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   BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09   

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https://dejure.org/2011,3141
BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 (https://dejure.org/2011,3141)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 (https://dejure.org/2011,3141)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 (https://dejure.org/2011,3141)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 S 3 BetrAVG, § 7 Abs 2 S 4 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, Art 21 Abs 1 EUGrdRCh, Art 1 EGRL 78/2000
    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Diskriminierung wegen des Alters bei Durchführung einer zeitratierlichen Berechnung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Altersdiskriminierung durch BetrAVG-Regelungen zur Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft

  • Betriebs-Berater

    Keine Altersdiskriminierung durch zeitratierliche Berechnung der insolvenzgeschützten und unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden

  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft - keine Altersdiskriminierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzsicherung erworbener Versorgungsanwartschaften ? Berechnung der Anwartshaft ? Verbot der Benachteiligung wegen Alters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gesetzliche Berechnung unverfallbarer Betriebsrenten diskriminiert nicht wegen des Alters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung bei der Berechnung insolvenzgeschützter Betriebsrentenanwartschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft - keine Altersdiskriminierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft ist keine Altersdiskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft ist keine Altersdiskriminierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft - Die zeitratierliche Berechnung ist keine Altersdiskriminierung

Besprechungen u.ä. (2)

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 19.07.2011, Az.: 3 AZR 434/09 (Keine Altersdiskriminierung durch zeitratierliche Berechnung der insolvenzgeschützten und unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaften..)" von RA/FAArbR Tobias Neufeld , LL.M. und RAin Dr. Johanna ...

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die gesetzliche Berechnung insolvenzgeschützter Betriebsrentenanwartschaften (k)ein Thema der Altersdiskriminierung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 346
  • ZIP 2012, 44
  • NZA 2011, 12
  • NZA 2012, 155
  • NZI 2011, 673
  • NZI 2012, 35
  • BB 2012, 2119
  • BB 2012, 52
  • DB 2011, 18
  • DB 2012, 294
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Der primärrechtliche Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters wird durch Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie konkretisiert (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 21, 28, 33, Slg. 2010, I-365) .

    Die deutschen Gerichte dürfen daher gesetzliche Bestimmungen, die dem primärrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung widersprechen, nicht anwenden (vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 50 ff., Slg. 2010, I-365) .

    Mit Ablauf der Umsetzungsfrist einer Richtlinie wird der Anwendungsbereich des Unionsrechts auch für nationale Regelungen eröffnet, die bei ihrem Inkrafttreten bereits erlassen waren und den Regelungsbereich der Richtlinie betreffen (davon geht auch der EuGH aus: vgl. 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 24 ff., Slg. 2010, I-365) .

    (b) Diese potentiell unterschiedlichen Auswirkungen sind auf das Alter zurückzuführen, weil die Betriebszugehörigkeit je nach Lebensalter zu unterschiedlichen Ansprüchen führen kann (vgl. auch EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 30, Slg. 2010, I-365 zur Benachteiligung früher eintretender Arbeitnehmer bei Nichtberücksichtigung im jungen Lebensalter geleisteter Arbeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist sowie Generalanwältin Sharpston in ihrem Schlussantrag in der Sache "Bartsch" vom 22. Mai 2008 - C-427/06 - Rn. 66 ff., Slg. 2008, I-7245 zum "relativen Alter") .

    Dieser ist, soweit es um die Überprüfung anhand des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters geht, durch die Rahmenrichtlinie eröffnet, da am 2. Dezember 2006 hinsichtlich dieses Merkmals die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abgelaufen ist (Art. 18 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie; vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 9, 24 ff., Slg. 2010, I-365) .

    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982 S. 3415) .

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Das sind jedenfalls Ziele, die im Allgemeininteresse liegen (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569; zur Berücksichtigung betriebs- und unternehmensbezogener Zwecke vgl. BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 53 mwN, BAGE 128, 238) .

    Art. 6 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie gilt für die unmittelbare Anknüpfung an das Alter und daher erst recht, wenn lediglich eine mittelbare altersbezogene Auswirkung in Rede steht (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 62, 65, 66, aaO; BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 40, BAGE 131, 61) .

