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   BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05   

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BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 (https://dejure.org/2006,632)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 (https://dejure.org/2006,632)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 (https://dejure.org/2006,632)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Versetzung von Arbeitnehmern; Versetzung von Arbeitnehmern bei Verlagerung des Betriebes innerhalb einer politischen Gemeinde ohne Hinzutreten weiterer Veränderungen; Begründetheit eines Globalantrags

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsverlagerung und Versetzung der Arbeitnehmer

  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung; Verlagerung ganzer Betriebe oder Betriebsteile

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Versetzung: In der Regel kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei bloßer Verlagerung eines Betriebs oder Betriebsteils innerhalb einer politischen Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlagerung von Betriebsabteilungen innerhalb einer Gemeinde

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verlagerung von Arbeitsplatz im gleichen Ort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 314
  • MDR 2007, 281
  • NZA 2006, 1289
  • BB 2006, 2647
  • DB 2006, 2468
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn er auch solche Fallgestaltungen umfasst, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. etwa 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05
    Der Versetzungsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ist danach nicht nur funktionell bestimmt, sondern hat auch eine räumliche Dimension (vgl. insb. 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, zu B II 1 b der Gründe; 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 85, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05
    Der Versetzungsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ist danach nicht nur funktionell bestimmt, sondern hat auch eine räumliche Dimension (vgl. insb. 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, zu B II 1 b der Gründe; 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 85, zu B I 2 b der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 28.04.2005 - 5 TaBV 24/04

    Mitbestimmung -Versetzung - Begriff - Betriebsverlagerung

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 28. April 2005 - 5 TaBV 24/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05
    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs ist etwa anzunehmen, wenn der Arbeitsort sich ändert, der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen zugeordnet wird oder sich die Umstände ändern, unter denen die Arbeit zu leisten ist (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bestimmt sich der Arbeitsort weder durch die räumliche Lage des Arbeitsplatzes innerhalb des Betriebsgebäudes noch durch das Betriebsgebäude und -gelände als Ganzes, sondern durch den Sitz des Betriebs und damit in der Regel durch den Bezirk der politischen Gemeinde, in welcher das Betriebsgebäude liegt (BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - Rn. 13, BAGE 118, 314).
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20

    Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat -

    Dem stehe der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2006 (- 1 ABR 35/05 - BAGE 118, 314) , wonach die bloße Verlagerung eines Betriebs oder eines räumlich gesonderten Betriebsteils um wenige Kilometer innerhalb einer politischen Gemeinde ohne Hinzutreten weiterer Veränderungen keine Versetzung der davon betroffenen Arbeitnehmer darstellt, nicht entgegen.

    Hingegen handelt es sich nicht um Versetzungen der betroffenen einzelnen Arbeitnehmer, wenn betriebliche Einheiten am Sitz des Betriebs um wenige Kilometer innerhalb einer politischen Gemeinde insgesamt verlagert werden, ohne dass sich am konkreten Arbeitsplatz der Arbeitnehmer und seiner Beziehung zur betrieblichen Umgebung sonst etwas ändert (BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - BAGE 118, 314) .

    Typischerweise ist dabei die Veränderung der betrieblichen Umgebung umso größer, je kleiner die verlegte Betriebsabteilung ist (BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - Rn. 13, aaO).

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Begriff der Versetzung iSv. § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ausgegangen und hat seiner Entscheidung insbesondere die Grundsätze des Beschlusses des Ersten Senats vom 27. Juni 2006 (- 1 ABR 35/05 - Rn. 13 f., BAGE 118, 314) zugrunde gelegt.

    Die Veränderung eines solchen außerbetrieblichen Umstandes ist aber für den Arbeitsbereich der Arbeitnehmer - im Sinn ihrer Aufgaben, Verantwortung, der Art ihrer Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Arbeitsablauf - nicht relevant (vgl. auch BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - Rn. 14, BAGE 118, 314).

    (4) Die in Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2006 (- 1 ABR 35/05 - BAGE 118, 314) angebrachte Argumentation der Rechtsbeschwerde, bei der Beurteilung, ob ein Umzug betrieblicher Einheiten eine Veränderung des Arbeitsbereichs iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG bewirke, sei nicht pauschal darauf abzustellen, ob er über die Grenzen einer politischen Gemeinde hinweg erfolge oder nicht, verfängt nicht.

    Ungeachtet dessen ist im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2006 (- 1 ABR 35/05 - Rn. 13, aaO) ausdrücklich offengelassen, ob bei einer Verlagerung ganzer Betriebe oder Betriebsteile über größere Entfernungen für die davon betroffenen Arbeitnehmer wegen des unveränderten Verhältnisses des einzelnen Arbeitsplatzes zu seinem betrieblichen Umfeld von der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszugehen ist.

