Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10   

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https://dejure.org/2011,23299
BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10 (https://dejure.org/2011,23299)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 1 ABR 25/10 (https://dejure.org/2011,23299)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 (https://dejure.org/2011,23299)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 BetrVG, Art 9 Abs 3 GG
    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Entgelts für Arbeitnehmer im Betrieb eines tarifgebundenen Arbeitgebers; Möglichkeit der Beschränkung oder des Ausschlusses des Mitbestimmungsrechts bei der Einführung und Änderung eines betrieblichen Vergütungssystems durch einen Tarifvorbehalt

  • hensche.de

    Eingruppierung: Tarifvertrag

  • rewis.io

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

  • ra.de
  • rewis.io

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Betriebliche Lohngestaltung; Beschränkung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvorbehalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Eingruppierung eines nicht tarifgebunden Arbeitnehmers in betriebliche Vergütungsordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Lohngestaltung und der Tarifvorbehalt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eingruppierung eines nicht tarifgebunden Arbeitnehmers in betriebliche Vergütungsordnung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Einhaltung der tariflichen Vergütungsordnung durchsetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 332
  • NZA 2012, 392
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Denn dieser geht davon aus, dass eine bestehende gesetzliche oder tarifliche Regelung dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer ausreichend Rechnung trägt und daher Mitbestimmungsrechte entbehrlich macht (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zu B II 6 c der Gründe, BAGE 54, 191) .

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 24. Februar 1987 (- 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191) die Auffassung vertreten hat, diese Schutzlücke sei hinnehmbar, weil die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die tariflichen, das jeweilige Mitbestimmungsrecht ausschließenden Rechte durch den Beitritt zur vertragsschließenden Gewerkschaft erlangen können, hält er hieran nicht fest.

    Zwar mag dem Gesetzgeber bei der Gleichstellung von gesetzlichen und tariflichen Regelungen im Eingangshalbsatz bewusst gewesen sein, dass letztere nur denjenigen umfassend normativ vor einer einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen bewahren, der sich mit seinem Gewerkschaftsbeitritt dieses Schutzes bedienen will (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zu B II 6 c der Gründe, BAGE 54, 191) .

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Sie bestimmen das System, nach welchem das Arbeitsentgelt für die Belegschaft oder Teile der Belegschaft ermittelt oder bemessen werden soll (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 16, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 25) .

    Zwar ist der Arbeitgeber nach der Senatsrechtsprechung aufgrund des Arbeitsvertrags verpflichtet, die Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (zuletzt BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 30, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 25) .

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Damit ist sie Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätzen niederschlägt (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 20, NZA 2011, 1239) .

    Zwar handelt es sich bei tariflichen Vergütungsregelungen nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) Anwendung finden (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 22, NZA 2011, 1239; 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176) .

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    aa) Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dient dem Schutz der Arbeitnehmer durch gleichberechtigte Teilhabe an den sie betreffenden Angelegenheiten (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a der Gründe, BAGE 69, 134) .

    bb) Der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts durch den Tarifvorbehalt erfordert weiter, dass die Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134) .

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Zwar ist nicht jeder tatsächliche Druck, einer Koalition beizutreten oder in dieser zu verbleiben, bereits ein unzulässiger Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 104, 155; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31 ff., BAGE 130, 43) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Es muss sich daher grundsätzlich eine Regelungsfrage stellen, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer berührt und keine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung zum Gegenstand hat (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 19, BAGE 122, 127) .
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Eine daraus resultierende Aufteilung der Belegschaft ist nicht - wie § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG verlangt - tätigkeitsbezogen (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - zu I 3 c dd [1] der Gründe, BAGE 108, 299) .
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06

    Negative Koalitionsfreiheit

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Die individuelle Koalitionsfreiheit schließt auch das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Rn. 13, BAGE 119, 275) .
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Zwar ist nicht jeder tatsächliche Druck, einer Koalition beizutreten oder in dieser zu verbleiben, bereits ein unzulässiger Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 104, 155; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31 ff., BAGE 130, 43) .
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
    Das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG umfasst daher die inhaltliche Ausgestaltung der Entgeltgruppen nach abstrakten Kriterien einschließlich der abstrakten Festsetzung der Wertunterschiede nach Prozentsätzen oder anderen Bezugsgrößen (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 98, 323) .
  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08

    Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang -

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 140/09

    Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Das gilt auch dann, wenn es sich bei der das Mitbestimmungsrecht verdrängenden tariflichen Regelung um eine Inhaltsnorm handelt (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 139, 332) .
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    BetrVG ausgeschlossen, wenn die Tarifvertragsparteien die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit zwingend und abschließend inhaltlich geregelt haben (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 18, BAGE 139, 332) .
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Dieser geht davon aus, dass eine bestehende tarifliche Regelung dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer ausreichend Rechnung trägt und daher Mitbestimmungsrechte entbehrlich macht (ausführlich BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 ff., BAGE 139, 332 ) .
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Interessen und Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer hinreichend Rechnung getragen worden ist (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 19, BAGE 139, 332) .
  • BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22

    Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt

    § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG führt daher auch im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 BetrVG dann zur - vollständigen oder partiellen - Unwirksamkeit einer betrieblichen Regelung, wenn dieser eine zwingende tarifliche Regelung entgegensteht (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 110, 252; sh. weiterhin BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn.   19, BAGE 139, 332: "Binnengrenze") .

    BetrVG verlangt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers iSv. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - Rn. 17, BAGE 160, 232; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332) .

    Etwaige mitbestimmungsrechtliche Schutzlücken sind nach dem Zweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestands zu schließen (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, 26, aaO) .

    BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 bis 26, BAGE 139, 332; zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG weiterhin BAG 13. August 2019 - 1 ABR 10/18 - Rn. 38, BAGE 167, 252; 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18)  - nach dem Zweck und der Reichweite des jeweiligen Mitbestimmungstatbestands zu schließen.

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Durch den Tarifvorbehalt des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG, wonach der Betriebsrat nur mitbestimmen kann, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, wird eine Regelung durch die Betriebsparteien ausgeschlossen, wenn Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (vgl. BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332).

    (2) In Bezug auf das Abstellen auf allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner aktuellen Rechtsprechung hieran fest (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 37, NZA 2020, 868; BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

    Dies bedeutet zum Beispiel bezüglich einer Entgeltordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, dass der tarifgebundene Arbeitgeber diese im gesamten Betrieb - d. h. auch gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern - anzuwenden hat (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

    Sie ist dementsprechend nach dem Zweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestands zu schließen (ausführlich BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

    Wie sich aus den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts ergibt (in BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10), gebietet der Schutz der negativen Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer gerade dieses Verständnis von § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG.

    Die tariflichen Regelungen finden nicht normativ gegenüber dem Arbeitnehmer Anwendung, sondern der Arbeitgeber kann lediglich - je nach dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts - zur einheitlichen Anwendung der tariflichen Regelungen verpflichtet sein (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 29, BAGE 139, 332).

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Durch den Tarifvorbehalt des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG, wonach der Betriebsrat nur mitbestimmen kann, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, wird eine Regelung durch die Betriebsparteien ausgeschlossen, wenn Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (vgl. BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332).

    (2) In Bezug auf das Abstellen auf allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner aktuellen Rechtsprechung hieran fest (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 37, NZA 2020, 868; BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

    Dies bedeutet zum Beispiel bezüglich einer Entgeltordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, dass der tarifgebundene Arbeitgeber diese im gesamten Betrieb - d. h. auch gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern - anzuwenden hat (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

    Sie ist dementsprechend nach dem Zweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestands zu schließen (ausführlich BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

    Wie sich aus den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts ergibt (in BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10), gebietet der Schutz der negativen Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer gerade dieses Verständnis von § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG.

    Die tariflichen Regelungen finden nicht normativ gegenüber dem Arbeitnehmer Anwendung, sondern der Arbeitgeber kann lediglich - je nach dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts - zur einheitlichen Anwendung der tariflichen Regelungen verpflichtet sein (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 29, BAGE 139, 332).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Das gilt auch dann, wenn es sich bei der das Mitbestimmungsrecht verdrängenden tariflichen Regelung um eine Inhaltsnorm handelt (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 139, 332) .
  • LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21

    Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei fehlerhaften Ein- und Umgruppierungen

    Dennoch ist der tarifgebundene Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, die tarifliche Vergütungsordnung ungeachtet der Tarifbindung der Arbeitnehmer im Betrieb anzuwenden, soweit deren Gegenstände der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.16).

    BetrVG, wonach der Betriebsrat nur mitbestimmen kann, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, beschränkt oder ausgeschlossen sein kann (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.18).

    BetrVG ist bereits die Tarifbindung des Arbeitgebers ausreichend (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.21).

    Dies widerspricht der gesetzgeberischen Intention, die einseitige Gestaltungsmacht des Arbeitgebers im Bereich der sozialen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG entweder durch eine bestehende tarifliche Regelung oder durch die Mitbestimmung des Betriebsrats zu begrenzen (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.22).

    Die Bindung des Arbeitgebers an die tarifliche Entgeltstruktur begründet indes keinen Anspruch der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer auf den Tariflohn (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.29).

    Auch ist der Antrag hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. etwa BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn. 10).

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

    Zwar handelt es sich bei tariflichen Vergütungsregelungen nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) Anwendung finden (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332; 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 22, BAGE 138, 39; 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176) .

    BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 TaBV 20/14

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung - mehrere Vergütungssysteme - Mitbestimmung

  • VG Berlin, 10.06.2016 - 60 K 15.15
  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15

    Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - 10 TaBV 3/15

    Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Verlust des Status leitender Angestellter -

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

  • BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16

    Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14

    Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte;

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 42/23

    Tarifliche Einigungsstelle - ERA NRW - Entgeltgrundsatz - Leistungsentgelt -

  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14

    Eingruppierung - Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 750/12

    Klage auf zukünftige Leistung - Anrechnung individueller Entgelterhöhungen auf

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 8.16

    Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung im Lehrerbereich

  • LAG Hamm, 22.06.2012 - 13 TaBV 16/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der Lage der Arbeitszeit

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 745/12

    Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2012 - 12 TaBV 67/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einordnung von Assistenten der

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 665/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 661/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 662/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 663/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 660/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 664/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2015 - 8 TaBV 36/15

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung nach den Entgeltordnungen

  • BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2019 - 11 TaBV 36/18

    Auslegung des MTV Metallindustrie HH; SH und MV - Einigungsstellenspruch zur

  • LAG München, 05.06.2013 - 10 TaBV 119/12

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung, Tarifvorrang, Überwachungsrecht des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14

    Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung

  • LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 21/13

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • LAG Nürnberg, 15.05.2012 - 6 TaBV 60/11

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzungsverfahren zu Einstellung und

  • LAG Hamm, 30.11.2012 - 13 TaBV 56/10

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Ein- bzw. Umgruppierung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 Sa 1097/17

    Zusage höherer Vergütung durch öffentlichen Arbeitgeber

  • LAG Hamm, 16.08.2013 - 13 TaBV 22/13

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen - Anwendbarkeit

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 9 BV 32/22
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2016 - 24 Ca 1286/16

    Ein Anspruch auf Anpassung der Versorgungsbezüge aus der betrieblichen

  • ArbG Wuppertal, 25.05.2022 - 2 Ca 2515/21
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