Rechtsprechung
   BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04   

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https://dejure.org/2005,1167
BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04 (https://dejure.org/2005,1167)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 5 AZR 347/04 (https://dejure.org/2005,1167)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 (https://dejure.org/2005,1167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Dienstleistungsvertrags; Voraussetzungen für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der Leiterin einer Außenwohngruppe; Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen im Hinblick auf die Weisungsgebundenheit; Fehlende ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 611; ; HGB § 84 Abs. 1; ; SGB VIII § 45; ; SGB VIII § 46; ; SGB VIII § 79

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; HGB § 84 Abs. 1; SGB VIII §§ 45 46 79
    Handlungspflicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Anordnung der Aufsichtsbehörde im Jugendhilferecht kein Merkmal arbeitsvertraglicher Weisungsgebundenheit - Änderung der Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerstatus (hier: Leiterin einer Außenwohngruppe) ? Befolgung öffentlich-rechtlicher Anordnungen der Aufsichtsbehörde begründet keine Weisungsgebundenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Status der Leiterin einer Außenwohngruppe zur Betreuung Minderjähriger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Status der Leiterin einer Außenwohngruppe zur Betreuung Minderjähriger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmerin oder freie Mitarbeiterin? Zum Status der Leiterin einer Außenwohngruppe zur Betreuung Minderjähriger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 1
  • DB 2005, 2529
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Sie ist kein Merkmal arbeitsvertraglicher Weisungsgebundenheit (Aufgabe von Senat 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327).

    Die Aufsichtsbehörde hat die Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Fachaufsicht zu überwachen (vgl. Senat 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327, 336, zu I 2 c der Gründe).

    Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 6. Mai 1998 (- 5 AZR 347/97 - aaO) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, zu II 2 b aa der Gründe; 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, 26, zu B II 1 der Gründe).

    An die Stelle der persönlichen Abhängigkeit kann beim Selbständigen im Einzelfall eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Vertragspartner treten, die den Selbständigen als arbeitnehmerähnliche Person erscheinen lässt (Senat 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, 30, zu III 1 der Gründe mwN).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Die Klägerin war deshalb nicht uneingeschränkt zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet, was jedoch grundsätzlich ein wesentliches Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist (hierzu Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 667/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 115 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2, zu I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, zu II 2 b aa der Gründe; 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, 26, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36, 47; 20. August 2003 - 5 AZR 610/02 - NZA 2004, 39, zu II der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03

    Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis, Statusklage, Leiterin einer

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2004 - 5 Sa 503/03 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    b) Für die arbeitsrechtliche Beurteilung der Eingliederung in die Organisation der Beklagten ist das von der Revision angezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1994 (- 5 C 24.92 - BVerwGE 95, 149) unergiebig.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02

    Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36, 47; 20. August 2003 - 5 AZR 610/02 - NZA 2004, 39, zu II der Gründe).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15; 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 1) ; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 1) .
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Das BAG ist jedoch in seiner späteren Rechtsprechung (Urteil vom 25.5.2005 - 5 AZR 347/04 -, BAGE 115, 1 = AP Nr. 117 zu § 611 BGB Abhängigkeit ) hiervon abgerückt.
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