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   BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08   

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BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08 (https://dejure.org/2010,1225)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2010 - 6 AZR 966/08 (https://dejure.org/2010,1225)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 (https://dejure.org/2010,1225)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • openjur.de

    Vergleichsentgelt; Neuberechnung; Wehrdienst des Sohnes

  • Bundesarbeitsgericht

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 S 1 TVÜ-L, Art 6 GG, § 5 Abs 2 S 1 TVÜ-L, Art 9 Abs 3 GG
    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gleichheitssatzes bei der Neuberechnung des Vergleichsentgelts (§ 5 Abs. 2 S. 1 TVÜ-Länder) im Fall des Wehrdiensts des Sohnes

  • bag-urteil.com

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • rewis.io

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Gleichheitssatzes bei der Neuberechnung des Vergleichsentgelts [§ 5 Abs. 2 S. 1 TVÜ-Länder] im Fall des Wehrdiensts des Sohnes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigung im öffentlichen Dienst und der Grundwehrdienst des Sohnes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neuberechnung des Vergleichsentgelts bei Alleinerziehenden nach Beendigung des Grundwehr- oder Zivildienstes ihres Sohnes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gleichbehandlung - Neuberechnung des Vergleichsentgelts bei Alleinerziehenden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vergleichsentgelt bei Alleinerziehenden mit wehrpflichtigen Kindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neuberechnung des Vergleichsentgelts bei Alleinerziehenden nach Beendigung des Grundwehrdienstes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Neuberechnung des Vergleichsentgelts bei Alleinerziehenden nach Beendigung des Grundwehr- oder Zivildienstes des Sohnes - Tarifliche Regelung darf alleinerziehende Angestellte gegenüber Alleinerziehenden ohne Wehrdienstleistenden Kindern nicht benachteiligen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 160
  • NZA 2010, 947
  • DB 2010, 26
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 26, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Nr. 13).

    Deshalb waren sie gehindert, bestimmte Gruppen alleinerziehender Angestellter ohne einen auch unter Beachtung der Wertentscheidung des Art. 6 GG sachlich vertretbaren Grund von der Besitzstandsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder ganz oder teilweise auszuschließen (vgl. Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 23, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    Die unzulässigerweise ausgeklammerten Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass er bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 36, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 57).

  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04

    Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    Diese Pflichten finden ihre Rechtfertigung darin, dass der Staat seiner in der Verfassung übernommenen Verpflichtung, die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere die Grundrechte seiner Bürger zu schützen, nur mit Hilfe eben dieser Bürger und ihres Eintretens für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland nachkommen kann (BVerwG 19. Januar 2005 - 6 C 9.04 - Rn. 41, BVerwGE 122, 331).

    Der Gesetzgeber hat mit diesen Änderungen zwar seiner Pflicht, die Zahl der verfügbaren Wehrpflichtigen schnell und effizient der geänderten Bedarfslage anzupassen, noch rechtzeitig genügt (BVerwG 19. Januar 2005 - 6 C 9.04 - Rn. 48, BVerwGE 122, 331).

    Während der Anteil der tatsächlich Einberufenen an den für den Grundwehrdienst Verfügbaren bei den Geburtsjahrgängen von 1970 bis 1975 (Innenwirkung) jeweils mehr als 90 % betrug (BVerwG 19. Januar 2005 - 6 C 9.04 - aaO), sollten nach den Planungen für 2005 bis 2010 nur noch 48 % der tauglichen 122.900 Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1990 einberufen werden.

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    Ihm kam in erster Linie eine soziale, familienstandsbezogene Ausgleichsfunktion zu (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 19, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).

    Das nach § 5 TVÜ-Länder ermittelte Vergleichsentgelt soll dem Angestellten seinen bisherigen Besitzstand zum Überleitungsstichtag garantieren (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).

    Sie konnten vielmehr unter Inkaufnahme im Einzelfall eintretender mittelbarer Nachteile die familienbezogenen Vergütungsbestandteile in generalisierender Weise behandeln (vgl. Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 22, aaO).

  • BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09

    Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    die Zahl derjenigen, die tatsächlich Wehrdienst leisten, ins Verhältnis zur Zahl derjenigen setzt, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, oder die Außenwirkung des Gebots der Wehrgerechtigkeit für maßgeblich hält, also das Verhältnis zwischen der Zahl der tatsächlich zum Wehrdienst Einberufenen zur Zahl aller Männer eines Geburtsjahrgangs (zu diesen Begriffsbestimmungen BVerfG 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 - Rn. 12, NVwZ 2010, 183), wird ein immer geringerer Anteil der Wehrpflichtigen tatsächlich zum Grundwehr- bzw. Zivildienst herangezogen.

    Bezogen auf die Außenwirkung sank bei 452.076 erfassten Angehörigen des Geburtsjahrgangs 1990 die Ausschöpfungsquote auf 13 % (alle Zahlen sind der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 - Rn. 13 f., aaO, entnommen).

