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   BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05   

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BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05 (https://dejure.org/2006,261)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 3 AZR 255/05 (https://dejure.org/2006,261)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 (https://dejure.org/2006,261)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag; Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente; Dynamische Verweisung in Formulararbeitsverträgen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen; Vorrang des Dienstvertrages ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BGB § 305c Abs. 2; ; LPVG NW § 70; ; LPVG NW § 72 Abs. 2 Nr. 4; ; LPVG NW § 72 Abs. 4 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Personalvertretungsrecht; Tarifrecht - Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung laufender Renten aufgrund tarifvertraglicher Regelung ? Verweisung in Arbeitsverträgen auf die jeweilige tarifliche Versorgungsregelung ? Verdrängung von Dienstvereinbarungen durch Tarifvertrag ? Eingeschränkte Rechtskontrolle tarifvertraglicher Regelungen ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anpassung einer laufenden Betriebsrente durch Tarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 326
  • NZA 2006, 1285
  • BB 2006, 2588
  • DB 2007, 118
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Der Arbeitgeber wolle "im Zweifel" die betriebliche Altersversorgung nach einheitlichen Regeln erbringen (vgl. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe).

    Fragen der Normenwirkung des Tarifvertrages hinsichtlich der Rechtsverhältnisse ausgeschiedener Arbeitnehmer stellen sich auf Grund dieser vertraglichen Regelung nicht mehr (vgl. dazu BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe).

    Zum anderen ist es nicht auf tarifvertragliche Regelungen übertragbar (vgl. zu beiden Punkten Senat 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 der Gründe; zum letzten Punkt BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe).

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 a der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

    Damit diente der TV-VZ 2003 auch der Klarstellung einer unklaren Rechtslage, so dass ohnehin kein Vertrauen entstehen konnte (vgl. BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025, zu II 2 a aa (1) der Gründe; Senat 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a bb der Gründe).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04

    Betriebliche Altersversorgung - Verschlechterung der Versorgungsregelung durch

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Zum anderen ist es nicht auf tarifvertragliche Regelungen übertragbar (vgl. zu beiden Punkten Senat 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 der Gründe; zum letzten Punkt BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe).

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 a der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

    Dabei ist das Interesse der Tarifvertragsparteien, die beanstandete Regelung auch auf Betriebsrentner anzuwenden, mit dem Interesse der Betriebsrentner am Fortbestand der bisherigen Regelung abzuwägen (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 b der Gründe).

  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Diese Bestimmung führt zu einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II 1 der Gründe).

    Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann der Personalrat nach § 72 Abs. 4 Nr. 5 LPVG NW - ebenso wie der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG - nicht darüber mitbestimmen, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel der Arbeitgeber dafür zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt und welche Durchführung beschritten werden soll (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Diese Sperre greift - ebenso wie die vergleichbare Regelung in § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG - ein, wenn der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 und 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323) und die Tarifvertragsparteien eine Angelegenheit einer aus sich heraus anwendbaren Regelung unterworfen haben (BAG 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    a) Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf das vom Senat für die materielle Überprüfung von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema (zu diesem Prüfungsschema erstmals: 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff.).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Den Tarifvertragsparteien steht daher bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Regelungen ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 95).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Diese Sperre greift - ebenso wie die vergleichbare Regelung in § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG - ein, wenn der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 und 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323) und die Tarifvertragsparteien eine Angelegenheit einer aus sich heraus anwendbaren Regelung unterworfen haben (BAG 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Zwar endet die Sperrwirkung nach § 72 Abs. 4 Eingangssatz LPVG NW - ebenso wie die nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG - dort, wo eine tarifliche Regelung nicht mehr hinreicht, also im übertariflichen Bereich (vgl. BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 40).
  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95

    Verfassungsmäßigkeit der durch BGBEG Art 231 § 8 S 2 bewirkten Heilung bei

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Damit diente der TV-VZ 2003 auch der Klarstellung einer unklaren Rechtslage, so dass ohnehin kein Vertrauen entstehen konnte (vgl. BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025, zu II 2 a aa (1) der Gründe; Senat 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 570/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
    Dieses Mitbestimmungsrecht erfasst die betriebliche Altersversorgung, wenn sie über eine Pensions- oder Unterstützungskasse abgewickelt wird, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist (BAG 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 -, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92

    Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • LAG Köln, 05.09.2005 - 2 Sa 305/05

    Veränderung der Versorgungszusage und Jeweiligkeitsklausel bei regulärem

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81
  • LAG Köln, 18.02.2005 - 11 Sa 893/04

    betriebliche Altersversorgung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit

  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Einschränkungen der Versicherungs- und Versorgungsleistungen dürfen gleichwohl nicht gegen die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. dazu BAG NZA 2006, 1285, 1288 m.w.N.).

    Auf tarifvertragliche Änderungen ist es nicht übertragbar (vgl. BAGE 115, 304, 313 f.; BAG NZA 2006, 1285, 1288).

    Auch die Tarifvertragsparteien sind zwar an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. u.a. BAG NZA 2006, 1285, 1288; DB 2007, 1763 f.).

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Vorliegend kommt § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG - Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - in Betracht, wobei allerdings nur eine Teilmitbestimmung besteht, da der Betriebsrat nicht darüber mitzubestimmen hat, ob eine betriebliche Altersversorgung eingeführt wird, welche finanziellen Mittel der Arbeitgeber dafür zur Verfügung stellt, welcher Personenkreis begünstigt und welche Durchführung beschritten werden soll (vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 31 ff., BAGE 118, 326) .
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Dies gilt jedenfalls, soweit es sich - wie hier - um repräsentative Regelungen handelt (BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 49 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45, zu A I der Gründe; vgl. auch 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32, zu I 2 c (1) der Gründe).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Juni 2006 (- 3 AZR 255/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 49 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45, zu B I der Gründe) ausführlich begründet.

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (zum Ganzen BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 49 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Damit diente der TV-VZ 2003 auch der Klarstellung einer unklaren Rechtslage, so dass von vornherein kein schützenswertes Vertrauen entstehen konnte (BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 49 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45, zu B II 2 b aa der Gründe mwN).

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