    Das entspricht unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 45, Slg. 2009, I-1569; BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 31 mwN, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Ob ein Grund iSd. Art. 6 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie gegeben ist, der eine Diskriminierung wegen des Alters ausschließt, ist von den nationalen Gerichten zu prüfen (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 47 ff., Slg. 2009, I-1569) .

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Soweit das Betriebsrentengesetz jedoch bestimmte Unterscheidungen enthält, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Merkmalen haben können, hat das AGG keinen Vorrang, sondern es verbleibt bei den Regelungen im Betriebsrentengesetz (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133; 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 15, BAGE 129, 105) .

    Sie unterliegen insoweit der Beurteilung nach dem AGG (§§ 1, 7 Abs. 1 AGG; vgl. zur Anwendung des AGG in der betrieblichen Altersversorgung: BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133) .

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Dieser Wertungsspielraum darf allerdings nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ausgehöhlt wird (EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33 mwN, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 17 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) .

    Die gesetzliche Regelung geht auch nicht über das hinaus, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist (zu dieser Voraussetzung EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 36 ff., AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 17 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    (b) Diese potentiell unterschiedlichen Auswirkungen sind auf das Alter zurückzuführen, weil die Betriebszugehörigkeit je nach Lebensalter zu unterschiedlichen Ansprüchen führen kann (vgl. auch EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 30, Slg. 2010, I-365 zur Benachteiligung früher eintretender Arbeitnehmer bei Nichtberücksichtigung im jungen Lebensalter geleisteter Arbeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist sowie Generalanwältin Sharpston in ihrem Schlussantrag in der Sache "Bartsch" vom 22. Mai 2008 - C-427/06 - Rn. 66 ff., Slg. 2008, I-7245 zum "relativen Alter") .
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung in § 2 BetrAVG als "praktikabel" bezeichnet (BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - zu C I 3 a der Gründe, BVerfGE 98, 365) .
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Es liegt ein Fall des "acte éclairé" vor (vgl. zur Begrifflichkeit: BVerfG 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 - Rn. 56 f., NJW 2011, 288) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982 S. 3415) .
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Dies dient der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit einem sozialpolitischen Ziel von Allgemeininteresse (zu diesem Aspekt: BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 81, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 14; 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 39 f., BAGE 131, 298) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
    Dies dient der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit einem sozialpolitischen Ziel von Allgemeininteresse (zu diesem Aspekt: BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 81, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 14; 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 39 f., BAGE 131, 298) .
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 546/08

    Pensions-Sicherungs-Verein - Leistungsbescheid - Verbindlichkeit

  • LAG Köln, 06.05.2009 - 9 Sa 1/09

    Betriebsrentenanwartschaft - ratierliche Kürzung - Gleichbehandlung

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Zuletzt spricht auch der Umstand, dass die vom Arbeitgeber zu erbringende betriebliche Altersversorgung als Gegenleistung für die gesamte Betriebszugehörigkeit zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und dem Erreichen der festen Altersgrenze aufgefasst wird (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 42 ff. EzA BetrAVG § 7 Nr. 76) , für eine solche Auslegung.
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Denn darauf sind nach dem Verständnis des Betriebsrentengesetzes Versorgungsregeln ausgelegt (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 43 f., BAGE 138, 346; BT-Drs. 7/1281 S. 24) .

    Ein reines "Entgeltprinzip", das es rechtfertigte, für Zeiten nach dem Betriebsübergang voraussetzungslos eine Versorgungsregelung abzulösen, besteht dagegen nicht (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 43 f. mwN, aaO) .

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    dd) Die vom Arbeitgeber zu erbringende betriebliche Altersversorgung ist typischerweise die Gegenleistung für die gesamte bis zum Eintritt des Versorgungsfalls erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 43 f., BAGE 138, 346) .
  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

    Dies hat der Senat in den Entscheidungen vom 19. Juli 2011 (- 3 AZR 571/09 - Rn. 21 ff. und - 3 AZR 434/09 - Rn. 20 ff., BAGE 138, 346) bereits ausführlich begründet.

