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   BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04   

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https://dejure.org/2005,2132
BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04 (https://dejure.org/2005,2132)
BAG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04 (https://dejure.org/2005,2132)
BAG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 (https://dejure.org/2005,2132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Versetzung eines fluguntauglichen Flugkapitäns vom Flugbetrieb in den Landbetrieb; Versetzung des Arbeitnehmers auf die Stelle eines Navigation Specialist; Wegfall der Zugehörigkeit zu der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 117 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmungsrecht bei Versetzung eines fluguntauglichen Mitarbeiters vom Flug- in den Landbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung eines dauerhaft fluguntauglichen Mitarbeiters vom Flug- in den Landbetrieb ? Auch Personalvertretung des abgebenden Flugbetriebs zu beteiligen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 223
  • NZA 2006, 389
  • DB 2006, 343
  • NZA-RR 2006, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Der Wortlaut des § 73 Nr. 3b TV PV ist eindeutig und umfasst inner- wie außerbetriebliche Versetzungen (vgl. zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57, zu B II 1 d der Gründe).

    20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57; ferner 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109, zu II 1 c der Gründe).

    aa) Nach dieser hat bei der Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb in einen anderen grundsätzlich nicht nur der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs, sondern auch der Betriebsrat des abgebenden Betriebs mitzubestimmen (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57, zu B II 3 der Gründe).

    Dieses dient zum einen dem Schutz der Interessen der Belegschaft und zum anderen dem Schutz des einzelnen, von der personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 a der Gründe).

    So können die Interessen der Belegschaft des abgebenden Betriebs insofern tangiert sein, als die verbleibenden Arbeitnehmer einer Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind, die eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG als möglich erscheinen lässt (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 a aa der Gründe).

    Der Betriebsrat des abgebenden Betriebs hat dann auch die Interessen des betroffenen Arbeitnehmers zu wahren und darauf zu achten, dass die Versetzung diesen nicht ohne rechtfertigenden Grund benachteiligt (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 b bb der Gründe).

    Ein Mitbestimmungsrecht des abgebenden Betriebsrat besteht allerdings dann nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer die Versetzung in einen anderen Betrieb selbst gewünscht hat oder sie doch seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 a cc, B II 4 der Gründe).

    In einem solchen Fall bedarf der Arbeitnehmer keines Schutzes (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 a cc der Gründe).

    Der Schutz der verbleibenden Belegschaft kann nicht erreicht werden, weil der versetzungswillige Arbeitnehmer ebenso das Arbeitsverhältnis beenden und neu begründen könnte und demzufolge der Betriebsrat das Ausscheiden des versetzungswilligen Arbeitnehmers letztlich nicht verhindern kann (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer, der infolge der Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben, kann hiernach vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz verlangen, auf dem eine seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung möglich ist (vgl. zu § 14 SchwbG 1986: BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5, zu III 1 der Gründe; vgl. zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX auch 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45, zu A I 2 der Gründe).

    Der Arbeitgeber muss aber keinen neuen Arbeitsplatz schaffen, um den Arbeitnehmer dort nach einer Änderung des Arbeitsvertrags behindertengerecht beschäftigen zu können (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2, zu III 4 der Gründe; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Das ist für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung ausreichend (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, zu B I 2 der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, zu B IV 2 a der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).

    Das Verfahren ist insoweit in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (vgl. dazu näher BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Dies gilt sowohl für den von der personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, zu B I der Gründe mwN) als auch für den Betriebsrat Bodenpersonal und für die nach § 30 TV PV errichtete Gesamtvertretung.

    Das ist für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung ausreichend (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, zu B I 2 der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, zu B IV 2 a der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer, der infolge der Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben, kann hiernach vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz verlangen, auf dem eine seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung möglich ist (vgl. zu § 14 SchwbG 1986: BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5, zu III 1 der Gründe; vgl. zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX auch 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45, zu A I 2 der Gründe).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Der Arbeitgeber muss aber keinen neuen Arbeitsplatz schaffen, um den Arbeitnehmer dort nach einer Änderung des Arbeitsvertrags behindertengerecht beschäftigen zu können (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2, zu III 4 der Gründe; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04

