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   BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04   

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https://dejure.org/2005,402
BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 (https://dejure.org/2005,402)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 (https://dejure.org/2005,402)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 (https://dejure.org/2005,402)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Unterrichtung des Betriebsrates über Bewerbungsgespräche - Anforderungen an eine Rechtsbeschwerdebegründung - Anspruch auf Einstellung auf Grund eines Frauenförder-Rahmenplans - Vollständigkeit der Unterrichtung des Betriebsrates

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; ArbGG § 89 Abs. 2; ; ArbGG § 94 Abs. 2; ; ZPO § 557 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs 1 Satz 1
    Unterrichtung des Betriebsrates über den Inhalt von Bewerbungsgesprächen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unterrichtung des Betriebsrats über Vorstellungsgespräche

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über Vorstellungsgespräche

  • heuking.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    § 99 BetrVG
    Unterrichtung des Betriebsrats über Vorstellungsgespräche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterrichtung des Betriebsrats über Vorstellungsgespräche

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung - Welchen Umfang muss die Unterrichtung des Betriebsrats über Einstellungsgespräche haben?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 173
  • MDR 2005, R13
  • MDR 2006, 459
  • NZA 2006, 111
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt haben (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/02 - BAGE 71, 337, zu B 1 der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu B II 2 der Gründe mwN).

    a) Zwar muss der Betriebsrat den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen innerhalb einer Woche um Vervollständigung der erteilten Auskünfte bitten, wenn er diese für nicht ausreichend hält (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu B II 3 b der Gründe).

    "Vollständig" ist diese Unterrichtung nur, wenn der Arbeitgeber zu den in § 99 Abs. 1 BetrVG genannten Aspekten der geplanten Maßnahme jedenfalls unverzichtbare Angaben bereits gemacht hat (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - aaO, zu B II 3 b aa der Gründe).

    Erst dadurch kann dem Betriebsrat deutlich werden, dass der Arbeitgeber der Pflicht des § 99 Abs. 1 BetrVG nachkommen wollte und die Unterrichtung subjektiv als ausreichend und ordnungsgemäß angesehen hat (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - aaO).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Dazu zählen etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen (BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 b bb der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Andernfalls muss er die ihm bekannten Daten auf sonstige Weise mitteilen (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 c der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Durch sie wird deshalb der Mangel der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber nicht geheilt (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 d der Gründe).

  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83

    Betriebsrat: Umfang des Informationsrechts bei Einstellungen,

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Dazu zählen etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen (BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 b bb der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das gilt unabhängig davon, ob hierauf ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG gestützt werden kann (3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe).

  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Das gilt unabhängig davon, ob hierauf ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG gestützt werden kann (3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe).

    Deshalb sind dem Betriebsrat auch die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber vorzulegen (so 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - aaO).

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt haben (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/02 - BAGE 71, 337, zu B 1 der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu B II 2 der Gründe mwN).

    (1) Beteiligte iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind sämtliche inner- und außerbetrieblichen Bewerber um den zu besetzenden Arbeitsplatz (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B 2 a der Gründe; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 134 mwN).

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 73/88

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber bei Einstellung neuer

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat so unterrichten, dass dieser auf Grund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 74 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 77, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Das gilt unabhängig davon, ob hierauf ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG gestützt werden kann (3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Auch ist ein privater Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet, schriftliche Aufzeichnungen über die Vorstellungsgespräche anzufertigen (zu einer entsprechenden Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers vgl. BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295, zu A II 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Eine Benennung der verletzten Rechtsnormen ist nicht erforderlich (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe; für die gleich lautenden Anforderungen an die Berufungsbegründung im Urteilsverfahren vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - NZA 2005, 818, zu I 1 der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG München, 11.11.2003 - 6 TaBV 16/03

    Zustimmungsersetzungsantrag

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. November 2003 - 6 TaBV 16/03 - aufgehoben.
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
    Eine Benennung der verletzten Rechtsnormen ist nicht erforderlich (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe; für die gleich lautenden Anforderungen an die Berufungsbegründung im Urteilsverfahren vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - NZA 2005, 818, zu I 1 der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat ausreichend gem. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unterrichtet hat (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 115, 173).
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

    Der Betriebsrat kann sein Recht, für die zu treffende Auswahl Anregungen zu geben, sachangemessen nur ausüben, wenn er die vom Arbeitgeber ermittelten und von diesem für auswahlrelevant gehaltenen Daten und Unterlagen kennt (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 aa [2] der Gründe, BAGE 115, 173) .

    § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verlangt vom Arbeitgeber auch keine Rechtfertigung seiner Auswahl (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 b bb [2] der Gründe, BAGE 115, 173) .

  • LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19

    Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats,

    Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung darf - unabhängig von den für die Verweigerung vorgebrachten Gründen - aber nur dann ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1Satz 1 BetrVG erfüllt und den Betriebsrat ordnungsgemäß unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichtet hatte (BAG, Beschluss vom 09.04.2019- 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 21).

    Der Betriebsrat wäre dann weder gehalten gewesen, sich über eine Zustimmung schlüssig zu werden, noch könnte sie gerichtlich ersetzt werden (BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 13).

    Das gilt unabhängig davon, ob darauf ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG gestützt werden kann (BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 25; GK-Raab,11. Aufl. 2018, § 99 BetrVG, Rn. 136).

    (1) Anders als die Beschwerdeführerin einwendet, sind Gegenstand der Unterrichtung nicht nur die wesentlichen Tatsachen, sondern auch die (subjektiven) Einschätzungen des Arbeitgebers, die ihn zu der getroffenen Entscheidung bestimmt haben (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 21, juris) und auf Grund derer der ausgewählte Bewerber nach seiner Einschätzung besser ist als die anderen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 30).

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