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   BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06   

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https://dejure.org/2007,3097
BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06 (https://dejure.org/2007,3097)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 ABR 24/06 (https://dejure.org/2007,3097)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 (https://dejure.org/2007,3097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das rechtliche Interesse eines Arbeitgebers hinsichtlich der Feststellung der tariflichen Unzuständigkeit einer Gewerkschaft; Tarifzuständigkeit von ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - für den Betrieb eines Arbeitgebers; Beteiligte im ...

  • Judicialis

    ArbGG § 97; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ArbGG § 81 Abs. 1; ; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ; ArbGG § 94 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifzuständigkeit; Prozessrecht - Beteiligte des Verfahrens zur Entscheidung über die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung; Antragsbefugnis; Feststellungsinteresse

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit wenn Handlung der Gewerkschaft eine solche voraussetzen ? Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 1 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 2a, 83, 94, 97 ArbGG
    Verfahren über die Tarifzuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 362
  • NZA 2007, 1069
  • DB 2008, 1331
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Der Umstand, dass Letztere unter den Voraussetzungen des § 5 TVG Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären und dabei auf die Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien zu achten hat, genügt nicht, um eine materiellrechtliche Betroffenheit anzunehmen (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 10, zu B II 1 d der Gründe).

    Ein solches ist auch für das Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG erforderlich (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 10, zu B II 1 c der Gründe).

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Zwar ist damit eine - auch im Beschlussverfahren mögliche (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 9, zu B I 1 der Gründe) - notwendige Streitgenossenschaft iSv. § 62 Abs. 1 ZPO gegeben, weil über den Antrag nur eine einheitliche Sachentscheidung ergehen kann.

    Nach Sinn und Zweck des § 97 Abs. 1 ArbGG ist auch ein einzelner Arbeitgeber zur Einleitung eines Verfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG befugt, wenn die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft für sein Unternehmen oder einen seiner Betriebe zu klären ist (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 9, zu B I 3 der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 -BAGE 111, 164, zu B I 1 a der Gründe).

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96

    Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Beteiligte im Verfahren nach § 97 ArbGG über die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft sind gemäß § 97 Abs. 2 iVm. § 83 Abs. 3 ArbGG neben dem Antragsteller diejenigen Stellen, deren materielle Rechtsstellung im Hinblick auf die Tarifzuständigkeit unmittelbar betroffen ist (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166, zu B I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen eine Antragsbefugnis gemäß § 97 Abs. 2 iVm. § 83 Abs. 3 ArbGG für grundsätzlich möglich gehalten hat (25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347, zu B I 2 der Gründe), hält er daran nicht weiter fest.
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04

    Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Zur Wahrnehmung von Rechten etwa aus § 17 Abs. 4 oder § 19 BetrVG bedarf es jedoch nicht der Tarifzuständigkeit für den Betrieb, sondern nur des Vertretenseins der Gewerkschaft im Betrieb (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - AP BetrVG 1972 § 17 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 17 Nr. 1).
  • LAG Hamburg, 02.12.2005 - 6 TaBV 3/05
    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Auf die Rechtsbeschwerde von ver.di e.V. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Dezember 2005 - 6 TaBV 3/05 - aufgehoben.
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Darzulegen ist, weshalb der angefochtene Beschluss rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Darzulegen ist, weshalb der angefochtene Beschluss rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
    Nach Sinn und Zweck des § 97 Abs. 1 ArbGG ist auch ein einzelner Arbeitgeber zur Einleitung eines Verfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG befugt, wenn die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft für sein Unternehmen oder einen seiner Betriebe zu klären ist (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 9, zu B I 3 der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 -BAGE 111, 164, zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Gleichwohl ist eine notwendige Streitgenossenschaft auch im Beschlussverfahren zulässig, wenn - wie vorliegend - über einen identischen Antrag nur eine einheitliche Sachentscheidung ergehen kann (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 362) .
  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Dagegen bestehen keine verfahrensrechtlichen Bedenken (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 362) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Der Senat hat entschieden, dass die Antragsteller auch im Verfahren nach § 97 ArbGG ihr Begehren im Wege der subjektiven Antragshäufung verfolgen können (27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - Rn. 24, BAGE 116, 45) , wobei die einzelnen Prozessvoraussetzungen für sämtliche Antragsteller getrennt zu prüfen sind (13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19, BAGE 121, 362) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Gleichwohl ist eine notwendige Streitgenossenschaft auch im Beschlussverfahren zulässig, wenn - wie vorliegend - über einen identischen Antrag nur eine einheitliche Sachentscheidung ergehen kann (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 362; 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 32, a.a.O.).
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Deren Spitzenverbände sind daher von den Vorinstanzen zu Unrecht angehört worden (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 12, BAGE 121, 362).

