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   BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09   

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BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 (https://dejure.org/2010,3171)
BAG, Entscheidung vom 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 (https://dejure.org/2010,3171)
BAG, Entscheidung vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 (https://dejure.org/2010,3171)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 51
  • NJW 2010, 1769
  • MDR 2010, 936
  • NZA 2010, 668
  • JR 2012, 45
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09

    Beschlussverfahren bei Streit um Reisekosten eines Mitgliedes der

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2009 - 15 Ta 400/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Der Rechtsweg hing davon ab, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht galt, gebildet war (vgl. etwa BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382).
  • VG Köln, 17.08.2009 - 33 K 4297/09

    Zuständigkeit der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen bzgl.

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Ansprüche der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen, die auf der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX beruhen, sind keine individualrechtlichen Ansprüche, die entsprechend dem Status des Mitglieds als Arbeitnehmer oder Beamter im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht oder dem Verwaltungsgericht geltend zu machen wären (aA VG Köln 17. August 2009 - 33 K 4297/09 PVB -).
  • LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07

    Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG zu schließen (ebenso LAG Nürnberg 22. Oktober 2007 - 6 Ta 155/07 - ZTR 2008, 116; LAG Niedersachsen 7. August 2008 - 7 TaBV 148/07 -; Sächsisches LAG 2. Oktober 2009 - 2 TaBV Ga 4/09 -; VG Ansbach 29. Juli 2008 - AN 8 P 08.00604 -).
  • LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG zu schließen (ebenso LAG Nürnberg 22. Oktober 2007 - 6 Ta 155/07 - ZTR 2008, 116; LAG Niedersachsen 7. August 2008 - 7 TaBV 148/07 -; Sächsisches LAG 2. Oktober 2009 - 2 TaBV Ga 4/09 -; VG Ansbach 29. Juli 2008 - AN 8 P 08.00604 -).
  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt, gebildet wurde (BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - zu II 1 b der Gründe, AP SGB IX § 94 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 2a Nr. 5).
  • VG Ansbach, 29.07.2008 - AN 8 P 08.00604

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Streitigkeiten aus § 96 SGB IX

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG zu schließen (ebenso LAG Nürnberg 22. Oktober 2007 - 6 Ta 155/07 - ZTR 2008, 116; LAG Niedersachsen 7. August 2008 - 7 TaBV 148/07 -; Sächsisches LAG 2. Oktober 2009 - 2 TaBV Ga 4/09 -; VG Ansbach 29. Juli 2008 - AN 8 P 08.00604 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2017 - 5 TaBV 9/17

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Mobiltelefon

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt, gebildet wurde (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, juris = NJW 2010, 1769).

    Eine Eröffnung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens für derartige individualrechtliche Streitigkeiten wäre systemwidrig (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 10, juris = NJW 2010, 1769).

    Deshalb erscheint eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG auf Angelegenheiten nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX geboten (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 11, juris = NJW 2010, 1769; vgl. BAG, Beschluss vom 15.06.2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 20, juris = NZA 2017, 1140).

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben auch dann über die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX zu entscheiden, wenn Beamten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Kosten entstanden sind (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 15, juris = NJW 2010, 1769).

  • BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der

    Diese kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet (BAG 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 20; 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, BAGE 134, 51) .

    Eine Eröffnung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens für derartige individualrechtliche Streitigkeiten wäre systemwidrig (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 10, BAGE 134, 51) .

    Das Gesetz enthält daher insoweit eine planwidrige Regelungslücke (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 11, BAGE 134, 51) .

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    Zwar sind Streitigkeiten über Kostenerstattungsansprüche von Schwerbehindertenvertretern im Sinne von § 96 Abs. 8 SGB IX in entsprechender Anwendung des § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG dem Beschlussverfahren zuzuordnen (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 4 ff., AP ArbGG 1979 § 2a Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 2a Nr. 6) .
  • BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Gerichte für Arbeitssachen in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zuständig sind, wenn die Beteiligten um die Kostentragungspflicht einer Bezirksschwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 8 Satz 1 iVm. § 97 Abs. 7 SGB IX streiten (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51) .

    bb) Für die entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG auf alle Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung mit kollektivem Bezug spricht auch die Gesetzesgeschichte (vgl. ausführlich BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 12 bis 14, BAGE 134, 51) .

    § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG will im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit für kollektivrechtliche Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung ingesamt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründen (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 15, BAGE 134, 51; 19. August 2010 - 7 AZB 19/10 - Rn. 15) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20

    Erforderlichkeit einer Schulung zum AGG + Datenschutz

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes errichtet wurde (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 = NZA 2010, 668 = AP Nr. 24 zu § 2a ArbGG 1979).
  • BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber -

    Diese kollektiv-rechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, BAGE 134, 51) .
  • BVerwG, 13.10.2020 - 1 WB 79.19

    Verweisung an das Arbeitsgericht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 Rn. 4 ff.; vgl. auch Christians, in: GK-SGB IX, Stand Dezember 2018, § 179 Rn. 154 m.w.N.), der sich der Senat anschließt, sind Rechtsstreitigkeiten über die nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs bestehende Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Schwerbehindertenvertretung zu tragen (bis 31. Dezember 2017: § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX; ab 1. Januar 2018: § 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX), in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 2 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.

    Denn auch damit hat der Antragsteller nur eine Verletzung seiner Rechte aus § 179 SGB IX im Zusammenhang mit den kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung geltend gemacht; er hat nicht vorgetragen, dass sich die behauptete Benachteiligung auf seine individuellen soldatischen Rechte ausgewirkt hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 Rn. 15).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 1 WNB 4.11

    Rechtsbeschwerde; Erledigung der Hauptsache; Einstellungs- und Kostenbeschlüsse

    Das ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - (NJW 2010, 1769 = juris Rn. 6); es entspricht ebenso der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, der Vorbildvorschrift für § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX (vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 37 = NVwZ-RR 2009, 731 = juris Rn. 10 und vom 29. April 2011 - BVerwG 6 PB 21.10 - NVwZ 2011, 1141).

    Wäre dieser Hinweis ergangen, hätte sich der Antragsteller auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 2010 (a.a.O.) bezogen, nach dem Rechtsstreitigkeiten über die nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SBG IX bestehende Kostentragungspflicht des Arbeitgebers im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden seien.

  • LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11

    Rechtsweg, Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

    Anlässlich der Übernahme der Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes in das SGB IX zum 01.07.2001 erfolgte eine redaktionelle Angleichung von § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG an die Vorschriften des SGB IX (zu allem vgl. BAG, Beschl. v. 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 -, NZA 2010, 668).

    Dies dient der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit (vgl. BAG, Beschl. v. 30.03.2010, aaO; auf den Gesichtspunkt der Sachnähe ausdrücklich für die Auslegung des § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG hinweisend: BAG, Beschl. v. 11.11.2003, aaO).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - 4 TaBV 9/13

    Erforderlichkeit einer Schulungs- bzw. Bildungsveranstaltung - Teilnahme einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 30.03.2010 - 7 AZB 32/09, Juris) seien Streitigkeiten über die nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX bestehende Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Schwerbehindertenvertretung zu tragen, in entsprechender Anwendung von § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a Abs. 2 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden ... Da im Übrigen weder gegen den Freistellungsantrag noch gegen den Zahlungsantrag Zulässigkeitsbedenken bestehen würden, seien diese insgesamt zulässig.
  • LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - 24 TaBV 817/19

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson der Schwerbehinderten - Schulung -

  • LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15

    Verfahrensart - Beschwerde - Schwerbehindertenvertretung - Abmahnung

  • ArbG Berlin, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12

    Berücksichtigung von an gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter) zugewiesenen

  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22

    Anspruch eines vom militärischen Dienst freigestellten Soldaten (hier:

  • VG Berlin, 23.06.2021 - 72 K 2.21

    Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtsweg: Anspruch auf Kostentragung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - 1 A 1585/11

    Zulassung der Berufung wegen Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im

  • VG Köln, 27.05.2011 - 27 K 5387/09

    Kostenübernahme für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die

  • VG Berlin, 30.11.2018 - 5 K 227.18

    Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin: Rechtsweg

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