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   BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04   

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https://dejure.org/2005,1580
BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04 (https://dejure.org/2005,1580)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2005 - 7 ABR 44/04 (https://dejure.org/2005,1580)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 (https://dejure.org/2005,1580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist zur Anfechtung der Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder; Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats zur Beauftragung seines Verfahrensbevollmächtigten bei Einlegung einer Beschwerde; Geltendmachung der Nichtigkeit der Wahl von Jedermann; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 38 Abs. 2; ; BetrVG § 27 Abs. 1; ; BetrVG § 19 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 38 Abs. 2 § 27 Abs. 1 § 19 Abs. 2
    Frist zur Anfechtung der Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder - späterer Fristbeginn bei verzögerter Kenntnisnahme vom Wahlergebnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern: Anfechtungsfrist bezüglich der betreffenden Wahl ? Eingeschränkte Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Wahlvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 228
  • NZA 2005, 1426
  • BB 2005, 2360
  • DB 2005, 2416
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    Wählt der Betriebsrat alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder in geheimer Abstimmung mit der nach § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG erforderlichen Mehrheit neu, liegt darin eine Abberufung der bisher Gewählten mit der Folge, dass die neu Gewählten an deren Stelle treten (BAG 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - BAGE 69, 49 = AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 27 Nr. 7, zu B II 3 der Gründe).

    Ein derartiger Mangel bei der Ladung ist kein so grober und offensichtlicher Gesetzesverstoß, dass er zur Nichtigkeit der Wahl führen könnte (vgl. dazu BAG 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - BAGE 69, 49 = AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 27 Nr. 7, zu B II 2 a bb der Gründe).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    a) Im Gegensatz zur Wahlanfechtung kann die Nichtigkeit der Wahl auch außerhalb der in § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bestimmten Anfechtungsfrist jederzeit von Jedermann geltend gemacht werden, der daran ein berechtigtes Interesse hat (vgl. zur Betriebsratswahl etwa BAG 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - BAGE 108, 375 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2, zu B III 1 der Gründe).

    Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen (st. Rspr., vgl. zur Betriebsratswahl BAG 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - aaO).

  • BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91

    Freistellung und Gruppenschutz im Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    Die Zulässigkeit der Beschwerde hing daher nicht von einer erneuten Beschlussfassung des Betriebsrats über deren Einlegung ab (BAG 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - BAGE 70, 53 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 12, zu B I der Gründe).

    a) Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - BAGE 69, 228 = AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 37; 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - BAGE 70, 53 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 12, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    Vielmehr ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers zu 1) gegen den Be-schluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2004 - 5 TaBV 74/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG ist - neben dem Antragsteller - Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, wer durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 16, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    a) Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - BAGE 69, 228 = AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 37; 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - BAGE 70, 53 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 12, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    Da keines der vollzähligversammelten Betriebsratsmitglieder der Behandlung dieses Tagesordnungspunkts widersprach, ist der Ladungsmangel geheilt (vgl. BAG 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - BAGE 70, 178 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 13, zu B I der Gründe).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
    Die rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung von Beteiligten ist als Verfahrensfehler ohne eine darauf gerichtete Rüge für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nicht von Bedeutung (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 19, zu B I der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl

    In Bezug auf eine betriebsratsinterne Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder ist jedes einzelne Betriebsratsmitglied anfechtungsberechtigt (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 25. Aufl., § 38 Rn. 106).

    aa) Allgemein kann die betriebsratsinterne Wahl zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, DKKW, Betriebsverfassungsgesetz, 12. Aufl., § 38 Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105; Schaub-Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 221 Rn. 28).

    ab Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat zulässig (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; DKKW, § 38 BetrVG Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105) .

    Beim Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung während der Amtszeit ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied entsprechend § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; Schaub-Koch, aaO, § 221 Rn. 31).

    Ferner kann ein Betriebsrat eines oder mehrere freigestellte Betriebsratsmitglieder von dieser Funktion abberufen und durch andere ersetzen oder auch alle Freigestellten gleichzeitig abberufen und sämtliche freizustellenden Betriebsratsmitglieder neu wählen (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04).

    Wenn die Freistellungswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt wurde, hat die Abberufung nach §§ 38 Abs. 2 Satz 8, 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Betriebsratsmitglieder bedarf, zu erfolgen (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04).

    In einer Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder durch den Betriebsrat in geheimer Abstimmung mit der nach § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG erforderlichen Mehrheit liegt zugleich eine Abberufung der bisher Gewählten mit der Folge, dass die neu Gewählten an deren Stelle treten (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04).

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 26/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Beratung mit Arbeitgeber

    Sie müssen nicht persönlich von dem Ausgang der Wahl betroffen sein (vgl. BAG 18. April 2007 - 7 ABR 30/06 - Rn. 38, BAGE 122, 96; 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B I der Gründe, BAGE 71, 286) .

    Die Wahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Wahl durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 128, jeweils mwN) .

    Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen (vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228; zur Betriebsratswahl BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 15, BAGE 144, 290) .

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Danach sind neben den Beteiligten zu 1., 2., 4. und 5. als den Antragstellern diejenigen Betriebsratsmitglieder beteiligt, die ihre Freistellungen aufgrund des gerichtlichen Verfahrens verlieren können und daher in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen sind (vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 114, 228) .

    mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 11; 20. April 2005 -  7 ABR 44/04  - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228 ) .

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