    Ein Betriebsrat ist in seiner Rechtsstellung nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht von der Tarifzuständigkeit einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft betroffen (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 14, BAGE 121, 362).

  • ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

    Antragsbefugt kann darüberhinaus nach Sinn und Zweck der Vorschrift sogar ein einzelner Arbeitgeber sein, wenn die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft für sein Unternehmen oder einen seiner Betriebe zu klären ist (BAG 27. September 2005, 1 ABR 41/04, in AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18; 29. Juni 2004, 1 ABR 14/03 ;13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr.20; jew. zit. nach Juris).

    Neben dem Antragsteller oder den Antragstellern sind diejenigen Stellen i.S. der vorgenannten Vorschrift beteiligt, deren materielle Rechtsposition im Hinblick auf die Tarifzuständigkeit der betreffenden Koalition unmittelbar betroffen ist (BAG vom 13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr. 12 m.w.N.; zit. nach Juris).

    Weiter soll der Kreis der Antragsbefugten nach § 97 Abs. 1 ArbGG "auch" auf die Parteien des Ausgangsrechtsstreits mit eigener Antragsbefugnis im Beschlussverfahren erweitert werden (vgl. BAG v. 13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr.17, zit. nach Juris; entspr. v. 25.11.1986, 1 ABR 22/85, aaO., zit. nach Juris, Rdnr. 35).

    Eine solche notwendige Streitgenossenschaft ist auch im Beschlussverfahren zulässig, obwohl § 80 Abs. 2 ArbGG keinen Bezug auf die §§ 59 ff. ZPO nimmt ( vgl. BAG v. 13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr. 19, zit. nach Juris ).

    aa) Das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ist auch für das Verfahren nach § 97 Abs. 1 i.V.m. § 2 a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG erforderlich (vgl. BAG v. 13.03.2007, 1 ABR 24/06, BAGE 121, 362, zit. nach Juris, Rdnr. 21).

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Deren Spitzenverbände sind daher von den Vorinstanzen zu Unrecht angehört worden (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 12, BAGE 121, 362) .

    Ein Betriebsrat ist in seiner Rechtsstellung nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht von der Tarifzuständigkeit einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft betroffen (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 14, BAGE 121, 362) .

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Beteiligt sind neben dem Antragsteller diejenigen Stellen, deren materielle Rechtsposition im Hinblick auf die Tarifzuständigkeit der betreffenden Koalition unmittelbar betroffen ist (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 121, 362).

    Dessen bedarf es auch für das Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 121, 362).

  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

    In diesem Fall liegt, obwohl in § 80 Abs. 2 ArbGG die §§ 59ff. ZPO nicht in Bezug genommen werden, eine auch im Beschlussverfahren zulässige notwendige Streitgenossenschaft vor ( BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 ABR 24/06, nach juris ).

    Dazu müssen auch bei einer subjektiven Antragshäufung die einzelnen Verfahrensvoraussetzungen für sämtliche Antragsteller getrennt geprüft werden ( BAG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 ABR 24/06, nach juris ).

  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Gleichwohl ist eine notwendige Streitgenossenschaft auch im Beschlussverfahren zulässig, wenn - wie vorliegend - über einen identischen Antrag nur eine einheitliche Sachentscheidung ergehen kann ( BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 362 ).
  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - 11 BVL 5006/15

    Tarifzuständigkeit von ver.di

  • ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10

    Medsonet ist keine tariffähige Gewerkschaft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 7 TaBV 151/12

    Tarifzuständigkeit - Zuständigkeitskonflikt - Vereinbarung im

  • ArbG Hamburg, 15.12.2009 - 20 BV 17/08
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