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   BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06   

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https://dejure.org/2007,268
BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 (https://dejure.org/2007,268)
BAG, Entscheidung vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 (https://dejure.org/2007,268)
BAG, Entscheidung vom 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 (https://dejure.org/2007,268)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • openjur.de

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung; Erforderlichkeit der Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung; Voraussetzungen der Stellung eines Gleichstellungsantrags mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung ; ...

  • bag-urteil.com

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IX § 68 Abs. 1; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90 Abs. 2a

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • RA Kotz

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 90 Abs. 2a § 85 § 68 Abs. 1
    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung; Prognose, Darlegungs- und Beweislast; Sonderkündigungsschutz als Scherbehinderter: Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes bei im Zeitpunkt der Kündigung (hier 6. Dezember) ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gilt auch für Gleichgestellte ? Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes bei im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht entschiedenem Antrag auf Gleichstellung ? Antrag muss mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte - Gilt er auch, wenn dieser Status erst kurz vor der Kündigung beantragt wurde?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei schwer behinderten Arbeitnehmern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen nur nach rechtzeitiger Antragstellung!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Antrag muss mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.3.2007)

    Kein Sonder-Kündigungsschutz bei kurzfristigem Gleichstellungsantrag // Schutz wie Schwerbehinderte erst nach drei Wochen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderkündigungsschutz nur bei rechtzeitigem Anerkennungsantrag: nach BAG jetzt auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Sonderkündigungsschutz: "Fristenregelung" gilt auch für Anträge auf Gleichstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 335
  • MDR 2007, 1143
  • NZA 2008, 302
  • DB 2007, 1702
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-) Erkrankungen entwickelt hat (zuletzt etwa 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52).

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellen Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.06.2006 - 10 Sa 43/06

    Sonderkündigungsschutz bei beantragter Gleichstellung

    Auszug aus BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
    (2) Nach anderer Ansicht (KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53j; Griebeling NZA 2005, 494, 496; ders. in Hauck/Noftz SGB IX Stand Dezember 2006 § 90 Rn. 20; Kossens/von der Heide/Maaß-Kossens SGB IX 2. Aufl. § 90 Rn. 18; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282, 284; Westers br 2004, 93, 96; Rolfs/Barg BB 2005, 1678, 1680 f.; Staffhorst AuA 1/2005, 35, 38; Bernhardt/Barthel AuA 8/2004, 20, 23; LAG Baden Württemberg 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - und 8. März 2006 - 17 Sa 82/05 -) ist § 90 Abs. 2a SGB IX jedoch auf das Gleichstellungsverfahren anwendbar, weil eine Besserstellung der weniger schutzbedürftigen Gruppe der Gleichgestellten sachlich nicht zu rechtfertigen und mit dem Zweck der Regelung des § 90 Abs. 2a SGB IX nicht zu vereinbaren sei.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.2006 - 17 Sa 82/05

    Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 90 Abs. 2a

    Auszug aus BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
    (2) Nach anderer Ansicht (KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53j; Griebeling NZA 2005, 494, 496; ders. in Hauck/Noftz SGB IX Stand Dezember 2006 § 90 Rn. 20; Kossens/von der Heide/Maaß-Kossens SGB IX 2. Aufl. § 90 Rn. 18; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282, 284; Westers br 2004, 93, 96; Rolfs/Barg BB 2005, 1678, 1680 f.; Staffhorst AuA 1/2005, 35, 38; Bernhardt/Barthel AuA 8/2004, 20, 23; LAG Baden Württemberg 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - und 8. März 2006 - 17 Sa 82/05 -) ist § 90 Abs. 2a SGB IX jedoch auf das Gleichstellungsverfahren anwendbar, weil eine Besserstellung der weniger schutzbedürftigen Gruppe der Gleichgestellten sachlich nicht zu rechtfertigen und mit dem Zweck der Regelung des § 90 Abs. 2a SGB IX nicht zu vereinbaren sei.
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
    a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Klägerin bereits deshalb gehindert ist, sich auf den Sonderkündigungsschutz eines einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellten zu berufen, weil sie sich gegenüber der Beklagten nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts erstmals am 3. Februar 2005 auf ihren Gleichstellungsantrag berufen und damit ihren Sonderkündigungsschutz verwirkt hat (vgl. dazu Senat 1. März 2007 - 2 AZR 650/05 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2005 - 10 Sa 502/05

    Sonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03

    Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
    a) Nach der bisherigen Rechtslage war Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehinderter Menschen ergangen oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt war (so auch nach der Übernahme des Schwerbehindertenrechts in das SGB IX: Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3; noch zu § 15 SchwbG: 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
    a) Nach der bisherigen Rechtslage war Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehinderter Menschen ergangen oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt war (so auch nach der Übernahme des Schwerbehindertenrechts in das SGB IX: Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3; noch zu § 15 SchwbG: 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. aus jüngerer Zeit BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15, BAGE 121, 335) .

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15, BAGE 121, 335) .

    Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 17, BAGE 121, 335; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 20) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    § 173 Abs. 3 SGB IX gilt nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern auch für ihnen gleichgestellte behinderte Menschen (vgl. zur wortgleichen Vorgängerregelung in § 90 Abs. 2a SGB IX aF ausführlich BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 29 ff., 37 ff., 43 ff., BAGE 121, 335).

    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen zurückliegt (vgl. zu § 90 Abs. 2a SGB IX aF: BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18; 29. November 2007 - 2 AZR 613/06 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - aaO) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM,

    Die Kündigung ist an den Grundsätzen zu messen, die der 2. Senat des BAG zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

    Im Rahmen der auf der dritten Stufe gebotenen Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

    b) Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - ; 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

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