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   BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04   

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https://dejure.org/2004,2246
BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04 (https://dejure.org/2004,2246)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 9 AZR 23/04 (https://dejure.org/2004,2246)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04 (https://dejure.org/2004,2246)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich des Fortbestehens eines "arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses" - Wirksame Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses - Anwendbarkeit des für Arbeitsverhältnisse geltenden Maßregelungsverbots auf die ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 612a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 612a
    Recht der arbeitnehmerähnlichen Person - Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 129
  • MDR 2005, 877
  • NZA 2005, 637
  • BB 2005, 1688
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03

    Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergeben soll, trägt derjenige, der sich darauf beruft (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 153/03 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04
    a) Die gebotene Auslegung des Schreibens, die der Senat selbst vornehmen kann (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 6 = EzA TzBfG § 8 Nr. 6) ergibt, dass der Beklagte sich nicht binden wollte, das Rechtsverhältnis unter Ausschluss von Beendigungsmitteilungen fortzusetzen.
  • BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 301/61

    Kündigung aus verwerflichen Motiven als Verstoß gegen § 138 BGB

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04
    Es hat angenommen, dazu gehöre auch der Fall der Vergeltung für die Wahrnehmung berechtigter Interessen, insbesondere für die Geltendmachung von - vermeintlichen - Rechtsansprüchen (23. November 1961 - 2 AZR 301/61 - BAGE 12, 60).
  • BGH, 26.02.1970 - KZR 17/68

    Tankstellenrabatt, TStH, Sittenwidrigkeit eines HVV

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses gegenüber einem selbständigen, aber wirtschaftlich abhängigen Vertragspartner sittenwidrig ist, wenn sie eine Sanktion für das Beharren auf vertraglichen Rechtspositionen ist (vgl. 26. Februar 1970 - KZR 17/68 - AP BGB § 138 Nr. 28).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04
    Das gilt insbesondere, wenn sie aus Rachsucht erfolgt oder wenn sie aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04
    Dagegen reicht es nicht, wenn die Geltendmachung von Ansprüchen lediglich zum Anlass für die Beendigung genommen wird (so für § 612a BGB BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2 mwN).
  • LAG München, 10.12.2003 - 9 Sa 178/03

    Wirksamkeit der Kündigung eines freien Mitarbeiters; Anwendbarkeit des Verbotes

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Dezember 2003 - 9 Sa 178/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

    aa) Die Vorschrift findet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht nur auf Arbeitsverhältnisse Anwendung (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04, Rn. 20).

    Hierzu kann auch der Fall der Vergeltung für die Wahrnehmung berechtigter Interessen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04 -, Rn. 23).

    Das gilt insoweit auch für Kündigungen die gegenüber einem selbständigen, aber wirtschaftlich abhängigen Vertragspartner erfolgt (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04, Rn.23).

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    So hat der Senat entschieden, dass § 612a BGB nur für Arbeitnehmer, nicht jedoch für arbeitnehmerähnliche Personen gilt (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327; 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04 - BAGE 113, 129).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10

    Treuwidrige Kündigung - Diskriminierung wegen Krankheit - Zuckerschock bei

    Sittenwidrig wäre sie nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Beklagten beruhte, etwa auf Rachsucht oder wenn sie sonst dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspräche (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04 - BAGE 113, 129 = AP Nr. 62 zu § 138 BGB = NZA 2005, 637; BAG, Urteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151 = NZA 1989, 962).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11

    Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall

    Sittenwidrig wäre sie nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Beklagten beruhte, etwa auf Rachsucht oder wenn sie sonst dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspräche (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04 - BAGE 113, 129 = AP Nr. 62 zu § 138 BGB = NZA 2005, 637; BAG, Urteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151 = NZA 1989, 962; ausf. KR/Friedrich, 9. Aufl., KSchG § 13 Rn. 120 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2010 - 13 Sa 988/10

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der Wartezeit des § 1 Abs 1

    Sittenwidrig wäre sie nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Kündigenden beruhte, also z. B. auf Rachsucht oder wenn sie sonst dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspräche (vgl. BAG 14.12.2004 - 9 AZR 23/04 - EzA § 138 BGB 2002 Nr. 3, zu B II 1 der Gründe m. w. N.).
  • ArbG Solingen, 10.05.2012 - 2 Ca 198/12

    Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls

    Sittenwidrig wäre sie nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv der Beklagten beruhte, etwa auf Rachsucht oder wenn sie sonst dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen widerspräche (BAG, 14.2..2004, 9 AZR 23/04).
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14

    Auslegung einer Kündigungserklärung hinsichtlich der Einhaltung der

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Kündigung auf verwerflichen Motiven beruht oder mit ihr ein sittenwidriger Zweck verfolgt wird (BAG 14.12.2004 - 9 AZR 23/04- NZA 2005, 637, 638).
  • LAG Thüringen, 01.03.2016 - 1 Sa 314/14

    Bundesfreiwilligendienst - Kündigung

    Während Teile der Literatur sich hierfür im Hinblick auf das allgemeine Benachteiligungsverbot ausgesprochen haben (MüKoBGB/Müller-Glöge § 612a Rn. 4; ErfK-Preis § 612a BGB Rn. 4), geht das BAG davon aus, dass es dieser Analogie nicht bedarf, weil insoweit die allgemeinen Bestimmungen für einen Schutz ausreichen (BAGE 113, 129 Rn. 23 f.).
  • ArbG Brandenburg, 30.08.2018 - 4 Ca 187/18
    Sowohl die Anwendbarkeit des KSchG als auch des § 612 a BGB setzt die Arbeitnehmereigenschaft voraus (Schaub/Link, Arbeitsrecht Handbuch 2017, § 130 Rn 4; BAG vom 14.12.2004, 9 AZR 23/04, Leitsatz der Entscheidung).
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