    Mitbestimmung bei Versetzung eines Flugkapitäns zum Bodenpersonal wegen

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Auf die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung Cockpit wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - 11 TaBV 31/04 - aufgehoben.
  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Da der Hauptantrag abzuweisen war, fiel dem Senat - auch ohne Anschlussrechtsmittel der Arbeitgeberin - der bislang nicht beschiedene, auf die Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung gerichtete Hilfsantrag zur Entscheidung an (vgl. etwa BGH 20. September 1999 - II ZR 345/97 - NJW 1999, 3779 mwN).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57; ferner 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Das ist für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung ausreichend (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, zu B I 2 der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, zu B IV 2 a der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Ist eine Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23, BAGE 116, 121; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. Bd. 2 § 198 Rn. 61) .
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Insbesondere ist der Arbeitgeber, soweit eine Beschäftigung auf der bisherigen Stelle nicht mehr möglich ist, nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen bislang nicht vorhandenen, zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 164 Rn. 49; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. § 198 Rn. 61; differenzierend für eine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes des behinderten Menschen führt, v. Roetteken jurisPR-ArbR 39/19 Anm. 1 zu BAG - 6 AZR 329/18 -; Greiner/Hagedorn NJW 2019, 3483, 3485 f.) .
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Zwar sind hierbei insbesondere zugunsten der bereits beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer die Bestimmungen in § 81 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB IX zu beachten und kann deren Verletzung die Zustimmungsverweigerung begründen (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 31, BAGE 116, 223).
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Deren Interessen können durch eine betriebsübergreifende Versetzung schon deswegen berührt sein, weil die verbleibenden Arbeitnehmer einer Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind, die jedenfalls eine Zustimmungsverweigerung als möglich erscheinen lässt (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24, BAGE 116, 223).

    Deren Schutz kann nicht erreicht werden, da ein versetzungswilliger Arbeitnehmer ebenso das Arbeitsverhältnis beenden und neu begründen könnte und demzufolge der Betriebsrat auch bei Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes sein Ausscheiden aus dem Betrieb letztlich nicht verhindern kann (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 f., BAGE 116, 223).

  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass nach dem Zweck des Mitbestimmungsrechts eine auf Dauer angelegte Versetzung eines versetzungswilligen Arbeitnehmers nicht der Beteiligung des Betriebsrats des abgebenden Betriebes bedarf (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 mwN, BAGE 116, 223) .
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19

    Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin

    Entsprechend ist § 117 BetrVG normzweckorientiert - und nicht maßgebend durch die betriebliche Organisationseinheit oder luftverkehrsrechtliche Kategorien vorgegeben - auszulegen (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 27/00 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 97, 52; vgl. auch BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 39/17 - Rn. 17; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 20 ff., BAGE 116, 223) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 3 Sa 272/17

    Leidensgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Berufskraftfahrers

    Der Arbeitgeber ist ebenso wenig verpflichtet, für den schwerbehinderten Arbeitnehmer einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten, noch einen Arbeitsplatz "frei" zu kündigen (BAG 22.11.2005 NZA 2006, 389; LAG Rhld.-Pf. 09.02.2004 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein 07.06.2005 a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 07.02.2017 - 3 TaBV 126/15

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung beim Wechsel vom Boden- in den Flugbetrieb

    Die Beteiligte zu 2.) ist auch als auf der Grundlage des § 117 Abs. 2 Satz 1 BetrVG i.V.m. § 1 (1) TV PV errichtete Personalvertretung des Cockpitpersonals des Flugbetriebs der Antragstellerin im Beschlussverfahren beteiligtenfähig gemäß § 10 ArbGG (vgl. BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04, juris, Rz. 17).

    Insoweit verweist die Antragstellerin zurecht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04, juris, Rz. 20 ff.), dass es beim Wechsel vom Flug- in den Bodenbetrieb für die Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG nicht entscheidend darauf ankommt, ob Bodenbetrieb und Flugbetrieb selbständige Betriebe darstellen oder ob insgesamt ein einheitlicher Betrieb besteht, innerhalb dessen das fliegende Personal lediglich als Arbeitnehmergruppe von der Anwendbarkeit des BetrVG ausgenommen ist.

    Denn in beiden Fällen liege für den abgebenden Bereich eine mitbestimmungspflichtige Versetzung vor (BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04, juris, Rz. 20, 25 ff).

    Das Bundesarbeitsgericht nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf seine Rechtsprechung zur Abgrenzung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte des abgebenden und aufnehmenden Betriebs bei betriebsübergreifenden Versetzungen (BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04, juris, Rz. 20, 23 ff unter Bezugnahme auf BAG vom 26.01.1993 - 1 AZR 303/92, juris, Rz. 23; BAG vom 20.09.1990 - 1 ABR 37/90, juris, Rz. 23 ff.) und begründet so, dass selbst bei Annahme eines einheitlichen Betriebes neben dem Betriebsrat des "aufnehmenden Bodenbetriebs, für den sich der Wechsel des Mitarbeiters als mitbestimmungspflichtige Einstellung darstelle, auch die Personalvertretung des "abgebenden Flugbetriebs jedenfalls dann wegen einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung zu beteiligen sei, wenn der betroffene Mitarbeiter mit dem Wechsel nicht einverstanden sei.