  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    Zum Ausgleich der durch die Aufnahme einer anderen Person entstehenden Mehrkosten (vgl. BT-Drucks. 10/3789 S. 12) sollte dieser Personenkreis mit verheirateten Angestellten gleichgestellt werden (vgl. BAG 8. Juni 1982 - 3 AZR 948/79 - AP BAT § 29 Nr. 2 für § 29 BAT in der bis zum 16. Mai 1982 geltenden Fassung; BVerwG 3. November 2005 - 2 C 16.04 - Rn. 24, NVwZ-RR 2006, 259 für § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG).

    Ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind war zwar anders als ein allein verdienender, verheirateter Angestellter mit einem Kind nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet, erhielt aber gleichwohl neben dem Ortszuschlag der Stufe 3 zusätzlich auch den Ortszuschlag der Stufe 2 (vgl. BVerwG 3. November 2005 - 2 C 16.04 - Rn. 26, NVwZ-RR 2006, 259).

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    Die Formulierung in Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der RL 2000/78/EG ist bewusst der Entscheidung des EuGH zur mittelbaren Diskriminierung von Wanderarbeitern (EuGH 23. Mai 1996 - C-237/94 - [O"Flynn] Rn. 21, Slg. 1996, I-2617) entnommen (KOM [1999] 565 endgültig S. 9).

    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, die § 1 AGG unterfallen, auswirken (vgl. KOM [1999] 565 endgültig S. 9; vgl. für die VO Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer EuGH 23. Mai 1996 - C-237/94 - [O"Flynn] Rn. 18, 20, Slg. 1996, I-2617).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    In der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (- C-303/06 - [Coleman] Slg. 2008, I-5603), auf die sich der Kläger beruft, hat der EuGH die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) allerdings dahin ausgelegt, dass eine unmittelbare Diskriminierung auch dann vorliegt, wenn eine Arbeitnehmerin zwar nicht selbst behindert ist, aber wegen der Behinderung ihres Kindes, das sie pflegt, benachteiligt wird.

    Der EuGH hat aber die Einbeziehung drittbezogener Benachteiligungen in den Geltungsbereich der RL 2000/78/EG gerade damit begründet, dass diese nicht für eine bestimmte Kategorie von Personen, sondern in Bezug auf die in ihrem Art. 1 genannten Gründe gelte (EuGH 17. Juli 2008 - C-303/06 - [Coleman] Rn. 50, aaO; vgl. auch Schlachter RdA 2010, 104, 106 f.) .

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 375/06
    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    Bei Unterschreiten der Eigenmittelgrenze führte die Regelung des § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4 BAT aber zu einer Privilegierung der alleinerziehenden Angestellten gegenüber verheirateten, allein verdienenden Angestellten mit Kindern (BVerfG 28. November 2007 - 2 BvR 375/06 - Rn. 19 f., BVerfGK 12, 453).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    Durch die Verankerung in Art. 12a GG ist die Wehrpflicht zu einer verfassungsrechtlichen Pflicht erhoben (BVerfG 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 - Rn. 25, BVerfGK 3, 222; 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69 ua. - BVerfGE 28, 243, 261) und damit zu einer Grundpflicht geworden (W. Heun in H. Dreier Grundgesetzkommentar 2. Aufl. Bd. 1 Art. 12a Rn. 11).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08
    a) Der Wehrdienst und der bei rechtmäßiger Verweigerung an dessen Stelle tretende Zivildienst sind staatsbürgerliche Pflichten, die Verfassung und Gesetz wehrpflichtigen Männern auferlegen (vgl. BVerfG 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - BVerfGE 12, 45, 57).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die

  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 948/79

    Höhe des Ortszuschlages

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2008 - 5 Sa 702/07

    Familienbezogener Ortszuschlag nach § 5 TVÜ-L - alleinerziehender Elternteil mit

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02

    Ortszuschlag - Grundwehrdienst leistender Sohn

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Kirsammer-Hack / Sidal

  • EuGH, 07.12.2000 - C-79/99

    Schnorbus

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Zwar können mittelbare Diskriminierungen nicht nur statistisch nachgewiesen werden, sondern sich auch aus anderen Umständen ergeben (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 20, BAGE 134, 160) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Angesichts dieser offenkundigen mittelbaren Ungleichbehandlung jüngerer Beschäftigter durch das Abstellen auf die Beschäftigungsdauer in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bedurfte es keiner gesonderten Darlegung der Klägerin zum Nachweis des positiven Tatbestandsmerkmals einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Alters (zu den entsprechenden Anforderungen BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 20 f., BAGE 134, 160; zur Qualifizierung als positives Tatbestandsmerkmal ErfK/Schlachter 14. Aufl. § 3 AGG Rn. 13) .
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass und wie (werdende) Mütter in besonderer Weise von der Abkürzung der Kündigungsfrist durch § 113 InsO nachteilig betroffen sind (zur Darlegungslast BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 19 ff., BAGE 134, 160) .
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Dies folgt aus dem Gesetzeswortlaut und entspricht dem unionsrechtlichen Gebot des effet-utile, wonach die Regelungen einer Richtlinie innerhalb ihres Geltungsbereichs tatsächliche Wirksamkeit entfalten sollen (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 20, BAGE 134, 160; 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 29, BAGE 131, 342) .

