Rechtsprechung
| BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen
- openjur.de
Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen; Leistung von Jahreszuwendung und Urlaubsgeld; angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst; zur Anwendung der Tarifverträge über eine Zuwendung für Angestellte und ein Urlaubsgeld für Angestellt ...
- Bundesarbeitsgericht
Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen - Leistung von Jahreszuwendung und Urlaubsgeld - angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst - zur Anwendung der Tarifverträge über eine Zuwendung für Angestellte und ein Urlaubsgeld für Angestellte nach Kündigung durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- IWW
- br-wiki.de (Volltext/Leitsatz)
Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht; Tarifrecht; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Gleichbehandlung
- NWB SteuerXpert START
- dbb.de
, S. 18 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats bei betrieblicher Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - Nachwirkung von Tarifverträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht; Tarifrecht; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Gleichbehandlung; Prozessrecht - Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen; Gleichbehandlungsgrundsatz; betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung; Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats bei Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; individual-rechtliche Folgen kollektiver Lohnabreden; Anforderungen an Revisionsbegründung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen
Besprechungen u.ä.
- dbb.de
, S. 18 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats bei betrieblicher Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - Nachwirkung von Tarifverträgen
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 15.04.2008, Az.: 1 AZR 65/07 (Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung)" von Prof. Ulrich Zachert, original erschienen in: AiB 2008, 552 - 553.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 15.4.2008, Az.: 1 AZR 65/07 (Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen)" von RA Axel Groeger, FAArbR, original erschienen in: ArbRB 2008, 332 - 333.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Generelle Verpflichtung zur Aufnahme von Bezugnahmeklauseln durch betriebliche Mitbestimmung bei nachwirkenden (transformierten) Tarifverträgen?" von Prof. Dr. Frank Bayreuther, original erschienen in: BB 2010, 2177 - 2180.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Änderung der betrieblichen Lohnstruktur - rechtliche und personalpolitische Probleme" von RA Dr. Jobst-Hubertus Bauer und RA Dr. Jens Günther, original erschienen in: DB 2009, 620 - 625.
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 02.05.2006 - 96 Ca 26655/05
- LAG Berlin, 19.10.2006 - 5 Sa 1031/06
- BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 126, 237
- NZA 2008, 888
Wird zitiert von ... (54)
- BVerwG, 20.11.2008 - 6 P 17.07
Mitbestimmung bei der Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; Streichung von …
Wird nämlich gerichtlich festgestellt, dass der fragliche Leistungsausschluss als Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze der Zustimmung des Antragstellers bedurft hätte, so steht damit zugleich fest, dass die betroffenen Lehrkräfte dem Grunde nach unter Beachtung der in der Dienststelle geltenden Entlohnungsgrundsätze einen vertraglichen Anspruch auf Gewährung der fraglichen Sonderleistungen haben (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 38 ff.).Gegenstand sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen, d.h. die abstrakt-generellen Grundsätze der Entgeltfindung (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135 = Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 2 S. 13; BAG, Urteil vom 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369 ;… Beschluss vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - BAGE 117, 130 Rn. 15; Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22).
Die Gesamtjahresvergütung sollte in 13 Teilbeträgen vergleichbarer Größenordnung und einem weiteren Teilbetrag von 255, 65 EUR ausgezahlt werden (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 24).
Die genannten Vergütungsgrundsätze gelten daher über den 31. Juli 2003 hinaus fort (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 36).
Durch die Streichung eines für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen gleich hohen Urlaubsgelds ändert sich darüber hinaus nicht nur der bisherige Grundsatz zur Stückelung der Jahresgesamtvergütungen, sondern auch der relative Abstand der Gesamtvergütungen zueinander (vgl. BAG…, Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O. Rn. 18; Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25).
Dieser Tarifvertrag gilt nicht für angestellte Lehrkräfte (vgl. BAG, Urteile vom 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283 und vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 3, 14 und 26).
Die Nachwirkung erstreckt sich jedoch nicht auf im Nachwirkungszeitraum neu begründete Arbeitsverhältnisse (…vgl. BAG, Urteile vom 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - BAGE 89, 241 , vom 7. November 2001 a.a.O. S. 288 f., vom 2. März 2004 a.a.O. S. 373 und vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 15).
Demgemäß stellen die bis zum 31. Juli 2003 kraft Tarifbindung anzuwendenden Entlohnungsgrundsätze nach dem Wegfall dieser Bindung die in der Dienststelle geltenden Grundsätze dar (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 27 f.).
