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BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 13.06.1961 - 2 Sa 131/61
- BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Papierfundstellen
- BAGE 13, 168
- NJW 1962, 1981
- NJW 1963, 73 (Ls.)
- MDR 1962, 1020
- DB 1962, 1309
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Io Dem Beklagten ist zuzugeben, daß in Arte 12 C-G ein echtes Grundrecht niedergelegt und nicht nur ein Prinzip der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung proklamiert ist (BVerfGE 7, 377 = AP N r . 13 zu Art» 12 GG)o Der Senat ist auch der Auffassung, daß diese Grundrechtsbestimmung nicht nur ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt beinhaltet, sondern auch in die Privatrechtsbeziehungen eingreifen will und kann.Die besondere Bedeutung dieses Grundrechts erhellt daraus, daß es praktisch das gesamte Leben jedes einzelnen Bürgers gestaltet im Gegensatz zu den Grundrechten, die nur der Abwehr gelegentlicher Einzeleingriffe der öffentlichen Gewalt dienen (BVerfGE-7, 377 /4Q0, 405/ = AP Nr. 13 zu Art. 12 GG)» Diese Wertung führt dazu, das Grundrecht des Art. 12 GG dem Ordnungsgefüge, dem ordre public der konkreten Staats- und Rechtsordnung zuzurechnen (BAG 4, 274 /27§/ = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie) mit der Folge, daß auch private Abreden sich dazu nicht in Widerspruch setzen dürfen, d) Demgegenüber darf der Hinweis auf die durch Art. 2 GG gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, die auch die Vertragsfreiheit mitumfaßt und die in gleichem Maße wie Art. 12 GG eine Grundsatzentscheidung der Verfassung darstellt, nicht zu einer Verminderung des Grundrechts des Art. 12 GG in auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnissen, die als solche kündbar sind, führen, aa) Der Senat ist nicht der Ansicht, die möglicherweise in den Entscheidungen des Zweiten und des Fünften Senats anklingt (vgl. BAG 6, 291 /293/ = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG; AP Nr. 20 zu Art. 12 GG; AP Nr. 8 zu § 133 f GewO), daß das Recht des Art. 2 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit den Vorrang vor dem Recht auf freie Wahl des Ar- 12.
Die Vorschrift des Art, 12 GG verbietet nicht schlecht hin j.eden Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, Soweit es sich dabei um die Befugnisse des Gesetzgebers handelt, hat bereits das Bundesverfassungsgericht die Einschränkbarkeit des Grundrechts des Art. 12 GG bejaht (BVerfGE 7, 377 14.
/ÄOl/ = AP Nr. 13 zu Art. 12 GG).
- BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56
Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin - …
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Es kann des halb auch nicht der Auffassung zugestimmt werden, nur die Generalklauseln seien die "Einbruchs sie lien" der Grundrechte, an die nur die öffentliche Gewalt gebunden sei, in das bürgerliche Recht und erhielten erst über diese, insbesondere über § 138 BGB, zivilrechtliche Geltung (vglo BAG 4, 274 /278/ = AP Nr» 1 zu Arte 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie gegen Dürig, Festschrift für Nawiasky, 1956, S. 157 ff.)» bb) Art. 12 GG normiert eins der bedeutendsten Grundrechte.Die besondere Bedeutung dieses Grundrechts erhellt daraus, daß es praktisch das gesamte Leben jedes einzelnen Bürgers gestaltet im Gegensatz zu den Grundrechten, die nur der Abwehr gelegentlicher Einzeleingriffe der öffentlichen Gewalt dienen (BVerfGE-7, 377 /4Q0, 405/ = AP Nr. 13 zu Art. 12 GG)» Diese Wertung führt dazu, das Grundrecht des Art. 12 GG dem Ordnungsgefüge, dem ordre public der konkreten Staats- und Rechtsordnung zuzurechnen (BAG 4, 274 /27§/ = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie) mit der Folge, daß auch private Abreden sich dazu nicht in Widerspruch setzen dürfen, d) Demgegenüber darf der Hinweis auf die durch Art. 2 GG gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, die auch die Vertragsfreiheit mitumfaßt und die in gleichem Maße wie Art. 12 GG eine Grundsatzentscheidung der Verfassung darstellt, nicht zu einer Verminderung des Grundrechts des Art. 12 GG in auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnissen, die als solche kündbar sind, führen, aa) Der Senat ist nicht der Ansicht, die möglicherweise in den Entscheidungen des Zweiten und des Fünften Senats anklingt (vgl. BAG 6, 291 /293/ = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG; AP Nr. 20 zu Art. 12 GG; AP Nr. 8 zu § 133 f GewO), daß das Recht des Art. 2 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit den Vorrang vor dem Recht auf freie Wahl des Ar- 12.
