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   BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08   

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BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08 (https://dejure.org/2009,1475)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 1 ABR 36/08 (https://dejure.org/2009,1475)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 (https://dejure.org/2009,1475)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft; Auslegung und Bestimmtheitserfordernis bei Satzungsregelungen über den Zuständigkeitsbereich

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzung

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; TVG § 2; ; ArbGG § 97 Abs. 1; ; ArbGG § 97 Abs. 2; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tarifrecht: Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft; Auslegung und Bestimmtheitserfordernis bei Satzungsregelungen über den Zuständigkeitsbereich

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifzuständigkeit einer nach Berufsgruppenprinzip organisierten Gewerkschaft ? Satzungsautonomie von tariffähigen Vereinigungen ? Bestimmtheitserfordernis der Satzungsbestimmungen ? Keine wortlautübersteigende Annex-Zuständigkeit ? Beteiligte des Beschlussverfahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifzuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 322
  • NZA 2009, 908
  • BB 2009, 2432
  • DB 2009, 1657
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Personen und Stellen, die bis dahin zu Unrecht nicht gehört wurden, sind auch ohne Rüge zum Verfahren hinzuziehen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 18 mwN, BAGE 117, 308).

    Dagegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht ohne Rüge zu prüfen, ob alle in den Vorinstanzen angehörten Personen, Vereinigungen und Stellen tatsächlich beteiligt sind (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - aaO.).

    Neben der Vereinigung, über deren Tarifzuständigkeit gestritten wird, sind dies Stellen und Vereinigungen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die durch die Entscheidung rechtlich berührt werden können; grundsätzlich ist die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 19 mwN, BAGE 117, 308).

    Zu dieser gehört eine soziale Mächtigkeit, die eine entsprechende Durchsetzungskraft und ausreichende organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unerheblichen Teil des selbst beanspruchten Zuständigkeitsbereichs voraussetzt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 117, 308).

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95

    Tarifzuständigkeit im Bereich der Entsorgungswirtschaft

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisions- und Rechtsbeschwerdegericht uneingeschränkt überprüfbar (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - zu II A 2 c (1) der Gründe mwN, AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3).

    Für die Entscheidung über einen gegenwarts- und zukunftsbezogenen Antrag auf Feststellung der Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung kommt es auf die Satzung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - zu II A 2 b der Gründe, AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3).

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Die Tarifzuständigkeit ist die Befugnis einer an sich tariffähigen Vereinigung, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 33 mwN, BAGE 119, 103).

    Im Zweifelsfall gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 103).

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Dafür genügt es, dass sie durch die angefochtene Entscheidung in ihrer Rechtsstellung als Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkoalition unmittelbar betroffen sind (BAG 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - zu B II 4 der Gründe, AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 4 = EzA TVG § 2 Nr. 15).

    Zulässig ist es auch, die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter (Groß-)Unternehmen zu beanspruchen (BAG 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - zu B IV 4 b der Gründe, BAGE 50, 179).

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Sie richtet sich nach dem in der Satzung der Vereinigung festgelegten Organisationsbereich (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - zu B II 1 a der Gründe mwN, BAGE 116, 45).

    Dies gehört zu ihrer vereinsrechtlichen Satzungsautonomie und garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 116, 45).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Beteiligt sind neben dem Antragsteller diejenigen Stellen, deren materielle Rechtsposition im Hinblick auf die Tarifzuständigkeit der betreffenden Koalition unmittelbar betroffen ist (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 121, 362).

    Dessen bedarf es auch für das Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 121, 362).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Sie allein vermögen die satzungsmäßige Tarifzuständigkeit nicht zu erweitern (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 111, 164).
  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Bei länderübergreifender Zuständigkeit oder größerem Geltungsbereich ist stattdessen die oberste Arbeitsbehörde des Bundes beteiligt (BAG 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 53, 347).
  • LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05

    Streit zwischen ver.di und der "DHV - die Berufsgewerkschaft" (ehemals Deutscher

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., 7. und 8. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Januar 2008 - 4 TaBV 4/05 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
    Diese steht Vereinigungen zu, deren Tarifzuständigkeit sich in räumlicher und sachlicher Hinsicht zumindest teilweise mit der gerade umstrittenen Tarifzuständigkeit einer anderen Vereinigung deckt (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - zu BI2 der Gründe mwN, BAGE 95, 36; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 97 Rn. 15).
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Diese Bestimmung hat der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2009 dahingehend ausgelegt, dass die DHV für Arbeitnehmer in anderen als kaufmännischen und verwaltenden Berufen nicht tarifzuständig ist (- 1 ABR 36/08 - Rn. 25, BAGE 129, 322) .

    Bei der Auslegung von Satzungsbestimmungen zum Umfang der Tarifzuständigkeit einer Arbeitnehmerkoalition hat daher eine Sichtweise zu unterbleiben, welche zum Wegfall der Tariffähigkeit führen würde, solange eine andere Auslegung nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen möglich ist (10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 44, BAGE 129, 322) .

