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   BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05   

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https://dejure.org/2006,363
BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05 (https://dejure.org/2006,363)
BAG, Entscheidung vom 05.07.2006 - 4 AZR 381/05 (https://dejure.org/2006,363)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 (https://dejure.org/2006,363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages - Rückwirkung eines Tarifvertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einigung zwischen Tarifvertragsparteien als zivilrechtlicher Vorvertrag; Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines Tarifvertrages; Schützenswertes Vertrauen in eine bestehende Rechtslage; Tarifeinigung als verpflichtender Vorvertrag; ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 126; ; BGB § 242; ; TVG § 1; ; TVG § 4; ; BMT-AW II § 46; ; BMT-AW II § 47; ; BMT-AW O § 46; ; BMT-AW O § 47; ; ÜbgTV-BUND-West bzw. -Ost vom 23. Dezember 2004 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigung zwischen Tarifvertragsparteien als Vorvertrag auf Abschluss eines Tarifvertrages - schützenswertes Vertrauen in bestehende Rechtslage nur bei deren Kenntnis - rückwirkender Eingriff in entstandene Ansprüche durch Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verurteilung einer Gewerkschaft zum Abschluss eines Tarifvertrags

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung einer Gewerkschaft zum Abschluss eines Tarifvertrags

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Ergebnisse von Tarifverhandlungen sind nach Zustimmung bindend // Verdi zu Vertrag mit AWO-Bundesverband verurteilt[5.7.2006]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 1
  • BB 2007, 556
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Seine Zulässigkeit ergibt sich aus der allgemeinen Vertragsfreiheit (BAG 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - BAGE 28, 225, 230).

    Auch vor dem endgültigen Abschluss eines Tarifvertrages kann es sinnvoll sein, im Wege des Vorvertragsabschlusses eine Bindung der Tarifvertragsparteien an bereits erzielte Verhandlungsergebnisse herbeizuführen (BAG 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - aaO).

    Diese diene hauptsächlich der Klarstellung des Inhalts des Tarifvertrages gegenüber den Normunterworfenen, nicht dagegen dem Übereilungsschutz der Tarifvertragsparteien (19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - BAGE 28, 225, 230 f. zu zwischen den Tarifvertragsparteien gewechselten Fernschreiben; 25. August 1982 - 4 AZN 305/82 -BAGE 39, 346, 349; ebenso Wiedemann in Wiedemann § 1 Rn. 238; Däubler/Reim § 1 Rn. 17, 156; Kempen/Zachert/Zachert TVG 4. Aufl. § 1 Rn. 778; HWK/Henssler 2. Aufl. § 1 TVG Rn. 18; Schaub ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 199 Rn. 22; MünchKommBGB/Kramer 4. Aufl. Vor § 145 Rn. 47; Staudinger/Bork BGB 2003 Vorbem zu §§ 145 - 156 Rn. 61; Birk AuR 1977, 235, 237; Wiedemann Anm. AP TVG § 1 Form Nr. 6).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Die Revision beruft sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nachwirkende Tarifverträge nicht mit tariflicher Wirkung geändert werden können (Senat 14. Februar 1973 - 4 AZR 176/72 - BAGE 25, 34; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).

    Dabei sollten jedoch die ändernden Normen erst im Nachwirkungszeitraum in Kraft treten (zB am 1. Juli 1970, Senat 14. Februar 1973 - 4 AZR 176/72 - BAGE 25, 34; zum 1. Juli 1972, Senat 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9) und somit nur den Inhalt der nachwirkenden Tarifverträge unmittelbar ändern.

    Lediglich nachwirkende Tarifnormen gebe es nicht (Senat 14. Februar 1973 - 4 AZR 176/72 - aaO S. 40).

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Die Revision beruft sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nachwirkende Tarifverträge nicht mit tariflicher Wirkung geändert werden können (Senat 14. Februar 1973 - 4 AZR 176/72 - BAGE 25, 34; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).

    Es kann auch dahingestellt bleiben, ob der Kritik an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die in der Literatur geäußert wird (zB Wiedemann Anm. AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 6; Herschel Anm. AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9; Wank in Wiedemann § 4 Rn. 365 f.; Däubler/Bepler § 4 Rn. 895 f.; Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd. 1 § 18 VII 5), zu folgen ist oder nicht.

