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   BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04   

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https://dejure.org/2005,3159
BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04 (https://dejure.org/2005,3159)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2005 - 5 AZR 145/04 (https://dejure.org/2005,3159)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 145/04 (https://dejure.org/2005,3159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung der von Lehrkräften geleisteten so genannten Vorgriffsstunden; Anwendbarkeit der Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde für Angestellte als Lehrkräfte; Wirksamkeit der Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde; Erforderlichkeit der ...

  • Judicialis

    Verordnung über den finanziellen Ausgleich von Vorgriffsstunden nach der Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz NRW (Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde) vom ... 8. Juni 2004 (ABl. NRW 8/2004 S. 267)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvergütung angestellter Lehrkräfte in NRW; Vorgriffsstunden

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für sog. »Vorgriffsstunden«

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 135
  • BB 2005, 1972
  • NZA-RR 2005, 559 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03

    Ausgleich für Vorgriffsstunden eines Lehrers

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04
    Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 4 VO zu § 5 SchFG vom 23. Mai 1997 (GABl. NRW S. 144) gilt der Ausgleich ausdrücklich auch für teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer (Senat 19. Mai 2004 - 5 AZR 418/03 - ZTR 2004, 524).

    Diese bestand nach der Verordnung zur Ausführung des § 5 SchFG in Fällen der vorzeitigen Beendigung des Beamtenverhältnisses, beim Wechsel des Dienstherrn oder bei sonstiger Unmöglichkeit des Pflichtstundenausgleichs (dazu Senat 19. Mai 2004 - 5 AZR 418/03 - ZTR 2004, 524).

    Die angestellten Lehrkräfte hätten nach der Senatsrechtsprechung vor dem Schuljahr 2008/2009 keinen Ausgleichsanspruch gehabt (vgl. 19. Mai 2004 - 5 AZR 418/03 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03

    Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. März 2004 - 12 Sa 1484/03 - aufgehoben.
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 548/99

    Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin nach Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04
    Durch die vorübergehende Erhöhung der Pflichtunterrichtsstunden wurde lediglich die Relation der zu leistenden Unterrichtsstunden zu den außerhalb der Pflichtunterrichtsstunden zu leistenden Arbeiten verändert (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT SR 2l § 2 Nr. 16; 22. August 2001 - 5 AZR 548/99 - ZTR 2002, 175).
  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04
    Die Entstehung des Anspruchs wurde insoweit mit dessen Fälligkeit gleichgesetzt (vgl. BGH 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90 - BGHZ 113, 188, 191 f.; 17. Februar 1971 - VIII ZR 4/70 - BGHZ 55, 340, 341; Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 198 Rn. 2; MünchKomm/Grothe 4. Aufl. § 198 Rn. 1).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04
    Die Entstehung des Anspruchs wurde insoweit mit dessen Fälligkeit gleichgesetzt (vgl. BGH 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90 - BGHZ 113, 188, 191 f.; 17. Februar 1971 - VIII ZR 4/70 - BGHZ 55, 340, 341; Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 198 Rn. 2; MünchKomm/Grothe 4. Aufl. § 198 Rn. 1).
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99

    Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04
    Durch die vorübergehende Erhöhung der Pflichtunterrichtsstunden wurde lediglich die Relation der zu leistenden Unterrichtsstunden zu den außerhalb der Pflichtunterrichtsstunden zu leistenden Arbeiten verändert (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT SR 2l § 2 Nr. 16; 22. August 2001 - 5 AZR 548/99 - ZTR 2002, 175).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 5/06

    Arbeitszeit von Lehrkräften - Bandbreitenregelung

    Diese Verweisung auf das Beamtenrecht ist wirksam (Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 145/04 - BAGE 113, 135, 138, zu I 2 a der Gründe; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 -, ZTR 2006, 583, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 2 der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2009 - 6 Sa 383/08

    Schadensersatzansprüche, Verjährung, Beginn der Verjährung, Diebstahl,

    Der Anspruch entsteht regelmäßig mit seiner Fälligkeit (BAG 12.01.2005 - 5 AZR 145/04 - AP BGB § 611 Lehrer/Dozenten Nr. 162).
  • LAG Hamm, 30.05.2012 - 5 Sa 1507/11

    Finanzieller Ausgleich von sog. Vorgriffsstunden; Arbeitsrechtlicher

    (BAG Urt. v. 12.01.2005, 5 AZR 145/04, AP Nr. 162 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten m.w.N.) Vielmehr handelt es sich der Sache nach um eine ungleiche Verteilung der regelmäßigen Lehrerarbeitszeit über einen längeren Zeitraum (so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.10.2003, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 16.09.2011 - 19 Sa 2114/10

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin im Kirchendienst auf finanziellen

    e) Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 12.01.2005, 5 AZR 145/04, AP Nr. 27 zu § 1 TVG) in der Tat entschieden, dass es sich bei den Vorgriffsstunden nicht um Mehrarbeit, sondern um eine langfristige Umverteilung der Arbeitszeit handelt.
  • LAG Hessen, 02.11.2007 - 3 Sa 1797/06

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung

    Der teilweise Übergang zu einer Leistungsklage würde nichts daran ändern, dass eine Feststellung für die Zukunft begehrt werden muss (vgl. BAG 09.11.2005 - 5 AZR 145/04 - Randnr. 13 zit. nach Juris).
  • VG Düsseldorf, 12.05.2009 - 26 K 8721/08

    Vorgriffsstunde fnanzieller Ausgleich anteilige Besoldung Mehrarbeitsvergütung

    Ebenso für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis: BAG, Urteil vom 12. Januar 2005, - 5 AZR 145/04, Juris, ebenda Randziffer 21, 22.
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