Rechtsprechung
   BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,255
BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 (https://dejure.org/2008,255)
BAG, Entscheidung vom 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 (https://dejure.org/2008,255)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 (https://dejure.org/2008,255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts nach § 11 TVÜ-VKA

  • Betriebs-Berater

    Tarifliche Gruppenbildung

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 11; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit ? Verletzung des Gleichheitssatzes und des Diskriminierungsverbots ? Schutz von Ehe und Familie durch Art. 6 GG ist zu berücksichtigen ? Teilnichtigkeit einer tariflichen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überleitung in den TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Gruppenbildung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Überleitung in den TVöD - Tarifliche Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit im September 2005

  • raboeker.de Word Dokument (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit, gem. § 11 TVÜ VKA

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von tariflicher Besitzstandszulage bei Elternzeit unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • raboeker.de Word Dokument (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit, gem. § 11 TVÜ VKA

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 93
  • MDR 2009, 756
  • NZA 2009, 391
  • NZA 2009, 65
  • DB 2009, 796
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    Tarifauslegung - kinderbezogener Ortszuschlag - Elternzeit - September 2005 - zu

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    a) Die Besitzstandsregelung des § 11 TVÜ-VKA knüpfte nach ihrem eindeutigen Wortlaut daran an, dass Kinder im September 2005 zu berücksichtigen waren, für sie also dem in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmer der kinderbezogene Entgeltbestandteil gezahlt wurde (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 8).

    Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet deshalb die Rechtsprechung dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die die durch Art. 6 GG geschützten Belange von Ehe und Familie gleichheits- oder sachwidrig außer Betracht lässt (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14 f.; vgl. ErfK/Dieterich 9. Aufl. Einl. GG Rn. 57 f., Art. 6 GG Rn. 15; vgl. zum Verbot gleichheitswidriger Differenzierungen auch Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 16).

    Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 17).

    Tarifvertragsparteien steht es frei, ob und in welchem Umfang sie neben den rein arbeitsleistungsbezogenen Vergütungen durch einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil einen sozialen, familienbezogenen Ausgleich gewähren wollen (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 18; aA Wiedemann/Wiedemann TVG 7. Aufl. Einl. Rn. 270).

    Es war ihnen aber verwehrt, von der gleichwohl getroffenen tariflichen Besitzstandsregelung bestimmte Arbeitnehmergruppen ohne einen auch unter Beachtung der Wertentscheidungen des Art. 6 GG sachlich vertretbaren Grund ganz oder teilweise auszuschließen (vgl. BVerfG 28. Januar 2003 - 1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133, 141 st. Rspr.; Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 18).

    Fallkonstellationen, in denen die Interessenlage einzelner Beschäftigter von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abwich, mussten sie nicht regeln (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 20; vgl. auch BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 60, NJW 2009, 48).

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 60, NJW 2009, 48; BVerfG 23. Juni 2004 - 1 BvL 3/98 ua. - BVerfGE 111, 115; vgl. Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 -).

    Dies führte nur in atypischen Konstellationen zu Nachteilen für einzelne Arbeitnehmer (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 19).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    Nachdem sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes zu einem Systemwechsel entschlossen und die ehe- und familienbezogene Ausgleichsfunktion eines Teils des Entgelts für die Zukunft aufgegeben hatten, waren sie an ihre frühere Grundentscheidung, familienbezogene Entgeltbestandteile zu gewähren, auch nicht durch die Grundsätze der Folgerichtigkeit gebunden (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 80, NJW 2009, 48 für den Steuergesetzgeber).

    Fallkonstellationen, in denen die Interessenlage einzelner Beschäftigter von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abwich, mussten sie nicht regeln (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 20; vgl. auch BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 60, NJW 2009, 48).

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 60, NJW 2009, 48; BVerfG 23. Juni 2004 - 1 BvL 3/98 ua. - BVerfGE 111, 115; vgl. Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 -).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    a) Die Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 15).

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 15 ff., 18 f.).

    Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet deshalb die Rechtsprechung dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die die durch Art. 6 GG geschützten Belange von Ehe und Familie gleichheits- oder sachwidrig außer Betracht lässt (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14 f.; vgl. ErfK/Dieterich 9. Aufl. Einl. GG Rn. 57 f., Art. 6 GG Rn. 15; vgl. zum Verbot gleichheitswidriger Differenzierungen auch Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 16).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    Die unzulässigerweise ausgeklammerten Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass der Normgeber bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (vgl. BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - BVerfGE 85, 191, 211 f.; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 247 f.).

    Schon aus Gründen des Vertrauensschutzes kann die gebotene Gleichheit nicht dadurch hergestellt werden, dass auch begünstigten Arbeitnehmern die Besitzstandszulage für die Vergangenheit entzogen wird (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 248).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    Die unzulässigerweise ausgeklammerten Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass der Normgeber bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (vgl. BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - BVerfGE 85, 191, 211 f.; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 247 f.).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    Sie soll die Ausübung des Erziehungsrechts ohne Verlust des Arbeitsplatzes erleichtern (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, 327).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 9/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    So entginge einer Arbeitnehmerin, die alleinerziehende Mutter zweier Kinder ist und nach der Geburt des zweiten Kindes im Mai 2005 von Mitte August 2005 bis 16. Februar 2006 Elternzeit in Anspruch genommen hatte, dauerhaft die kinderbezogene Besitzstandzulage von ca. 180, 00 Euro brutto monatlich (vgl. Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 9/08 -).
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    Tarifvertragsparteien steht es frei, ob und in welchem Umfang sie neben den rein arbeitsleistungsbezogenen Vergütungen durch einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil einen sozialen, familienbezogenen Ausgleich gewähren wollen (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 18; aA Wiedemann/Wiedemann TVG 7. Aufl. Einl. Rn. 270).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (BVerfG 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91 ua. - BVerfGE 99, 216, 231, 234).
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
    Dieses Elternrecht hat nicht nur Grundrechtscharakter, sondern zugleich eine die gesamte staatliche Ordnung und damit auch die Gerichte bindende Richtlinienfunktion (vgl. BVerfG 20. Oktober 1954 - 1 BvR 527/52 - BVerfGE 4, 52, 57).
  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 564/82

    Handelsvertreter

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto

  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Grundsätzliche Bedeutung von durch höchstrichterlicher Rechtsprechung geklärten

  • BVerwG, 18.09.2007 - 2 B 27.07
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06

    Besitzstandszulage

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Erziehungsrecht

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Arbeitsentgelt: Ortszuschlag bei alleinzerziehenden Unterhaltsleistenden

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Bezahlter Urlaub

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Die staatlichen Gerichte müssen jedoch aufgrund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte, die sich auch auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes und damit auf Art. 12 Abs. 1 GG bezieht (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 2 c der Gründe, aaO) , Grundrechtsverletzungen entgegenwirken und solchen Regelungen die Durchsetzung verweigern, die die Berufsfreiheit verletzen (vgl. für das Verbot gleichheitswidriger Regelungen oder von Regelungen, die die von Art. 6 GG geschützten Belange vernachlässigen BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20 f., BAGE 129, 93; vgl. für die Beendigungsanordnung des § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 BAT aF BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 c der Gründe) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    (1) Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz idR verletzt, wenn eine Gruppe von Regelungsadressaten im Vergleich zu anderen unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten ( zum Prüfungsmaßstab ausf. BVerfG 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06   ua. - Rn. 73 ff.,   BVerfGE 133, 377; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78,   BVerfGE 126, 400; BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 148, 139; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25 mwN, BAGE 138, 332; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 129, 93; vgl. zu den Maßstäben weiterhin BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 22   mwN; 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 27; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 24, BAGE 124, 284) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Er soll die Ausübung des Erziehungsrechts ohne Verlust des Arbeitsplatzes erleichtern und dient der Förderung der Betreuung und Erziehung des Kindes in den ersten Lebensjahren durch die Eltern sowie der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 30, BAGE 129, 93).

    Der Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG richtet sich nicht an die Tarifvertragsparteien, sondern an den Staat (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20, BAGE 129, 93) .

    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - BAGE 129, 93) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht