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   BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07   

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BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07 (https://dejure.org/2009,638)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2009 - 9 AZR 677/07 (https://dejure.org/2009,638)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 (https://dejure.org/2009,638)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines "Tarifvertrags"; Auslegung hinsichtlich des Bestehens einer Öffnungsklausel; Verbot untertariflicher Aufstockungszahlungen

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; TVG § ... 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4; ; TV ATZ für die Zeitschriftenverlage in Bayern vom 19. Juni 2001 § 2; ; TV ATZ für die Zeitschriftenverlage in Bayern vom 19. Juni 2001 § 3; ; TV ATZ für die Zeitschriftenverlage in Bayern vom 19. Juni 2001 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme eines "Tarifvertrags"; Auslegung hinsichtlich des Bestehens einer Öffnungsklausel; Verbot untertariflicher Aufstockungszahlungen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Annahme eines "Tarifvertrags"; Auslegung hinsichtlich des Bestehens einer Öffnungsklausel; Verbot untertariflicher Aufstockungszahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers zur Einführung einer tarifvertraglich geregelten Altersteilzeit ? Kein Wahlrecht zwischen Altersteilzeitarbeitsverhältnissen auf tariflicher oder gesetzlicher Grundlage ? Unzulässige Vereinbarung einer untertariflichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 131
  • NZA 2010, 295
  • DB 2009, 1474
  • JR 2010, 137
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 498/06

    Altersteilzeit - Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Angesprochen sind vielmehr die tariflichen Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses in Betracht kommt (vgl. zu der vergleichbaren Regelung im Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Bayern Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 498/06 - Rn. 29 f., AP ATG § 2 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 26).

    Diese Anforderung ergibt sich ausschließlich aus dem AltTZG (vgl. zum Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Bayern Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 498/06 - Rn. 19, AP ATG § 2 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 26).

    Seine Entscheidung, den Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen künftig nicht mehr anzubieten, ist an keine Vorgaben geknüpft und nicht näher zu überprüfen (vgl. zu der nahezu wortgleichen Regelung im Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Bayern Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 498/06 - Rn. 19, AP ATG § 2 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 26).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Eine Bezifferung ist wegen der erforderlichen Vollstreckbarkeit der Urteilsformel regelmäßig nur bei Leistungsanträgen unerlässlich (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - zu B I 1 b der Gründe, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10; BGH 16. Mai 1994 - II ZR 223/92 - zu 3 der Gründe, NJW-RR 1994, 1185).

    Im Anschluss daran entscheidet der Arbeitgeber gem. § 3 Nr. 1 Abs. 3 TV ATZ über das "Ob" der Einführung von Altersteilzeit, ohne an die Beratungsinhalte gebunden zu sein (vgl. zum nahezu wortgleichen Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Saarland Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10, zu B I 2 b bb (3) der Gründe).

    Bis dahin kann der Arbeitgeber ohne Bindung an die Grundsätze billigen Ermessens jeden Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit ablehnen (vgl. zu dem vergleichbaren Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Saarland Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 65, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).

  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Es verbleibt dann bei der Auslegung des Tarifvertrags nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. zur Einholung einer sog. Tarifauskunft Senat 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - zu I 2 d der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1).
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Anhaltspunkte, die Tarifvertragsparteien hätten eine sonstige, unverbindliche Koalitionsvereinbarung geschlossen, sind nicht ersichtlich (vgl. BAG 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - zu B I der Gründe, BAGE 75, 116; 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Es geht hier nicht darum, ob der Umfang des Anwendungsbereichs einer Tarifnorm für die Auslegung eines Tarifvertrags von Bedeutung ist (vgl. dazu BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 - zu II 3 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Sanitärhandwerk Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 17).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 73, 364).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92

    Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Anhaltspunkte, die Tarifvertragsparteien hätten eine sonstige, unverbindliche Koalitionsvereinbarung geschlossen, sind nicht ersichtlich (vgl. BAG 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - zu B I der Gründe, BAGE 75, 116; 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313).
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Sie wird für die Dauer der Wirksamkeit des TV ATZ von der tariflichen Regelung verdrängt (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 42 ff., AP TVG § 4 Nr. 29 = EzA TVG § 4 Nr. 44).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Ob eine solche Gestattung wörtlich - etwa in Form einer Öffnungsklausel - geschehen muss oder ob die Selbstbeschränkung der Tarifvertragsparteien nur deutlich im Tarifvertrag zum Ausdruck kommen muss, ist offenzulassen (vgl. zur Regelungssperre des § 77 BetrVG BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 1 a cc der Gründe, BAGE 103, 187).
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
    Zwischen den Parteien ist die Höhe der von der Beklagten geschuldeten Aufstockung im Streit und damit ein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - zu IV 1 der Gründe, AP GVG § 21e Nr. 4 = EzA GVG § 21e Nr. 1).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1195/06

    Alterteilzeit; Tarifvertrag für Zeitschriftenverlage

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

  • BGH, 16.05.1994 - II ZR 223/92

    Publikumsgesellschaft - Atypischer Stiller Gesellschafter -

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 466/07

    Auslegung Tarifvertrag - Verweisung auf gesetzliche Vorschriften - Änderung des

  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 598/96

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags - Vortrag eines den Antrag

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 589/09 - Rn. 15; 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, BAGE 129, 131) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich ferner aus dem Umstand, dass der Kläger geltend macht, zum Zeitpunkt der Klageerhebung sei das beklagte Land zum Ersatz der geltend gemachten Aufwendungen verpflichtet gewesen und er zu diesem Zeitpunkt gezwungen gewesen wäre, - teilweise - Klage auf künftige Leistung zu erheben (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 19, BAGE 129, 131) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30).
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