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   BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09   

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https://dejure.org/2010,3848
BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 (https://dejure.org/2010,3848)
BAG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 (https://dejure.org/2010,3848)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 (https://dejure.org/2010,3848)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 126a BGB, § 126b BGB
    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen das Formerfordernis in § 76 Abs 3 S 4 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 126a BGB, § 126b BGB
    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen das Formerfordernis in § 76 Abs 3 S 4 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen das Formerfordernis in § 76 Abs 3 S 4 BetrVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Unterschriftleistung des Vorsitzenden der Einigungsstelle

  • bag-urteil.com

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen das Formerfordernis in § 76 Abs 3 S 4 BetrVG

  • Betriebs-Berater

    Formunwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen das Formerfordernis in § 76 Abs 3 S 4 BetrVG

  • ra.de
  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen das Formerfordernis in § 76 Abs 3 S 4 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 Abs. 3 S. 4; BGB § 126a; BGB § 126b
    Formwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Unterschriftleistung des Vorsitzenden der Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterzeichnung eines Einigungsstellenspruchs durch den Vorsitzenden ist Wirksamkeitserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 377
  • NZA 2011, 420
  • BB 2011, 1087
  • DB 2011, 537
  • JR 2012, 46
  • NZG 2011, 342
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
    Dies umfasst auch die Führung von Beschlussverfahren zur Klärung mitbestimmungsrechtlicher Angelegenheiten (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 11 mwN, DB 2010, 2511) .
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
    Die Unterschrift des Vorsitzenden beurkundet und dokumentiert den Willen der Einigungsstellenmitglieder (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 100, 239) .
  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
    Streiten die Betriebsparteien über die Rechtswirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 76 Abs. 3 und 5 BetrVG, ist die Feststellung seiner Unwirksamkeit und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 135 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 7) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
    Da der Arbeitgeber gem. § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG den Spruch an geeigneter Stelle auszulegen hat, können die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer so erkennen, dass das ausgelegte und vom Vorsitzenden unterzeichnete Regelwerk auch tatsächlich von der Einigungsstelle beschlossen wurde und damit auf einer erzwungenen Einigung der Betriebsparteien beruht (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 18, EzA-SD 2010, Nr. 25, 13) .
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 112, 227) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2009 - 3 TaBV 7/08

    Gefährdungsbeurteilung - Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin und unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25. Februar 2009 - 3 TaBV 7/08 - aufgehoben, soweit es die Beschwerde der Arbeitgeberin zurückgewiesen hat.
  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Die Beurkundung und Dokumentation ist erforderlich, weil der Einigungsstellenspruch die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt und ihm erst dann die gleiche normative Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) zukommt wie einer von den Betriebsparteien geschlossenen Betriebsvereinbarung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 16 f., EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 2; 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 17 f., AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 1) .

    § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG ist eine auf dem Normcharakter des Einigungsstellenspruchs beruhende Sonderregelung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 18, aaO) .

    Eine nachträgliche, rückwirkende Heilung der Verletzung der in § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG bestimmten Formvorschriften ist nicht möglich (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 19 f., EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 2) .

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der

    (3) Diesem Ergebnis steht - anders als die Klägerin meint - die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - BAGE 135, 285; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377) nicht entgegen.
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12

    Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs

    Fehlt es hieran, ist der von der Einigungsstelle zuvor beschlossene Spruch wirkungslos (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 19, BAGE 135, 377) .

    c) Maßgeblich für die Beurteilung der Formwirksamkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Einigungsstellenvorsitzende den Betriebsparteien den Spruch mit der Absicht der Zuleitung iSd. § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG übermittelt (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 18 f., BAGE 135, 377) .

    Diese normative Wirkung erfordert aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit grundsätzlich einen von Anfang an formwirksamen Beschluss der Einigungsstelle (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 20, BAGE 135, 377) .

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 843/12

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

    Da eine solche Vereinbarung der Schriftform bedarf, muss auch der Beschluss der Einigungsstelle die gesetzlichen Formerfordernisse wahren (ähnlich zum Schriftformerfordernis des § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG: BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 15 ff., BAGE 135, 285; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 14 ff., BAGE 135, 377) .
  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Maßgeblich für die Beurteilung der Formwirksamkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Einigungsstellenvorsitzende den Betriebsparteien den Spruch mit der Absicht der Zuleitung iSd. § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG übermittelt hat (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 19, BAGE 135, 377) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12

    E-Mail-Zusendung eines als PDF-Datei angehängten Einigungsstellenspruchs -

    Der Antrag der Arbeitgeberin ist zulässig, da er zutreffend auf die Feststellung der Unwirksamkeit des korrigierten Einigungsstellenspruchs vom 21.08.2011 gerichtet ist (vgl. Beschlüsse des BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 -, EzA § 76 BetrVG 2001 Nr. 2 sowie vom 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 -, EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 7).

    Fehlt es daran, ist der von der Einigungsstelle zuvor beschlossene Spruch wirkungslos (vgl. Beschluss des BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 -, aaO).

    Eine rückwirkende Heilung der Verletzung der in § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG geregelten Formvorschrift ist wegen der unmittelbaren und zwingenden Wirkung des Einigungsstellenspruchs, der vom Arbeitgeber zudem nach § 77 Abs. 1 BetrVG ungeachtet einer gerichtlichen Anfechtung durchzuführen ist, grundsätzlich nicht möglich (vgl. Beschluss des BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 -, aaO).

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 5.   Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 9, BAGE 135, 377) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11

    Videoüberwachung - Ermessensentscheidung

    Entscheidend dafür ist der Zeitpunkt, in welchem der Einigungsstellenvorsitzende den Spruch mit der Absicht der Zuleitung übermittelt hat ( BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 31/09 - NZA 2011, 421 R 19 ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2013 - 2 Sa 252/12

    Einigungsstelle - Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes - 1 ABR 30/09 - und - 1 ABR 31/09 - kann eine Kündigung nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern schon dann ausgesprochen werden, wenn die Einigungsstelle einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und nicht erst dann, wenn der Beschluss schriftlich begründet und unterschrieben den Dienstparteien zugegangen ist (so BAG vom 02.02.2006 - 2 AZR 38/05 -).

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes - 1 ABR 30/09 - und - 1 ABR 31/09 - stehen dem nicht entgegen (hierzu Tschöpe, Geißler: Formerfordernisse des Einigungsstellenspruchs NZA 2011, 545).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBVGa 6/09

    Einstweilige Verfügung - Mitbestimmung bei der Festsetzung von Mindestgrößen für

    Aufgrund der zugelassenen Rechtsbeschwerde ist die Angelegenheit derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig (1 ABR 31/09).

    Die Streitbefangenheit der BV Arbeitsstätten in dem Verfahren 1 ABR 31/09 beim Bundesarbeitsgericht ändert daran nichts.

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2012 - 9 TaBV 66/11

    Einigungsstellenspruch zu Gestaltung und Verbindlichkeit von Dienstplänen bei

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2011 - 17 TaBV 1366/11

    Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle - Zuleitung durch E-Mail

  • LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11

    Ergänzung eines Einigungsstellenspruchs - Mitbestimmung des Betriebsrats beim

  • LAG Hamburg, 19.02.2013 - 2 TaBV 15/11

    Feststellungsinteresse für die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs -

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852

    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

  • LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11

    Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Schriftformerfordernis; Feststellung der

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