    Zwar kann sich für die Arbeitnehmer das betriebliche Umfeld ändern, wenn nicht der gesamte Betrieb oder ein räumlich gesonderter Betriebsteil insgesamt verlagert, sondern eine Betriebsabteilung aus einem Betrieb ausgelagert wird (vgl. BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - Rn. 13, BAGE 118, 314) .

    Dieser Umstand ist nicht so beachtlich, als dass von einer Änderung des Arbeitsbereichs der einzelnen Arbeitnehmer gesprochen werden könnte (vgl. auch BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - Rn. 15, BAGE 118, 314) .

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Dafür kommt es nicht darauf an, unter welchen Voraussetzungen mit der bloß geographischen Verlagerung eines im Übrigen in seiner Struktur, Organisation und Belegschaft unverändert bleibenden Betriebs oder Betriebsteils für die betroffenen Arbeitnehmer die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs verbunden ist (vgl. dazu BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 3, zu B I 2 a cc der Gründe).
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Eine Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG liegt schon dann vor, wenn dem einzelnen Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsort zugewiesen wird, ohne dass sich seine Arbeitsaufgabe ändert oder er in eine andere organisatorische Einheit eingegliedert wird (vgl. BAG 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - zu B II 1 und 2 der Gründe mwN; 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 67, 225; anders nur für den hier nicht vorliegenden Fall der Verlagerung eines Betriebs oder eines räumlich gesonderten Betriebsteils um wenige Kilometer innerhalb einer politischen Gemeinde BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - Rn. 15, BAGE 118, 314) .
  • LAG Niedersachsen, 03.03.2020 - 11 TaBV 67/19

    Abgrenzung zwischen Versetzung und Verlagerung eines Betriebsteils;

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Beschluss vom 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 - ausdrücklich offengelassen, ob die Verlagerung ganzer Betriebe oder Betriebsteile über größere Entfernungen als 3 Kilometer für sämtliche davon betroffenen Arbeitnehmer eine Versetzung darstellten.

    Aus der Begründung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung 1 ABR 35/05 sei zu entnehmen, dass wenn sich bei einem räumlichen Wechsel einer ganzen betrieblichen Einheit innerhalb einer politischen Gemeinde am konkreten Arbeitsplatz des Arbeitnehmers und seiner Beziehung zur betrieblichen Umgebung nichts ändere, eine Versetzung nicht vorliege.

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 - (BAGE 118, 314) bei einer Verlagerung um nur 3 Kilometer das Vorliegen einer Versetzung verneint und ausdrücklich offengelassen, ob Verlagerungen von Betriebsteilen über größere Entfernungen eine Versetzung i. S. des § 95 Abs. 3 BetrVG darstellen können.

    Die Rechtsbeschwerde ist zugelassen worden im Hinblick auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts 1 ABR 35/05 gem. § 92 Abs. 1, § 72 Abs. 2 ArbGG.

  • LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21

    Versetzung - Arbeitsort

    Zwar wird dies im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2006 (1 ABR 35/05, zitiert nach juris) als ein Gesichtspunkt genannt.

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgt wegen grundsätzlicher Bedeutung und möglicher Abweichung zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2006 (1 ABR 35/05).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

    Seine Zulässigkeit bleibt hiervon unberührt (vgl. BAG 27. Juni 2006 -1 ABR 35/05 - Rn. 9, BAGE 118, 314 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 3, zu B II 2 der Gründe).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn er auch solche Fallgestaltungen umfasst, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 3, zu B II 2 a der Gründe; BAG 27. Juni 2006 -1 ABR 35/05 - Rn. 9, BAGE 118, 314 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 3, zu B I 2 der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 10 TaBV 811/20

    Beteiligung des Betriebsrats - personelle Einzelmaßnahme - Einstellung -

    Die Verlagerung eines Betriebsteils innerhalb einer politischen Gemeinde soll trotz der räumlichen Veränderungen wegen des unveränderten Verhältnisses des einzelnen Arbeitsplatzes zu seinem betrieblichen Umfeld keine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs darstellen (BAG 27.06.2006 - 1 ABR 35/05 - juris Rn. 13).

    Dazu hatte das BAG in der Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 ausgeführt, dass es sich um keine Versetzung handele, wenn ein Arbeitsplatz (in diesem Fall räumlich) verlagert werde, ohne dass sich am konkreten Arbeitsplatz der Arbeitnehmer und seiner Beziehung zur betrieblichen Umgebung etwas ändere.

  • LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sogenannter Globalantrag, der einschränkungslos eine Vielzahl möglicher Fallgestaltung erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn zumindest auch Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG, Beschluss vom 27.06.2006 - 1 ABR 35/05, juris, Rn. 9; BAG, Beschluss vom 03.08.2000 - 5 TaBV 12/00, juris, Rn. 56).
  • LAG Hessen, 29.01.2008 - 4 TaBV 259/07

    Versetzung - Zustimmungsersetzung

    Das Vorliegen einer Versetzung setzt eine so erhebliche Änderung dieser Umstände voraus, dass sich das Gesamtbild der Tätigkeit dadurch ändert (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 02. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34, zu I 1; 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47, zu B I 2 a aa; 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - DB 2008/70, zu B II 2 a) .

    Arbeitsbereich ist damit der konkrete Arbeitsplatz und seine Beziehung zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht (BAG 27. Juni 2006 a. a. O., zu B I 2 a aa) .

    Zwar kann die Herausnahme eines Arbeitnehmers aus einer betrieblichen Einheit und seine Zuordnung in eine andere Einheit als Versetzung mitbestimmungspflichtig sein (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36, zu B II 2 a; 27. Juni 2006 a. a. O., zu B I 2 a aa) .

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

  • LAG Hamm, 14.09.2007 - 13 TaBV 62/07

    Versetzung; Übertragung; Teilfunktion; Bereichskoordinator; Stellvertreter;

  • LAG Hamburg, 25.09.2006 - 8 TaBV 1/06

    Versetzung; Arbeitsbereich; anderer Arbeitsbereich; Umstände; Vertretungsregelung

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06

    Versetzung; Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

  • LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 TaBV 132/07

    Vertragsstrafe; Vereinbarung; Betriebsrat; Arbeitgeber; Wirksamkeit; Versetzung

  • ArbG Nürnberg, 30.11.2020 - 3 BV 19/20

    Arbeitsleistung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Gemeinde, Versetzung, Beteiligung,

  • LAG Niedersachsen, 21.08.2009 - 10 TaBV 121/08

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei Arbeitsverweigerung;

  • LAG Köln, 27.10.2016 - 7 TaBV 54/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Sozialplan; Betriebsänderung;

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09

    Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2009 - 5 TaBV 13/08

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Versetzung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 15 TaBVGa 883/20

    Betriebsspaltung - Versetzung

  • LAG Hessen, 21.07.2020 - 4 TaBV 170/19

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf erneutes Verhandeln eines Sozialplans Wahl des

  • LAG München, 09.01.2020 - 3 TaBV 30/19

    Betriebsratsmitglied, Versetzung, Betriebsabspaltung

  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 10 TaBV 71/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Eingruppierung einer Arbeitnehmerin und Einholung

  • LAG Köln, 30.05.2008 - 4 Sa 1471/07

    Auskunftsanspruch; Gleichbehandlung

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von

  • ArbG Köln, 07.08.2008 - 14 BV 113/07

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Versetzungen in einen anderen,

  • LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 63/10

    Mitbestimmung bei Versetzung; Zustimmungsersetzung bei fehlendem

  • LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 61/10

    Mitbestimmung bei Versetzung; Zustimmungsersetzung bei fehlendem

  • ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08

    Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in persönlichen Angelegenheiten von

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 93/09

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung neu eingestellter Mitarbeiterinnen einer

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09

    Unbestimmter Feststellungsantrag der Arbeitgeberin im Beschlussverfahren um

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 6 TaBV 33/10

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Abordnung einer gleichgestellten Beamtin

  • LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 62/10

    Mitbestimmung bei Versetzung; Zustimmungsersetzung bei fehlendem

  • LAG Köln, 07.06.2011 - 12 TaBV 96/10

    Mitbestimmung beim Einsatz von Busfahrern aus Fremdunternehmen bei der Abwicklung

  • LAG Hessen, 02.06.2009 - 4 TaBV 219/08

    Fehlende Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen - grober Verstoß iSd § 23

  • ArbG Bielefeld, 15.12.2021 - 4 BV 88/21
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2015 - 23 BVGa 656/15

    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung nach § 111 BetrVG

  • ArbG Darmstadt, 08.05.2012 - 3 BV 2/12
  • ArbG Köln, 22.12.2006 - 2 BV 108/06

    Anspruch einer Schwerbehindertenvertretung auf zeitnahe Unterrichtung über

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.08.2009 - KGH.EKD I-0124/R39
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