    Dies gilt auch für die Regelung in § 2 Abs. 1 BetrAVG (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 20, BAGE 138, 346) .

    a) § 2 Abs. 1 BetrAVG ist anhand des primärrechtlichen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters, wie es nunmehr in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: GR-Charta) niedergelegt ist, zu überprüfen (vgl. ausführlich BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 23 ff., BAGE 138, 346) .

    Dass sich der Nachteil erst dann verwirklicht, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist und die Arbeitnehmer deshalb das gleiche Lebensalter haben, ändert daran nichts (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 31, BAGE 138, 346) .

    Dass die Auswirkungen des Gesetzes je nach Versorgungsordnung unterschiedlich sind, ändert nichts daran, dass es sich um Auswirkungen der gesetzlichen Regelung handelt (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 34, BAGE 138, 346) .

    dd) Die für die Berechnung der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft maßgebliche gesetzliche Regelung bewirkt jedoch keine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters, da der Regelung ein legitimes, im Allgemeininteresse bestehendes Ziel zugrunde liegt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie, § 10 Sätze 1 und 2 AGG; vgl. ausführlich BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 35 ff., BAGE 138, 346) .

    Dies dient der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit einem sozialpolitischen Ziel von Allgemeininteresse (vgl. ausführlich BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 42 ff., BAGE 138, 346) .

    Ihre Interessen bleiben daher nicht in unangemessener Weise unberücksichtigt (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 47, BAGE 138, 346) .

    Eine der üblichen Konzeption von Versorgungsordnungen angepasste Berechnungsregelung kann nicht anders gestaltet werden (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 48, BAGE 138, 346) .

  • BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH

    aa) Da die Bestimmung des Anteilssatzes nicht an das Lebensalter anknüpft, scheidet eine unmittelbare Benachteiligung aus (vgl. BAG NZA 2013, 564 Rn. 30; BAGE 138, 346 Rn. 28; jeweils zu § 2 Abs. 1 BetrAVG).

    cc) Der gleitende Anteilssatz bewirkt jedoch unter Berücksichtigung des weiten Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien (vgl. auch BAGE 138, 346 Rn. 41) keine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters nach § 7 Abs. 1 Halbsatz 1, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2 AGG, da der Übergangsregelung insoweit ein legitimes, im Allgemeininteresse bestehendes Ziel zugrunde liegt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

    Ein reines "Entgeltprinzip" besteht nicht (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 Rn. 57, 130; BVerfG VersR 2000, 835 [juris Rn. 25]; BT-Drucks. 14/4363 S. 9 zu § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BetrAVG; vgl. auch BAGE 138, 346 Rn. 43 zu § 2 Abs. 1 BetrAVG).

    Das dient der Förderung der betrieblichen Altersversorgung und damit einem sozialpolitischen Ziel von Allgemeininteresse (vgl. auch BAG NZA 2013, 564 Rn. 36; BAGE 138, 346 Rn. 42-45 m.w.N., jeweils zu § 2 Abs. 1 BetrAVG; EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017, Kleinsteuber, C-354/16, EU:C:2017:539 = NZA 2017, 1047 Rn. 62-65).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Dieses beruhte nicht auf einem reinen "Entgeltprinzip", vielmehr wurde die betriebliche Altersversorgung als Gegenleistung für die gesamte Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst zwischen dem Beginn der Beschäftigung und dem Erreichen der festen Altersgrenze aufgefasst (vgl. BAG, Urteile vom 19.07.2011 - 3 AZR 434/09, juris Rn. 43 und 3 AZR 571/09, juris Rn. 38).

    (1) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 3 AZR 634/10, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 18.03.2014, 3 AZR 69/12, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09, juris Rn. 20).

    Es ist ausreichend, wenn das darin enthaltene Kriterium hierzu typischerweise geeignet ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09, juris Rn. 28).

    Weitergehende bzw. unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe ergeben sich aus dem primärrechtlichen Diskriminierungsverbot nicht (BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09 - juris Rn. 22, 52).

