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   BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03   

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https://dejure.org/2004,498
BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 (https://dejure.org/2004,498)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 (https://dejure.org/2004,498)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 (https://dejure.org/2004,498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anträge einer Arbeitgeberin auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung neuer Mitarbeiter; Umfang der vorlagepflichtigen Bewerbungsunterlagen; Sinn und Zweck des § 99 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ; Anforderungen an eine ausreichende ...

  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § ... 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 100 Abs. 1; ; BetrVG § 100 Abs. 2 Satz 3; ; ArbGG § 81 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 83a Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Vorlagepflichtige Bewerbungsunterlagen; Auskunftserteilung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats und Beginn der Wochenfrist nach § 99 Abs. 3 BetrVG; Erledigung des Feststellungsantrags nach § ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewerbungsunterlagen: Vorlagepflicht gegenüber dem Betriebsrat erfasst auch Personalfragebögen und anlässlich der Bewerbungsgespräche erstellte Testergebnisse ? Kein Lauf der Zustimmungsfrist bei offensichtlich unvollständiger Unterrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Vorlagepflicht Bewerbungsunterlagen - Auskunftserteilung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfang der Unterrichtungspflicht des Betriebsrat bei Einstellung

Besprechungen u.ä.

  • poko.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Formlose, unstrukturierte Gesprächsnotizen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 109
  • NZA 2005, 827
  • BB 2006, 612
  • DB 2005, 1524
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Er durfte die Maßnahme bei Einhaltung des Verfahrens gem. § 100 Abs. 2 BetrVG bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall aufrechterhalten (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B I der Gründe; 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, zu B IV 4 der Gründe; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 100 Rn. 36, 36a).

    Auch hierfür bedarf es keiner Bescheidung des Feststellungsantrags nach Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift mehr (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, zu B IV 3 der Gründe; Richardi/Thüsing aaO Rn. 36).

    Ist dieses durch eine rechtskräftige Entscheidung beendet, endet dann automatisch auch die Rechtshängigkeit des Feststellungsantrags (18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe).

    Die Einstellung war in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 BetrVG auch hier auszusprechen (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zVv., zu B II 4 der Gründe; so auch bereits 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe).

  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu II 2 der Gründe mwN).

    aa) Zwar muss der Betriebsrat den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen innerhalb einer Woche um Vervollständigung der erteilten Auskünfte bitten, wenn er diese nicht für ausreichend hält (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu B II 3 b der Gründe).

    "Vollständig" ist diese Unterrichtung nur, wenn der Arbeitgeber zu den in § 99 Abs. 1 BetrVG genannten Aspekten der geplanten Maßnahme jedenfalls unverzichtbare Angaben bereits gemacht hat (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - aaO, zu B II 3 b aa der Gründe).

    Nur unter dieser Voraussetzung kann dem Betriebsrat deutlich werden, dass der Arbeitgeber der Pflicht des § 99 Abs. 1 BetrVG nachkommen wollte und die Unterrichtung subjektiv als ausreichend und ordnungsgemäß angesehen hat (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - aaO).

  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83

    Betriebsrat: Umfang des Informationsrechts bei Einstellungen,

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    (BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 99 Rn. 156; ErfK/Kania 5. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 21; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 141).

    "Vorlage" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Entscheidungsfrist tatsächlich zur Verfügung zu stellen und zu überlassen und damit dem Zustimmungsantrag in der Regel beizufügen hat (BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; Richardi/Thüsing aaO Rn. 147; Fitting aaO Rn. 156; DKK-Kittner BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 146).

    bb) Als erforderliche Bewerbungsunterlagen sind neben den von den Bewerbern selbst eingereichten auch solche Unterlagen anzusehen, die erst der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat, wie etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen (so schon BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 99 Rn. 156; ErfK/Kania 5. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 21; Galperin/Löwisch BetrVG 6. Aufl. Bd. II § 99 Rn. 45; Löwisch/ Kaiser BetrVG 5. Aufl. § 99 Rn. 35; Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 83; Wlotzke BetrVG 2. Aufl. § 99 Anm. III 1 a; Meisel Die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten 5. Aufl. S. 107 Rn. 218; Weber/Ehrich/ Hörchens Handbuch zum Betriebsverfassungsrecht S. 603 Rn. 172; Reiserer BB 1992, 2499, 2500; Hromadka/Maschmann Arbeitsrecht Band 2 3. Aufl. S. 413 Rn. 535; aA HSWG-Schlochauer BetrVG 6. Aufl. § 99 Rn. 75; Stege/Weinspach/ Schiefer BetrVG 9. Aufl. §§ 99 - 101 Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG darüber hinaus die Möglichkeit, Anregungen für die Auswahl der Bewerber zu geben und Gesichtspunkte vorzubringen, die aus seiner Sicht für die Berücksichtigung eines anderen als des vom Arbeitgeber ausgewählten Stellenbewerbers sprechen, auch wenn ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG darauf nicht gestützt werden kann (BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe).

