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   BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A)   

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BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A) (https://dejure.org/2005,889)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A) (https://dejure.org/2005,889)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) (https://dejure.org/2005,889)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung von Versorgungslasten bei Umstrukturierung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausgliederung, Mittelversorgungsverpflichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 1
  • NJW 2005, 3371
  • ZIP 2005, 957
  • MDR 2005, 875
  • NZA 2005, 639
  • BB 2005, 2414
  • DB 2005, 954
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    aa) In seinem Urteil vom 8. Oktober 2003 (- XII ZR 50/02 - NJW-RR 2004, 123 = ZIP 2003, 2155), dem der Senat beitritt, hat sich der Bundesgerichtshof mit überzeugender Begründung der Auffassung in der Literatur angeschlossen, wonach die Anforderungen an die Kennzeichnung einzelner Gegenstände im Zusammenhang mit Umwandlungsvorgängen nicht überspannt werden dürfen.

    (1) Es kann unentschieden bleiben, ob die Auslegung von Erklärungen zur Ausgliederung grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten ist, dessen Auslegung für das Revisionsgericht bindend ist, wenn sie rechtsfehlerfrei vorgenommen wurde und zu einem vertretbaren Auslegungsergebnis geführt hat (BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - NJW-RR 2004, 123 = ZIP 2003, 2155).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts;

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht um die Sicherung von Verbindlichkeiten von Nicht-Arbeitnehmern, wie es auch ein Betriebsrentner oder ein sonstiger Gläubiger eines Dauerschuldverhältnisses ist (vgl. nur BAG 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61 mit Anm. von Stebut; für den Fall einer Ausgliederung durch eine Gebietskörperschaft BVerwG 13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - ZIP 1999, 1816 = NZA 1999, 1217).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass bei der Ausgliederung eines kommunalen Eigenbetriebs auf eine insolvenzfähige Gesellschaft des Privatrechts die Pflicht dieser Gesellschaft beginnt, Beiträge zur gesetzlichen Insolvenzsicherung zu zahlen, ohne dass es einer Zustimmung des Pensions-Sicherungs-Vereins bedarf (13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - ZIP 1999, 1816 = NZA 1999, 1217).

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Darüber hinaus verkennt der Kläger mit seiner Vorstellung, es gebe in diesem Zusammenhang ein Europäisches Grundrecht, den fast ausschließlich nationalen Hintergrund des Widerspruchsrechts im Rahmen des Betriebsübergangs: Während das Bundesarbeitsgericht schon früh (2. Oktober 1974 - 5 AZR 504/73 - BAGE 26, 301) aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde das Recht eines von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmers hergeleitet hatte, dem Übergang des eigenen Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber zu widersprechen, stand der Europäische Gerichtshof einer solchen rechtlichen Möglichkeit ursprünglich kritisch gegenüber.
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    In den Urteilen vom 10. Februar 1988 (- Rs. 324/86 - EuGHE 1988, 739 "Daddy's Dance Hall") und vom 8. Mai 1988 (- verb. Rs. 144 und 145/87 - EuGHE 1988, 2559) hatte der Europäische Gerichtshof noch angenommen, nach Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie sei der Veräußerer eines Betriebs von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten selbst dann befreit, wenn die beschäftigten Arbeitnehmer dem nicht zugestimmt hätten.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-399/96

    Europièces

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Erst in einem Urteil vom 16. Dezember 1992 (- verb. Rs. C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - EuGHE I 1992, 6577; bestätigt durch EuGH 12. November 1998 - Rs. C-399/96 - EuGHE I 1998, 6965 "Wilfried Sanders") räumte der Gerichtshof ein, dass der Schutz, den die Betriebsübergangsrichtlinie bieten solle, dann gegenstandslos sei, wenn der Betroffene selbst auf Grund seiner eigenen freien Entscheidung das Arbeitsverhältnis nach dem Übergang mit dem neuen Unternehmensinhaber nicht fortsetzen wolle.
  • EuGH, 05.05.1988 - 144/87