    Auf die Frage der Eigenständigkeit des Flugbetriebs kann es dabei nicht entscheidend ankommen, denn diese spielt weder bei einer Neueinstellung von fliegerischem Personal eine Rolle noch im Falle der Versetzung vom Flug- in den Bodenbetrieb (so BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04, juris, Rz. 20 ff.).

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Sie hat die Interessen der Belegschaft der bisherigen Beschäftigungsdienststelle sowie des von der Zuweisung betroffenen Beschäftigten wahrzunehmen (vgl. Beschlüsse vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40 Rn. 29 und vom 25. Januar 2012 - BVerwG 6 P 25.10 - BVerwGE 141, 346 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 42 Rn. 20; zur Versetzung im Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57 und vom 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - BAGE 116, 223 Rn. 24).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21

    Schwerbehinderung - Wochenenddienst - unzulässige Mehrarbeit -

    Nach dieser Vorschrift hat der angestellte schwerbehinderte Arbeitnehmer, der seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aufgrund seiner Behinderung nicht mehr erfüllen kann, zwar einen einklagbaren Anspruch gegen den Arbeitgeber darauf, so beschäftigt zu werden, dass er seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (§ 164 Abs. 4 Ziff. 1 SGB IX), insbesondere auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (§ 164 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX), es wird dem Arbeitnehmer jedoch nicht der Anspruch eingeräumt, nur noch nach seinen Neigungen oder gar auf einem bestimmten Arbeitsplatz (BAG, Urteil vom 03.12.2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 24, juris) beschäftigt zu werden, noch ein solcher auf Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes (BAG, Beschluss vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, juris).
  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

  • BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 39/17

    Mitbestimmung bei Einstellung - Zustimmungsersetzung - Arbeitsbereich

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10

    Umfang des Restmandats eines Betriebsrats bei Betriebsstilllegung

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 295/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10

    Verwirkung der Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen

  • LAG Hamm, 22.06.2012 - 13 TaBV 16/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der Lage der Arbeitszeit

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 175/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 227/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2017 - 7 TaBV 91/17

    Personalversammlung - Zutrittsrecht im Betrieb vertretene Gewerkschaft

  • LAG Hessen, 12.07.2012 - 5 TaBV 250/11

    Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Teilnahme von Cockpit-Mitarbeitern an

  • LAG Hessen, 19.06.2012 - 4 TaBV 158/11

    Einstellung - Versetzung

  • LAG Hessen, 15.01.2013 - 4 TaBV 145/12

    Versetzung zum Zweck der Flugkapitänsförderung - keine Mitbestimmung der

  • LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 239/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung - Betriebsrat - Einstellung - Versetzung

  • LAG Hessen, 09.02.2012 - 5 TaBV 144/11

    Mitbestimmung - Flugumläufe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 7 TaBV 2744/10

    Internationale Zuständigkeit im Beschlussverfahren

  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 210/06

    Zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung und

  • LAG München, 01.06.2006 - 4 Sa 68/06

    Schwerbehinderter Mensch/Gleichgestellter

  • LAG Hessen, 19.06.2012 - 4 TaBV 159/11

    Kapitänsförderung - Betriebsverfassungsrecht

  • LAG Hessen, 30.08.2007 - 9 TaBV 246/06

    Unwirksamkeit des § 36 des Tarifvertrags Personalvertretung für das Bordpersonal

  • LAG Hessen, 19.06.2012 - 4 TaBV 160/11

    Kapitänsförderung - Lufthansa - Versetzung - Mitbestimmung - Gruppenvertretung -

  • LAG Hessen, 24.03.2011 - 5 TaBV 75/10

    Mitbestimmung bei der Erteilung von unbezahltem Sonderurlaub nach dem

  • LAG München, 17.04.2008 - 4 TaBV 112/07

    Zustimmungsersetzungsantrag

  • LAG Hessen, 19.06.2012 - 4 TaBV 156/11

    Kapitänsförderung - Betriebsverfassungsrecht

  • LAG Hessen, 19.06.2012 - 4 TaBV 157/11

    Kapitänsförderung - Betriebsverfassungsrecht

  • LAG Hessen, 09.06.2020 - 15 TaBV 101/19

    Die Gruppenvertretung für das Kabinenpersonal ist für an Schulungen zum

  • ArbG Bonn, 11.06.2013 - 6 BV 138/12

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines langjährig

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