Daher findet, wie der Senat schon früher dargelegt hat (BAG 4, 274 /580/ = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie), der auf Art. 2 GG beruhende Grundsatz der Verträgstroiheit seine Grenze jedenfalls in den Vorschriften der Verfassung, die ein höherwertiges Rechts gut gewährleisten und sichern wollen.
- BAG, 09.02.1956 - 1 AZR 329/55
Klausel eines Tarifvertrages - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Jahresurlaub - …
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Diese Auffassung mag in den Entscheidungen des Senats vom 9» Februar 1956 (BAG 2, 322 /'525/ = AP Nr«. 1 zu § 394 BGB) und vom' 3« Oktober 1958 (AP Nr« 3 zu § 394 BGB) noch nicht bis zur letzten Folgerung zum Ausdruck gelangt sein.allgemeines Verbot ungleicher Kün digungsfristen umzudeuten, sondern daraus auch ein Verbot der sonstigen Schlechterstellung des Arbeitnehmers in seinem Kündigungsrecht herzuleiten (vgl. dazu BAG 2, 322 = AP Ur. 1 zu § 394 BGB).
- BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Der erkennende Senat hat sich wiederholt eingehend mit diesem Problem beschäftigt und die Auffassung vertreten, daß zwar nicht alle, wohl aber eine Reihe bedeutsamer Grundrechte nicht nur Preiheitsrechto gegenüber der Staatsgewalt gewährleisten sollen, sondern auch Ordnungsgrundsätze für das soziale Leben zum Inhalt haben, die in einem aus dem Grundrecht näher zu entwickeln den Umfang unmittelbare Bedeutung für den Rechtsverkehr der Bürger untereinander haben (vgl. BAG 1, 185 /T93 f >7, 4,240 /5437 und 274 /27§ 7 = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG, Nr. 16 zu Art. 3 GG und Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie).aa) Der Senat hat schon früher dargelegt, daß insbesondere wegen des normativen Bekenntnisses des Grundgesetzes zum sozialen Rechtsstaat die unmittelbare privatrechtliche Wirkung der GrundrechtsbeStimmungen nicht zu entbehren ist (BAG 1, 185 /T937 = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG).
- BAG, 04.10.1958 - 2 AZR 200/55
Wettbewerbsverbote - Vereinbarkeit mit GG - Handlungsgehilfe - Helfer in …
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Auch auf die Entscheidungen des Zweiten Senats und des Fünften Senats, die sich ebenfalls mit der Anwendung des Art. 12 GG befassen und möglicherweise nicht vollständig mit der hier vertretenen Meinung übereinstimmen (vgl, BAG 3, 296 /301/ = AP Hr. 3 zu § 133 f GewO; BAG 6, 291 / 2 9 3 / = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG; AP Nr. 20 zu Art, 12 GG; AP Nr. 8 zu § 133 f GewO), braucht letztlich nicht abgestellt zu werden, weil diese sich mit Wettbewerbsverboten befassen, für die ausdrückliche Regelungen im Gesetz enthalten sind, und deshalb wegen andersartiger Tatbestände zu einer abschließenden Auseinandersetzung mit Inhalt und Reichweite des Art. 12 GG nicht gezwungen haben, c) In der vorliegenden Sache hält der Senat an der Auffassung, wie sie in den unter II 1 a genannten Entscheidungen vertreten ist, auch für Art, 12 GG fest.Die besondere Bedeutung dieses Grundrechts erhellt daraus, daß es praktisch das gesamte Leben jedes einzelnen Bürgers gestaltet im Gegensatz zu den Grundrechten, die nur der Abwehr gelegentlicher Einzeleingriffe der öffentlichen Gewalt dienen (BVerfGE-7, 377 /4Q0, 405/ = AP Nr. 13 zu Art. 12 GG)» Diese Wertung führt dazu, das Grundrecht des Art. 12 GG dem Ordnungsgefüge, dem ordre public der konkreten Staats- und Rechtsordnung zuzurechnen (BAG 4, 274 /27§/ = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie) mit der Folge, daß auch private Abreden sich dazu nicht in Widerspruch setzen dürfen, d) Demgegenüber darf der Hinweis auf die durch Art. 2 GG gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, die auch die Vertragsfreiheit mitumfaßt und die in gleichem Maße wie Art. 12 GG eine Grundsatzentscheidung der Verfassung darstellt, nicht zu einer Verminderung des Grundrechts des Art. 12 GG in auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnissen, die als solche kündbar sind, führen, aa) Der Senat ist nicht der Ansicht, die möglicherweise in den Entscheidungen des Zweiten und des Fünften Senats anklingt (vgl. BAG 6, 291 /293/ = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG; AP Nr. 20 zu Art. 12 GG; AP Nr. 8 zu § 133 f GewO), daß das Recht des Art. 2 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit den Vorrang vor dem Recht auf freie Wahl des Ar- 12.
