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   BAG, 10.11.1961 - GS 1/60   

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BAG, 10.11.1961 - GS 1/60 (https://dejure.org/1961,86)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1961 - GS 1/60 (https://dejure.org/1961,86)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1961 - GS 1/60 (https://dejure.org/1961,86)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 15
  • NJW 1962, 411
  • MDR 1962, 248
  • VersR 1962, 189
  • BB 1961, 1236
  • BB 1962, 178
  • DB 1962, 169
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Denn der Grundsatz des § 670 BGB ist so selbstverständlich und von der Sache her so notwendig, daß er für den Arbeitsvertrag auch ohne ausdrückliche Statuierung der entsprechenden Anwendbarkeit analog anzuwenden ist (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch. Bd. I, § 47 1 [mit Angaben]; HAG ARS 12, 453) Mit Recht weist auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 16, 265 ff.) auf die Gleichartigkeit der Tätigkeit bei Auftrag und Dienstvertrag hin, die zu einem teilweisen Austausch der beiden Regelungen führen muß.

    Der Bundesgerichtshof (vgl. auch BGHZ 16, 270 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und BGH NJW 1960, 1568) ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1957 (VII ZR 234/56 VersRecht 1957, 388) dahin beigetreten, daß in gewissen Fällen der bei der Ausführung des Auftrages, d.h. in innerem, adäquatem Zusammenhang mit ihm enstandene Schaden als eine Aufwendung für den Zweck des Auftrages (§ 670 BGB) anzusehen ist.

  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    (Vgl. dazu Großer Senat BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO [mit zahlreichen Angaben]; BAG 7, 290 ff, = AP Nr. 8 zu § 6 VI BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG v. 29. September 1961 1 AZR 505/59 - Betrieb 1961, 1949; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 27, 62; BGH NJW 1961, 2156; AP Nr. 25 zu §§ 898, 899 RVO).

    (Auch in den Fällen BAG 9, 243 ff. - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haltung des Arbeitnehmers und BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers handelt es sich trotz gelegentlich mißverständlicher Formulierung um Haftungsschaden, nicht um eigene Sachschäden des Arbeitnehmers.).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Es ist nicht Sache des Großen Senats nachzuprüfen, ob seine Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist Hier ist nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG die Auffassung des vorlegenden Senats maßgebend (BAG 6, 149 [150] = AP Nr. 61 zu § 72 ArbGG 1953).

    Ebenso unterliegt es allein der Beurteilung des vorlegenden Senats, ob die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des bei dem Senat anhängigen Rechtsstreits erheblich ist (BAG 6, 149 [150, 151] = AP Nr. 61, zu § 72 ArbGG 1953).

  • BGH, 28.03.1957 - VII ZR 234/56
    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Der Bundesgerichtshof (vgl. auch BGHZ 16, 270 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und BGH NJW 1960, 1568) ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1957 (VII ZR 234/56 VersRecht 1957, 388) dahin beigetreten, daß in gewissen Fällen der bei der Ausführung des Auftrages, d.h. in innerem, adäquatem Zusammenhang mit ihm enstandene Schaden als eine Aufwendung für den Zweck des Auftrages (§ 670 BGB) anzusehen ist.
  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Der Bundesgerichtshof (vgl. auch BGHZ 16, 270 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und BGH NJW 1960, 1568) ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1957 (VII ZR 234/56 VersRecht 1957, 388) dahin beigetreten, daß in gewissen Fällen der bei der Ausführung des Auftrages, d.h. in innerem, adäquatem Zusammenhang mit ihm enstandene Schaden als eine Aufwendung für den Zweck des Auftrages (§ 670 BGB) anzusehen ist.
  • RG, 07.05.1941 - VI 72/40

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Alsdann hat das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom 7. Mai 1941 auch die Einbuße des Lebens als Aufwendung im Sinne der §§ 683, 670 BGB angesehen und den Hinterbliebenen in entsprechender Anwendung der §§ 844, 845 BGB einen Entschädigungsanspruch gegeben (RGZ 167, 85, 89).
  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    (Auch in den Fällen BAG 9, 243 ff. - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haltung des Arbeitnehmers und BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers handelt es sich trotz gelegentlich mißverständlicher Formulierung um Haftungsschaden, nicht um eigene Sachschäden des Arbeitnehmers.).
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    (Vgl. dazu Großer Senat BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO [mit zahlreichen Angaben]; BAG 7, 290 ff, = AP Nr. 8 zu § 6 VI BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG v. 29. September 1961 1 AZR 505/59 - Betrieb 1961, 1949; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 27, 62; BGH NJW 1961, 2156; AP Nr. 25 zu §§ 898, 899 RVO).
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Ebenso wie ein Ruhegeldanspruch sich - im Gegensatz zum Urlaubsanspruch - nicht ipso iure aus der Fürsorgepflicht herleiten läßt, vielmehr einer besonderen Rechtsgrundlage bedarf (BAG 4, 360 [367] = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt im Gegensatz zu BAG 3, 23 ff. = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht), kann auch ein Ausgleichsanspruch für Sachschäden des Arbeitnehmers bei der Arbeit nicht auf die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht gegründet werden (vgl. dazu auch Dersch, Neue Entwicklung der Fürsorgepflicht im Arbeitsverhältnis, in Festschrift für Herschel 1955 S. 71 ff.; Nikisch, Lehrbuch, Bd. 1, 3. Aufl, 1961, § 36 I 3 und IV; Küchenhoff in seinem dem Großen Senat von dem Kläger vorgelegten Rechtsgutachten vom 28. August 1960 S. 11 ff.).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Gegen diese Lösung ist aber - von einigen anderen Bedenken (nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft der Aufopferungsanspruch nur noch den Eingriff in nicht Vermögenswerte, immaterielle Rechtsgüter, BGHZ 6, 270; 13, 88; 15, 268; 23, 30; 30, 123) abgesehen - vor allem einzuwenden, daß der Aufopferungsanspruch, übrigens auch der Anspruch aus enteignungsgleichen Eingriffen, wie ihn Rechtsprechung und Lehre entwickelt haben, ein außervertraglicher Anspruch ist.
  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55

    Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko

  • RG, 06.02.1923 - III 93/22

    Lohnzahlung bei Betriebseinstellung infolge eines Streiks

  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53

    Enteignungscharakter von Bausperren

  • BGH, 28.02.1955 - III ZR 136/54

    Schädlingsbekämpfung und Bienen

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 82/55

    Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk

  • BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57

    Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden

  • BGH, 25.05.1959 - III ZR 39/58

    Steuerarrest. Schadensersatzanspruch

  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 30/61
  • BAG, 29.09.1961 - 1 AZR 505/59

    Arbeitnehmerhaftung - Gefahrengeneigte Arbeit

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Voraussetzung der Ersatzfähigkeit des Eigenschadens ist, dass dieser nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 2 = EzA BGB § 670 Nr. 2; BAG 8. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6 = EzA BGB § 670 Nr. 14) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG Großer Senat 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Diese Bestimmung findet auf einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, entsprechende Anwendung (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - aaO).

    Der erkennende Senat hat unter Berufung auf den Großen Senat festgestellt, dass nur, was zur "selbstverständlichen Einsatzpflicht" des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, durch die Vergütungszahlung ausgeglichen wird (14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - juris Rn. 47, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27).

    Deswegen kann der Arbeitnehmer keinen Ersatz für normalen Verschleiß seiner bei der Arbeit getragenen Kleidung verlangen (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29 f.; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - aaO).

    Dagegen kann er Ersatz von Aufwendungen für die Neubeschaffung von Kleidung verlangen, wenn der Sachschaden "durchaus außergewöhnlich" ist und der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder nach der Art der Arbeit nicht damit zu rechnen hatte (BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - aaO, der Glasboden einer Korbflasche platzt ab, und Säure beschädigt die Kleider des Arbeitnehmers).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO; BAG Großer Senat 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15

    Lebensmittelindustrie - Reinigungskosten - Hygienekleidung

    Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (vgl. BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - zu B VII der Gründe, BAGE 12, 15) .
  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Die Entscheidung des Großen Senats (BAG 12, 15 ff. = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers) bedarf einer Verdeutlichung.

    Hierzu hat der Große Senat unter Hinweis auf § 110 HGB ausgeführt, daß danach zu unterscheiden sei, ob es sich um nicht vergütete Schäden aus dem Lebensbereich des Arbeitnehmers oder um nicht vergütete Schäden aus dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt; für letztere kann er Ersatz verlangen, für erstere nicht (BAG 12, 15 (24 ff.) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe)).

    Soweit der Große Senat am Schlusse seiner Entscheidung sich zu dieser Frage ähnlich wie das Landesarbeitsgericht geäußert hat, (vgl. BAG 12, 15 (28) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe a.E.)) ist das dort Gesagte zu unbestimmt und vieldeutig, um den Senat binden und zu einer anderen Beurteilung veranlassen zu können, zumal auch der Große Senat dort § 254 BGB und damit den hier vertretenen Standpunkt quasi zur Diskussion stellt.

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94

    Erstattung von Verteidigerkosten

    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60-, BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 19 - d. Red.]).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96

    Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für Dienstkleidung zu

    a) Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    Für die entsprechende Anwendung des § 670 BGB auf Arbeitsverhältnisse ist zu prüfen, inwieweit durch die vereinbarte Vergütung auch diese normale Abnutzung abgegolten wird (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP, aaO).