  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Das gilt ferner für den Fall, dass der Arbeitgeber die aus den Unterlagen ersichtlichen Daten und Angaben in eine selbst erstellte Übersicht überträgt (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe; Galperin/Löwisch BetrVG 6. Aufl. Bd. II § 99 Rn. 46; Löwisch/Kaiser BetrVG 5. Aufl. § 99 Rn. 36).

    Der Arbeitgeber hat die entsprechenden Unterlagen nicht nur bezüglich der von ihm zur Einstellung oder Versetzung schließlich vorgesehenen Bewerber, sondern bezüglich aller Stellenbewerber - auch der abgelehnten - vorzulegen (st. Rspr. und hM, vgl. nur BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I 2 a der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - aaO mwN; Richardi/Thüsing aaO Rn. 143 mwN; aA Kraft GK-BetrVG aaO Rn. 85).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG darüber hinaus die Möglichkeit, Anregungen für die Auswahl der Bewerber zu geben und Gesichtspunkte vorzubringen, die aus seiner Sicht für die Berücksichtigung eines anderen als des vom Arbeitgeber ausgewählten Stellenbewerbers sprechen, auch wenn ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG darauf nicht gestützt werden kann (BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe).

    Dieser Aspekt führt einmal dazu, dass dem Betriebsrat auch die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber vorzulegen sind (so BAG 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - aaO).

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu II 2 der Gründe mwN).

    Der Arbeitgeber hat die entsprechenden Unterlagen nicht nur bezüglich der von ihm zur Einstellung oder Versetzung schließlich vorgesehenen Bewerber, sondern bezüglich aller Stellenbewerber - auch der abgelehnten - vorzulegen (st. Rspr. und hM, vgl. nur BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I 2 a der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - aaO mwN; Richardi/Thüsing aaO Rn. 143 mwN; aA Kraft GK-BetrVG aaO Rn. 85).

    Beteiligte iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind sämtliche inner- und außerbetrieblichen Bewerber um den zu besetzenden Arbeitsplatz (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I 2 a der Gründe; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 134 mwN).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Der Senat hat dies im Beschluss vom 26. Oktober 2004 (- 1 ABR 45/03 - NZA 2005, 535, auch zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B II 3 der Gründe) im Einzelnen begründet.

    Die Einstellung war in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 BetrVG auch hier auszusprechen (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zVv., zu B II 4 der Gründe; so auch bereits 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe).

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 73/88

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber bei Einstellung neuer

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat so unterrichten, dass dieser auf Grund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 74, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG darüber hinaus die Möglichkeit, Anregungen für die Auswahl der Bewerber zu geben und Gesichtspunkte vorzubringen, die aus seiner Sicht für die Berücksichtigung eines anderen als des vom Arbeitgeber ausgewählten Stellenbewerbers sprechen, auch wenn ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG darauf nicht gestützt werden kann (BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe).

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Er durfte die Maßnahme bei Einhaltung des Verfahrens gem. § 100 Abs. 2 BetrVG bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall aufrechterhalten (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B I der Gründe; 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, zu B IV 4 der Gründe; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 100 Rn. 36, 36a).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Auch hierfür bedarf es keiner Bescheidung des Feststellungsantrags nach Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift mehr (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, zu B IV 3 der Gründe; Richardi/Thüsing aaO Rn. 36).
  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. September 2003 - 10 TaBV 63/03 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Anträge auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats richtet.
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Dazu zählen etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen (BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 b bb der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Andernfalls muss er die ihm bekannten Daten auf sonstige Weise mitteilen (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 c der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Durch sie wird deshalb der Mangel der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber nicht geheilt (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 d der Gründe).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 109; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 24, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung

    Vor jeder Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber den Betriebsrat deshalb zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft sowohl über die Person der Beteiligten als auch - unter Vorlage der dazu erforderlichen Unterlagen - über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 113, 109) .
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