Rechtsprechung
BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen
- openjur.de
Betriebsrisiko; witterungsabhängiges Unternehmen
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers bei wetterbedingtem Arbeitsausfall im Baugewerbe; Wetterverhältnisse als ein typisches Risiko eines Arbeitgebers für eine Bautätigkeit und den damit zusammenhängenden Zementhandel und Baustoffhandel
- hensche.de
Betriebsrisiko
- Betriebs-Berater
Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen
- Judicialis
BGB § 275; ; BGB § 305; ; BGB § 307; ; BGB § 326; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; TzBfG § 12
- RA Kotz
Arbeitsausfallkosten - Arbeitgebertragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslohn - Risiko des Arbeitsausfalls; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; witterungsbedingte Einstellung der Betriebstätigkeit; Betriebseinschränkung; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Arbeit auf Abruf; AGB-Kontrolle; offener Umfang der Arbeitspflicht; ...
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütungsanspruch bei witterungsbedingter Einstellung der Betriebstätigkeit ? Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Arbeiten auf Abruf ? Verantwortungsbereich des Arbeitgebers bezüglich des Risikos des Arbeitsausfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vergütung: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unternehmen trägt Risiko für witterungsbedingten Betriebsstillstand
- advogarant.de (Kurzinformation)
Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Arbeit im Winter - Baustoffhändler muss seinem Lkw-Fahrer trotzdem Lohn zahlen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Lohn auch bei schlechtem Wetter
- streifler.de (Kurzinformation)
Vergütung: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss auch im Winter Lohn zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesarbeitsgericht zum Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
Besprechungen u.ä. (2)
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Lohnanspruch des Arbeitnehmers bei witterungsbedingter Stilllegung des Betriebs
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 09.03.2007 - 2 Ca 1331/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 273/07
- BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
Papierfundstellen
- BAGE 127, 119
- NJW 2008, 3803
- MDR 2008, 1343
- NZA 2008, 1407
- NZA 2009, 60
- NZA 2009, 63
- BB 2008, 1617
- BB 2009, 53
- DB 2008, 2599
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06
Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
b) Die Parteien haben die Arbeitspflicht für Dezember 2004 bis Februar 2005 nicht im Arbeitsvertrag vom 10. Februar 2004 zum Ruhen gebracht (vgl. hierzu Senat 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - Rn. 12 ff., AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 16, zu I 2 der Gründe).Insofern unterscheidet sich die vorliegende Vertragsgestaltung deutlich von den Fällen, in denen die Arbeitspflicht für einen vorher bestimmten Zeitraum ruht (vgl. Senat 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 16).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 273/07
Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2007 - 11 Sa 273/07 - wird zurückgewiesen. - BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
Inwiefern der Beklagten eine Einlassung auf die Ansprüche nicht mehr zugemutet werden kann, ist nicht ersichtlich (vgl. Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372, 379). - BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
Die Regelung erstreckt sich auf immerhin drei Monate und beinhaltet weder ein Mindestarbeitsdeputat noch ein Höchstdeputat noch ein angemessenes Verhältnis von festen und variablen Arbeitsbedingungen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267, 278 ff.).
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung …
Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber aufgrund äußerer Einflüsse Entscheidungen trifft, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führen, etwa wenn ein Zement- und Baustoffhandel aufgrund der Witterung seinen Betrieb vorübergehend einschränkt oder stilllegt (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119) oder er den Betrieb für eine vorgeschriebene Inventur kurzzeitig schließt (BAG 7. Dezember 1962 - 1 AZR 134/61 - zu 3 der Gründe; ebenso schon RAG 12. Oktober 1929 - RAG 200/29 - ARS 7, 137, 141) .a) Nimmt der Arbeitgeber die Pandemie zum Anlass, aus eigener Entscheidung den Betrieb (vorübergehend) zu schließen - etwa, weil ein Teil der Belegschaft in Quarantäne ist, es infolge der Pandemie an erforderlichen Materialien oder Rohstoffen fehlt, der Absatz stark zurückgeht oder die Kunden ausbleiben - trifft ihn, sofern nicht bereits ein Fall des vom Arbeitgeber stets zu tragenden Wirtschaftsrisikos vorliegt (zum Begriff sh. - statt vieler - BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - zu B III 5 a der Gründe mwN, BAGE 116, 267; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 98; HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 112; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 120 f.) , grundsätzlich das Betriebsrisiko, denn es ist seine autonome Entscheidung, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führt (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119).
- BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug
Andererseits kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands Vergütung ohne Arbeitsleistung beanspruchen kann (zB § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) oder sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber (dazu BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 22 ff., BAGE 127, 119;… ErfK/Preis 11. Aufl. § 615 BGB Rn. 120 ff. mwN) nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat. - BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung
Nach § 615 Satz 3 BGB kann ein Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn eine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht und die Arbeit infolge von Umständen ausfällt, für die der Arbeitgeber das Risiko trägt (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 13, BAGE 127, 119) .
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08
Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe
Das Risiko dieses Ausfalls traf nach der gesetzlichen Regelung die Beklagte (vgl. Senat 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 23, 24, AP BGB § 615 Nr. 123 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 25). - BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit
Unmöglichkeit iSv. § 275 Abs. 1 BGB nF ist beispielsweise anzunehmen, wenn die Arbeit unmittelbar aufgrund der Witterung bzw. anderer von außen einwirkender Umstände "zum Erliegen gekommen" ist oder wenn dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung der Arbeit nur mit wirtschaftlich nicht sinnvollen und damit nicht zumutbaren Mitteln möglich wäre (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 23, BAGE 127, 119) . - LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11
Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam
Eine Vereinbarung muss eindeutig und klar sein (vgl. BAG, 22. April 2009, 5 AZR 310/08, NZA 2009, 913 ), was erst recht bei einem Ausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt (vgl. BAG, 9. Juli 2008, 5 AZR 810/07, NZA 2008, 1407 ).Ein einseitiges Recht des Arbeitgebers, jederzeit die Arbeitspflicht und damit den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers zu bestimmen, ist mit wesentlichen Grundgedanken der § 611, § 615 BGB nicht zu vereinbaren und gefährdet den Vertragszweck des Arbeitsverhältnisses, als Dauerschuldverhältnis regelmäßige Ansprüche auf Arbeitsleistung und Vergütung zu begründen (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB) (vgl. BAG, 9. Juli 2008, 5 AZR 810/07, NZA 2008, 1407 ).
Anders ist dies im Fall eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Ruhens der Arbeitspflicht für einen vorher bestimmten Zeitraum zu sehen (…vgl. BAG, 10. Januar 2007, a.a.O.; 9. Juli 2008, a.a.O.).
- ArbG Dortmund, 24.11.2020 - 5 Ca 2057/20
Anspruch auf Arbeitsvergütung für die Zeit einer vom Arbeitgeber angeordnete …
Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Betrieb beispielsweise aus Gründen, die in seinem betrieblichen oder wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt (vgl. BAG, Urteil v. 09.07.2008, 5 AZR 810/07 in NZA 2008, 1407).Dies gilt nach den dem Rechtsgedanken des § 615 S. 3 BGB entnommenen Grundsätzen selbst dann, wenn die Störung - wie im Fall des Coronavirus SARS-CoV-2 - nicht aus einer vom Arbeitgeber beeinflussbaren Gefahrensphäre stammt (vgl. BAG, Urteil v. 09.08.2008, 5 AZR 810/07).
- VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21
Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des …
Voraussetzung des Anspruchs ist, dass eine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht und die Arbeit infolge von Umständen ausfällt, für die der Arbeitgeber das Risiko trägt (vgl. BAG, Urteil vom 09. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 -, BAGE 127, 119-125, Rn. 13). - VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz - …
vgl. BAG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 -, juris Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 11 U 60/21 -, juris Rn. 17 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 2021 - 9 K 67/21 -, juris Rn. 69. - BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21
Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung
a) Nimmt der Arbeitgeber die Pandemie zum Anlass, aus eigener Entscheidung den Betrieb (vorübergehend) zu schließen - etwa, weil ein Teil der Belegschaft in Quarantäne ist, es infolge der Pandemie an erforderlichen Materialien oder Rohstoffen fehlt, der Absatz stark zurückgeht oder die Kunden ausbleiben - trifft ihn, sofern nicht bereits ein Fall des vom Arbeitgeber stets zu tragenden Wirtschaftsrisikos vorliegt (zum Begriff sh. - statt vieler - BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - zu B III 5 a der Gründe mwN, BAGE 116, 267; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 98; HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 112; ErfK/Preis 22. Aufl. BGB § 615 Rn. 120 f.) , grundsätzlich das Betriebsrisiko, denn es ist seine autonome Entscheidung, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führt (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119). - ArbG Mannheim, 25.03.2021 - 8 Ca 409/20
Annahmeverzugslohn - Schließung eines Tanzlokals aufgrund Corona-Verordnung - …
- OLG Hamm, 29.10.2021 - 11 U 60/21
Erstattungsanspruch eines Arbeitgebers nach dem IfSG ; Zeit einer häuslichen …
- VG Münster, 19.05.2022 - 5a K 854/21
Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug, …
- VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21
Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen
- VG Karlsruhe, 20.06.2022 - 14 K 480/21
Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall; überholende …
- BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21
Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21
Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21
Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21
Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16
Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung - …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17
Entschädigung - allgemeines Persönlichkeitsrecht - Nichtbeschäftigung
- VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 877/21
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21
Weitgehende
- LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21
Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins; …
- LAG Niedersachsen, 16.02.2011 - 17 Sa 622/10
Unter bestimmten Umständen ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Sa 209/08
Fristlose Kündigung wegen Erledigung privater Dinge in der Arbeitszeit
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21
Weitgehende
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21
Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ; …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- VG Münster, 10.11.2022 - 5a K 1163/21
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem IfSG
- LAG Düsseldorf, 25.03.2022 - 6 Sa 399/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; LTC-Zulage
- VG Münster, 12.01.2023 - 5 K 164/22
- LAG München, 29.01.2009 - 4 Sa 778/08
Urlaubsansprüche - § 7 MTV Nr 10 für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und …
- LAG Niedersachsen, 16.02.2011 - 17 Sa 570/10
Änderungskündigung zwecks Abänderung des Beschäftigungsorts aus Kostengründen …
- VG Münster, 31.08.2023 - 5 K 3763/21
- ArbG Emden, 01.10.2019 - 2 Ca 231/19
Kündigung: der Betriebsrat muss über die Gründe umfassend informiert sein