    Dabei sollten jedoch die ändernden Normen erst im Nachwirkungszeitraum in Kraft treten (zB am 1. Juli 1970, Senat 14. Februar 1973 - 4 AZR 176/72 - BAGE 25, 34; zum 1. Juli 1972, Senat 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9) und somit nur den Inhalt der nachwirkenden Tarifverträge unmittelbar ändern.

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Senat 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; ebenso 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27; 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349, 356 f.; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176, 182 f.).

    Als kollektiven Anknüpfungspunkt hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. November 1994 die "Kenntnis der betroffenen Kreise" bestimmt (- 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309, 331 f., unter Hinweis auf Senat 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -und auf die Rechtsprechung des BVerfG für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23. November 1994 ausdrücklich offen gelassen, ob bereits abgewickelte Ansprüche durch eine rückwirkende tarifliche Regelung vermindert werden können (- 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309, 332).

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    (1) Ob bei einer Einigung ein verbindlicher Vorvertrag oder nur eine unverbindliche Absprache der Parteien vorliegt, ist nach den Kriterien von §§ 133, 157 BGB auszulegen (Senat 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 314).

    Die Formulierung und Unterzeichnung eines solchen Verhandlungsergebnisses kann einen Vorvertrag darstellen (zB "Verhandlungsergebnis" zwischen dem Arbeitgeberverband der hessischen Metallindustrie eV und der IG Metall Senat 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313 ff.; ebenso für eine "Vereinbarung" LAG Brandenburg 5. Mai 2000 - 4 Sa 22/00 - und für eine "Protokollnotiz" über ein Verhandlungsergebnis Thüringer LAG 24. Oktober 1994 - 8 Sa 242/94 - BB 1995, 1085).

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZN 305/82

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Ein Vorvertrag, in dem sich Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines Tarifvertrages verpflichten, ist nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit und der Koalitionsfreiheit unbedenklich zulässig (Senat 25. August 1982 - 4 AZN 305/82 - BAGE 39, 346, 347; Däubler/Reim TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 17; Wiedemann in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 3; Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 374).

    Diese diene hauptsächlich der Klarstellung des Inhalts des Tarifvertrages gegenüber den Normunterworfenen, nicht dagegen dem Übereilungsschutz der Tarifvertragsparteien (19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - BAGE 28, 225, 230 f. zu zwischen den Tarifvertragsparteien gewechselten Fernschreiben; 25. August 1982 - 4 AZN 305/82 -BAGE 39, 346, 349; ebenso Wiedemann in Wiedemann § 1 Rn. 238; Däubler/Reim § 1 Rn. 17, 156; Kempen/Zachert/Zachert TVG 4. Aufl. § 1 Rn. 778; HWK/Henssler 2. Aufl. § 1 TVG Rn. 18; Schaub ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 199 Rn. 22; MünchKommBGB/Kramer 4. Aufl. Vor § 145 Rn. 47; Staudinger/Bork BGB 2003 Vorbem zu §§ 145 - 156 Rn. 61; Birk AuR 1977, 235, 237; Wiedemann Anm. AP TVG § 1 Form Nr. 6).

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Diese Zulässigkeit einer rückwirkenden Inkraftsetzung gilt auch für verschlechternde Bedingungen (Senat 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259, 265).

    Der Ablauf des Tarifvertrages und der Eintritt der Nachwirkung beseitigt aber grundsätzlich das schützenswerte Vertrauen in die Kontinuität der tariflichen Regelung über den Beendigungszeitpunkt hinaus (Senat 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259, 264 f.).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Deshalb besteht ein Vertrauensschutz ua. dann nicht, wenn der Bürger im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm mit einer Regelung rechnen musste, das geltende Recht unklar und verworren war oder der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 271 f.).

    Der Vertrauensschutz beruht darauf, dass aus der Kenntnis einer bestimmten Rechtslage ein bestimmtes Verhalten folgt ("Dispositionen" des Bürgers, BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 271; vgl. auch zB Wank in Wiedemann § 4 Rn. 248: "... schon eine wirtschaftliche Disposition getroffen ...").

