Rechtsprechung
   BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,503
BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06 (https://dejure.org/2006,503)
BAG, Entscheidung vom 12.09.2006 - 9 AZR 271/06 (https://dejure.org/2006,503)
BAG, Entscheidung vom 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 (https://dejure.org/2006,503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

  • openjur.de

    Personalakte; Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beseitigung einer ungeschützten Aufbewahrung seiner Gesundheitsdaten in der Personalakte; Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers; Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Vollständigkeit von Personalakten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gesundheitsdaten in der Personalakte - ungeschützten Aufbewahrung

  • czarnetzki.eu PDF

    Gesundheitsdaten in Personalakten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Personalakte - ungeschützte Aufbewahrung der Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers ist unzulässig

  • datenschutz.eu

    Rechte von Arbeitnehmern bei Personalakten

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ArbGG § 67; ; GG Art. ... 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 242; ; BGB § 12; ; BGB § 862; ; BGB § 1004; ; BGB § 316; ; BGB § 264 Abs. 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264; ; ZPO § 530

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrechte - Personalakte; Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalakte: Ungeschützte Aufbewahrung von sensiblen Gesundheitsdaten verstößt gegen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ? Entscheidung über Art der Sicherung obliegt dem Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Personalakten: So lösen Sie das Problem "Sensible Daten in Personalakten”

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alkoholkranker Mitarbeiter - Wie sind solche vertraulichen Daten vom Arbeitgeber aufzubewahren?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsdaten in der Personalakte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn Unbefugte in die Personalakte schauen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte des Arbeitnehmers an seiner Personalakte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 238
  • NJW 2007, 794
  • MDR 2007, 728
  • NZA 2007, 269
  • DB 2007, 523
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Daher bedarf es zur Konkretisierung der Rechte und Pflichten stets einer Güter- und Interessenabwägung um zu klären, ob dem Persönlichkeitsrecht des einen gleichwertige und schutzwürdige Interessen anderer gegenüberstehen (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356; 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - BAGE 54, 365 mwN).

    Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat dieser daneben entsprechend §§ 12, 862, 1004 BGB den Anspruch auf Beseitigung der fortwirkenden Beeinträchtigung und auf Unterlassen weiterer Verletzungshandlungen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - BAGE 54, 365).

    Die Beklagte beruft sich ohne Erfolg darauf, der vorliegende Sachverhalt lasse sich nicht mit dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juli 1987 (- 5 AZR 215/86 - BAGE 54, 365) zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichen.

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Das durch Art. 1 und Art. 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist auch im Privatrechtsverkehr und damit im Arbeitsverhältnis zu beachten (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356).

    Daher bedarf es zur Konkretisierung der Rechte und Pflichten stets einer Güter- und Interessenabwägung um zu klären, ob dem Persönlichkeitsrecht des einen gleichwertige und schutzwürdige Interessen anderer gegenüberstehen (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356; 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - BAGE 54, 365 mwN).

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.04.2004 - 9 Ca 6822/03
    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2004 - 9 Ca 6822/03 - teilweise abgeändert:.

    In der Berufungsinstanz hat der Kläger die Klage hinsichtlich des Schreibens der Beklagten vom 12. August 2002 erweitert und zusätzlich die Herausnahme und Löschung sowie hilfsweise gesonderte Aufbewahrung von zwei Zeitungsartikeln vom 5. Mai 2004 sowie des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2004 (- 9 Ca 6822/03 -) beantragt.

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Abzuwägen sind hierbei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Bezug auf Ansehen, soziale Geltung und berufliches Fortkommen sowie die sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ergebenden Rechte und das Recht des Arbeitgebers auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) (vgl. BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Dieses Recht schützt grundsätzlich auch vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (BVerfG 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69).
  • BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71

    Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Sie sollen möglichst lückenlos über die Person des Angestellten und seine dienstliche Laufbahn Aufschluss geben (BAG 25. April 1972 - 1 AZR 322/71 - BAGE 24, 247).
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Sachdienlichkeit liegt vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung der Klagehäufung ein neuer Prozess vermieden wird (BGH 15. Januar 2001 - II ZR 48/99 - NJW 2001, 1210).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat dieser daneben entsprechend §§ 12, 862, 1004 BGB den Anspruch auf Beseitigung der fortwirkenden Beeinträchtigung und auf Unterlassen weiterer Verletzungshandlungen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - BAGE 54, 365).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    In einem solchen Falle wäre die Berufung unzulässig (BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 40).
  • LAG Hessen, 15.11.2005 - 15 Sa 1235/04

    Anspruch auf Entfernung von Schriftstücken betreffend den Gesundheitszustand des

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. November 2005 - 15 Sa 1235/04 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage hinsichtlich der Mitteilung vom 12. August 2002 an PSL-P 33 über VTM-HR als unzulässig abgewiesen hat.
  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im Falle einer Verletzung Anspruch auf Beseitigung der fortwährenden Beeinträchtigung und auf das Unterlassen weiterer Verletzungshandlungen hat (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 4).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Zuletzt hat der Neunte Senat mit Urteil vom 12. September 2006 (- 9 AZR 271/06 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 4) darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen habe.
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    (1) Bei der Frage, was die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht im Einzelfall gebietet, ist insbesondere auf die von den Grundrechten zum Ausdruck gebrachte Werteordnung der Verfassung Rücksicht zu nehmen (vgl. Senat 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 20, BAGE 119, 238) .

    Das Personalaktenrecht unterliegt zudem schon nach bisheriger Rechtsprechung des Senats zwingend den Erfordernissen der Kontinuität, Vollständigkeit und Wahrheit (Senat 18. November 2008 - 9 AZR 865/07 - Rn. 30 f., BAGE 128, 299; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 110/07 - Rn. 28, BAGE 124, 203; 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 23, BAGE 119, 238) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht