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   BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06   

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https://dejure.org/2007,2483
BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06 (https://dejure.org/2007,2483)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2007 - 6 AZR 706/06 (https://dejure.org/2007,2483)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 (https://dejure.org/2007,2483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit und Urlaub; Zulässigkeit eines Vergütungsabschlags im Falle unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit; Berechtigung zur Gutschrift von Arbeitszeit entsprechend der Gesamtdauer der je Arbeitstag mitbezahlten Kurzzeitpausen ...

  • Judicialis

    MTV für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. Januar 2003 bzw. 1. April 2003 § 2 Abs. 5; ; MTV für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit ... Wirkung vom 1. Januar 2003 bzw. 1. April 2003 § 2 Abs. 6; ; MTV für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. Januar 2003 bzw. 1. April 2003 § 2 Abs. 7; ; TV über die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. April 2003 § 1 Abs. 1; ; TV über die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. April 2003 § 1 Abs. 3; ; TV über die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. April 2003 § 1 Abs. 4; ; TV über die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. April 2003 § 4 Abs. 1; ; TV über die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. April 2003 § 4 Abs. 3; ; TV über die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. April 2003 § 5 Abs. 1; ; TV über die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. April 2003 § 13 Abs. 1; ; TV über die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes mit Wirkung vom 1. April 2003 § 13 Abs. 2; ; BAT § 15 Abs. 1; ; BAT § 15 Abs. 2; ; BAT § 15 Abs. 3; ; BAT § 48 Abs. 1; ; BAT § 37 Abs. 2; ; BAT § 47 Abs. 2; ; ArbZG § 4; ; EFZG § 3; ; BGB § 611; ; BayPVG Art. 73 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 259

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragsauslegung; Prozessrecht - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei der Gutschrift von Krankheits- und Urlaubstagen im Jahresarbeitszeitkonto eines Rettungsassistenten des BRK; Tarifvertragsauslegung; Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 371
  • NZA 2007, 1175
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04

    Widerruf einer Funktionszulage

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Eine Feststellungsklage kann dann ein geeignetes Mittel sein, um die Streitfrage für die Zukunft einer grundsätzlichen Klärung zuzuführen (BAG 15. August 2000 - 1 AZR 458/99 - 26. Januar 2005 - 10 AZR 331/04 - BAGE 113, 265).

    Die Nachwirkung gilt auf Grund der arbeitsvertraglichen Vereinbarung auch für den Kläger (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 159; 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 - BAGE 37, 228, 233; zuletzt 26. Januar 2005 - 10 AZR 331/04 - BAGE 113, 265).

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Dies gilt besonders für eine Klage auf künftige Leistungen (§ 259 ZPO) (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 187/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 3).
  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (Senat 27. September 2001 - 6 AZR 308/00 - ZTR 2002, 291, zu I der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 458/99

    Zulässigkeit des Widerrufs einer übertariflichen Zulage durch den Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Eine Feststellungsklage kann dann ein geeignetes Mittel sein, um die Streitfrage für die Zukunft einer grundsätzlichen Klärung zuzuführen (BAG 15. August 2000 - 1 AZR 458/99 - 26. Januar 2005 - 10 AZR 331/04 - BAGE 113, 265).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (Senat 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67, zu I 2 der Gründe; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 364/01 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 78 = EzA ZPO § 256 Nr. 68, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Bei dieser Bezugnahmeklausel des Arbeitsvertrages handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, deren Auslegung der uneingeschränkten Prüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293, 299).
  • LAG München, 28.04.2006 - 3 Sa 1173/05

