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   BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06   

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https://dejure.org/2008,1410
BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06 (https://dejure.org/2008,1410)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2008 - 7 ABR 71/06 (https://dejure.org/2008,1410)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 (https://dejure.org/2008,1410)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Reisekosten eines Mitglieds des Betriebsausschusses bei dessen Teilnahme an im Betrieb stattfindenden Sitzungen des Betriebsausschusses; Durchführung einer Betriebsausschusssitzung außerhalb der Arbeitszeit eines Betriebsausschussmitglieds aus ...

  • br-wiki.de (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratsmitglied; Erstattung von Reisekosten

  • Betriebs-Berater

    Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater

    Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 3; ; BetrVG § 40 Abs. 1

  • streifler.de

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1 § 37 Abs. 3
    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratsmitglied; Erstattung von Reisekosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratstätigkeit: Reisekosten für Fahrt von der Wohnung zum Betrieb außerhalb der Arbeitszeit ? Erstattung wenn Fahrt ausschließlich wegen Betriebsratstätigkeit ? Nicht relevant, ob Sitzung allein aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit stattfindet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung von Reisekosten zu Betriebsausschusssitzung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Reisekosten bei einem Mitglied des Betriebsrates

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    Erstattung von Reisekosten bei Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

  • poko.de (Kurzinformation)

    Verhindert?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 242
  • NZA 2008, 546
  • DB 2008, 938
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Allerdings hat der Arbeitgeber wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu tragen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 1 der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B I der Gründe).

    Zu den vom Arbeitgeber zu erstattenden Kosten gehören auch Reisekosten, die das Betriebsratsmitglied zur Durchführung konkreter Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - aaO).

    Die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds nach § 29 BetrVG (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B I 1 der Gründe; vgl. zur Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats: BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87

    Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Arbeitgeber auf

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Allerdings hat der Arbeitgeber wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu tragen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 1 der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B I der Gründe).

    Die Tatsache, dass das Betriebsratsmitglied von seinem Wohnort zum Betrieb fahren muss, um an den Sitzungen teilzunehmen, ist kein Grund zur Annahme eines Verhinderungsfalls iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (vgl. zur Betriebsratssitzung: BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 2 der Gründe).

    Das ist der Fall, wenn das Betriebsratsmitglied den Betrieb außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit ausschließlich wegen der Teilnahme an einer Sitzung des Betriebsrats oder des Betriebsausschusses, dem es angehört, aufsuchen muss und ihm dadurch Reisekosten für die Fahrt von seiner Wohnung zum Betrieb entstehen (vgl. hierzu BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - aaO).

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen, zu erstatten (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 -BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II der Gründe; 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - NZA 1995, 796, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe).

    Zu den vom Arbeitgeber zu erstattenden Kosten gehören auch Reisekosten, die das Betriebsratsmitglied zur Durchführung konkreter Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - aaO).

    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereit zu stellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 13, NZA 2007, 1301).

  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds nach § 29 BetrVG (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B I 1 der Gründe; vgl. zur Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats: BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Auch das einzelne Betriebsratsmitglied kann im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vom Arbeitgeber den Ersatz von Aufwendungen verlangen, welche ihm wegen seiner Tätigkeit als Betriebsratsmitglied entstanden sind (BAG 6. November 1973 - 1 ABR 26/73 - BAGE 25, 357 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 6, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 34/73

    Reisekosten - Abrechnung - Reisen von Betriebsratsmitgliedern - Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Der Betriebsrat ist befugt, die seinen Mitgliedern anlässlich der Durchführung von Betriebsratstätigkeit entstandenen Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (vgl. zu Schulungskosten: BAG 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 68, zu B I 2 b aa der Gründe; 28. Juni 1995 - 7 ABR 47/94 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 75).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 47/94

    Schulung durch einen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Der Betriebsrat ist befugt, die seinen Mitgliedern anlässlich der Durchführung von Betriebsratstätigkeit entstandenen Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (vgl. zu Schulungskosten: BAG 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 68, zu B I 2 b aa der Gründe; 28. Juni 1995 - 7 ABR 47/94 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 75).
  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen, zu erstatten (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 -BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II der Gründe; 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - NZA 1995, 796, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereit zu stellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 13, NZA 2007, 1301).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen, zu erstatten (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 -BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II der Gründe; 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - NZA 1995, 796, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

  • LAG Hessen, 29.06.2006 - 9 TaBV 197/05

    Erstattung von Fahrtkosten und Tagegeld bei der Teilnahme an

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    § 37 Abs. 3 BetrVG gewährt keinen Anspruch auf Vergütung von Betriebsratstätigkeit, sondern berücksichtigt, dass bei Betriebsratstätigkeit während der Freizeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG besteht und schafft dafür einen Ausgleich (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 15, BAGE 125, 242) , und zwar grundsätzlich dergestalt, dass an einem anderen Arbeitstag bezahlte Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang gewährt wird.