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer am 28./29. Oktober 2006 beschlossenen, ihrer vom 12. Juni 2009 bis zum 22. Februar 2011 sowie insoweit wortgleich ab dem 23. Februar 2011 geltenden Satzungen und ihrer Satzung vom 16./17. November 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110 und 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .

    Soweit der Senat dieses in früheren Entscheidungen ausdrücklich auch mit Bezug auf die Feststellungen der rechtlichen Eigenschaften in den Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG geprüft hat (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 23, BAGE 129, 322) , hat er hieran nicht festgehalten (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 22, BAGE 145, 211) .

    Das betrifft die für Arbeitnehmer außerhalb der kaufmännischen und verwaltenden Berufe geschlossenen Tarifverträge während der Geltungsdauer der Satzung 2006 sowie der bis 9. Januar 2013 gültigen Satzungen (zu den entsprechend fehlenden Tarifzuständigkeiten vgl. ausf. BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110 und 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .

    In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die DHV in der Vergangenheit selbst damit argumentiert hat, sie könne je nach Fallgestaltung nicht einmal die Interessen der Arbeitnehmer in kaufmännischen und verwaltenden Berufen wahrnehmen, wenn aus ihrer hierauf bezogenen Kompetenz keine - im Ergebnis vom Senat abgelehnte - Annex-Zuständigkeit für die Arbeitnehmer außerhalb dieser Berufe folgen würde (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 11, BAGE 129, 322) .

  • BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20

    Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer Satzungen 2006, 2009, 2011 und 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110; 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .

    Der autonom von ihr in der Satzung festgelegte Organisationsbereich bestimmt nicht nur für die eigenen Mitglieder und Verbandsorgane, sondern auch für den sozialen Gegenspieler die - selbst gezogene - Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, BAGE 129, 322) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Grundsätzlich ist die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - in NZA 2009, 908; BAG Beschluss vom 28.3.2006 - 1 ABR 58/04 - in AP Nr. 4 zu § 2 TVG).

    Die einzelnen Länder sind, sofern sie keinen Sachantrag gestellt haben, nicht von Amts wegen zu beteiligen (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.; BAG Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - a.a.O.).

    Dafür genügt es, dass sie in ihrer Rechtsstellung als Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkoalition unmittelbar betroffen sind (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.).

    Bei länderübergreifenden Zuständigkeit oder größerem Geltungsbereich ist stattdessen die oberste Arbeitsbehörde des Bundes zu beteiligen (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.; Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - a.a.O.).

    Insoweit geht § 97 Abs. 1 ArbGG der allgemeinen Regelung des § 256 Abs. 1 ZPO vor (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Dies folgt aus § 97 Abs. 2 ArbGG, wonach ua. § 83 Abs. 3 ArbGG entsprechend anzuwenden ist (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 18, BAGE 129, 322).

    aa) In zeitlicher Hinsicht erfasst der auf die Feststellung der fehlenden Tarifzuständigkeit gerichtete Antrag die Entscheidung über die Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung von seiner Rechtshängigkeit bis zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322).

    Zulässig ist es auch, die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen zu beanspruchen (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 26 f., BAGE 129, 322).

    Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 38, BAGE 129, 322).

    Das gebietet die Rechtssicherheit (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, 38, BAGE 129, 322).

    Der DHV bleibe es jedoch unbenommen, ihre Zuständigkeit durch eine Satzungsänderung unter Benennung des erfassten Personenkreises zu erstrecken (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 36, 39, BAGE 129, 322).

    Der Organisationsbereich einer Gewerkschaft muss sich nach objektiven Kriterien aus der Satzung ergeben und darf sich nicht abhängig vom Betätigungswillen der handelnden Organe oder der Arbeitgeberseite bestimmen (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 39, BAGE 129, 322).

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 54, BAGE 141, 110; 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, 38, BAGE 129, 322) .
  • LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10

    Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. -

    Dies ergebe sich hinsichtlich der Satzung vom 12. Juni 2009 und den darauf basierenden von der DH ... mit der DR ... abgeschlossenen Tarifverträgen aus den Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Januar 2008 - 4 TaBV 4/05 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - (Antrag zu 2) und basiere auf der nicht hinreichenden Bestimmtheit der satzungsrechtlichen Tarifzuständigkeitsregelung.

    Dafür genügt es, dass sie durch die angefochtene Entscheidung in ihrer Rechtsstellung als Arbeitnehmerkoalition unmittelbar betroffen sind (vgl. BAG Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Nr. 12 Tarifzuständigkeit und BAG Beschluss vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - AP § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 4 = EzA § 2 TVG Nr. 15).

    Neben der Vereinigung, über deren Tarifzuständigkeit gestritten wird, sind dies Stellen und Vereinigungen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die durch die Entscheidung rechtlich berührt werden können; grundsätzlich ist die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (vgl. BAG Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Nr. 12 Tarifzuständigkeit und BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 19 m. w. N., BAGE 117, 308 = EzA § 2 TVG Nr. 28).

    Bei länderübergreifender Zuständigkeit oder größerem Geltungsbereich ist stattdessen die oberste Arbeitsbehörde des Bundes beteiligt (vgl. BAG Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Nr. 12 Tarifzuständigkeit).