- BAG, 27.01.1960 - 4 AZR 189/59
GDO Gemeinden - Satzungsrecht eines autonomen Verbandes - Gemeinsame …
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
3" Bedenken gegen die Gültigkeit der Vereinbarung ergeben sich auch nicht daraus, daß der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts nach Abschluß der Vereinbarung in seinem Urteil vom 27» Januar I960 (BAG 8, 352 = AP Nr» 12 zu § 16 AOGü) entschieden hat, die gemeinsame Dienstordnung zur TO.A vom 3» Mai 1938, die sog» GDO-Gemeinden, die die Ablegung bestimmter Prüfungen zur Voraussetzung für das Aufsteigen in höhere Vergütungsgruppen gemacht hatte, gelte nicht mehr. - BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58
Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - …
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Der Senat ist darüber hinaus der Auffassung, daß der oben dargelegte Auslegungsmaßstab des Art. 12 GG es in stärkerem Umfang als bisher ermöglicht, alle Umstände des Einzelfalles, auf die in Anbetracht der Mannigfaltigkeit der in diesem Rahmen denkbaren Regelungen abzustellen ist, zu berücksichtigen und nicht nur Vermögensvor- oder nachteile oder die Bauer der Kündigungsbeschränkung in Betracht zu ziehen (ähnlich offenbar Herschel in Anm. ArbuR 1961, 32 sowie Molitor in Anm. AR-Blattei "Kündigung VII" Ent sch. 4 zu dem Urteil BAG 9, 250 = AP N r . 15 zu § 611 BGB Gratifikation) . - BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 301/56
Inhalt des Wettbewerbsverbots - Ermittlung durch Auslegung - Technische …
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Auch auf die Entscheidungen des Zweiten Senats und des Fünften Senats, die sich ebenfalls mit der Anwendung des Art. 12 GG befassen und möglicherweise nicht vollständig mit der hier vertretenen Meinung übereinstimmen (vgl, BAG 3, 296 /301/ = AP Hr. 3 zu § 133 f GewO; BAG 6, 291 / 2 9 3 / = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG; AP Nr. 20 zu Art, 12 GG; AP Nr. 8 zu § 133 f GewO), braucht letztlich nicht abgestellt zu werden, weil diese sich mit Wettbewerbsverboten befassen, für die ausdrückliche Regelungen im Gesetz enthalten sind, und deshalb wegen andersartiger Tatbestände zu einer abschließenden Auseinandersetzung mit Inhalt und Reichweite des Art. 12 GG nicht gezwungen haben, c) In der vorliegenden Sache hält der Senat an der Auffassung, wie sie in den unter II 1 a genannten Entscheidungen vertreten ist, auch für Art, 12 GG fest. - LAG Hamm, 13.06.1961 - 2 Sa 131/61
Auszug aus BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13° Juni 1961 - 2 Sa 131/61 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen ° V o n R e c h t s w e g e n !.
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (so grundlegend schon BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).Mit der ursprünglich angenommenen unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte (BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG) hat dies nichts zu tun.
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99
Rückzahlung von Studiengebühren
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Juni 1962 - 1 AZR 343/61 - BAGE 13, 168; 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155) sind Verträge über die Rückzahlung der Aus- oder Fortbildungskosten im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer grundsätzlich zulässig. - BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74
Ausbildungsbeihilfen - Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten - …
Vereinbarungen über die Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten für den Fall, daß sie eine länger dauernde Ausbildung vorzeitig abbrechen, sind nur zu lässig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten sind und einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen (im Anschluß an BAG 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 G G ) .Das Bundesarbeitsgericht hat eingegangene Rückzahlvingsklauseln dann für zulässig gehalten, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten waren und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprachen (BAG 13, 168 [179] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu III 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG [zu I 4 bzw. II 2 c bzw. 2 a der Gründe]; zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73-[demnächst ] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen [zu I 1 a der Gründe] und Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 â- [demnächst] AP Nr. 1 zu § 1 BBiG [zu II der Gründe]).
Dieses Merk mal hat das Bundesarbeitsgericht auch schon bisher als bedeutsam angesehen, wenn es über die Zumutbarkeit einer Rückzahlungsverpflichtung zu urteilen hatte (BAG 13, 168 [181] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu II 4 b, bb der Gründe ]; BAG AP Nr. 29 zu Art. 12 GG [zu II 2 c der Gründe]).
- ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der …
Insofern lässt sich zwar feststellen, dass die sich unmittelbar auf die Wertungen aus Art. 12 Abs. 1 GG berufenden Gerichtsentscheidungen 46 S. als Beispiele anschaulich etwa noch BAG 29.6.1962 - 1 AZR 343/61 - BAGE 13, 168 = AP Art. 12 GG Nr. 12 = NJW 1962, 1981 = MDR 1962, 1020 [Leitsatz 3.]: "Das Recht, den Arbeitsplatz zu wählen, umfasst bei auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnissen auch das Recht, den gewählten Arbeitsplatz beizubehalten, aufzugeben und zu wechseln.S. als Beispiele anschaulich etwa noch BAG 29.6.1962 - 1 AZR 343/61 - BAGE 13, 168 = AP Art. 12 GG Nr. 12 = NJW 1962, 1981 = MDR 1962, 1020 [Leitsatz 3.]: "Das Recht, den Arbeitsplatz zu wählen, umfasst bei auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnissen auch das Recht, den gewählten Arbeitsplatz beizubehalten, aufzugeben und zu wechseln.
46) S. als Beispiele anschaulich etwa noch BAG 29.6.1962 - 1 AZR 343/61 - BAGE 13, 168 = AP Art. 12 GG Nr. 12 = NJW 1962, 1981 = MDR 1962, 1020 [Leitsatz 3.]: "Das Recht, den Arbeitsplatz zu wählen, umfasst bei auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnissen auch das Recht, den gewählten Arbeitsplatz beizubehalten, aufzugeben und zu wechseln.
- LAG Hamm, 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11
Rückforderung von Fort- und Weiterbildungskosten; unangemessene Benachteili-gung; …
Rechtsunwirksam kann eine Klausel unter Berücksichtigung des "Wie" (vgl. Düwell/Ebeling, DB 2008, 406) der Klausel insbesondere dann sein, wenn eine ratierliche Kürzung der Rückzahlungsschuld fehlt (vgl. BAG 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741; 29.06.1962 - 1 AZR 343/61 - AP GG Art. 12 GG Nr. 25; Düwell/Ebeling, DB 2008, 406). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2001 - 5 Sa 1509/00
Klage des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Ausbildungskosten und Widerklage des …
Nach näherer Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung (…vgl. dazu die Nachweise bei Preis/Dieterich u.a. 1. Aufl. Erfurter Kommentar BGB § 611 Rz 647 ff.) hält das BAG Rückzahlungsklauseln dann für zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen (grundlegend: BAGE 13, 168/179). - BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97
Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung
In einem Urteil vom 29. Juni 1962 (BAGE 13, 168, 173 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG) hat der Erste Senat angedeutet, eine Zahlungspflicht des Arbeitnehmers sei nur dann anzunehmen, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von diesem ausgehe. - BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten
Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - mit jeweils weiteren Nachweisen).Insoweit ist zu berücksichtigen, daß eine hohe Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers dadurch gemildert werden kann, daß sich diese nach bestimmten Zeitabschnitten innerhalb des Bindungszeitraumes zeitanteilig verringert (vgl. insoweit schon BAG 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, unter II 4 b aa der Gründe).
- BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74
Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden - …
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bisherigen umfangreichen Rechtsprechung eine Verpflichtung des Arbeitnehmers (auch im öffentlichen Dienst) zur Rückzahlung von Ausbildungskosten nur dann für zulässig gehalten, wenn die Verpflichtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten ist und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entspricht (vgl. u.a. BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; neuerdings Urteile vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - [BB 1975, 1206] und vom 18. August 1976 - 5 AZR 399.75 - [BB 1976, 1514]). - BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82
Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers
Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, jeweils m. w. N.). - BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
Rückzahlung von Studiengebühren
- BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
Lebensversicherung für eine Übergangszeit.
- BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93
Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts
- BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
Rückzahlung von Ausbildungskosten (Pilot)
- BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
Transferentschädigung in der Eishockeyliga
- BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80
Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 …
- BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB
- BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77
Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel
- LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05
Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das …
- BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 161/84
Verpflichtung zur Rückzahlung eines Teils des während einer Ausbildung in einem …
- BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67
Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages …
- BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 384/01
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
- LAG Hamm, 26.08.1988 - 16 Sa 525/88
Arbeitsverhältnis; Kündigung; Vorzeitige Kündigung; Frist; Abfindung; …
- BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 350/61
Unzulässige vertragliche Kündigungsbeschränkung - Ausbildung des Arbeitnehmers - …
- LAG Hamburg, 14.12.1988 - 5 Sa 75/88
Überbrückungshilfe; Erstattungsanspruch; Rückforderung; Rückzahlung; …
- BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74
Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag
- BAG, 24.02.1975 - 5 AZR 235/74
Arbeitgeberdarlehen: Rückzahlbarkeit der Umzugskosten bei Ausscheiden
- BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73
Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung - …
- BVerwG, 02.07.1970 - II C 19.68
Rückforderung von Studienförderungsmitteln - Gewährung von Studienbeihilfen
- BVerwG, 02.07.1970 - II C 18.68
Rückzahlung einer Beihilfe - Gewährung einer Studienbeihilfe
- BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
Anspruch auf Einsicht in die Personalakten
- BGH, 05.06.1984 - VI ZR 279/82
Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen des …
- BAG, 20.02.1975 - 3 AZR 514/73
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Ruhegehaltsansprüchen bei …
- BVerwG, 27.06.1968 - II C 64.67
Rückforderung einer vor Inkrafttreten des § 79a Bundesbeamtengesetz (BBG) einem …
- BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 590/88
Berufssport: Ablöse
- BVerwG, 06.11.1979 - 2 B 60.79
Rückzahlung der Studienbeihilfe eines auf eigenen Antrag vorzeitig entlassenen …
- BAG, 24.01.1963 - 5 AZR 100/62
Verfassungsmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln bezüglich Ausbildungskosten
- BVerwG, 25.11.1971 - II C 25.70
Rückzahlung gewährter Studienförderungsmittel - Berufung in ein Beamtenverhältnis …
- BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 65/88
Rückzahlungsverpflichtung bei Umschulungskosten
- BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 545/89
Anspruch auf Rückzahlung von Schulungskosten - Anspruch auf Rückzahlung von …
- BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den …
- LAG Köln, 15.03.1995 - 8 Sa 1398/94
Weiterbildungskosten: Rückzahlung in Raten - Arzt für Arbeitsmedizin
- BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 516/92
Zahlung einer einzelvertraglichen Umsatzbeteiligung - Auslegung einer …
- BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 573/84
Anspruch auf Rückgewähr von Kosten eines Sprachkurses - Vom Arbeitgeber …
- BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 516/88
Anspruch auf Rückzahlung der Ausbildungskosten - Anspruch auf Rückzahlung der …
- BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 105/91
- BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 24.76
Auslegung eines Vertrages für Fernmeldeaspiranten
- BVerwG, 02.07.1970 - II C 8.69
Formularmäßige Verträge für Fernmeldeaspiranten mit Rückzahlungsverpflichtung - …
- BVerwG, 08.05.1969 - II C 86.67
Zusicherung einer Erstattung der Studiengelder und der Zahlung eines …
- BVerwG, 27.06.1968 - II C 95.67
Zur Zulässigkeit einer Studienförderung durch Fernmeldeaspirantenverträge der …
- BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 578/83
Rückgewährung von Lehrgangskosten für leitendes Krankenhauspersonal
- BVerwG, 05.05.1970 - II C 15.68
Zulässigkeit einer Koppelung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses mit …
- BVerwG, 10.06.1969 - II C 121.67
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtungserklärung eines Beamten im …
- BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 420/90
- BAG, 15.11.1972 - 5 AZR 276/72
Gerichtsstandsvereinbarung
- BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 245/61
Betriebsvereinbarung - Festsetzung von Löhnen - Übertariflicher Lohn - …
- LAG Hessen, 29.03.1993 - 11 Sa 1110/92
Rückzahlung von für den Wohnungswechsel des Arbeitenehmers übernommenen Kosten; …
- BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
- BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 605/82
- BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 848/78
- ArbG Karlsruhe, 09.09.2003 - 2 Ca 178/03
Umzugskosten - Rückzahlungsklausel - Arbeitsplatzwahl