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94

    Bewährungsaufstieg und verschlechternder Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Senat 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; ebenso 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27; 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349, 356 f.; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176, 182 f.).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05
    Senat 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; ebenso 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27; 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349, 356 f.; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176, 182 f.).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 16/87

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus einem formunwirksamen Vorvertrag

  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88

    Anforderungen für eine Umschulung auf das Flugzeugmuster Boeing B 747 -

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

  • LAG Thüringen, 24.10.1994 - 8 Sa 242/94
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90

    Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 417/98

    Jahres-Sonderzuwendung bei vorfristiger Kündigung

  • LAG Brandenburg, 05.05.2000 - 4 Sa 22/00

    Tarifvertrag: Voraussetzungen

  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 97/69
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BGH, 17.12.1952 - II ZR 19/52
  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

  • LAG Berlin, 22.06.2005 - 9 Sa 110/05
  • BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

    Dies ist der Fall, wenn der Klageantrag den gesamten, nach der Vorstellung des Klägers erstrebten Vertragsinhalt erfasst (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 31 mwN, BAGE 119, 1; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 53) .

    Dies kann in einem vorangegangenen Tarifvertrag (Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag Teil 3 Rn. 20) oder in einem gesonderten Vorvertrag der Parteien (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 34 ff., BAGE 119, 1) geregelt worden sein.

    (3) Eine Verpflichtung zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags aus einer "Vorvereinbarung" kann deshalb allenfalls angenommen werden, wenn der Inhalt des abzuschließenden Tarifvertrags so eindeutig ist, dass es nur eine einzige, der Vorgabe entsprechende Regelungsmöglichkeit gibt (vgl. zu einer solchen Eindeutigkeit aufgrund eines Vorvertrags den Sachverhalt zu BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - BAGE 119, 1) .

    aa) Eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, die einem Antrag zustimmt, der aus mehreren einzelnen Punkten besteht, ist nur dann begründet, wenn jeder der einzelnen im Vertrag enthaltenen Erklärungsbestandteile von der Verpflichtung des Beklagten erfasst wird (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 80, BAGE 119, 1) .

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07

    Anspruch auf Abschluss eines Änderungstarifvertrages - Tarifvertrag und

    Es bestehen Zweifel, ob dieser Tarifvertrag mit Blick auf die Rechtsfolge seines § 1 hinreichend bestimmt ist (im Anschluss an BAG vom 5.7.2006 - 4 AZR 381/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Klageantrag den gesamten, nach der Vorstellung des Klägers erstrebten Vertragsinhalt erfasst (BAG vom 5.7.2006 - 4 AZR 381/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG unter Hinweis auf BGH 18. November 1993 - IX ZR 256/92 - NJW-RR 1994, 317).

    Der Streitfall unterscheidet sich hinsichtlich der Fassung der Klageanträge nicht wesentlich vom Fall des BAG vom 5.7.2006, aaO, in dem das BAG die dortigen Klageanträge zu Recht ebenfalls für zulässig gehalten hat.

    Nach zutreffender Auffassung des BAG (Urteil vom 5.7.2006, aaO m.w.N.) kann ein Vorvertrag nur dann rechtsverbindliche Wirkung entfalten, wenn der Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages hinreichend klar bestimmt ist.

    Auf die Frage, ob der als Vorvertrag zu qualifizierende TV-Meistbegünstigung seinerseits dem Formgebot des § 1 Abs. 2 TVG entsprechen muss (offen gelassen von BAG vom 5.7.2006, aaO), kommt es damit nicht an, denn nach der hier vertretenen Konstruktion ist der - formwirksam zustande gekommene - TV-Meistbegünstigung selbst der Vorvertrag, der als Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren allein in Betracht kommt.

    Unabhängig von der Rechtsnatur sowie auch der hinreichenden Bestimmtheit der Meistbegünstigungsklausel muss auf jeden Fall der verfassungskonform ausgelegte Inhalt des TV-Meistbegünstigung die von der Klägerin begehrte Rechtsfolge, und zwar hinsichtlich jeden Teils ihrer jeweiligen Klageanträge (vgl. BAG vom 5.7.2006, aaO) aussprechen.

    Insoweit dürften aber Vertrauensschutzaspekte (vgl. dazu BAG vom 5.7.2006, aaO) einer rückwirkenden Verurteilung entgegenstehen.

