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   BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08   

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BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08 (https://dejure.org/2010,1873)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 2 AZR 659/08 (https://dejure.org/2010,1873)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 (https://dejure.org/2010,1873)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • openjur.de

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen; Verwirkung

  • Bundesarbeitsgericht

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, §§ 85 ff SGB 9, § 4 KSchG, § 1 KSchG
    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen auch bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 4 S. 1 KSchG; Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz - schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • bag-urteil.com

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Kündigung

  • rewis.io

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; KSchG § 1; KSchG § 4 S. 1; SGB IX § 85
    Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen auch bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 4 S. 1 KSchG; Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen: Regelmäßig keine Verwirkung bei Geltendmachung innerhalb Dreiwochenfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter bzw. ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer und dessen Verwirkung

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter bzw. ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer und dessen Verwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 249
  • MDR 2010, 1471
  • NZA 2011, 411
  • DB 2011, 595
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08
    Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer - wie hier - im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten, so steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX - abgesehen von den sich aus § 90 SGB IX ergebenden Ausnahmen - nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung nichts wusste (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5).

    Nach den vom Senat hierzu aufgestellten Grundsätzen muss sich der Arbeitnehmer, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB IX erhalten will, nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist, die drei Wochen beträgt (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - BAGE 125, 345; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 45, aaO), gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen.

    Ihre Überschreitung führt danach regelmäßig, aber nicht zwingend zur Verwirkung (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - aaO).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 295/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08
    Mit der Verwirkung wird ausgeschlossen, Rechte illoyal verspätet geltend zu machen (Senat 25. März 2004 - 2 AZR 295/03 - zu II 3 b der Gründe, AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 36 = EzA MuSchG § 9 nF Nr. 40).
  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08
    Dass dieser Zeitpunkt vor dem der Zustellung des Berufungsurteils lag, ist unschädlich (für die Berufungsbegründungsfrist: BGH 24. Juni 1999 - I ZR 164/97 - NJW 1999, 3269).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08
    Nach den vom Senat hierzu aufgestellten Grundsätzen muss sich der Arbeitnehmer, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB IX erhalten will, nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist, die drei Wochen beträgt (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - BAGE 125, 345; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 45, aaO), gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2008 - 16 Sa 87/07
    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. März 2008 - 16 Sa 87/07 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen hat.
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - Rn. 42, BAGE 121, 289).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08
    a) Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der des Kündigungszugangs (st. Rspr., vgl. Senat 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 258).
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    e) Entgegen der Auffassung der Revision wird durch das Bejahen eines Fragerechts des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung im Vorfeld von beabsichtigten Kündigungen die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dem schwerbehinderten Arbeitnehmer der Sonderkündigungsschutz noch zukommt, sofern er seine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber innerhalb der Frist des § 4 KSchG offenlegt (zuletzt 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, BAGE 133, 249) , nicht unterlaufen.
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    a) Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens - wie hier - rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, BAGE 133, 249; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15) .

    Dies ist mit Blick auf den Sonderkündigungsschutz eines Arbeitnehmers nach §§ 85 ff. SGB IX der Fall, wenn der Arbeitgeber von der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch keine Kenntnis hatte und der Arbeitnehmer sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft beruft (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 16) .

    c) Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung ist vielmehr seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) von der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG auszugehen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 34, BAGE 153, 1; 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 21, BAGE 133, 249) .

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt der Kündigungserklärung (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33; 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 27, BAGE 133, 249) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    Selbst wenn die Beklagte von seiner Gleichstellung im Kündigungszeitpunkt noch keine Kenntnis gehabt haben sollte, hätte der Kläger sie darüber - was ausreichend ist - mit (rechtzeitiger) Klageerhebung (vgl. dazu BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, 21, BAGE 133, 249) nachträglich informiert.
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

    Gleichwohl trifft den Arbeitnehmer - sowohl im Fall der außerordentlichen als auch der ordentlichen Kündigung - bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung bzw. der Antragstellung die Obliegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist - die in der Regel drei Wochen beträgt - auf den besonderen Kündigungsschutz hinzuweisen (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - zu II 3 b der Gründe, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) .

    b) Danach kann der Arbeitgeber regelmäßig keinen Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen, wenn er die Schwerbehinderung oder den Antrag vor Ausspruch der Kündigung kannte und deshalb mit dem Zustimmungserfordernis rechnen musste (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6; 6. September 2007 - 2 AZR 324/06 - Rn. 25, BAGE 124, 43) .

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Die Klagefrist begann in beiden Fällen am 12. März 2010 (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 221/10 - Rn. 21, BAGE 137, 113; 19. Februar 2009 - 2 AZR 286/07 - Rn. 23, 27; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 46, 48, BAGE 125, 345; s. auch 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, BAGE 133, 249) .
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14

    Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08, juris Rn. 16; 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, juris Rn. 42).

    Ihre Überschreitung führt danach regelmäßig, aber nicht zwingend, zur Verwirkung (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08, juris Rn. 16; 13.02.2008 - 2 AZR 864/06, juris Rn. 45, 46; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 539/05, juris Rn. 16).

    Damit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn sich ein Arbeitnehmer, der innerhalb der betreffenden Zeitspanne die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX geltend macht, gleichwohl den Einwand der Verwirkung entgegenhalten lassen müsste (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08, juris Rn. 21).

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 788/13

    Ordentliche Kündigung - Klageverzicht

    Das Gesetz mutet es dem Arbeitgeber jedenfalls bis zum Ablauf dieser Zeitspanne zu, die Wirksamkeit der Kündigung verteidigen und alle etwa geltend gemachten Unwirksamkeitsgründe entweder entkräften oder gegen sich gelten lassen zu müssen (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 21, BAGE 133, 249) .
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    a) Ihrer Ordnungsmäßigkeit steht nicht entgegen, dass die Revision bereits vor der wirksamen Zustellung des verkündeten Berufungsurteils eingelegt und begründet wurde (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 23, BAGE 133, 249) .
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09

    Kündigungsschutzprozess - Verwirkung

    Im Hinblick auf ein etwaiges materielles "Recht" des Arbeitnehmers, sich auf die Unwirksamkeit einer Kündigung zu berufen, ist aber zu beachten, dass der Verwirkungstatbestand (§ 242 BGB) durch die Dreiwochenfrist konkretisiert wird (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6) .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10

    Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum

  • LAG Hamm, 30.06.2010 - 2 Sa 49/10

    Kündigung bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach

  • LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umorganisation der Arbeitsabläufe;

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 U 47/12

    Anwendbarkeit des § 85 SGB IX und des AGG auf den GmbH-Geschäftsführer unter

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • LAG Köln, 11.02.2011 - 10 Sa 1207/10

    Kleinbetrieb; Schwerbehindertenschutz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11

    Krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung des

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2011 - 5 Sa 672/11

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte bei kurzer Überschreitung der

  • ArbG Gera, 07.12.2021 - 3 Ca 46/21

    Ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht bezüglich des Restbetriebes nach

  • LAG Köln, 25.01.2012 - 8 Sa 1083/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verwirkung Klagerecht

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