    Daher kann auch dahinstehen, ob es sich bei der Beklagten um eine staatliche Einrichtung im Sinne des Unionsrechts handelt und sie dementsprechend direkt an die Grundrechte-Charta gebunden und ob der Anwendungsbereich der Vorschriften eröffnet ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09 - juris Rn. 22, 24).

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 277/16

    Übergangszuschuss - Leistung der betrieblichen Altersversorgung

    Insolvenzgeschützt ist der diesem Verhältnis entsprechende Teil der bei einer Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze nach der maßgeblichen Versorgungsordnung erreichbaren "fiktiven" Vollrente (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 138, 346) .
  • LAG Düsseldorf, 02.12.2015 - 12 Sa 1135/15

    Altersdiskriminierung durch Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung

    Die aus dem allgemeinen Kontext der gesetzlichen Regelung abgeleiteten Anhaltspunkte können die Feststellung des Zwecks für die vorzunehmende Überprüfung ermöglichen (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09, ZIP 2012, 44 Rn. 38).

    Zutreffend ist zwar, dass in der betrieblichen Altersversorgung kein reines "Entgeltprinzip" besteht, sondern die Altersversorgung auch für die gesamte Betriebszugehörigkeit bzw. Betriebstreue erbracht wird (BAG 19.07.2011 a.a.O. Rn. 43).

    Die Versorgungsordnung selbst muss dem Verbot der Altersdiskriminierung entsprechen (BAG 19.07.2011 a.a.O. Rn. 49).

    Die deutschen Gerichte dürfen daher gesetzliche Bestimmungen, die dem primärrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung widersprechen, nicht anwenden (BAG 19.07.2011 a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

    2.Es bleibt offen, ob unter Heranziehung der den primärrechtlichen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung konkretisierenden Regelungen in der RL 2000/78/EG (vgl. dazu BAG 19.07.2011 a.a.O. Rn. 25) auch eine gemeinschaftsrechtlich verbotene Diskriminierung wegen des Alters gegeben ist.

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    dd) Die vom Arbeitgeber zu erbringende betriebliche Altersversorgung ist typischerweise die Gegenleistung für die gesamte bis zum Eintritt des Versorgungsfalls erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 43 f., BAGE 138, 346) .
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Dieses beruhte nicht auf einem reinen "Entgeltprinzip", vielmehr wurde die betriebliche Altersversorgung als Gegenleistung für die gesamte Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst zwischen dem Beginn der Beschäftigung und dem Erreichen der festen Altersgrenze aufgefasst (vgl. BAG, Urteile vom 19.07.2011 - 3 AZR 434/09, juris Rn. 43 und 3 AZR 571/09, juris Rn. 38).

    (1) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 3 AZR 634/10, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 18.03.2014, 3 AZR 69/12, juris Rn. 14; BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09, juris Rn. 20).

    Es ist ausreichend, wenn das darin enthaltene Kriterium hierzu typischerweise geeignet ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09, juris Rn. 28).

    Weitergehende bzw. unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe ergeben sich aus dem primärrechtlichen Diskriminierungsverbot nicht (BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09 - juris Rn. 22, 52).

    Daher kann auch dahinstehen, ob es sich bei der Beklagten um eine staatliche Einrichtung im Sinne des Unionsrechts handelt und sie dementsprechend direkt an die Grundrechte-Charta gebunden und ob der Anwendungsbereich der Vorschriften eröffnet ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.07.2011, 3 AZR 434/09 - juris Rn. 22, 24).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16

    Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20

    Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller,

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15

    Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Bemessung der

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17

    Berechnung einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1475/13

    Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion

  • LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn;

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 244/17

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 325/20

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Renteneintrittsalter - Regelaltersgrenze

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 323/20

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Renteneintrittsalter - Regelaltersgrenze

  • LAG Köln, 08.04.2022 - 10 Sa 577/21

    Altersversorgung; Gesamtversorgung; Neuregelung der Regelaltersgrenze

  • ArbG Köln, 18.01.2019 - 18 Ca 4677/18

    Erwerberhaftung in der Insolvenz; Versicherungsmissbrauchsklausel

  • ArbG Duisburg, 13.04.2022 - 4 Ca 117/22
  • ArbG Köln, 17.10.2012 - 9 Ca 3559/12
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