    § 37 Abs. 3 BetrVG schafft einen Ausgleich dafür, dass das Betriebsratsmitglied, das aus betriebsbedingten Gründen während seiner Freizeit betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben wahrnehmen muss, keinen Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG für die dazu aufzuwendende Zeit hat (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 15, BAGE 125, 242) .

    b) Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet ist, die dem Betriebsratsmitglied für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb deshalb entstehen, weil es außerhalb seiner Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit ausübt und den Betrieb ausschließlich aus diesem Grund aufsuchen muss (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - BAGE 125, 242; vgl. auch BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 13) .

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

    Neben dem Betriebsrat kann auch das einzelne Betriebsratsmitglied im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vom Arbeitgeber den Ersatz von Aufwendungen verlangen, die ihm durch seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied entstanden sind (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 125, 242).

    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 242).

    Vom Arbeitgeber nicht zu erstatten sind daher Kosten, die dem Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner Betriebsratstätigkeit auch durch die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Vielmehr ist auch hier erforderlich, dass die Kosten gerade durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben entstanden sind und bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG steht unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242 ).

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    § 37 Abs. 3 BetrVG gewährt keinen Anspruch auf Vergütung von Betriebsratstätigkeit, sondern berücksichtigt, dass bei Betriebsratstätigkeit während der Freizeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG besteht und schafft dafür einen Ausgleich, und zwar grundsätzlich dergestalt, dass an einem anderen Arbeitstag bezahlte Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang gewährt wird (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 255/14 - Rn. 16; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 15, BAGE 125, 242) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Die Norm gewährt keinen Anspruch auf Vergütung von Betriebsratstätigkeit, sondern berücksichtigt, dass bei Betriebsratstätigkeit während der Freizeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG besteht und schafft dafür einen Ausgleich (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 15, BAGE 125, 242) und zwar grundsätzlich dergestalt, dass an einem anderen Arbeitstag bezahlte Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang gewährt wird (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 255/14 - Rn. 16) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe) .
  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 34/23

    Betriebsratsbüro

    Er hat darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (BAG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 -, Rn. 12, juris; BAG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 -, Rn. 16, juris; BAG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 -, BAGE 125, 242-247, Rn. 13).
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Die Norm gewährt keinen Anspruch auf Vergütung von Betriebsratstätigkeit, sondern berücksichtigt, dass bei Betriebsratstätigkeit während der Freizeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG besteht und schafft dafür einen Ausgleich (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 15, BAGE 125, 242) und zwar grundsätzlich dergestalt, dass an einem anderen Arbeitstag bezahlte Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang gewährt wird (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 255/14 - Rn. 16) .
  • LAG Nürnberg, 27.11.2008 - 5 TaBV 79/07

    Betriebsratsmitglied - Sitzungsteilnahme - Kinderbetreuungskosten - Erstattung

    Wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit hat allerdings der Arbeitgeber nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu tragen (BAG vom 16.01.2008, 7 ABR 71/06).
  • LAG Sachsen, 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23

    Bereitstellung von 10 Simultandolmetschern für Betriebsversammlungen?

    Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG ) folgt aber, dass der Arbeitgeber nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu übernehmen hat (stRspr, z.B. BAG 16.01.2008, - 7 ABR 71/06 NZA 2008, 546 ; AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 92, beck-online).
  • LAG München, 25.09.2008 - 4 Sa 347/08

    Betriebsratsmitglied, Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

    Die Vorschrift des § 37 Abs. 3 BetrVG regelt mithin allein den Ausgleich für eine betriebsbedingt veranlasste Aufopferung persönlicher Freizeit und dient nicht dem Entgeltschutz des Betriebsratsmitglieds, wie er in § 37 Abs. 2 BetrVG geregelt ist (BAG, U. v. 07.06.1989, 7 AZR 500/88, AP Nr. 72 zu § 37 BetrVG 1972 - 2. der Gründe - B. v. 16.01.2008, 7 ABR 71/06, AP Nr. 92 zu § 40 BetrVG 1972 - Rz. 15 der Gründe - ).
  • LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Mietwagenkosten wegen auswärtiger

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 6 TaBV 4/13

    Beschlussverfahren, Antragsänderung, Rechtskraft, Fahrtkostenerstattung,

  • LAG Hamburg, 14.12.2016 - 3 TaBV 8/16

    Lohnsteuerbescheinigung - Fahrtkostenerstattung an ein Betriebsratsmitglied und

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als

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