Rechtsprechung
   BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1734
BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09 (https://dejure.org/2010,1734)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2010 - 6 AZR 78/09 (https://dejure.org/2010,1734)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 (https://dejure.org/2010,1734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freizeitausgleich für die Bereitschaftsdienstzeiten von Ärzten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich für ärztliche Bereitschaftsdienstzeiten in der gesetzlichen Ruhezeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten von Ärzten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzentren von Ärzten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste auch in Ruhezeit möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich

  • loh.de (Kurzinformation)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Nur ein Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich während der gesetzlichen Ruhezeit

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Freizeitausgleich in der gesetzlichen Ruhezeit zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten von Ärzten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kein bezahler Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst von Ärzten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten von Ärzten kann in der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen - Arzt hat keinen Anspruch auf Gewährung unbezahlter Ruhezeit und anschließendem bezahlten Freizeitausgleich nach Ableistung eines Bereitschaftsdienstes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 179
  • NZA 2010, 1194
  • BB 2010, 1915
  • BB 2010, 2432
  • BB 2011, 1920
  • DB 2010, 2058
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89

    Gesetzliche Ruhezeit und tariflicher Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Der Entgeltanspruch des Klägers nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 TV-Ärzte/VKA ist darum auch insoweit durch Freizeitausgleich erloschen, als dieser in der gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG erfolgt ist (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 23, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3; 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - BAGE 69, 339, 345 f.).

    aa) Begrifflich ist Ruhezeit der in § 5 ArbZG gesetzlich festgelegte arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen zwei Schichten desselben Arbeitnehmers (Schliemann ArbZG § 5 Rn. 4; vgl. Senat 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - BAGE 69, 339, 346).

    Zweck der Ruhezeit ist es, dem Arbeitnehmer Zeit zum Ausruhen und zur Erholung von der Arbeit zu verschaffen (Zmarzlik Anm. zu Senat 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - AR-Blattei ES 240.1 Nr. 20).

    Die Ruhezeit kann also auch durch eine Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht eingehalten werden (Senat 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - aaO, mit zustimmender Anm. von Zmarzlik AR-Blattei ES 240.1 Nr. 20; für § 5 ArbZG: Anzinger/Koberski Kommentar zum Arbeitszeitgesetz 3. Aufl. § 5 Rn. 24; Baeck/Deutsch ArbZG 2. Aufl. § 2 Rn. 58; Schliemann ArbZG § 5 Rn. 13).

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Freizeitausgleich bedeutet, bezahlte Freizeit zu erhalten statt Arbeitszeit ableisten zu müssen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17, DB 2010, 1130).

    Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinn lediglich das Gegenteil von Arbeitszeit (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17, DB 2010, 1130).

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Es ist vielmehr ausschließlich Sache des Arbeitgebers, sein Wahlrecht in der einen oder anderen Richtung auszuüben (vgl. Senat 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 der Gründe, für Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 SR 2c BAT).

    Der nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 TV-Ärzte/VKA bei Ableistung von Bereitschaftsdiensten entstehende Entgeltanspruch wird also erfüllt, indem der Arbeitgeber gegenüber dem Arzt auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Arbeitspflicht des Arztes zum Erlöschen bringt (vgl. Senat 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 der Gründe, für Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 SR 2c BAT; BAG 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 1 = EzBAT BAT SR 2c Bereitschaftsdienst Nr. 5, für § 9 Abs. 4 Anlage 5 AVR).

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 269/90

    Vergütung von Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Der nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 TV-Ärzte/VKA bei Ableistung von Bereitschaftsdiensten entstehende Entgeltanspruch wird also erfüllt, indem der Arbeitgeber gegenüber dem Arzt auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Arbeitspflicht des Arztes zum Erlöschen bringt (vgl. Senat 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 der Gründe, für Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 SR 2c BAT; BAG 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 1 = EzBAT BAT SR 2c Bereitschaftsdienst Nr. 5, für § 9 Abs. 4 Anlage 5 AVR).

    Zwar bleibt der nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 TV-Ärzte/VKA entstandene Vergütungsanspruch bestehen, wenn in der für den Freizeitausgleich bestimmten Zeit keine Verpflichtung des Arztes zur Arbeitsleistung besteht (vgl. BAG 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 1 = EzBAT BAT SR 2c Bereitschaftsdienst Nr. 5, für § 9 Abs. 4 Anlage 5 AVR).

