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   BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06   

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BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 (https://dejure.org/2008,1941)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 (https://dejure.org/2008,1941)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 (https://dejure.org/2008,1941)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

  • openjur.de

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Begriff der festen Altersgrenze; Höhe und Veränderbarkeit der Altersgrenze; Insolvenzsicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Insolvenzschutz von Betriebsrenten bei vereinbarter Altersgrenze von 60 Jahren

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 7
    Begriff der "festen Altersgrenze" in der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 7
    Begriff der "festen Altersgrenze" in der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - feste Altersgrenze für Zeitpunkt der Inanspruchnahme?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 128, 1
  • ZIP 2009, 237
  • MDR 2009, 395
  • NZA 2009, 440
  • NZA 2009, 77
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    Nicht erforderlich ist, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses von vornherein bindend festgelegt wird (BAG 12. November 1985 - 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130, zu I 1 der Gründe).

    Es ist unschädlich, wenn der Arbeitnehmer über diese Altersgrenze hinaus weiter arbeiten und sogar noch zusätzliche Steigerungsraten erdienen kann (BAG 12. November 1985 - 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130, zu I 1 der Gründe).

    Es kommt also nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer, wenn er denn gesetzlich versichert ist, zum vorgesehenen Zeitpunkt die gesetzliche Altersrente in Anspruch nimmt oder Arbeitslosengeld beantragt oder aber weiter arbeitet (BAG 12. November 1985 - 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130, zu I 1 der Gründe).

    Zwar heißt es in den Senatsurteilen vom 22. Februar 1983 (- 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, zu 4 b der Gründe) und vom 12. November 1985 (- 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130), eine feste Altersgrenze iSd. § 2 Abs. 1 BetrAVG sei nur dann gegeben, wenn die Versorgungszusage vorsieht, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres "mit einer ungekürzten Betriebsrente" in den Ruhestand treten soll.

    Damit sind jedoch nicht alle Berechnungsvorschriften gemeint, die bei kürzerer Betriebszugehörigkeit eine geringere Rente vorsehen, sondern nur solche Änderungen, die die Versorgungszusage "für die vorzeitige Rentenzahlung" vorsieht (BAG 12. November 1985 - 3 AZR 606/83 - aaO., zu I 1 der Gründe; 2. Juni 1987 - 3 AZR 585/85 -, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84

    Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    Das Gesetz erlaubt, ein geringeres Lebensalter als "feste Altersgrenze" vorzusehen (BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226, zu III 1 b der Gründe).

    Das ist der Fall, wenn sie dazu dienen sollen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu sichern oder zu verbessern (BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226, zu III 1 c der Gründe; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zu I 2 b der Gründe).

    Gegen die Festlegung einer festen Altersgrenze von 60 Jahren bestehen regelmäßig keine Bedenken (BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - aaO., zu III der Gründe).

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 464/97

    Versorgungsempfänger im Sinne der Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    Er hat die vom Arbeitgeber erwartete Arbeitsleistung und Betriebstreue für die zugesagte Betriebsrente bereits erbracht (vgl. auch BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 464/97 - BAGE 91, 1, zu I 2 der Gründe).

    Im Ergebnis handelt es sich damit um einen Ruhenstatbestand zur Vermeidung von Doppelzahlungen (vgl. BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 464/97 - BAGE 91, 1, zu I 3 c der Gründe).

  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80

    Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    Zwar heißt es in den Senatsurteilen vom 22. Februar 1983 (- 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, zu 4 b der Gründe) und vom 12. November 1985 (- 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130), eine feste Altersgrenze iSd. § 2 Abs. 1 BetrAVG sei nur dann gegeben, wenn die Versorgungszusage vorsieht, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres "mit einer ungekürzten Betriebsrente" in den Ruhestand treten soll.
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 585/85

    Feste Altersgrenze und Höchstbegrenzung der Versorgung

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    Damit sind jedoch nicht alle Berechnungsvorschriften gemeint, die bei kürzerer Betriebszugehörigkeit eine geringere Rente vorsehen, sondern nur solche Änderungen, die die Versorgungszusage "für die vorzeitige Rentenzahlung" vorsieht (BAG 12. November 1985 - 3 AZR 606/83 - aaO., zu I 1 der Gründe; 2. Juni 1987 - 3 AZR 585/85 -, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorgesehenen Leistungen etwa der Überbrückung der Arbeitslosigkeit oder der Erleichterung eines Wechsels des Arbeitsplatzes oder als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes dienen sollten (vgl. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - DB 2004, 1624, zu I 3 c der Gründe).
  • LAG Köln, 06.07.2006 - 5 Sa 1480/05

    Vorgezogene Altersgrenze; Pensionierung

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Juli 2006 - 5 Sa 1480/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    Es kann daher dahinstehen, ob es sich bei dem PA 97 um einen typisierten Vertrag handelt, oder ob ein nicht typisierter Vertrag vorliegt, dessen Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    So ist anerkannt, dass die feste Altersgrenze durch einen Aufhebungsvertrag nicht mehr herabgesetzt werden kann (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu II 2 a der Gründe; 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
    So ist anerkannt, dass die feste Altersgrenze durch einen Aufhebungsvertrag nicht mehr herabgesetzt werden kann (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu II 2 a der Gründe; 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, BAGE 128, 1) .
  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

    Feste Altersgrenzen, die auf die Vollendung des 60. oder eines späteren Lebensjahres abstellen, führen regelmäßig nicht dazu, dass keine betriebliche Altersversorgung mehr vorläge (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 26 ff., BAGE 128, 1) .

