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   BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08   

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BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08 (https://dejure.org/2009,1258)
BAG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 6 AZR 151/08 (https://dejure.org/2009,1258)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 (https://dejure.org/2009,1258)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Anwendbarkeit der Frist für die Kündigungsschutzklage; Umgehung zwingender kündigungsschutzrechtlicher Bestimmungen

  • bag-urteil.com

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; BGB § 134

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigungsrecht: Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4; KSchG § 7; BGB § 134
    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Anwendbarkeit der Frist für die Kündigungsschutzklage; Umgehung zwingender kündigungsschutzrechtlicher Bestimmungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragsklausel über Recht zur einseitigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ? Nichtig, sofern kein Erfordernis zur Erklärung der Kündigung ? Gilt auch bei vormaligem Status als leitender Angestellter ? Keine analoge Anwendung von § 4 KSchG auf Beurlaubungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einseitige Versetzung in den jeweiligen Ruhestand

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine einseitige Versetzung in den Ruhestand

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine einseitige Versetzung in den Ruhestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 265
  • MDR 2009, 1118
  • DB 2009, 1710
  • JR 2010, 137
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 47/05

    Beendigung eines Anstellungsvertrags durch Abberufung

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Der Kläger hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nicht beendet worden ist (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 47/05 - Rn. 17, BAGE 117, 81).

    Vielmehr sollte es der Ausübung des der Beklagten in § 1 Abs. 6 Beurlaubungsvereinbarung vorbehaltenen einseitigen Gestaltungsrechts bedürfen, um das Arbeitsverhältnis in ein Ruhestandsverhältnis überzuleiten (vgl. auch Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 47/05 - Rn. 20, BAGE 117, 81).

    Dieser Kündigungsschutz darf aber selbst einem Arbeitnehmer in der verantwortungsvollen Position des Klägers nicht durch die Vereinbarung eines arbeitgeberseitigen Gestaltungsrecht sui generis genommen werden (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 47/05 - Rn. 22, 25, 31, BAGE 117, 81).

    Die Klausel müsste dafür jedenfalls eine angemessene Beendigungsfrist und eine Abfindungsregelung vorsehen (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 47/05 - Rn. 27, BAGE 117, 81).

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Eine Kündigung ist allerdings dann nicht anzunehmen, wenn zwar der Wille des Erklärenden erkennbar ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden, diese Erklärung aber die Deutungsmöglichkeit einschließt, diese Wirkung solle nicht durch eine Kündigung, sondern durch einen anderen Beendigungstatbestand eintreten, zB durch Ausübung eines Widerrufsrechts, Anfechtung, Dienstentlassung eines Dienstordnungsangestellten oder eine von dem Erklärenden für möglich erachtete Beendigungserklärung eigener Art (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336).

    Eine Kündigung liegt in dieser Erklärung nach dem Verständnis eines objektiven Erklärungsempfängers deshalb nicht (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Schließlich muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem Gegner die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment; BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 20, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).

    b) Die Beklagte hat keine besonderen Umstände vorgetragen, aufgrund derer es ihr aus Vertrauensschutzgesichtspunkten nicht zugemutet werden könnte, sich im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits auf das Klagebegehren einzulassen und sich hiergegen zu verteidigen (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 23, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).

  • LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03

    Versetzung - Direktionsrecht - Unwirksamkeit - Geltendmachung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Aus der von der Revision zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (20. Juli 2005 - 9 (6) Sa 120/03 -) ergibt sich nichts anderes.

    Im Gegenteil hat es ausgeführt, es sei der Beklagten nicht zuzumuten, vom Kläger mit der behaupteten Unwirksamkeit der Versetzung konfrontiert zu werden, weil sie bereits vor Jahren über den bisherigen Dienstposten des Klägers verfügt habe (LAG Nürnberg 20. Juli 2005 - 9 (6) Sa 120/03 - Rn. 44).

  • BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Bei diesen Vertragsgestaltungen kann der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Konsequenzen seiner Entscheidung für Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses absehen (vgl. BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 26, 417, 421).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Darin liegt der maßgebliche Unterschied zu den vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gebilligten Aufhebungsverträgen, die idR zeitnah geschlossen werden (vgl. Senat 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 29, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 7), und den Klageverzichtsverträgen (zuletzt BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Darin liegt der maßgebliche Unterschied zu den vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gebilligten Aufhebungsverträgen, die idR zeitnah geschlossen werden (vgl. Senat 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 29, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 7), und den Klageverzichtsverträgen (zuletzt BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29).
  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 61/85

    Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Lernunwilligkeit - Androhung der

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Sie schränkt die Anwendung von § 626 BGB und §§ 1 f. KSchG so wesentlich ein, dass deren Zweck vereitelt wird (vgl. Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 28; BAG 5. Dezember 1985 - 2 AZR 61/85 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 10 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 5).
  • BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81

