Rechtsprechung
| BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rentenanpassung nach der Neufassung des § 16 BetrAVG - Zusammenfassung mehrerer Versorgungsleistungen - Bündelung der Anpassungsentscheidungen - Maßgeblicher Prüfungszeitraum für den Anpassungsbedarf - Reallohnbezogene Obergrenze - Konzerneinheitliche Anpassung - Bildung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anpassung von Betriebsrenten - Prüfungszeitraum für Anpassungsbedarf und reallohnbezogene Obergrenze - Ermittlung des Kaufkraftverlustes und der reallohnbezogenen Obergrenze - Billigkeitskontrolle konzerneinheitlicher Obergrenze - kein Anspruch auf erhöhte Anpassung bei fehlerhafter Berechnungsmethode ohne Auswirkung auf Höhe der Anpassung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Betriebsrentenanpassung, reallohnbezogene Obergrenze
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Der Prüfungszeitraum für die Betriebsrentenanpassung und die reallohnbezogene Obergrenze reicht vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Betriebsrente: Alle 3 Jahre muss gerechnet werden
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
BetrAVG § 16
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 30.08.2005, Az.: 3 AZR 395/04 (Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze)" von RA Dr. Johannes Schipp, original erschienen in: RdA 2007, 122 - 123.
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 10.07.2003 - 3 Ca 2174/02
- LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 (5) Sa 1608/03
- BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 115, 353
- BB 2006, 1169
- BB 2006, 1228
- DB 2006, 732
- NZA-RR 2006, 485
Wird zitiert von ... (83)
- LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12
Altersversorgung Anpassungsprüfung, Nettolohnentwicklung, reallohnbezogene …
Als Prüfungszeitraum ist danach für die Ermittlung des Anpassungsbedarfes die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zugrunde zu legen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485 bis 490, zu II 1 c aa der Gründe Rn. 22).(…BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 23, 25; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 NZA-RR 2006, 485 Rn. 33).
Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG n.F. nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (…BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).
Dann ist es zulässig, den damaligen Anstieg des Verbraucherpreisindexes wie auch die damals zu verzeichnenden Reallohnerhöhungen bei späteren Anpassungsentscheidungen unberücksichtigt zu lassen (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu II 1 c aa der Gründe).
Soweit sich die erste Anpassungsentscheidung um höchstens sechs Monate verzögert, sind die Grenzen der Bündelung von Anpassungsentscheidungen nicht überschritten (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485).
Der Arbeitgeber kann für die getroffene Anpassungsentscheidung neue Berechnungen in den Prozess einführen, weil entscheidend darauf abzustellen ist, ob die getroffene Anpassungsentscheidung im Ergebnis billigem Ermessen entspricht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485, Rn. 27; BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP § 1 BetrAVG Auslegung Nr. 1; LAG Köln 13. April 2012 - 5 Sa 354/11).
Danach ist eine Abweichung von der im Gesetz vorgesehenen und für interessengerecht erachteten Berechnungsmethode zwar möglich, sie bedarf jedoch einer tragfähigen Begründung (…BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 41; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b aa der Gründe).
Auch bei einer konzernweiten reallohnbezogenen Obergrenze entspricht es dem Leitbild des § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, nicht auf die gesamte Belegschaft, sondern auf eine Gruppe von Arbeitnehmern abzustellen, die mit dem Versorgungsempfänger vergleichbar ist (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 40).
Die Vergleichsgruppe muss alle Unternehmen erfassen, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken soll (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485).
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten - …
c) Auch nach der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung des § 16 BetrAVG reicht der für den Anpassungsbedarf und die reallohnbezogene Obergrenze maßgebliche Prüfungszeitraum grundsätzlich vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c der Gründe).Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c aa der Gründe; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - DB 2006, 1687, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).
Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nF nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Der damalige Anstieg des Verbraucherpreisindexes wie auch die damals zu verzeichnenden Reallohnerhöhungen dürfen dann bei späteren Anpassungsentscheidungen unberücksichtigt bleiben (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu II 1 c aa der Gründe).
