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   BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07   

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https://dejure.org/2008,183
BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07 (https://dejure.org/2008,183)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 AZR 810/07 (https://dejure.org/2008,183)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 (https://dejure.org/2008,183)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

  • openjur.de

    Betriebsrisiko; witterungsabhängiges Unternehmen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers bei wetterbedingtem Arbeitsausfall im Baugewerbe; Wetterverhältnisse als ein typisches Risiko eines Arbeitgebers für eine Bautätigkeit und den damit zusammenhängenden Zementhandel und Baustoffhandel

  • hensche.de

    Betriebsrisiko

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

  • Judicialis

    BGB § 275; ; BGB § 305; ; BGB § 307; ; BGB § 326; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; TzBfG § 12

  • RA Kotz

    Arbeitsausfallkosten - Arbeitgebertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn - Risiko des Arbeitsausfalls; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; witterungsbedingte Einstellung der Betriebstätigkeit; Betriebseinschränkung; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Arbeit auf Abruf; AGB-Kontrolle; offener Umfang der Arbeitspflicht; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsanspruch bei witterungsbedingter Einstellung der Betriebstätigkeit ? Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Arbeiten auf Abruf ? Verantwortungsbereich des Arbeitgebers bezüglich des Risikos des Arbeitsausfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vergütung: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmen trägt Risiko für witterungsbedingten Betriebsstillstand

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Arbeit im Winter - Baustoffhändler muss seinem Lkw-Fahrer trotzdem Lohn zahlen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Lohn auch bei schlechtem Wetter

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vergütung: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss auch im Winter Lohn zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Lohnanspruch des Arbeitnehmers bei witterungsbedingter Stilllegung des Betriebs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 119
  • NJW 2008, 3803
  • MDR 2008, 1343
  • NZA 2008, 1407
  • NZA 2009, 60
  • NZA 2009, 63
  • BB 2008, 1617
  • BB 2009, 53
  • DB 2008, 2599
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
    b) Die Parteien haben die Arbeitspflicht für Dezember 2004 bis Februar 2005 nicht im Arbeitsvertrag vom 10. Februar 2004 zum Ruhen gebracht (vgl. hierzu Senat 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - Rn. 12 ff., AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 16, zu I 2 der Gründe).

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Vertragsgestaltung deutlich von den Fällen, in denen die Arbeitspflicht für einen vorher bestimmten Zeitraum ruht (vgl. Senat 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 16).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 273/07

    Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2007 - 11 Sa 273/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
    Inwiefern der Beklagten eine Einlassung auf die Ansprüche nicht mehr zugemutet werden kann, ist nicht ersichtlich (vgl. Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372, 379).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
    Die Regelung erstreckt sich auf immerhin drei Monate und beinhaltet weder ein Mindestarbeitsdeputat noch ein Höchstdeputat noch ein angemessenes Verhältnis von festen und variablen Arbeitsbedingungen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267, 278 ff.).
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber aufgrund äußerer Einflüsse Entscheidungen trifft, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führen, etwa wenn ein Zement- und Baustoffhandel aufgrund der Witterung seinen Betrieb vorübergehend einschränkt oder stilllegt (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119) oder er den Betrieb für eine vorgeschriebene Inventur kurzzeitig schließt (BAG 7. Dezember 1962 - 1 AZR 134/61 - zu 3 der Gründe; ebenso schon RAG 12. Oktober 1929 - RAG 200/29 - ARS 7, 137, 141) .

    a) Nimmt der Arbeitgeber die Pandemie zum Anlass, aus eigener Entscheidung den Betrieb (vorübergehend) zu schließen - etwa, weil ein Teil der Belegschaft in Quarantäne ist, es infolge der Pandemie an erforderlichen Materialien oder Rohstoffen fehlt, der Absatz stark zurückgeht oder die Kunden ausbleiben - trifft ihn, sofern nicht bereits ein Fall des vom Arbeitgeber stets zu tragenden Wirtschaftsrisikos vorliegt (zum Begriff sh. - statt vieler - BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - zu B III 5 a der Gründe mwN, BAGE 116, 267; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 98; HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 112; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 120 f.) , grundsätzlich das Betriebsrisiko, denn es ist seine autonome Entscheidung, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führt (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119).

  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    Andererseits kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands Vergütung ohne Arbeitsleistung beanspruchen kann (zB § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) oder sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber (dazu BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 22 ff., BAGE 127, 119; ErfK/Preis 11. Aufl. § 615 BGB Rn. 120 ff. mwN) nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat.
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Nach § 615 Satz 3 BGB kann ein Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn eine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht und die Arbeit infolge von Umständen ausfällt, für die der Arbeitgeber das Risiko trägt (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 13, BAGE 127, 119) .
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