    Diese steht Vereinigungen zu, deren Tarifzuständigkeit sich in räumlicher und sachlicher Hinsicht zumindest teilweise mit der gerade umstrittenen Tarifzuständigkeit einer anderen Vereinigung deckt (vgl. BAG Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Nr. 12 Tarifzuständigkeit).

    Das ist bei der Satzungsauslegung zur Bestimmung des Zuständigkeitsbereichs im Interesse der Vereinigung zu berücksichtigen (vgl. nur BAG Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Nr. 12 Tarifzuständigkeit, m.w.N.).

    Für die Entscheidung über einen gegenwarts- und zukunftsbezogenen Antrag auf Feststellung der Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung kommt es auf die Satzung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. BAG Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Nr. 12 Tarifzuständigkeit, m.w.N.).

    Anlass für die Satzungsänderungen der DH ... vom 12. Juni 2009, die Gegenstand des arbeitsgerichtlichen Beschlusses vom 18. Juni 2010 gewesen ist, und zuletzt vom 23. Februar 2011 war offenkundig der Beschluss des BAG vom 10. Februar 2009 (aaO.).

    Im Beschluss vom 10. Februar 2009 (aaO.) hat das BAG klargestellt, dass der Organisationsbereich der DH..., solange die Satzung vom 12. März 2007 galt, satzungsgemäß auf Arbeitnehmer in kaufmännischen und verwaltenden Berufen beschränkt war, so dass die DH ... nach ihrem damaligen Satzungsverständnis jedenfalls für die vorgenannten Arbeitnehmergruppen Tarifpartner der DR ... gewesen ist.

    vgl. BAG Beschluss vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179 bis 202; BAG Beschluss vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 92/89 - juris; BAG Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit = EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 3; BAG Urteil vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - NZA 2004, 64; BAG Beschluss vom 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103 - 121 (Rz. 26); BAG Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Nr. 12 Tarifzuständigkeit (Rz. 30) m.w.N.).

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Dies folgt aus § 97 Abs. 2 ArbGG, wonach ua. § 83 Abs. 3 ArbGG entsprechend anzuwenden ist (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 18, BAGE 129, 322) .

    aa) In zeitlicher Hinsicht erfasst der auf die Feststellung der fehlenden Tarifzuständigkeit gerichtete Antrag die Entscheidung über die Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung von seiner Rechtshängigkeit bis zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) .

    Zulässig ist es auch, die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen zu beanspruchen (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 26 f., BAGE 129, 322) .

    Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 38, BAGE 129, 322) .

    Das gebietet die Rechtssicherheit (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, 38, BAGE 129, 322) .

    Der DHV bleibe es jedoch unbenommen, ihre Zuständigkeit durch eine Satzungsänderung unter Benennung des erfassten Personenkreises zu erstrecken (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 36, 39, BAGE 129, 322) .

    Der Organisationsbereich einer Gewerkschaft muss sich nach objektiven Kriterien aus der Satzung ergeben und darf sich nicht abhängig vom Betätigungswillen der handelnden Organe oder der Arbeitgeberseite bestimmen (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 39, BAGE 129, 322) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Diese Bestimmung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2009 dahingehend ausgelegt, dass die DHV für Arbeitnehmer in anderen als kaufmännischen und verwaltenden Berufen nicht tarifzuständig ist (- 1 ABR 36/08 - Rn. 25, BAGE 129, 322).
  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21.

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer am 28./29. Oktober 2006 beschlossenen, ihrer vom 12. Juni 2009 bis zum 22. Februar 2011 sowie insoweit wortgleich ab dem 23. Februar 2011 geltenden Satzungen und ihrer Satzung vom 16./17. November 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAG, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -).
  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2017 - 11 Sa 1322/15

    Normative Wirkung von Tarifverträgen; die von Spitzenorganisationen abgeschlossen

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2017 - 11 Sa 1323/15

    Normative Wirkung von Tarifverträgen; die von Spitzenorganisationen abgeschlossen

  • ArbG Hamburg, 15.12.2009 - 20 BV 17/08
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08

    Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang -

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

  • ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2009 - 5 Sa 180/09

    Einmalzahlung durch Arbeitgeber aufgrund eines vermeintlich wirksamen

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2021 - 5 Sa 145/21

    Differenzvergütungsanspruch - Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbandes und

  • LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14

    Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2013 - 5 TaBV 41/13

    Mitbestimmungsrecht Betriebsrat bei Lohngestaltung

  • ArbG Berlin, 29.05.2013 - 21 BV 4390/13

    Anderweitige Rechtshängigkeit - Antragsbefugnis - Tarifgemeinschaft als

  • LAG Düsseldorf, 11.11.2011 - 2 Ta 501/11

    Aussetzung des Rechtsstreits; Unzulässigkeit mangels Prüfung der Voraussetzungen

  • ArbG München, 30.05.2017 - 25 BV 1141/16

    Nichtigkeit der Errichtung eines Gesamtbetriebsrats mit unternehmensfremden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2021 - 7 SaGa 275/21

    Untersagung Streik im einstweiligen Verfügungsverfahren - Auslegung einer Satzung

  • LAG Hessen, 18.08.2022 - 5 BVL 2/21
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