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer rückwirkenden Regelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalles (ua. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176, 182 f.; 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349, 356 f.; 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - NZA 2006, 1285, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zur Anpassung laufender Betriebsrenten durch Tarifvertrag).
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    Ein solcher würde lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags begründen (BAG 5. Juli 2007 - 4 AZR 381/05 - Rn. 37, BAGE 119, 1, 14; 25. August 1982 - 4 AZN 305/82 - BAGE 39, 346, 348).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2007 (- 4 AZR 381/05 - Rn. 57, BAGE 119, 1, 20) ausdrücklich offengelassen, ob ein Vorvertrag über den Abschluss eines genau bestimmten Tarifvertrags aufgrund dessen normativer Wirkung nicht gleichfalls der Schriftform nach § 1 Abs. 2 TVG bedarf, die für die Eckpunkte vom Landesarbeitsgericht nicht festgestellt wurde.

    Auch kann offenbleiben, ob die in den Eckpunkten festgehaltene Einigung hinreichend klar bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (dazu BAG 5. Juli 2007 - 4 AZR 381/05 - Rn. 43 mwN, BAGE 119, 1, 16), weil es etwa für die vorgesehene Jahressonderzahlung an der Vereinbarung einer Bemessungsgrundlage fehlt.

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7827/07

    Zustimmung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Klageantrag den gesamten, nach der Vorstellung des Klägers erstrebten Vertragsinhalt erfasst (BAG vom 5.7.2006 - 4 AZR 381/05 -  AP Nr. 38 zu § 1 TVG unter Hinweis auf BGH 18. November 1993 - IX ZR 256/92 - NJW-RR 1994, 317).

    Der Streitfall unterscheidet sich hinsichtlich der Fassung der Klageanträge nicht wesentlich vom Fall des BAG vom 5.7.2006, aaO, in dem das BAG die dortigen Klageanträge zu Recht ebenfalls für zulässig gehalten hat.

    243 Nach zutreffender Auffassung des BAG (Urteil vom 5.7.2006, aaO m.w.N.) kann ein Vorvertrag nur dann rechtsverbindliche Wirkung entfalten, wenn der Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages hinreichend klar bestimmt ist.

    Auf die Frage, ob der als Vorvertrag zu qualifizierende TV-Meistbegünstigung seinerseits dem Formgebot des § 1 Abs. 2 TVG entsprechen muss (offen gelassen von BAG vom 5.7.2006, aaO), kommt es damit nicht an, denn nach der hier vertretenen Konstruktion ist der - formwirksam zustande gekommene - TV-Meistbegünstigung  selbst der Vorvertrag, der als Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren allein in Betracht kommt.

    Unabhängig von der Rechtsnatur sowie auch der hinreichenden Bestimmtheit der Meistbegünstigungsklausel muss auf jeden Fall der verfassungskonform ausgelegte Inhalt des TV-Meistbegünstigung die von der Klägerin begehrte Rechtsfolge, und zwar hinsichtlich jeden Teils ihrer jeweiligen Klageanträge (vgl. BAG vom 5.7.2006, aaO) aussprechen.

    Insoweit dürften aber Vertrauensschutzaspekte (vgl. dazu BAG vom 5.7.2006, aaO) einer rückwirkenden Verurteilung entgegenstehen.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Klageantrag den gesamten, nach der Vorstellung des Klägers erstrebten Vertragsinhalt erfasst (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - BAGE 119, 1, 13).

    Dementsprechend hat der Senat eine Gewerkschaft zum Abschluss eines Tarifvertrages verurteilt, der im vollen Wortlaut im Leistungsantrag des klagenden Arbeitgeberverbandes enthalten war (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - aaO).

    Ein solcher verlangt, dass der Inhalt des Hauptvertrages sich aus den Erklärungen der Parteien des Vorvertrages eindeutig bestimmen lässt (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - BAGE 119, 1, 16 mwN).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

    Die Zulässigkeit der autonomen Festsetzung des Zeitpunkts des Inkrafttretens eines Tarifvertrags ergibt sich aus der den Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Normsetzungsbefugnis, die auch das Recht umfasst, die zeitliche Geltung der von ihnen geschaffenen Normen zu bestimmen (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 68, BAGE 119, 1) .

    Die den Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumte Normsetzungsbefugnis umfasst die rückwirkende Inkraftsetzung von verschlechternden Bedingungen nur insoweit, als sie nicht den rechts-staatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzen (vgl. BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 69, BAGE 119, 1) .

    Ob und unter welchen Voraussetzungen das Vertrauen eines Arbeitnehmers ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 67, BAGE 119, 1) .