Eine isolierte, auf jeweils drei Jahre begrenzte Betrachtungsweise würde zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Belange der Versorgungsempfänger führen, weil den Betriebsrentnern Kaufkraftverluste verblieben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstünden (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu III 2 a der Gründe).
Der von § 16 BetrAVG sowohl für den Anpassungsbedarf wie die reallohnbezogene Obergrenze vorgegebene Prüfungszeitraum ist jedoch zwingend und steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 a der Gründe).
Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c bb der Gründe).
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten - …
c) Auch nach der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung des § 16 BetrAV reicht der für den Anpassungsbedarf und die reallohnbezogene Obergrenze maßgebliche Prüfungszeitraum grundsätzlich vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c der Gründe).Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c aa der Gründe; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - DB 2006, 1687, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).
Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nF nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Der seinerzeitige Anstieg des Verbraucherpreisindexes wie auch die für den Prüfungszeitraum zu verzeichnenden Reallohnerhöhungen dürfen dann bei späteren Anpassungsentscheidungen unberücksichtigt bleiben (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu II 1 c aa der Gründe).
Eine isolierte, auf jeweils drei Jahre begrenzte Betrachtungsweise würde zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Belange der Versorgungsempfänger führen, weil den Betriebsrentnern Kaufkraftverluste verblieben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstünden (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu III 2 a der Gründe).
Der von § 16 BetrAVG sowohl für den Anpassungsbedarf wie die reallohnbezogene Obergrenze vorgegebene Prüfungszeitraum ist jedoch zwingend und steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 a der Gründe).
Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c bb der Gründe).
- LAG Hamm, 23.08.2011 - 9 Sa 833/11
Anpassung der Betriebsrente; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei Verkennung …
Als Prüfungszeitraum ist danach für die Ermittlung des Anpassungsbedarfes die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zugrunde zu legen (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485 bis 490, zu II 1 c aa der Gründe Rn. 22).Dadurch würden die Belange der Versorgungsempfänger nur unzureichend berücksichtigt (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - DB 2006, 732 - NZA-RR 2006, 485 Rn. 32; LAG Baden-Württemberg 26.03.2010 - 7 Sa 68/09 - NZA-RR 2010, 373 zu I. 1. a) bb) (5) der Gründe).
(…BAG 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 23, 25; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - DB 2006, 732 - NZA-RR 2006, 485 Rn. 33).
Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG n.F. nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (…BAG 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).
Dann ist es zulässig, den damaligen Anstieg des Verbraucherpreisindexes wie auch die damals zu verzeichnenden Reallohnerhöhungen bei späteren Anpassungsentscheidungen unberücksichtigt zu lassen (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu II 1 c aa der Gründe).
Soweit sich die erste Anpassungsentscheidung um höchstens sechs Monate verzögert, sind die Grenzen der Bündelung von Anpassungsentscheidungen nicht überschritten (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485).
Zwischen dem Kreis der Versorgungsempfänger und der Vergleichsgruppe aktiver Arbeitnehmer muss ein genügender Zusammenhang bestehen (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485).
Die Vergleichsgruppe muss alle Unternehmen erfassen, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken soll (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485).
Auch bei einer konzernweiten reallohnbezogenen Obergrenze entspricht es dem Leitbild des § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, nicht auf die gesamte Belegschaft, sondern auf eine Gruppe von Arbeitnehmern abzustellen, die mit dem Versorgungsempfänger vergleichbar ist (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 40).
- LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze, …
Es widerspricht nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente nur bis zur durchschnittlichen Steigerung der Reallöhne der aktiven Arbeitnehmer anpasst (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (…st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG Urt. v. 30.08.2005 3 AZR 395/04 a.a.O.;… BAG, Urt. v. 11.10.2011 3 AZR 527/09 -, zit. n. Juris).
Bei der Ermittlung des Kaufkraftverlustes gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG ist auf die Preisindexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und den jeweiligen Anpassungsstichtagen unmittelbar vorausgehen (BAG, Urt. v. 30.08.2005 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).
Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung allerdings um höchstens sechs Monate verzögern (BAG, Urt. v. 30.08.2005 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).
Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (…BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 , a.a.O.).
aa) Zutreffend geht die Beklagte noch davon aus, dass sie zur Ermittlung der Reallohnentwicklung sämtliche Gehaltseinzeldaten der Arbeitnehmer aller I.-Deutschland Unternehmen zugrunde legen durfte, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken sollte (vgl. BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).
Insoweit habe sich inhaltlich nichts geändert (…BAG, Urt. v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 -, AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).
Auch wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Ermessensspielraums ein praktikables und sachgerechtes Modell entwickeln darf und Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung zulässig sind, müssen klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Gruppenbildung als sachgerecht erscheinen lassen (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.).
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 68/09
Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag
Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Absatz 1 und 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe = Randnummer 17 mit weiteren Nachweisen).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung hat, ist die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungsterminen zu einem einheitlichen Jahrestermin zulässig (zum Beispiel BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a. a. O., zu II 1 a der Gründe = Randnummer 19 mit weiteren Nachweisen).
Die ihm daraus entstehenden Nachteile werden regelmäßig dadurch abgemildert, dass ein entsprechend angewachsener höherer Teuerungsausgleich zu berücksichtigen ist (BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a. a. O., zu II 1 a der Gründe = Randnummer 19).
Dementsprechend ist mit dem Bundesarbeitsgericht als Prüfungszeitraum für die Ermittlung des Anpassungsbedarfs die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zugrunde zu legen (zum Beispiel BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a. a. O., zu II 1 c aa der Gründe = Randnummer 22).
Dementsprechend widerspricht der insoweit von der Beklagten gewählte Prüfungszeitraum von Ende 2004 bis Ende 2007 den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten gesetzeskonkretisierenden Rechtssätzen (BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG, zu B II 1 c cc der Gründe = Randnummer 26; BAG, Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - nicht amtlich veröffentlicht, juris-Zitat, zu B II 1 c bb der Gründe = Randnummer 33; BAG Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 - NZA-RR 2010, 42 bis 47, zu I 2 c aa der Gründe = Randnummer 29; BAG, Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 627/07 - nicht amtlich veröffentlicht, juris-Zitat, zu II 2 c aa der Gründe = Randnummer 34).
Dementsprechend ist mit dem Bundesarbeitsgericht als Prüfungszeitraum für die Ermittlung des Anpassungsbedarfes die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zugrunde zu legen (zum Beispiel BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485 bis 490, zu II 1 c aa der Gründe = Randnummer 22).
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum
Damit wird das Versorgungsniveau in demselben Umfang aufrechterhalten wie das Einkommensniveau der Aktiven (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 und 2 a der Gründe, BAGE 115, 353).Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. zB BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 16 Nr. 70;… 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51;… 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 16, BAGE 123, 319;… 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 16 Nr. 47; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 115, 353; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 98, 349).
Demgegenüber würde eine isolierte, auf jeweils drei Jahre begrenzte Betrachtungsweise dazu führen, dass den Betriebsrentnern Kaufkraftverluste verbleiben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstehen (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 115, 353).
Damit würden, sofern bei der reallohnbezogenen Obergrenze auf einen dreijährigen Prüfungszeitraum abgestellt würde, den Betriebsrentnern letztlich Kaufkraftverluste verbleiben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstünden, weil ihre Vergütungen in der Vergangenheit nicht nur in Höhe der Teuerungsrate, sondern in größerem Umfang angehoben wurden oder die aktiven Arbeitnehmer einen Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen erreichen (vgl. BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 98, 349; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 115, 353).
Danach ist eine Abweichung von der im Gesetz vorgesehenen und für interessengerecht erachteten Berechnungsmethode zwar möglich, bedarf aber einer tragfähigen Begründung (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 115, 353; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - zu II 3 a und zu II 5 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 358).
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 Sa 65/09
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für die Ermittlung des …
Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG; 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).Dabei ist es Sache der Praxis, handhabbare und sachgerechte Modelle zu entwickeln, nach denen die reallohnbezogene Obergrenze ermittelt wird (BAG 30.08.2005, aaO, Rn. 31).
Daher ist die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung zu ermitteln, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 30.08.2005, aaO, Rn. 21 f.).