Die tariflichen Vorgaben schließen ein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Einleitungssatz BlnPersVG aus (vgl. BAG…, Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O. Rn. 20 f.; Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 31).
Der Dienststellenleiter ist mangels Bindung an eine tarifliche Vergütungsordnung rechtlich nicht gehindert, das verbleibende Vergütungsvolumen mit Zustimmung der Personalvertretung für die neu einzustellenden Mitarbeiter anders zu verteilen als bisher (vgl. BAG…, Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O. Rn. 22; Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 32).
Zum anderen sind sie ihrerseits einer Änderung im Einvernehmen mit der Personalvertretung zugänglich (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 34).
Einzelne Entlohnungsbestandteile sind dabei nicht isoliert, sondern in Abhängigkeit zu anderen zu betrachten (vgl. BAG…, Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O. Rn. 18; Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 35).
Dem Beteiligten war damit die Möglichkeit eröffnet, mitbestimmungsfrei die bis 31. Juli 2003 geltenden Entlohnungsgrundsätze beizubehalten und zugleich - erforderlichenfalls durch Absenkung des Gesamtgehalts um einen bestimmten Prozentsatz - die Obergrenzen des Haushalts zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 43).
Denn für das Mitbestimmungsrecht des Personalrats kommt es nicht darauf an, auf welche rechtlichen Grundlagen die Anwendung der bisherigen Entlohnungsgrundsätze erfolgte - etwa auf der Basis bindender Tarifverträge, einer Dienstvereinbarung, einzelvertraglicher Absprachen oder einer vom Dienststellenleiter einseitig praktizierten Vergütungsordnung (vgl. BAG…, Urteil vom 2. März 2004 a.a.O. S. 377;… Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O. Rn. 16; Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 29).
- BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der …
Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C III 3 der Gründe, BAGE 69, 134; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, BAGE 126, 237).Dazu gehört die Festlegung einer bestimmten Stückelung des jährlichen Gesamtentgelts in Gestalt mehrerer gleich hoher oder verschieden hoher Monatsbeträge (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15).
Die Zahlung dieser einheitlichen Bestandteile als Teil der Gesamtvergütung führte zwingend dazu, dass sich durch die Absenkung der individuell bemessenen Monatszuwendung zugleich der relative Abstand der Gesamtvergütungen zueinander verändert (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, BAGE 126, 237).
Die Beseitigung ihrer normativen Geltung ändert aber nichts daran, dass diese Grundsätze bislang im Betrieb angewendet wurden und deshalb die dort geltenden Entlohnungsgrundsätze darstellen (zu einer tariflichen Vergütungsordnung: BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, BAGE 126, 237).
Nach der Senatsrechtsprechung führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37, BAGE 126, 237).
b) Der Senat hat in Fortführung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung angenommen, dass der Arbeitnehmer bei einer unter Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorgenommenen Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze eine Vergütung auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmten Entlohnungsgrundsätze fordern kann (15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37 f., BAGE 126, 237; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, BAGE 109, 369; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - zu III 4 der Gründe, BAGE 101, 288).
- BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 857/08
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der …
Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C III 3 der Gründe, BAGE 69, 134; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, BAGE 126, 237).Dazu gehört die Festlegung einer bestimmten Stückelung des jährlichen Gesamtentgelts in Gestalt mehrerer gleich hoher oder verschieden hoher Monatsbeträge (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15).
Die Zahlung dieser einheitlichen Bestandteile als Teil der Gesamtvergütung führte zwingend dazu, dass sich durch die Absenkung der individuell bemessenen Monatszuwendung zugleich der relative Abstand der Gesamtvergütungen zueinander verändert (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, BAGE 126, 237).
Die Beseitigung ihrer normativen Geltung ändert aber nichts daran, dass diese Grundsätze bislang im Betrieb angewendet wurden und deshalb die dort geltenden Entlohnungsgrundsätze darstellen (zu einer tariflichen Vergütungsordnung: BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, BAGE 126, 237).
Nach der Senatsrechtsprechung führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37, BAGE 126, 237).
b) Der Senat hat in Fortführung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung angenommen, dass der Arbeitnehmer bei einer unter Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorgenommenen Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze eine Vergütung auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmten Entlohnungsgrundsätze fordern kann (15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37 f., BAGE 126, 237; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, BAGE 109, 369; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - zu III 4 der Gründe, BAGE 101, 288).
- BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 858/08
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der …
Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C III 3 der Gründe, BAGE 69, 134; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, BAGE 126, 237).Dazu gehört die Festlegung einer bestimmten Stückelung des jährlichen Gesamtentgelts in Gestalt mehrerer gleich hoher oder verschieden hoher Monatsbeträge (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15).
Die Zahlung dieser einheitlichen Bestandteile als Teil der Gesamtvergütung führte zwingend dazu, dass sich durch die Absenkung der individuell bemessenen Monatszuwendung zugleich der relative Abstand der Gesamtvergütungen zueinander verändert (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, BAGE 126, 237).
Die Beseitigung ihrer normativen Geltung ändert aber nichts daran, dass diese Grundsätze bislang im Betrieb angewendet wurden und deshalb die dort geltenden Entlohnungsgrundsätze darstellen (zu einer tariflichen Vergütungsordnung: BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, BAGE 126, 237).
Nach der Senatsrechtsprechung führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37, BAGE 126, 237).
b) Der Senat hat in Fortführung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung angenommen, dass der Arbeitnehmer bei einer unter Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorgenommenen Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze eine Vergütung auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmten Entlohnungsgrundsätze fordern kann (15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37 f., BAGE 126, 237; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, BAGE 109, 369; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - zu III 4 der Gründe, BAGE 101, 288).
- BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer …
Vielmehr bildet ihre Gesamtheit die Vergütungsordnung, bei deren Aufstellung und Veränderung der Betriebsrat mitzubestimmen hat (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 32, NZA 2008, 888).Die Vergütungsstruktur wird auch dann geändert, wenn sich durch die Streichung einer Jahreszuwendung zwar nicht der relative Abstand der jeweiligen Gesamtvergütungen zueinander verändert, aber Teile der Gesamtvergütung nicht mehr als zusätzliche Einmalzahlung zu einem bestimmten Datum geleistet werden, sondern die Gesamtvergütung auf monatlich gleichbleibende Beträge verteilt wird (…BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 18 aaO; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25 aaO).
- BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28 mwN, BAGE 126, 237) bleiben die kraft Tarifbindung des Arbeitgebers im Betrieb geltenden Grundsätze einer tariflichen Vergütungsordnung auch nach dem Wegfall dieser Bindung das für den Betrieb maßgebliche kollektive Entgeltschema.Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - aaO).
Andernfalls wären die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Wegfall der Bindung an ein tarifliches Entgeltschema geringer als bei der Änderung einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Vergütungsordnung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 29, BAGE 126, 237).
Auch eine solche Änderung ist mitbestimmungspflichtig, weil es für das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Änderungen der Vergütungsordnung nicht darauf ankommt, auf welcher rechtlichen Grundlage deren Anwendung erfolgte (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - aaO;… 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 c aa der Gründe mwN, aaO).
Um eine Änderung der Entlohnungsgrundsätze iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG handelt es sich auch dann, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, die bisherigen Grundsätze nach dem Wegfall seiner Tarifbindung nicht mehr anzuwenden (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 29, aaO).
Der Arbeitgeber muss in Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG von sich aus das Mitbestimmungsverfahren einleiten (vgl. etwa BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 126, 237).
- BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07
Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung
Dazu zählen neben dem Entgeltschema etwa die Entscheidung über eine bestimmte Stückelung des jährlichen Gesamtentgelts in Gestalt mehrerer gleich hoher oder verschieden hoher Monatsbeträge (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15).In einem Vergütungsschema ist dementsprechend nicht mitbestimmungspflichtig die maßgebliche, alles Weitere bestimmende Ausgangsgröße (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15).
Eine solche gleichmäßige Kürzung lässt die bestehenden Entlohnungsgrundsätze in Form der bisherigen abstrakten Entgeltstruktur unberührt (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15).
- LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 11 Sa 1262/08
Abänderung von Vergütungsgrundsätzen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - …
Die Änderungen der bis zum 31.12.2006 Anwendung findenden Entlohnungsgrundsätze wäre zudem mitbestimmungspflichtig gemäß der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2008 (1 AZR 65/07).Er ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit den in der Dienststelle geltenden Entlohnungsgrundsätzen (vgl. BAG Urteil vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 133).