    Kündigung - Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Darüber hinaus scheidet die Umdeutung aus, weil eine Kündigung weiterreichende Wirkungen als der ursprünglich beabsichtigte Wechsel des Klägers in den einstweiligen Ruhestand hat (vgl. BAG 3. November 1982 - 7 AZR 5/81 - BAGE 40, 296, 307; BGH 30. März 1994 - XII ZR 30/92 - BGHZ 125, 355).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes als Voraussetzung für eine Analogie liegt nicht vor (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100; BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BAG, 09.09.1980 - 6 AZR 518/78
  • BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Genehmigung eines zustimmungspflichtigen

  • BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

  • LAG München, 20.12.2007 - 4 Sa 547/07

    Ruhestandsversetzung

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 890/98

    Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag

  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Eine vorbehaltlose Antragstellung - wie im Termin der letzten mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer erfolgt - stellt grundsätzlich die Bezugnahme auf den gesamten bis dahin vorliegenden Inhalt der Verfahrensakten dar, der damit insgesamt iSv. § 559 Abs. 1 ZPO der revisionsrechtlichen Beurteilung unterliegt (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 87; BGH 16. Juni 1992 - XI ZR 166/91 - NJW 1992, 2148).
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Zu würdigen sind auch alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 30 mwN, BAGE 129, 265) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14; vgl. auch 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08  - Rn. 30 mwN, BAGE 129, 265 ) .
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Der Senat kann sie dennoch selbst auslegen, weil es um die Auslegung von Vertragsurkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalls, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 33, DB 2009, 1710).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Es geht um die Auslegung von Urkunden, ohne dass besondere Umstände des Einzelfalls, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, vorlägen (vgl. dazu BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 87; 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 64, 220).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Es darf aber nicht allein auf den Wortlaut abgestellt werden, sondern es sind alle Begleitumstände zu würdigen, die für die Frage, welchen Willen der Erklärende bei der Abgabe seiner Erklärung gehabt hat, von Bedeutung sein können und dem Erklärungsempfänger bekannt waren (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14, NZA 2013, 1137; 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 30, BAGE 129, 265; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 28, BAGE 119, 311) .
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Besondere Umstände des Einzelfalls, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, scheiden aus (Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 33, BAGE 129, 265) .
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 679/10

    Versetzung in den Ruhestand - Integrationsamt

    Das erforderliche rechtliche Interesse an der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis trotz der verfügten Versetzung fortbesteht, liegt vor (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 26, BAGE 129, 265) .

    Nach dem Grundsatz der Statusakzessorietät wirken Pflichten aus dem aktiven Verhältnis wie zB die Treuepflicht fort, neue Pflichten werden begründet (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 36, BAGE 129, 265) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Weil eine Kündigung weiterreichende Wirkungen als ein beabsichtigter Wechsel in den (einstweiligen) Ruhestand zeitigt, scheidet auch eine Umdeutung dieser in jene Erklärung aus (BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

    Es gilt der Grundsatz der Statusakzessorietät (vgl. BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 36, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

    Auch bei Zusage einer beamtenähnlichen Versorgung setze die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen eine Beendigung des aktiven Arbeitsverhältnisses voraus, die nur entweder einvernehmlich oder durch Ausspruch einer wirksamen Kündigung erfolgen könne (BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/09 - Rn. 48 ff., AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

    Im Zweifel ist mit der vorbehaltlosen Antragstellung in der mündlichen Verhandlung eine Bezugnahme der Parteien auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftstücke verbunden (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 24, BAGE 129, 265; BGH 13. Dezember 2012 - III ZR 282/11 - Rn. 13) .
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 483/11

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs

  • ArbG Berlin, 12.07.2016 - 16 Ca 12713/15

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - 14 Sa 1867/11

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Ablehnung eines dreiseitigen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - 14 Sa 1867/11 14 Sa 1969/11

    Verwirkung - Klagerecht - Beschäftigungsanspruch

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 19 Sa 953/16

    Eigenkündigung einer Geschäftsunfähigen - Unwirksamkeit der Eigenkündigung

  • ArbG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 Ca 5602/09

    Anspruch eines Dienstordnungsangestellten auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2014 - 3 Sa 572/13

    Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers

  • LAG München, 17.12.2019 - 6 Sa 543/18

    Kündigung, ergänzende Vertragsauslegung

  • ArbG Düsseldorf, 29.11.2010 - 2 Ca 5395/10

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags durch Arbeitgeber

  • LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09

    Unwirksame Abberufung als Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 8 Sa 1636/16

    Ruhegehaltsvereinbarung für Angestellte auf Lebenszeit

  • ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21

    Betriebsvereinbarungsoffenheit eines Arbeitsvertrages - Altersgrenze in einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 17 Sa 1142/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - dauernde

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2013 - 16 Sa 1231/13

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 18 Sa 1143/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Versetzung in den

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