  • BAG, 05.07.1976 - 5 AZR 264/75

    Betriebsschlosser - Rufbereitschaft - Zwingend vorgeschriebene Ruhezeit - Ausfall

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Dieser erhält außerdem Geld für einen Zeitraum, in dem ihm wegen Beachtung der gesetzlichen Ruhezeit sonst kein Entgelt zustünde, obwohl er in dieser Zeit ohne die Ruhezeit zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre (Senat 13. Dezember 2007 - 6 AZR 197/07 - Rn. 20, NZA-RR 2008, 418; BAG 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - zu I 3 der Gründe, AP AZO § 12 Nr. 10).
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08

    Führung von Arbeitszeitkonten

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Freizeitausgleich wird dadurch gewährt, dass der Arbeitgeber den Arzt von seiner vertraglich bestehenden Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen, freistellt und so dessen Sollarbeitszeit reduziert (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 44 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 17).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02

    Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 13, DB 2010, 1406; Senat 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - BAGE 107, 72, 75).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07

    Tarifauslegung - Arbeitsbereitschaft

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Dieser erhält außerdem Geld für einen Zeitraum, in dem ihm wegen Beachtung der gesetzlichen Ruhezeit sonst kein Entgelt zustünde, obwohl er in dieser Zeit ohne die Ruhezeit zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre (Senat 13. Dezember 2007 - 6 AZR 197/07 - Rn. 20, NZA-RR 2008, 418; BAG 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - zu I 3 der Gründe, AP AZO § 12 Nr. 10).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08

    Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Auch bei anderen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst werden aufgrund der Besonderheiten ihrer Tätigkeit Arbeitszeiten nicht vollständig auf die Regelarbeitszeit angerechnet, was zu einer Verlängerung ihrer Anwesenheitszeit im Betrieb führt, ohne dass ihnen dafür ein zusätzliches Entgelt gezahlt wird (für Bereitschaftszeiten nach dem Anhang zu § 9 TVöD: Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 21, EzTöD 100 TVöD-AT Anhang zu § 9 A. Hausmeister Nr. 3; BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 34, EzTöD 100 TVöD-AT § 7 Schicht-/Wechselschichtarbeit Nr. 5).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 13, DB 2010, 1406; Senat 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - BAGE 107, 72, 75).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

  • LAG Bremen, 04.11.2008 - 1 Sa 112/08
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Letztlich entspricht die Pflicht des Arbeitgebers, den Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub auch ohne Aufforderung durch die Beschäftigten zu erfüllen, seiner Pflicht, die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sicherzustellen (HK-ArbSchR-Hinrichs, a. a. O. Rn. 31; vgl. zum Letztem BAG vom 22.07.2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 16, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt zur Verpflichtung des Arbeitgebers bei der Arbeitszeitgestaltung die Ruhezeiten des § 5 ArbZG einzuhalten; BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, a. a. O., zur Verantwortung des Arbeitgebers für die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit nach § 3 ArbZG).
  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

    Ebenso, wie er verpflichtet ist, von sich aus die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sicherzustellen (vgl. etwa BAG v. 22.07.2010 - 6 AZR 78/09, Juris, Rn. 16), ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs auf den gesetzlichen Urlaub auch ohne Aufforderung durch den Arbeitnehmer zu gewährleisten.
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    (a) Bedient sich der Arbeitgeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist der Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Sinnzusammenhang der Klausel etwas anderes ergibt (vgl. Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 35 Rn. 30; zur Auslegung von Tarifverträgen BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 13, BAGE 133, 337; 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 20, BAGE 135, 179; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 24, BAGE 148, 68; 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 18, BAGE 150, 88) .
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Ebenso wenig muss er entscheiden, welche Bedeutung insoweit der teilweise - zT nur bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos - eröffneten Möglichkeit des Freizeitausgleichs (vgl. zB § 9 Abs. 2 Satz 5 TV-Ärzte (Länder), § 8 Abs. 6 Satz 3 TV-L, § 41 Nr. 5 Ziff. 4 Abs. 6 Satz 6 TV-L, § 12 Abs. 6 TV-Ärzte/VKA, § 10 Abs. 3 Satz 2 TVöD, § 8.1 Abs. 7 TVöD-K) zukommt (vgl. für eine dadurch faktisch eröffnete Anrechnung von Bereitschaftsdienstzeiten auf die regelmäßige Arbeitszeit BeckOK TV-L/Dannenberg aaO Rn. 15; zur Möglichkeit der Gewährung des Freizeitausgleichs nach § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-Ärzte/VKA aF in der gesetzlichen Ruhezeit BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - BAGE 135, 179) .

    Der Mitarbeiter erhält bezahlte Freizeit statt arbeiten zu müssen (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 12, BAGE 135, 179; Schlottfeldt/Kutscher NZA 2009, 697, 698) .

    Er soll die Einhaltung der Regelarbeitszeit erleichtern, wenn der Dienstgeber Bereitschaftsdienst anordnet (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 18, aaO) .

    Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinn lediglich das Gegenteil von Arbeitszeit (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 20, BAGE 135, 179) .

    Am Ende des festgelegten Zeitraums wird ein etwaiges Minus bei der durch die Normaldienste geleisteten Sollarbeitszeit durch die nach Anlage 8 Abschn. A Abs. 3 iVm. Abs. 5 AVR faktorisierten Bereitschaftsdienststunden abgedeckt und die Bereitschaftsdienststunden auf diese Weise abgegolten, die verbleibenden Stunden werden ausbezahlt (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 19, aaO; Schlottfeldt/Kutscher NZA 2009, 697, 699) .

    Insoweit kommt ihm eine Ersetzungsbefugnis zu (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 11, BAGE 135, 179; Meinel Anm. AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 14 zu 2.) .

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Die Ableistung des Bereitschaftsdienstes gehört zum ärztlichen Berufsbild (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 21, BAGE 135, 179; aA für Oberärzte wohl Thomae in Weth/Thomae/Reichold Arbeitsrecht im Krankenhaus 2. Aufl. Teil 5 C Rn. 3) .

    c) Nach § 12 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA aF (nunmehr § 12 Abs. 6 TV-Ärzte/VKA) kann statt der Vergütung (einschließlich eventueller Zuschläge für Feiertagsarbeit nach Abs. 3) innerhalb eines bestimmten Zeitraums Freizeitausgleich gewährt werden (vgl. dazu BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - BAGE 135, 179) .

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Der Arbeitgeber muss das Betriebsratsmitglied von seiner vertraglich bestehenden Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen, ohne Minderung der Vergütung freistellen und so im Ergebnis dessen Sollarbeitszeit reduzieren (vgl. zu einem tarifvertraglichen Anspruch auf Freizeitausgleich BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 12 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 14 = EzA ArbZG § 5 Nr. 1 ) .
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    aa) Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist der Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 20; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 13, BAGE 133, 337) .
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Liegt eine solche betriebliche Regelung vor, führt dies zu einer Verminderung der Sollarbeitszeit, denn Freizeitausgleich bedeutet, bezahlte Freizeit zu erhalten, statt Arbeitszeit ableisten zu müssen (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 12, BAGE 135, 179; 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15

    Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung

    Letztlich entspricht die Pflicht des Arbeitgebers, den Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub auch ohne Aufforderung durch die Beschäftigten zu erfüllen, seiner Pflicht, die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sicherzustellen (HK-ArbSchR-Hinrichs, a. a. O. Rn. 31; vgl. zum Letztem BAG vom 22.07.2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 16, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt zur Verpflichtung des Arbeitgebers bei der Arbeitszeitgestaltung die Ruhezeiten des § 5 ArbZG einzuhalten; BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, a. a. O., zur Verantwortung des Arbeitgebers für die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit nach § 3 ArbZG).
  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 303/17

    Ruhezeit - Erholungsurlaub - Flugbegleiter

    Weil der Beschäftigte während des Erholungsurlaubs per definitionem von jeglicher Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt ist, können Ruhezeit und Urlaub zusammenfallen (ebenso - zur Ruhezeit nach § 5 Abs. 1 ArbZG - ErfK/Wank 18. Aufl. § 5 ArbZG Rn. 3; Baeck/Deutsch ArbZG 3. Aufl. § 5 Rn. 16; Schliemann ArbZG 3. Aufl. § 5 Rn. 13 und zum "umgekehrten" Fall der Gewährung von tariflichem Freizeitausgleich in der gesetzlichen Ruhezeit BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - BAGE 135, 179) .
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14

    Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent - öffentlicher Dienst - tarifliche

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 127/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 170/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15

    Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD;

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 214/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 169/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • LAG Hamburg, 09.02.2016 - 4 Sa 47/15

    Tarifvertragsauslegung - Begriff des Sachbezugs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht