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   BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08   

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https://dejure.org/2010,307
BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 (https://dejure.org/2010,307)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 (https://dejure.org/2010,307)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 (https://dejure.org/2010,307)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strukturausgleich bei Überleitung in den TVöD

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Strukturausgleich für in den TVöD übergeleitete Beschäftigte des Bundes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Strukturausgleich für in den TVöD übergeleitete Beschäftigte des Bundes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Strukturausgleich für in TVöD übergeleitete Beschäftigte

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Strukturausgleich für Überleitung in den TVöD

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Auslegung von Tarifverträgen; Strukturausgleich für in den TVöD übergeleitete Beschäftigte des Bundes; Merkmal "Aufstieg - ohne"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 184
  • MDR 2011, 53
  • NZA 2011, 1293
  • DB 2010, 24
  • DB 2011, 481
 
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Wird zitiert von ... (341)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
    Gemäß § 293 ZPO können so Mittel der Rechtsanwendung und die dazu erforderlichen Erkenntnisquellen gewonnen werden, indem zB Auskünfte der Tarifvertragsparteien darüber eingeholt werden, ob es zu der Regelung des Strukturausgleichs Protokollnotizen oder vergleichbare Unterlagen gibt, aus denen ein übereinstimmender Regelungswille der Tarifvertragsparteien ersichtlich ist (vgl. BAG 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9, 21).
  • BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93

    Begriff der hochwertigen Facharbeiten in der Papier, Pappe und Kunststoffe

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
    Da Wortlaut, systematischer Zusammenhang und sonstige Auslegungsgesichtspunkte nicht zu einer zweifelsfreien Auslegung führen, kann auch Veranlassung zur Einholung einer Tarifauskunft bestehen (vgl. BAG 17. Mai 1994 - 1 ABR 57/93 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - 13 Sa 77/08

    Strukturausgleich nach TVÜ-Bund - Vergütungsgruppe im Sinne des § 12 Abs 1 S 2

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 22. Oktober 2008 - 13 Sa 77/08 - aufgehoben.
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
    Der auf die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Strukturausgleich gerichtete Feststellungsantrag hat eine Leistungsverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand (vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 112, 115).
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
    Sollte diese Behauptung zutreffen und wären die Tarifvertragsparteien sich in den Tarifverhandlungen einig gewesen, dass der Anspruch auf Strukturausgleich voraussetzt, dass die für die Überleitung maßgebliche Vergütungsgruppe nicht im Wege eines Aufstiegs erreicht worden ist, würde dies die Auslegung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten rechtfertigen (zu den Voraussetzungen eines Rückgriffs auf die Entstehungsgeschichte der tariflichen Regelung als für die Auslegung entscheidenden Anhaltspunkt vgl. auch BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 -).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259, 263) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259, 263) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259, 263) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 486/17

    Urlaubsentgelt nach Verringerung der Teilzeitquote

    Das ergibt die Auslegung des Tarifvertrags (vgl. zu den für Tarifverträge geltenden Auslegungsgrundsätzen BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 184) .
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Für eine derart einschränkende Auslegung des Begriffs "Umkleiden" enthält die Tarifnorm keinerlei Anhaltspunkte (zu den für Tarifverträge geltenden Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 184) .
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der

    Im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung kann § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD aF nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch in Zeitabschnitte fragmentiert und damit als Summe mehrerer (Teil-)Urlaubsansprüche zu berechnen ist (zu den für Tarifverträge geltenden Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 184) .
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