    Berg / Besselsen

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    In den Urteilen vom 10. Februar 1988 (- Rs. 324/86 - EuGHE 1988, 739 "Daddy's Dance Hall") und vom 8. Mai 1988 (- verb. Rs. 144 und 145/87 - EuGHE 1988, 2559) hatte der Europäische Gerichtshof noch angenommen, nach Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie sei der Veräußerer eines Betriebs von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten selbst dann befreit, wenn die beschäftigten Arbeitnehmer dem nicht zugestimmt hätten.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Erst in einem Urteil vom 16. Dezember 1992 (- verb. Rs. C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - EuGHE I 1992, 6577; bestätigt durch EuGH 12. November 1998 - Rs. C-399/96 - EuGHE I 1998, 6965 "Wilfried Sanders") räumte der Gerichtshof ein, dass der Schutz, den die Betriebsübergangsrichtlinie bieten solle, dann gegenstandslos sei, wenn der Betroffene selbst auf Grund seiner eigenen freien Entscheidung das Arbeitsverhältnis nach dem Übergang mit dem neuen Unternehmensinhaber nicht fortsetzen wolle.
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 194/85

    Insolvenzschutz bei Wechsel des Versorgungsschuldners

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht um die Sicherung von Verbindlichkeiten von Nicht-Arbeitnehmern, wie es auch ein Betriebsrentner oder ein sonstiger Gläubiger eines Dauerschuldverhältnisses ist (vgl. nur BAG 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61 mit Anm. von Stebut; für den Fall einer Ausgliederung durch eine Gebietskörperschaft BVerwG 13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - ZIP 1999, 1816 = NZA 1999, 1217).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Entscheidend ist der Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags (vgl. BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - BAGE 114, 1, zu II 2 b bb der Gründe).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 22. Februar 2005 (- 3 AZR 499/03 (A) - BAGE 114, 1, zu II 3 b aa, bb der Gründe) im Einzelnen begründet.

    b) Auch die Zuweisung der laufenden Versorgungsverbindlichkeiten an einen anderen Rechtsträger als den Inhaber des früheren Beschäftigungsbetriebs oder Betriebsteils bedarf nicht der Zustimmung des Versorgungsberechtigten oder des Pensions-Sicherungs-Vereins aG (Langohr-Plato NZA 2005, 966, 968; Klose/Klose RdA 2006, 48, 51; aA APS/Steffan 3. Aufl. § 126 UmwG Rn. 36; MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. Bd. 4 § 613a Rn. 226; ErfK/Preis 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 189).

    Mit der Erteilung der Zusage durch den neuen Arbeitgeber erlischt die Verpflichtung des alten Arbeitgebers." Diese Regelung befasste sich nur mit der Übertragung von Versorgungsverbindlichkeiten im Wege der Einzelrechtsnachfolge (vgl. ua. BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - BAGE 114, 1, zu II 3 b bb der Gründe).

    Die gesamtschuldnerische Haftung und das Recht auf Sicherheitsleistung wären unnötig, wenn der Pensions-Sicherungs-Verein aG und der Versorgungsberechtigte die Möglichkeit hätten, durch Verweigerung der Zustimmung den Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten zu verhindern (BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - BAGE 114, 1, zu II 3 b bb der Gründe).

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

    Gleiches gilt für den Hinweis des Schrifttums darauf, dass der Begriff der "partiellen Gesamtrechtsnachfolge" auch von der Rechtsprechung verwendet werde (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 22. Februar 2005 3 AZR 499/03 (A), BAGE 114, 1; BAG-Urteil vom 11. März 2008 3 AZR 358/06, Der Konzern 2008, 519, jeweils betreffend sog. Rentnergesellschaften; vgl. --ohne Erläuterung-- BTDrucks 16/2919: "Gesamtrechtsnachfolge bei Verschmelzung und Spaltung") und deshalb das UmwG 1995 die Grenzen des Rechtsinstituts der Gesamtrechtsnachfolge in der Weise ausgedehnt habe, dass die umwandlungsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge (im weiteren Sinne; i.w.S.) sich lediglich durch die Befreiung des Rechtserwerbs vom Spezialitätsgrundsatz auszeichne (Simon, a.a.O., 375 f.; Leitzen, Deutsches Steuerrecht 2009, 1853, 1855; vgl. auch Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 12 IV.4, S. 357).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Daraus folgt, dass es kein europäisches Grundrecht auf Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gibt (EuGH 16. Dezember 1992 - verb. Rs. C-132/91, C-138/91, C-139/91 - EuGHE I 1992, 6577 = AP BGB § 613a Nr. 97 = EzA BGB § 613a Nr. 105, zu Rn. 32, 35 f.; BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - AP UmwG § 168 Nr. 1 = EzA UmwG § 126 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a cc der Gründe).
  • AG Hamburg, 01.07.2005 - HRA 100711
    Eine Ausgliederung von laufenden Pensionsverbindlichkeiten ist unwirksam (entgegen BAG DB 2005 S. 954 = NZA 2005 S. 639 = ZIP 2005 S. 957).

