Rechtsprechung
   BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2692
BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08 (https://dejure.org/2009,2692)
BAG, Entscheidung vom 11.08.2009 - 3 AZR 23/08 (https://dejure.org/2009,2692)
BAG, Entscheidung vom 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 (https://dejure.org/2009,2692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung - Altersdiskriminierung - Gleichbehandlung - Rückwirkung - Re-gelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsrentner

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsrentner in der betrieblichen Altersversorgung; Mitwirkungsrechte der Betriebsrentner an tarifpolitischen Entscheidungsprozessen; Zulässigkeit der Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der ...

  • Betriebs-Berater

    Tarifvertragliche Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsrentner in der betrieblichen Altersversorgung; Mitwirkungsrechte der Betriebsrentner an tarifpolitischen Entscheidungsprozessen; Zulässigkeit der Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertragliche Versorgung: Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien auch für Betriebsrentner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 298
  • NJW 2010, 958 (Ls.)
  • NZA 2010, 408
  • BB 2010, 371
  • DB 2010, 341
  • NZG 2010, 340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Dies hat der Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2007 (- 3 AZR 734/05 - Rn. 33 f., BAGE 121, 321) und 17. Juni 2008 (- 3 AZR 409/06 - Rn. 28 bis 30, AP GG Art. 9 Nr. 136) unter Bezugnahme auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Tarifautonomie als Teil der Koalitionsfreiheit entschieden.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Juni 2008 (- 3 AZR 409/06 - Rn. 33 bis 35, AP GG Art. 9 Nr. 136) ausgeführt hat, haben Betriebsrentner nach § 18 AGG rechtlich die Möglichkeit, sich am Entscheidungsprozess beim Abschluss entsprechender Tarifverträge innergewerkschaftlich zu beteiligen und dieses Recht auch durchzusetzen.

    Im Urteil des Senats vom 17. Juni 2008 (- 3 AZR 409/06 - Rn. 34, AP GG Art. 9 Nr. 136) heißt es:.

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Das rückwirkende Inkraftsetzen des TV Vereinheitlichung führt nicht zu einer echten Rückwirkung, denn der Tarifvertrag greift nicht nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein (zur echten Rückwirkung vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - zu C III 2 a der Gründe, BVerfGE 95, 64), sondern belässt den Betroffenen ihre Besitzstände nach dem VersTV Nr. 3 iVm. dem ErgTV uneingeschränkt.

    Auch für die unechte Rückwirkung ist kennzeichnend, dass eine vorhandene Rechtsposition nachträglich entwertet wird (zur unechten Rückwirkung vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - zu C III 2 b der Gründe, aaO).

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Jedenfalls sind die Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung nicht höher als diejenigen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 40 mwN, NZA 2009, 849).

    Es ist anerkannt, dass der Gesetzgeber die wegen eines sozialpolitischen Ziels für geboten erachtete Ungleichbehandlung nicht im Detail selbst regeln muss, sondern den zur Ausgestaltung berufenen Tarifvertrags- und Betriebspartnern Gestaltungs- und Beurteilungsspielräume einräumen kann (vgl. EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, 74, Slg. 2007, I-8566; BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 37, NZA 2009, 849).

  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 694/94

    Ablösung von DDR-Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Die Tarifvertragsparteien haben hiermit nicht den Vertrauensgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt, der der Rückwirkung nicht nur von Gesetzen, sondern auch von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Grenzen setzt (BAG 30. März 1995 - 6 AZR 694/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 1).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Auch nach einem als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehenden Verbot der Diskriminierung wegen des Alters liegt eine unzulässige Benachteiligung nicht vor, wenn Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG Rechnung getragen wurde (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-10013; BAG 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 44, AP BetrAVG § 1b Nr. 7).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Dabei kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder ob sie an dessen Grundsätze nur mittelbar gebunden sind (vgl. dazu BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 94).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Auch im vorliegenden Verfahren kann offenbleiben, ob das Primärrecht der EG ein auch zwischen privaten Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern oder Betriebsrentnern geltendes Verbot der Diskriminierung wegen des Alters enthält (vgl. dazu BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - Rn. 35 ff., BAGE 118, 340).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 558/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Sollte dies der Fall sein, wäre auch eine mittelbare Diskriminierung gerechtfertigt, da die Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung nicht höher als diejenigen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 62, 65, 66, Slg. 2009, I-1569; BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 35 mwN, BAGE 131, 298) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Sollte dies der Fall sein, wäre auch eine etwaige mittelbare Diskriminierung gerechtfertigt, da die Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung nicht höher als diejenigen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 62, 65, 66, Slg. 2009, I-1569; BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 35 mwN, BAGE 131, 298) .
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    aa) Unter das Merkmal des Zugangs zur Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGG fallen sowohl der Abschluss eines Geschäftsführeranstellungsvertrages als auch die Bestellung zum Geschäftsführer nach §§ 6, 35 ff. GmbHG (Eßer/Baluch, NZG 2007, 321, 328; Wilsing/Meyer, DB 2010, 341, 342; Krause, AG 2007, 392, 394; Lutter, BB 2007, 725, 726; Hoentzsch, Die Anwendung der Benachteiligungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Organmitglieder, 2011, S. 34; aA Bauer/Arnold, ZIP 2008, 993, 997 f.; Schrader/Schubert in Däubler/Bertzbach, AGG, 2. Aufl., § 6 Rn. 30; Reufels/Molle, NZA-RR 2011, 281, 283 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht