hat (BAG 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - BAGE 38/284, zu B II 1, 2; 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 63, zu B II 2 b; 18. November 2003 - 1 ABR 30/03 - BAGE 108/294, zu B II 1).

    Im Urteil des Ersten Senats vom 18. November 2003 (a. a. O.) wurden diese Entscheidungen nur kursorisch zitiert, ohne dass sie entscheidungserheblich waren.

  • LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07

    Einstweilige Verfügung - verbotene Eigenmacht - Schwarzes Brett -

    Er ist zwar mangels Vermögensfähigkeit (vgl. BAG Beschluss vom 29. Sept. 2004 - 1 ABR 30/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 7) nicht unmittelbarer Besitzer, aber auch nicht bloßer Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB, da er die tatsächliche Gewalt über die ihm überlassenen Sachen nicht für den Arbeitgeber ausübt und nicht dessen Weisungen unterworfen ist (GK-BetrVG/Wiese, 8. Aufl. § 40 Rz. 183 ).
  • LAG München, 16.06.2005 - 4 Sa 1391/04

    Haftung, Rechtsanwalt

  • LAG München, 16.06.2005 - 4 Sa 1329/04

    Haftung, Rechtsanwalt

  • LG Lüneburg, 25.10.2007 - 4 O 160/07

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus einem Honorarvertrag eines Betriebsrates mit

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