Rechtsprechung
| BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einstellung: Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG steht zur Disposition des Arbeitgebers - Erledigung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG auch bei weiterem Widerspruch wegen desselben Bewerbers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; Erledigung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erledigung des Zustimmungsersetzungs-verfahrens durch Rücknahme des Zustimmungsersuchens
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat "in Kette" beschäftigen
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)
Mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren zur Besetzung derselben Stelle mit demselben Bewerber
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim/HD, 10.01.2003 - 6 BV 18/02
- ArbG Mannheim, 10.01.2003 - 6 BV 18/02
- LAG Baden-Württemberg, 19.07.2004 - 14 TaBV 4/03
- BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 117, 123
- BB 2007, 52
- DB 2006, 2183
- NZA 2006, 1178
Wird zitiert von ... (20)
- BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens
Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B III 3 der Gründe).aa) Für die geplante Einstellung eines Arbeitnehmers hat der Senat entschieden, dass es sich bei einem weiteren Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat nach erneutem Ersuchen abermals verweigerten Zustimmung trotz der Identität des Stellenbewerbers um einen prozessual eigenständigen Verfahrensgegenstand handelt (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b bb (1) der Gründe).
Dennoch betrifft der Antrag nicht denselben Vorgang und Lebenssachverhalt, sondern ein neues Zustimmungsersuchen an den Betriebsrat (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO).
Dem Arbeitgeber ist es jedoch grundsätzlich unbenommen, nach rechtskräftigem Unterliegen im Zustimmungsersetzungsverfahren die auf das gleiche Ziel gerichtete personelle Maßnahme erneut nach Maßgabe von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einzuleiten und ggf. den Weg des § 99 Abs. 4, § 100 Abs. 2 BetrVG zu beschreiten (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO, zu B II 2 b bb (2) der Gründe).
Für den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Versetzung besteht es jedenfalls solange, wie der Arbeitgeber an seiner Versetzungsabsicht und an dem betreffenden Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat festhält (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B II 1 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe).
- BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06
Versetzung; Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens
Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B III 3 der Gründe).aa) Für die geplante Einstellung eines Arbeitnehmers hat der Senat entschieden, dass es sich bei einem weiteren Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat nach erneutem Ersuchen abermals verweigerten Zustimmung trotz der Identität des Stellenbewerbers um einen prozessual eigenständigen Verfahrensgegenstand handelt (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b bb (1) der Gründe).
Dennoch betrifft der Antrag nicht denselben Vorgang und Lebenssachverhalt, sondern ein neues Zustimmungsersuchen an den Betriebsrat (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO).
Dem Arbeitgeber ist es jedoch grundsätzlich unbenommen, nach rechtskräftigem Unterliegen im Zustimmungsersetzungsverfahren die auf das gleiche Ziel gerichtete personelle Maßnahme erneut nach Maßgabe von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einzuleiten und ggf. den Weg des § 99 Abs. 4, § 100 Abs. 2 BetrVG zu beschreiten (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO, zu B II 2 b bb (2) der Gründe).
Für den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Versetzung besteht es jedenfalls solange, wie der Arbeitgeber an seiner Versetzungsabsicht und an dem betreffenden Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat festhält (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B II 1 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe).
- BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
a) Erledigende Wirkung haben tatsächliche Umstände im Zivilprozess, im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren jedenfalls dann, wenn sie nach Rechtshängigkeit eintreten und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123 mwN; BGH 15. Januar 1982 - V ZR 50/91 - BGHZ 83, 12).Gegenstand des Antrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gem. § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (…BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123 mwN).
(4) Soweit das Bundesarbeitsgericht auch für das Beschlussverfahren ausgesprochen hat, ein erledigendes Ereignis seien "nach Rechtshängigkeit eingetretene" tatsächliche Umstände (etwa BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, zu B I 5 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123), war dies nicht als notwendige Voraussetzung zu verstehen.
- BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung
Bei den erneuten Anträgen auf Zustimmungsersetzung handelt es sich um neue, prozessual eigenständige Gegenstände (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 25, 26, BAGE 117, 123;… 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 20, 21, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3). - BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08
Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD
Im damaligen Verfahren handelte es sich um zwei Zustimmungsersuchen, die die Einstellung einer bestimmten Bewerberin auf Grundlage von unterschiedlichen Bewerbungsverfahren betrafen (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 10, 26, BAGE 117, 123, 124, 128). - LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des …
Hierauf hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 14.12.2004 ausdrücklich hingewiesen (so auch: BAG, Beschluss vom 28.02.2006 - DB 2006, 2183).Auch während eines noch laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ist der Arbeitgeber berechtigt wegen derselben Stelle und demselben Bewerber ein neues Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten und im Falle der erneuten Zustimmungsverweigerung ein neues, eigenständiges Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu betreiben (BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122; zuletzt: BAG, Beschluss vom 28.02.2006 - DB 2006, 2183 m.w.N.).
- BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09
Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten
Gegenstand eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zu einer Einstellung nach § 64 Abs. 4 TV PV GCS ist nur die Frage, ob die - weiterhin von der Arbeitgeberin beabsichtigte - personelle Maßnahme aufgrund eines konkreten Zustimmungsersuchens angesichts der von der Personalvertretung vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige Maßnahme zulässig ist (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 117, 123). - BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05
Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren
Darauf, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war, kommt es - anders im Urteilsverfahren - nicht an (vgl. grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105 = AP ArbGG 1979 § 83a Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 83a Nr. 1, zu B I 3, 4 der Gründe; zuletzt BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10). - BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
Änderungskündigung - Versetzung
Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 113, 109). - BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 378/08
Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über die Wirksamkeit der Versetzung vom 29. November 2006 ist deshalb gegenstandslos (vgl. zu dieser Rechtsfolge BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 29, BAGE 117, 123). - BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08
Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung - Ordnungsgemäße …
- LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 8/08
Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, …
- BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied
- LAG Köln, 20.08.2010 - 11 TaBV 78/09
Zustimmungsersetzung zur Versetzung durch Verlagerung des betrieblichen …
- LAG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - 4 TaBV 3/07
Auslegung einer Auswahlrichtlinie
- BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 99/09
Rechtsschutzbedürfnis für Zustimmungsersetzungsantrag
- LAG Hessen, 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08
Rechtswidrige Durchführung einer Versetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats
- LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 41/10
Unzulässiger Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlendem …
- ArbG Darmstadt, 06.07.2007 - 1 BV 11/07
Aufhebung einer Versetzung
Sie betreiben juristische Internetseiten?