    Arbeitsbereitschaft, Rettungsassistent

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. April 2006 - 3 Sa 1173/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 784/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - (vorliegend, führend), - 6 AZR 784/06 -.
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Die Nachwirkung gilt auf Grund der arbeitsvertraglichen Vereinbarung auch für den Kläger (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 159; 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 - BAGE 37, 228, 233; zuletzt 26. Januar 2005 - 10 AZR 331/04 - BAGE 113, 265).
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (Senat 27. September 2001 - 6 AZR 308/00 - ZTR 2002, 291, zu I der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Das für einen Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO muss als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, gegeben sein (st. Rspr., zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 98, 42, 44 f.; BAG 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - Rn. 13, BAGE 122, 371, 378; jew. mwN).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Deshalb hält es die Erhebung einer nicht vollstreckbaren Feststellungsklage für zulässig, obwohl eine vorrangige Leistungsklage möglich wäre (vgl. BAG 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - Rn. 14, AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 24; 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 15, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10; 24. Oktober 2006 - 3 AZR 362/05 - Rn. 10, EzA BetrAVG § 2 Nr. 28).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Soweit die Beklagte die Arbeitsleistung des Klägers entgegen der vertraglichen Vereinbarung im Umfang von 2, 5 Stunden nicht angenommen hat, befand sie sich entweder - wie das Landesarbeitsgericht ausgeführt hat - im Annahmeverzug (§ 615 BGB) oder - was nach dem Vorbringen des Klägers näher liegt - die tatsächliche Durchführung des Arbeitsvertrags ist dahingehend zu verstehen, dass die bezahlten Pausen als Bestandteil der Arbeitszeit zu vergüten war (vgl. dazu etwa BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - zu I 3 der Gründe, BAGE 93, 26; s. auch 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - Rn. 20, BAGE 122, 371; 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 - zu II 3 c bb (3) der Gründe) .
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Ausnahmsweise kann trotz der Möglichkeit der Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch die Feststellung der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 24 mwN).

    Eine Feststellungsklage kann dann ein geeignetes Mittel sein, um die Streitfrage für die Zukunft grundsätzlich zu klären (BAG 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - aaO; 26. Januar 2005 - 10 AZR 331/04 - BAGE 113, 265 = AP LPVG Berlin § 87 Nr. 6, zu II 1 der Gründe; 15. August 2000 - 1 AZR 458/99 -, zu A I der Gründe).

  • ArbG Düsseldorf, 20.04.2015 - 5 Ca 1675/15

    Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen

    Es muss zwar regelmäßig eine Leistungsklage erhoben werden, wenn der Anspruch beziffert werden kann (BAG 24.05.2007 - 6 AZR 706/06 -).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Zwar geht das Bundesarbeitsgericht nicht mehr durchgängig von der Subsidiarität der Feststellungs- gegenüber der Leistungsklage aus; danach soll trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage jedenfalls dann vom erforderlichen Feststellungsinteresse ausgegangen werden, wenn durch die begehrte Feststellung der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (zB BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27; vgl. aber dagegen auch 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 24; diff. Musielak/Foerste ZPO 6. Aufl. § 256 Rn. 12 mwN).
  • LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Feststellungsklage, Bestimmtheit,

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG v. 06.06.2007 -4 AZR 411/06, NZA 2008, S. 1086; v. 24.05.2007 - 6 AZR 706/06, NZA 2007, S. 1175); es muss zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts vorliegen (BAG v. 17.01.2007 -7 ABR 63/05, NZA 2007, S. 703; v. 06.06.2007, a. a. O.).

    In einem solchen Fall ist die Feststellungsklage kein geeignetes Mittel, um die Streitfrage für die Zukunft grundsätzlich zu klären (BAG v. 24.05.2007, a. a. O.).

  • LAG Köln, 17.07.2008 - 10 Sa 1234/07

    Anspruch auf tarifliche Strukturkomponenten des Anpassungsfonds gegen nicht

    Eine Feststellungsklage kann dann ein geeignetes Mittel sein, um die Streitfrage für die Zukunft einer grundsätzlichen Klärung zuzuführen (BAG, Urteil vom 1.2.2006 - 5 AZR 187/05- juris Tz 19; BAG, Urteil vom 24.7.2007 - 6 AZR 706/06- I 1 der Gründe).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Das für einen Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO muss als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, gegeben sein (st. Rspr., zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 98, 42, 44 f.; BAG 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - Rn. 13, BAGE 122, 371, 378; jew. mwN).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08

    Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass die Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren möglich ist, wenn sie sich gegen eine Behörde richtet, weil anzunehmen ist, dass diese sich an ein stattgebendes Feststellungsurteil halte, so dass eine Leistungsklage entbehrlich ist (vgl. etwa BAG vom 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 24 mwN; vom 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).
  • LAG Köln, 17.07.2008 - 10 Sa 576/08

    Anspruch auf tarifliche Strukturkomponenten des Anpassungsfonds gegen nicht

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

  • LAG Bremen, 14.01.2010 - 3 Sa 75/09

    Mehrarbeitszuschlag für Schulhausmeister; unbegründeter Feststellungsantrag bei

  • BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 784/06

    Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit

  • ArbG Hagen, 24.09.2014 - 3 Ca 1033/14

    Auslegung Tarifvertrag

  • ArbG Dresden, 15.10.2008 - 3 Ca 778/08
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