    b) Bei einer mittelbaren Diskriminierung iSd. § 3 Abs. 2 AGG können Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die dem Anschein nach neutral sind, jedoch eine Gruppe von Merkmalsträgern wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber einer anderen Gruppe in besonderer Weise benachteiligten, auch durch nicht arbeitgeberbezogene Statistiken belegt werden (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 20, BAGE 134, 160; 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 29, BAGE 131, 342) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (Senat 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 20 f. mwN, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20) .
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14

    Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für

    Dies folgt aus dem Gesetzeswortlaut und entspricht dem unionsrechtlichen Gebot des effet-utile, wonach die Regelungen einer Richtlinie innerhalb ihres Geltungsbereichs tatsächliche Wirksamkeit entfalten sollen (BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13, Rn. 37, juris; BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08, Rn. 20, juris; BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08, Rn. 29, juris).
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im Wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 27, BAGE 137, 80; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 21, BAGE 134, 160) .

    Mittelbare Diskriminierungen können statistisch nachgewiesen werden, können sich aber auch aus anderen Umständen ergeben (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - aaO; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    a) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind oder sie dessen Grundsätze nur mittelbar beachten müssen (für eine lediglich mittelbare Grundrechtsbindung durch die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte zB BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26; offengelassen von der st. Senatsrspr., vgl. nur 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 43 mwN).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (vgl. für die st. Rspr. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 44; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26, jeweils mwN).

    Dieser Umstand ist für die Tarifvertragsparteien typisiert betrachtet erkennbar und in der zuschlagsberechtigten Arbeitnehmergruppe nicht auf besondere Fälle beschränkt (vgl. zu der zulässigen typisierenden und generalisierenden Gruppenbildung durch die Tarifvertragsparteien BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 28).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch für gleichheitswidrige Tarifverträge (vgl. 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 25, 42 f.; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19, 35 f., AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    aa) Die gleichheitswidrig ausgeklammerten Personen haben Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die tariflichen Normgeber dem Gleichheitssatz nur auf diese Weise Rechnung tragen können (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43 mwN).

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09

    Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

    So hat es den Ausschluss von einer tariflichen Besitzstandszulage wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19 ff., NZA 2009, 391) oder von tariflichem Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 20 ff., ZTR 2009, 322) ebenso beanstandet wie die Benachteiligung alleinerziehender Eltern bei der Berechnung des Vergleichsentgelts wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ihrer Söhne (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 -).
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 13/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • ArbG Ulm, 09.09.2014 - 5 Ca 36/14

    Schadensersatz - Diskriminierung - Mobbing - Indizwirkung des § 22 AGG

  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 686/09

    Abgeltung von Reisezeiten im Außendienst der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2010 - 5 Sa 386/10

    Besitzstandszulage nach § 5 Abs. 2 S. 1 TVÜ-L

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Gewährung einer Rente wegen voller

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 945/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 944/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12

    Lebensalterstufen im BAT - unzulässige Altersdiskriminierung

  • LAG Nürnberg, 18.08.2020 - 7 Sa 354/19

    Sozialplan - Benachteiligung - Diskriminierung - Kinder - Unterhaltsfreibetrag

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2010 - 3 Sa 30/10

    Berücksichtigung einer aufgrund nachwirkender Tarifregelung gezahlten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - 18 Sa 118/13

    Zinsanspruch auf Vergütungsdifferenzen

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2013 - 5 Sa 371/12

    Wachpersonal der Bundeswehr: kein Anspruch auf Wechselschichtzulage

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2013 - 5 Sa 411/12

    Wachpersonal der Bundeswehr: kein Anspruch auf Wechselschichtzulage

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2013 - 5 Sa 408/12

    Wachpersonal der Bundeswehr: kein Anspruch auf Wechselschichtzulage

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.05.2013 - 6 Sa 369/12

    Wechselschichtzulage, Zulage, persönliche, Kürzung, Rufbereitschaft, Bundeswehr,

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.05.2013 - 6 Sa 412/12

    Wechselschichtzulage, Zulage, persönliche, Kürzung, Rufbereitschaft, Bundeswehr,

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2020 - 8 Sa 425/20

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil einer Besitzstandszulage

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.05.2013 - 6 Sa 372/12

    Wechselschichtzulage, Zulage, persönliche, Kürzung, Rufbereitschaft, Bundeswehr,

  • ArbG Kiel, 25.04.2014 - 2 Ca 32b/14

    Befristung, sachgrundlos, Vorbeschäftigung, Praktikum

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.05.2013 - 6 Sa 409/12

    Wechselschichtzulage, Zulage, persönliche, Kürzung, Rufbereitschaft, Bundeswehr,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 24 Sa 2073/12

    Anspruch auf Verzugszinsen bei schuldhaftem Rechtsirrtum des Arbeitgebers über

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