    Für die Annahme einer festen Altersgrenze ist es unschädlich, wenn Arbeitnehmer über diese Altersgrenze hinaus weiterarbeiten und sogar noch zusätzliche Steigerungsraten erdienen können (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 28, BAGE 128, 1) .

    Das Ende des Arbeitsverhältnisses muss nicht von vornherein bindend festgelegt werden (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

    Nach der ab dem 1. Januar 2008 geltenden nF des § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG ist an die Stelle des 65. Lebensjahres die "Regelaltersgrenze" getreten (BAG v. 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27. Das Gesetz erlaubt, ein geringeres Lebensalter als "feste Altersgrenze" vorzusehen (BAG v. 24.06.1986 - 3 AZR 645/84 - zu III 1 b der Gründe).

    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG v. 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27).

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 293/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

    Feste Altersgrenzen, die auf die Vollendung des 60. oder eines späteren Lebensjahres abstellen, führen regelmäßig nicht dazu, dass keine betriebliche Altersversorgung mehr vorläge (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 26 ff., BAGE 128, 1) .

    Für die Annahme einer festen Altersgrenze ist es unschädlich, wenn Arbeitnehmer über diese Altersgrenze hinaus weiterarbeiten und sogar noch zusätzliche Steigerungsraten erdienen können (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 28, BAGE 128, 1) .

    Das Ende des Arbeitsverhältnisses muss nicht von vornherein bindend festgelegt werden (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Auch nach Erreichen einer festen Altersgrenze können noch weitere Steigerungsbeiträge für eine betriebliche Altersversorgung erarbeitet werden (vgl. BAG v. 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 28, AP Nr. 114 zu § 7 BetrAVG; BAG v. 12.11.1985 - 3 AZR 606/83 - unter I.1. der Gründe, AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

    Dabei ist nicht erforderlich, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses von vornherein bindend festgelegt wird (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - zu II 2 b der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Nr. 91).
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

    aa) Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 29, BAGE 147, 291; 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, BAGE 128, 1) .
  • ArbG Köln, 17.10.2012 - 9 Ca 3559/12
    Das ist der Fall, wenn sie dazu dienen sollen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu sichern oder zu verbessern (BAG v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06, Rz. 27 f.).

    Wenn auch gegen die Festlegung einer vorgezogenen festen Altersgrenze von 60 Jahren regelmäßig keine Bedenken bestehen(BAG v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06, Rz. 28), kann die Kammer in - zugegebenermaßen wenig eindeutigen Regelung - keine verbindliche Festlegung einer vorgezogenen Altersgrenze sehen.

    In dem vom Kläger zitierten vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall (Urteil vom 6.7.2006 - 5 Sa 1480/06) war in der maßgeblichen Versorgungsordnung keine andere Altersgrenze als 60 genannt und es war auch nicht auf die damalige Regelaltersrente von 65 Jahren Bezug genommen (vgl. die Entscheidung in der Revisionsinstanz BAG v. BAG v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06, Rz. 31).

    Ebenso wenig können aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffene Vereinbarungen dahin ausgelegt werden, dass die feste Altersgrenze heraufgesetzt wird oder nunmehr das 65. Lebensjahr bzw. die gesetzliche Regelaltersgrenze maßgebend sein soll (BAG v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06, Rz. 30).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 385/09

    Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung

    Dieser Arbeitnehmer hat die vom Arbeitgeber erwartete Leistung für die zugesagte Betriebsrente bereits erbracht (vgl. BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 464/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 91, 1; 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 25, BAGE 128, 1) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, BAGE 128, 1) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Leistungsanpassung - Bochumer Verband

  • LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 330/12

    Abgrenzung zwischen Firmenleistungen und betrieblicher Altersversorgung

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12

    Anpassung einer Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15

    Betriebliche Altersrente vor dem 60. Lebensjahr; Insolvenzsicherung; zugesagte

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 333/12

    Feststellung des Beginns einer Betriebsrente sowie der etwaigen Anrechnung einer

  • LAG Köln, 06.06.2013 - 13 Sa 124/13

    Betriebsrente; PSV

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12

    Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11

    Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 334/12

    Beanspruchung einer Betriebsrente vor Bezug einer gesetzlichen Rente; Einordnung

  • BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 406/09

    Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts

  • LAG Köln, 23.06.2016 - 7 Sa 129/16

    Betriebliche Altersversorgung; Übergangsgeld; Übergangszuschuss; Insolvenzschutz;

  • ArbG Köln, 13.08.2015 - 11 Ca 6353/14

    Beanspruchung einer Betriebsrente gegen den Insolvenzschuldner aus der

  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

  • ArbG Köln, 08.02.2017 - 19 Ca 5081/16
  • LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07

    Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene

  • ArbG Köln, 08.01.2009 - 22 Ca 9333/07

    Einordnung von Hausbrandbezugsrechten als Teil der betrieblichen

  • LAG Köln, 04.08.2014 - 2 Sa 178/14

    Betriebsrente; Übergangsversorgung; Insolvenz

  • LAG Köln, 11.03.2020 - 11 Sa 621/19

    Insolvenzschutz, feste Altersgrenze

  • LAG Köln, 04.08.2014 - 2 Sa 177/14

    Insolvenzsicherung einer Übergangsversorgung

  • LAG Köln, 23.11.2016 - 11 Sa 983/15

    Auslegung einer betrieblichen Versorgungsordnung hinsichtlich der Gewährung von

  • LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 144/10

    Insolvenzschutz für betriebliche Altersversorgung; unbegründete Zahlungsklage bei

  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 347/12

    Auslegung einer Altersteilzeitvereinbarung; Abänderung der Regelaltersgrenze

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