Diese Änderung der bestehenden Entlohnungsgrundsätze unterlag als kollektive Maßnahme der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (etwa BAG Urteil vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 a. a. O.; Beschluss vom 24.04.2001 - 1 ABR 37/00 - NZA 02, 232).
Es ändere sich dagegen nichts daran, dass diese Grundsätze die im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze sind und bis zu einer weiteren Änderung betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig sind (Urteil vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07; ebenso LAG Niedersachsen vom 15.12.2008 - 6 TaBV 51/08).
- BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08
Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages
Auch wenn der Arbeitgeber sich nach einer nur vermeintlich für ihn wirksamen Tarifnorm richtet, haben Arbeitnehmer, denen nach dieser Regelung keine Leistungen zustehen, nicht schon deshalb einen Anspruch, weil die Leistungen den anderen Arbeitnehmern ohne Rechtsgrund zugeflossen sind (st. Rspr., etwa BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 18 mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15). - LAG Niedersachsen, 15.12.2008 - 6 TaBV 51/08
BMT-AW II - Nachwirkung - Eingruppierung - Freiverhandelte …
Die ursprünglich kraft Tarifbindung im Betrieb geltenden Grundsätze der tariflichen Vergütungsordnung bleiben auch nach dem Wegfall der Tarfbindung das für den Betrieb maßgebliche Vergütungsschema, ohne dass es einer Transformation durch die Betriebsparteien oder die Arbeitsvertragsparteien bedarf (Bestätigung BAG, 15.4.2008 - 1 AZR 65/07).Gegenstand sind die Strukturformen des Entgeltes einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen, das heißt die abstrakt generellen Grundsätze der Entgeltfindung (BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - siehe Juris).
Das ändert aber nichts daran, dass diese Grundsätze im Betrieb angewendet wurden, deshalb die dort geltenden Entgeltgrundsätze und betriebsverfassungsrechtlich nach wie vor verbindlich sind (BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - a. a. O.).
Anderenfalls wäre das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei dem Wegfall der Bindung an eine tarifliche Vergütungsordnung geringer als bei der Änderung eines vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Entgeltsystems (vgl. BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - a. a. O.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
Urlaubsgeld und Sonderzuwendung aufgrund Bindung der Arbeitgeberin an …
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - 23 Sa 1258/09
Mitbestimmung bei der Änderung von Vergütungsgrundsätzen; Anspruch auf …
- LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009 - 3 Sa 15/09
Vergütung, Vergütungsansprüche, Vergütungsgrundsätze, Betriebsrat, …
- BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08
Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang - …
- BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste
- LAG Hamm, 17.06.2009 - 19 Sa 392/09
Wechsel von Akkordlohn auf Zeitlohn
- BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff
- BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze
- BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze
- LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 3 TaBV 4/09
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung der betrieblichen …
- BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 317/11
Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung
- LAG Hamm, 17.06.2009 - Sa 392/09
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 596/09
Tarifanwendung und Gleichbehandlungsgrundsatz
- LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Ã"nderung der Vergütungsordnung
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 118/09
NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend …
- LAG Hessen, 04.03.2009 - 8 Sa 968/08
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Gesamtzusage - Kein …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2008 - 8 Sa 969/08
Betriebliche Altersversorgung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung; …
- LAG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 Sa 1584/08
Abschluss eines Ausbildungsvertrages - Auslegung von Verträgen im Rahmen des …
- LAG München, 18.12.2008 - 4 Sa 451/08
Betriebsrentenberechnung
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - 6 Sa 701/09
Gleichheitswidrige Stichtagsregelung
- LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 146/09
Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich …
- LAG München, 16.12.2010 - 3 TaBV 33/09
Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Eingruppierung
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.2008 - 14 Sa 113/07
Änderung von Entlohnungsgrundsätzen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § …
- LAG Hamm, 20.06.2011 - 10 TaBV 39/11
Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Zahlung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - 23 Sa 168/09
Gleichheitswidrige Benachteiligung von "AVR-Beschäftigten" gegenüber …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2011 - 5 Sa 86/10
Widerruf einer Amtszulage nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 15 der …
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1145/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1140/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 611/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1144/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1141/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1146/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1148/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1147/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1143/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1139/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1142/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 478/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 484/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 481/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 482/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 483/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Düsseldorf, 31.01.2012 - 8 TaBV 53/11
Eingruppierung einer "Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung"
