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   BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07   

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BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07 (https://dejure.org/2008,1780)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2008 - 9 AZR 620/07 (https://dejure.org/2008,1780)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 (https://dejure.org/2008,1780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV Altersteilzeit chemische Industrie - Überlastungsquote - Differenzierung zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und tariflichem Betriebsbegriff

  • openjur.de

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit; Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV Altersteilzeit chemische Industrie; Überlastungsquote; Differenzierung zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und tariflichem Betriebsbegriff

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertraglicher Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell; Anspruch auf Annahme eines Angebots auf Abschluss eines begehrten Altersteilzeitarbeitsvertrags nach dem Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für Betriebe und ...

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit in der chemischen Industrie

  • Judicialis

    AltTZG § 1 Abs. 1; ; AltTZG § ... 1 Abs. 2; ; AltTZG § 2 Abs. 1; ; AltTZG § 2 Abs. 2; ; AltTZG § 3 Abs. 1; ; AltTZG § 7 Abs. 2; ; AltTZG § 7 Abs. 3; ; BetrVG § 1; ; BetrVG § 4; ; BGB § 145; ; BGB § 146; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 894 Abs. 1; ; TV ATZ § 2; ; TV ATZ § 3; ; TV ATZ § 4; ; TV ATZ § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeitrecht - Altersteilzeit; Chemische Industrie

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariflich geregelte Altersteilzeit (hier: chemische Industrie): Keine Beschränkung auf bestimmtes Altersteilzeitmodell ? Voraussetzungen für Überlastungsschutz ? Differenzierung zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und tariflichem Betriebsbegriff ? Auswirkungen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit in der chemischen Industrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 214
  • MDR 2009, 164
  • DB 2008, 2839
  • NZA-RR 2009, 430
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00

    Überforderungsschutz bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags nur bestehen kann, wenn auch nach Abschluss des beanspruchten Vertrags die tariflich als Überlastungsschutz bestimmte Grenze von 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs nicht überschritten würde (Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 2 a der Gründe).

    Der Gesetzgeber wollte mit den Regelungen, an die sich die Tarifvertragsparteien angelehnt haben, ua. eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermeiden, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 2 b bb der Gründe).

    Ein zu hoher Anteil von Altersteilzeitarbeitnehmern im Verhältnis zu den anderen Arbeitnehmern kann zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Arbeitgebers führen, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02

    Anspruch auf Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Das schlägt auch auf die Auslegung der tarifvertraglichen Bestimmungen durch (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35 ff., NZA-RR 2008, 547; 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe).

    Ein zu hoher Anteil von Altersteilzeitarbeitnehmern im Verhältnis zu den anderen Arbeitnehmern kann zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Arbeitgebers führen, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Er ist gegenüber dem Hauptbetrieb organisatorisch abgrenzbar und relativ verselbständigt (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 26/01 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 8, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 BetrVG nicht vor, gehört der Betriebsteil betriebsverfassungsrechtlich zum Hauptbetrieb (BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Der Zweck der Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des Hauptbetriebs vom Betriebsteil die persönliche Kontaktaufnahme zwischen einem dortigen Betriebsrat und den Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass der Betriebsrat des Hauptbetriebs die Interessen der Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 26).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerde- oder Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 1, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Es darf kein Zweifel daran bestehen, welchen Inhalt der Vertrag hat, falls der Arbeitgeber mit einem schlichten "ja" das Vertragsangebot annimmt (vgl. Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 -Rn. 22 f., AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 20, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Der Arbeitgeber hätte es in der Hand, ohne Rechtsgrund die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die vorzeitige Verringerung der Arbeitszeit und damit eine Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes zu verhindern (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 49, BAGE 121, 52).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Das schlägt auch auf die Auslegung der tarifvertraglichen Bestimmungen durch (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35 ff., NZA-RR 2008, 547; 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Es darf kein Zweifel daran bestehen, welchen Inhalt der Vertrag hat, falls der Arbeitgeber mit einem schlichten "ja" das Vertragsangebot annimmt (vgl. Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 -Rn. 22 f., AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 20, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 9 Sa 920/06

    Anspruch auf Altersteilzeit in der chemischen Industrie

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Mit der Abweisung des Hauptantrags durch das Revisionsgericht wird die Verurteilung aufgrund des Hilfsantrags durch das Landesarbeitsgericht wirkungslos (vgl. für einen echten Hilfsantrag BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - Rn. 15, BAGE 127, 214) .
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2018 - 11 Sa 319/17

    Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

    Eines Ausspruchs im Tenors bedurfte es nicht (vgl. BAG 14.06.2016 - 9 AZR 305/14, BAGE 155, 264; 21.11.2013 - 2 AZR 474/12, BAGE 146, 333; 12.08.2008 - 9 AZR 620/07, BAGE 127, 214).
  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

    Die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags endet deshalb ohne besonderen Ausspruch rückwirkend, wenn ein dem Hauptantrag entsprechendes rechtskräftiges Urteil ergeht (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - Rn. 15, BAGE 127, 214) .
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