Rechtsprechung
| BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht; Postreformrecht - Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 84 Abs. 1 , § 85 Abs. 1 BetrVG; Zuständigkeit der Einigungsstelle des BetrVG für Beamte der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Zwischenbeschluss der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit; Grenzen der Entscheidungsbefugnis der Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 BetrVG; Bestimmtheit des Einigungsstellenspruchs zur Berechtigung einer Beschwerde
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden
Kurzfassungen/Presse (5)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Spruch der Einigungsstelle zu Arbeitnehmerbeschwerden
- aok-business.de (Kurzinformation)
Einigungsstellen müssen sich deutlich äußern
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Spruch der Einigungsstelle zu Arbeitnehmer-Beschwerden muss hinreichend konkret sein
- streifler.de (Kurzinformation)
Einigungsstelle: Spruch zu Arbeitnehmerbeschwerden verpflichtet den Arbeitgeber
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 28.01.2004 - 23 BV 16/03
- LAG Hamburg, 23.07.2004 - 6 TaBV 3/04
- BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 116, 235
- BB 2006, 1916
- NZA 2006, 803
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens
Berührt der Verfahrensgegenstand dessen betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition - sei es als Verpflichteter, sei es als Rechtsinhaber - und geht im Laufe eines Beschlussverfahrens der Betrieb auf einen Erwerber über, nimmt dieser als neuer Inhaber auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 59, 371; 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - zu B III 1 a der Gründe, BAGE 116, 235). - BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06
Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Unschädlich ist es außerdem, wenn eine Änderung des Lebenssachverhalts allein in einer für Inhalt und Umfang des Streitstoffs folgenlosen Rechts- oder Funktionsnachfolge besteht (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 15, BAGE 116, 235). - LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09
Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle …
Die zu § 85 BetrVG ergangenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts befassen sich nicht mit dieser Problematik (vgl. BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116/235, zu B III 2 a cc (2) (a) (aa)) .Beschwerde im Sinne von § 85 BetrVG ist ein Vorbringen eines Arbeitnehmers, mit dem dieser auf eine Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder sonstige Beeinträchtigungen durch den Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer hinweist und Abhilfe begehrt (BAG 22. November 2005 a. a. O., zu B III 2 a cc (1) (a)) .
- BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09
Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines …
§§ 265, 325 ZPO sind im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nicht anzuwenden, weil sich in ihm die Beteiligung gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG nach materiellem Recht richtet (vgl. BAG, Beschlüsse vom 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - BAGE 59, 371 , vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214 , vom 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG 1972 Bl. 1474 R, vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - BAGE 95, 30 , vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235 Rn. 15…, vom 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - BAGE 128, 358 Rn. 13 …und vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - AP Nr. 93 zu § 40 BetrVG 1972 Rn. 20). - BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch
Ein solcher Beschluss stellt keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung dar (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235, 238), sondern unterliegt der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle, wenn es zu einer Überprüfung der Wirksamkeit des abschließenden Beschlusses der Einigungsstelle kommt. - BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
Ein solcher Zwischenbeschluss der Einigungsstelle, mit dem diese ihre Zuständigkeit bejaht, stellt keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung dar (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235, 238). - LAG Hamburg, 07.02.2012 - 4 TaBV 12/11
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Zwischenbeschluss über die sachliche …
c) In dem Beschluss vom 22. November 2005 (- 1 ABR 50/04 - EzA § 85 BetrVG 2001 Nr. 1) hat das Bundesarbeitsgericht die vorgenannte Rechtsfrage hingegen nicht mehr offen gelassen, sondern in dem Sinne beantwortet, dass als Entscheidung über eine Rechtsfrage der Zwischenbeschluss einer Einigungsstelle, in dem diese ihre Zuständigkeit bejaht, keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung darstellt und deshalb nicht isoliert angefochten werden kann (…vgl. dazu auch Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 76 Rz. 84a m.w.N.).Es hat in dieser Entscheidung ausdrücklich betont, dass die Frage der Zuständigkeit der Einigungsstelle damit auch nach einem diese bejahenden Zwischenbeschluss in vollem Umfang der späteren gerichtlichen Kontrolle im Rahmen der Überprüfung des abschließenden Spruchs unterliegt (vgl. BAG Beschluss vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - EzA § 85 BetrVG 2001 Nr. 1, vgl. Rz. 21 am Ende).
- BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Unschädlich ist es außerdem, wenn eine Änderung des Lebenssachverhalts allein in einer für Inhalt und Umfang des Streitstoffs folgenlosen Rechts- oder Funktionsnachfolge besteht (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 15, BAGE 116, 235). - BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs
Gegenstand eines solchen Einigungsstellenspruchs wäre eine Rechtsfrage, über die von der Einigungsstelle außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen (zB § 37 Abs. 6 und Abs. 7, § 38 Abs. 2, § 109 BetrVG) keine Entscheidung mit Bindungswirkung für die Betriebspartner getroffen werden könnte (vgl. für einen von der Einigungsstelle getroffenen Zwischenbeschluss: BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 21, BAGE 116, 235; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c aa [2] der Gründe, BAGE 101, 203). - LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 161/08
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs; ordnungsgemäße Antragstellung; …
Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs zu beantragen, nicht seine Aufhebung (BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Urlaub Nr. 10; BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 161; BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 20; BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 174; BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - AP BetrVG 1972 § 85 Nr. 2; BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05 - AP BetrVG 1972 § 21 b Nr. 5;… Fitting, a.a.O., § 76 Rn. 99;… GK/Kreutz, BetrVG, 8. Aufl., § 76 Rn. 145 m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2009 - 10 TaBV 24/09
Begrenzte Zuständigkeit einer Einigungsstelle aufgrund einer Betriebsvereinbarung …
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