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Die den Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumte Normsetzungsbefugnis umfasst die rückwirkende Inkraftsetzung von verschlechternden Bedingungen nur insoweit, als sie nicht den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzen, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für die Rückwirkung von Gesetzen aus Art. 20 GG ableitet (Senat 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - AP TVG § 1 Nr. 38 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 8).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 346/08

    Anspruch auf Zahlung einer nichtdynamischen Zulage aus dem Änderungstarifvertrag

    Ein solcher würde lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags begründen (BAG 5. Juli 2007 - 4 AZR 381/05 - Rn. 37, BAGE 119, 1, 14; 25. August 1982 - 4 AZR 305/82 - BAGE 39, 346, 348).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2007 (- 4 AZR 381/05 - Rn. 57, BAGE 119, 1, 20) ausdrücklich offengelassen, ob ein Vorvertrag über den Abschluss eines genau bestimmten Tarifvertrags aufgrund dessen normativer Wirkung nicht gleichfalls der Schriftform nach § 1 Abs. 2 TVG bedarf, die für die Eckpunkte vom Landesarbeitsgericht nicht festgestellt wurde.

    Auch kann offenbleiben, ob die in den Eckpunkten festgehaltene Einigung hinreichend klar bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (dazu BAG 5. Juli 2007 - 4 AZR 381/05 - Rn. 43 mwN, BAGE 119, 1, 16), weil es etwa für die vorgesehene Jahressonderzahlung an der Vereinbarung einer Bemessungsgrundlage fehlt.

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 975/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Er würde sich durch die Nichterfüllung entstandener und fälliger Ansprüche weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur rückwirkenden Abschaffung oder Herabsetzung eröffnen (BAG 05.07.2006 - 4 AZR 381/05 - Rn 76, zit. nach juris).

    Auf die subjektiv-individuelle Kenntnis der objektiv zutreffende Auslegung der Tarifnorm kommt es nicht an, denn das Vertrauen bezieht sich auf die tarifliche Regelung (vgl in diesem Zusammenhang: BAG 5, 7.2006 - 4 AZR 381/05 - Rn 71, zit. nach juris).

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 105/09

    Tarifliche Öffnungsklausel - Zustimmungsvorbehalt zu einer abweichenden

  • LAG Hessen, 13.09.2007 - 5 Sa 411/07

    Tarifgemeinschaft mehrerer tarifzuständiger Gewerkschaften im Unternehmen -

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 335/18

    Ergänzungstarifvertrag - Auslegung

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1165/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 66/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1162/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1330/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1150/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1160/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1429/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1149/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 1218/09

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 114/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1364/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1151/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1161/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1187/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 995/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1331/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1332/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 994/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1152/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1164/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1163/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1003/16

    Berechnung der tarifvertraglich geregelten Pauschale zur Abgeltung von

  • LAG Hessen, 17.01.2019 - 11 Sa 35/18

    § 3 Abs.1, Abs. 3 TVG

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 285/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 115/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 401/11

    Besitzstandswahrung für Leistungszulage

  • LAG Köln, 06.01.2012 - 4 Sa 776/11

    Kann eine Gewerkschaft auf Abschluss eines Tarifvertrages klagen?

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.08.2016 - 14 Ca 2472/16

    Änderung eines Tarifvertrages

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 522/05

    SanierungsTV - rückwirkender Eingriff

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 534/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2008 - 3 Sa 148/08

    Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Vorvertrag - Schriftform

  • LAG Hessen, 26.05.2014 - 17 Sa 1111/13

    Zur Frage der geschuldeten Arbeitszeit bei weiteren Betriebsübergängen innerhalb

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 20 Sa 1218/07

    Dynamische Zulage aufgrund des ÄndTV-BT-K vom 01.08.2006, Verbandsmitgliedschaft

  • ArbG Hamburg, 07.06.2022 - 14 Ca 22/22

    Zahlung eines tarifunabhängigen 13. Monatsgehalts

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1611/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1450/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1544/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2012 - 13 Sa 110/11

    Auslegung eines Firmentarifvertrages "Sonderzahlungen"

  • LAG Köln, 05.12.2019 - 6 Sa 439/19

    Rechtsfolgen der Rückwirkung eines Entgelttarifvertrages

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1545/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1501/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1547/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

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