    Weder die frühere Rechtsprechung noch die Gründe, warum es jetzt anders sein soll, werden von BAG DB 2005 S. 954 erwähnt.

    Entgegen BAG DB 2005 S. 954 (und der herrschenden Ansicht) kann hieraus nicht geschlossen werden, "dass die Verweisung in § 324 UmwG auf § 613a BGB einer Zuordnung der Rechtsverhältnisse ehemaliger Arbeitnehmer bei Umwandlungsvorgängen nicht im Wege stehe" 18) .

    Der Hinweis von BAG DB 2005 S. 954 auf die Nachhaftung verschafft keine zureichende Kompensation, weil die Nachhaftung auf fünf Jahre begrenzt ist (§ 132 UmwG), was gerade bei langjährigen Pensionsverbindlichkeiten kein ausreichender Ausgleich für die danach fortbestehenden Insolvenzrisiken ist.

    DB 2005 S. 954, m. w. N.

    DB 2005 S. 954.

  • LAG Köln, 08.12.2005 - 6 Sa 1149/05

    Versorgungszusage; Übergang; Rentnergesellschaft

    Der Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei der Abspaltung von Unternehmensteilen nach dem Umwandlungsgesetz ist nicht von der Zustimmung der Versorgungsberechtigten und/oder des Pensions-Sicherungs-Vereins abhängig (im Anschluss an BAG v. 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A)).

    Dieser Rechtsansicht werde auch durch den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A) - bestätigt.

    Mit seinem Beschluss vom 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A) - (MDR 2005, 875) hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich anerkannt, dass der Übergang einer Versorgungsverbindlichkeit durch Spaltungsplan im Rahmen einer Umwandlung nicht von einer Zustimmung des Versorgungsberechtigten und/oder des P -S -V (P ) abhängig ist.

  • LG Hamburg, 08.12.2005 - 417 T 16/05
    BAG-Beschluss vom 22.2.2005 - 3 AZR 499/03 (A), DB 2005 S. 954 = NZA 2005 S. 639, dazu Matthießen, EWiR 2005 S. 583.

    BAG-Urteil vom 17.3.1987 - 3 AZR 605/85, BAGE 54 S. 297 = ZIP 1987 S. 1600 = DB 1988 S. 122; BAG-Urteil vom 22.2.2005, a.a.O. (Fn. 2).

    BAG-Beschluss vom 22.2.2005, a.a.O. (Fn. 2).

    BAG-Beschluss vom 22.2.2005, a.a.O. (Fn. 2).

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

    Daraus folgt, dass es kein europäisches Grundrecht auf Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gibt (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91, C-139/91 -Rn. 32, 35 f., EuGHE I 1992, 6577 = AP BGB § 613a Nr. 97 = EzA BGB § 613a Nr. 105; BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - AP UmwG § 168 Nr. 1 = EzA UmwG § 126 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a cc der Gründe).
  • OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die

    Damit übereinstimmend hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die §§ 414 ff. BGB für die partielle Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 131 UmwG nicht gelten (Urteil vom 22.02.2005 - 3 AZR 499/03, BAGE 114, 1).
  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 704/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

    Daraus folgt, dass es kein europäisches Grundrecht auf Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gibt (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91, C-139/91 -Rn. 32, 35 f., EuGHE I 1992, 6577 = AP BGB § 613a Nr. 97 = EzA BGB § 613a Nr. 105; BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - AP UmwG § 168 Nr. 1 = EzA UmwG § 126 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a cc der Gründe).
  • OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10

    Kommunaler Schadensausgleich: Wirksamkeit von Satzungsbestimmungen hinsichtlich

    (a) Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es im Rahmen einer Ausgliederung zulässig ist, die übertragenen Vermögensgegenstände jeweils als Sachgesamtheiten aufzuführen (vgl. nur BGH, a.a.O. ; BAG, Beschluss v. 22.0.2005, 3 AZR 499/03 - BAGE 114, 1, hier zitiert nach juris ), insbesondere auch deshalb, weil der Übertragungsakt selbst als partielle Gesamtrechtsnachfolge allein durch die Eintragung im Handelsregister erfolgt.
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