    Der Große Senat hat sich bereits in seinem Beschluß vom 10. November 1961 (aaO) gegen eine Strapazierung der Fürsorgepflicht mit den Worten ausgesprochen: "... ist es keineswegs so, daß schlechthin jede aus der Treue- und Fürsorgepflicht denkbar abzuleitende, der Verwirklichung der Betriebsgemeinschaft förderliche Einzelpflicht ohne weiteres für den jeweiligen Arbeitnehmer einen entsprechenden vertraglichen Anspruch erzeugen könnte".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11

    Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

    In der Konsequenz dieses Ausgangspunktes billigen die Arbeitsgerichte dem angestellten Lehrer einen aus dem Rechtsgedanken des § 670 BGB abgeleiteten Anspruch auf Aufwendungsersatz - vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 10. November 1961 - GS 1/60 -, BAGE 12, 15, und Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 -, NZA 1986, 324 - zu, wenn er mangels rechtzeitiger Erfüllung der Arbeitgeberpflichten selbst ein Schulbuch anschafft, das er für den Unterricht für erforderlich halten durfte.
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Sachschäden des Arbeitnehmers, mit denen nach Art und Natur des Betriebs oder der Arbeit zu rechnen ist, insbesondere Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind "arbeitsadäquat" und im Arbeitsverhältnis keine Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB (BAGE 12, 15, 27 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und "durchaus außergewöhnlich" sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht "arbeitsadäquat" ist (BAGE 12, 15, 27, 28 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

    Nach § 670 BGB ist nicht Schadenersatz, sondern lediglich Wertersatz zu leisten (BAGE 12, 15, 28 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

  • BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 628/90

    Freistellung von Prozeßkosten

  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

  • BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83

    Schutzpflichten des Arbeitgebers: Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,

  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung des Pkw eines

  • LAG Niedersachsen, 02.05.2011 - 8 Sa 1258/10

    Lehrer hat in der Regel einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anschaffung

  • LAG Hessen, 21.04.2015 - 15 Sa 1062/14

    Liegt die Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses im überwiegenden

  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 260/74

    Parkplatz - Fürsorgepflicht - Verkehrssicherungspflicht - Betrieblicher Parkplatz

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

  • BAG, 16.11.1978 - 3 AZR 258/77

    Dienstfahrt - Verschulden - Unfall - Haftung - Sachschaden - Schadensersatz -

  • ArbG Düsseldorf, 29.08.2008 - 12 Ca 3625/08

    Anspruchsbegehren eines Fluggastkontrolleurs gegen seinen Arbeitgeber zur Zahlung

  • LAG Berlin, 16.06.1998 - 5 Sa 167/97

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers bei einem selbstverschuldeten

  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 187/72

    Umzugskosten - Erstattungsanspruch - Versetzung aus dienstlichen Gründen -

  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10

    Sachschaden, Unfallschaden, Arbeitnehmer, Privat-PKW, Ersatz, Einstandspflicht,

  • BAG, 21.09.1966 - 1 AZR 504/65

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

  • BAG, 20.04.1983 - 5 AZR 624/80

    Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz für die wegen einer außerhalb der

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 2086/14

    Abgrenzung zwischen steuerfreiem Schadensersatz und steuerpflichtiger

  • LAG Niedersachsen, 02.09.2004 - 7 Sa 2085/03

    Ersatz für Schäden wegen Steinschläge an einem als Dienstwagen anerkannten

  • LAG Bremen, 20.08.1985 - 4 Sa 57/85

    Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers auch bei vom Arbeitgeber nicht

  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 10 Sa 755/09

    Kein Anspruch auf Wertguthabenvereinbarung - Verfall von Resturlaub nach

  • LAG Baden-Württemberg, 04.05.1995 - 10 Sa 112/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schaden an einem vom Arbeitnehmer zur Verfügung

  • BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89

    Anspruch gegen einen Arbeitgeber auf Schadensersatz für zerstörte Kleidung und

  • BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 171/74

    Arbeitgeberkonkurs: Rechtslage bei über eine arbeitgebereigene Kreditkarte durch

  • LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12

    Equal-pay, Bezugnahmeklausel

  • ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 8603/09

    Aufwednungsersatz, Schadensersatz, Ermittlungsverfahren

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 213/79

    Fürsorgepflicht für eigene Sachen des Arbeitnehmers - Schadensersatz -

  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 202/95

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

  • BAG, 28.07.1972 - 3 AZR 468/71

    Pensionskasse - Arbeitsvertragspflicht - Schadensersatzanspruch - Beweislast -

  • BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 263/76

    Nettolohn - Lehrer - Dozenten - Aufklärungspflicht - Abhängigkeit -

  • LAG Hamm, 19.12.1989 - 6 Sa 115/89

    Gleichbehandlungsgebot; Anwartschaft; Frauendiskriminierung

  • VG Stade, 27.03.2015 - 3 A 1171/13

    Anspruch eines Gymnasiallehrers auf Erstattung von Anschaffungskosten für zwei

  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 913/94
  • LAG Hamm, 13.11.1997 - 17 Sa 1157/97

    Schadenersatzanspruch wegen entgangener Arbeitslosengeldzahlung; Schuldhafte

  • BVerwG, 30.08.1966 - VI B 5.66

    Totalschaden an dem privateigenen Kfz eines Beamten - Ersatz von Sachschäden -

  • VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 1095/19

    Kein Sachschadensersatz für Lehrbeauftragte an Hessischen

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.04.2005 - 7 Ca 6695/04

    Einzelfall zu Entgeldfortzahlung und der Frage einer treuwidrigen Berufens auf

  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.1982 - 11 Sa 116/81
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