Stünde dem Arbeitgeber offen, bei jedem Anpassungsstichtag eine Anpassung nach der Entwicklung der Verbraucherpreise oder der Nettolöhne der vergangenen drei Jahre vorzunehmen, würde die Ungleichzeitigkeit der Entwicklung der Verbraucherpreise einerseits und der Reallöhne andererseits zu einer Auszehrung der Betriebsrenten führen (BAG 30.08.2005, aaO, Rn. 32).
Die Anpassung ist dann weder vollständig noch teilweise "unterblieben" (BAG 30.08.2005, aaO, Rn. 23 und 33).
Die Handhabbarkeit wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem Jahrestermin, beziehungsweise sogar zu einem einheitlichen Anpassungsstichtag im 3-Jahres-Zeitraum zulässt (BAG 30.08.2005, aaO, Rn. 19 f.;… 31.07.2007, aaO, Rn. 19).
Der von der Beklagten herangezogene vom Prüfungszeitraum 01.07.2005 bis 30.06.2008 abweichende Zeitraum der Reallohnentwicklung kann dazu führen, dass die Anpassung hinter der Reallohnentwicklung bis zum Anpassungsstichtag zurückbleibt und daher keine vollständige Anpassung erfolgt (vgl. BAG 30.08.2005 aaO, Rn. 25 f.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
Anpassung der Betriebsrente; Prüfungszeitraum bei Wechsel des …
Dementsprechend sei mit dem Bundesarbeitsgericht als Prüfungszeitraum für die Ermittlung des Anpassungsbedarfs die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zugrunde zu legen (vgl. BAG, Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BB 2006, 1228, 1229 f; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2010 - 7 Sa 67/69).Der von der Klägerin begehrte, synchrone Verlauf der Prüfungszeiträume für die Ermittlung des Anpassungsbedarfes basiere auf der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BB 2006, 1228, 1230 und vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - ).
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 -) ignoriere die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht, die Bereitschaft der Unternehmen zu unterstützen, neue Zusagen zu erteilen.
Der Prüfungszeitraum stände nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, BAG Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 627/09 - BAG 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - BAG 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 -, LAG Baden-Württemberg - 26.03.2010 - 7 Sa 67/09 -).
Für die vorliegend maßgebliche Rechtsfrage, welcher Prüfungszeitraum bei einem Wechsel des Anpassungsprüfungsmaßstabes zugrunde zu legen ist - der kürzere Zeitraum von drei Jahren oder der längere Zeitraum vom Beginn der Rentenzahlung bis zum Anpassungsstichtag - ist nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00; 30.08.2005 - 3 AZR 395/04; 10.02.2009 - 3 AZR 610/07) auf einen Anpassungsprüfungszeitraum über den Gesamtrentenzeitraum abzustellen.
Insoweit kann auch der Argumentation der Beklagten, wonach die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht, die Bereitschaft der Unternehmen zu stützen, neue Zusagen zu erteilen, nicht als vorrangig bewertet werden.
Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit diese nicht durch vorhergehende Anpassung ausgeglichen wurde (vgl. BAG Urteil vom 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - und Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 -).
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung
Aus § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG lässt sich eine Veränderung des Prüfungszeitraums nicht entnehmen (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BAGE 115, 353).Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine ist in den im Urteil des Senats vom 30. August 2005 (- 3 AZR 395/04 - BAGE 115, 353) aufgezeigten Grenzen zulässig.
- LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
Anwendungsbereich des § 167 ZPO
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2011 - 6 Sa 221/11
Anpassung der Betriebsrente; Prüfungszeitraum bei Wechsel des …
- BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - …
- LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens; …
- LAG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 2 Sa 42/09
Anpassung der Betriebsrente eines AT-Angestellten - Gruppenbildung - …
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband
- LAG Hamm, 16.06.2009 - 9 Sa 280/09
Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens; …
- BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder …
- BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08
Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 144/11
Anpassung von Betriebsrente; Anpassungsmaßstab
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 677/10
Anpassung von Betriebsrente; Anpassungsmaßstab
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 676/10
Anpassung von Betriebsrente; Anpassungsmaßstab
- LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10
Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht
- BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft
- LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
Anpassung einer Betriebsrente
- BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09
Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 525/09
Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 398/10
Anpassung der Betriebsrente; Prüfungszeitraum bei Wechsel des …
- LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 354/11
Prüfungszeitraum für Anpassung nach § 16 BetrAVG
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 489/10
Anpassung der Betriebsrente; Prüfungszeitraum bei Wechsel des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 399/10
Anpassung der Betriebsrente; Prüfungszeitraum bei Wechsel des …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 528/09
Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 529/09
Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 539/09
Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 587/09
Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist
- ArbG Dortmund, 19.04.2008 - 7 Ca 5877/07
Betriebliche Altersrente, Garantieanpassung, individuelle Anpassung, …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09
Betriebliche Altersversorgung; Unterbliebene Anpassung der Betriebsrente; …
- ArbG Essen, 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07
Ohne
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht
- LAG Düsseldorf, 27.01.2006 - 9 Sa 1053/05
Betriebsrentenanpassung Bochumer Verband
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07
Anpassung einer "betrieblichen Leistung"
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 540/09
- LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 378/09
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Verzicht der aktiven Arbeitnehmer …
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 93/09
Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 94/09
Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 95/09
Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH
- BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08
Betriebsrentenanpassung durch Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft; Hinreichende …
- BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer …
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 67/09
Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist
- LAG Hamm, 03.02.2009 - 4 Sa 972/08
Betriebsrente; Anpassung; Garantieanpassung; Prognoseentscheidung
- KG, 25.11.2008 - 6 U 176/07
Betriebsrentenanpassung: Ruhegehalt eines vormaligen Vorstandsmitglieds eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 7/11
Anpassung von Betriebsrente; Anpassungsmaßstab
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 8/11
Anpassung von Betriebsrente; Anpassungsmaßstab
- ArbG Essen, 08.03.2006 - 6 Ca 4240/05
- LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 235/07
Anpassung von Betriebsrenten
- LAG Düsseldorf, 06.04.2009 - 14 Sa 1415/08
Anrechnung einer Unfallrente auf das Ruhegeld nach der Leistungsordnung des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11
- ArbG Mönchengladbach, 14.08.2008 - 4 Ca 3186/07
Anpassung der Betriebsrente
- LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 783/09
Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei der Betriebsrente
- LAG Baden-Württemberg, 02.06.2010 - 19 Sa 33/09
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze - beitragsorientierte …
- BAG, 27.03.2012 - 3 AZR 218/10
Betriebsrente - Anpassungsprüfung
- LAG Niedersachsen, 14.12.2010 - 3 Sa 1188/09
Anpassung der Betriebsrente - reallohnbezogene Obergrenze
- ArbG Solingen, 07.03.2008 - 5 Ca 1373/07
Anpassung Betriebsrente
- LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - 1 Sa 365/11
Betriebsrentenanpassung; vergleichbare Arbeitnehmergruppen; Prüfungszeitraum; …
- ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
Ohne
- LAG Hessen, 03.11.2010 - 8 Sa 736/10
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für den Anpassungsbedarf und die …
- LAG München, 10.05.2011 - 6 Sa 107/11
Betriebsrentenanpassung
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2008 - 2 Ca 4794/08
Verschmelzung, Anpassungsprüfung
- LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10
Prüfungszeitraum bei der Betriebrentenanpassung; Zahlungsklage auf …
- LAG Hessen, 07.12.2011 - 8 Sa 828/11
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG
- LAG Hessen, 07.12.2011 - 8 Sa 724/11
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum
- LAG Hessen, 18.04.2012 - 8 Sa 1673/11
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung von Betriebsrente
- ArbG Mönchengladbach, 29.03.2007 - 4 Ca 3671/06
Betriebliche Altersversorgung / Anpassung
- LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1321/07
- ArbG Köln, 19.09.2008 - 1 Ca 3189/08
- ArbG Mönchengladbach, 31.01.2007 - 5 Ca 3187/06
Betriebliche Altersversorgung, Anpassung
- ArbG Dortmund, 17.12.2009 - 3 Ca 2630/09
Anpassung der laufenden Betriebsrente
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