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   BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62   

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https://dejure.org/1963,352
BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62 (https://dejure.org/1963,352)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1963 - 5 AZR 200/62 (https://dejure.org/1963,352)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 (https://dejure.org/1963,352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weihnachtsgratifikation

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Annahmeverzug AG, Angebot Arbeitsleistung AN nach unwirksamer außerordentlicher Kündigung, Antrag auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung, Gratifikationsanspruch AN

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 31
  • NJW 1963, 1123
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 545/59

    Annahmeverzug bei unrechtmäßiger Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62
    Das ergibt sich im einzelnen aus folgendem 1 1. Mit dem Ausspruch der - wie rechtskräftig feststeht - unwirksamen außerordentlichen fristlosen Kündigung vom 29 August i960 hatte die Eeklagte gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, daß sie die Annahme der Dienste des Klägers ablehne (vgl. BAG [Gr.s] 5, 66 [74] - AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG; BAG 10, 202 [205] = AP Nr. 18 zu § 615 BGB).

    Demnach genügte gemäß § 295 Satz 1 EGB ein wörtliches Angebot der Dienste durch den Kläger , um die Beklagte in Annahmeverzug zu versetzen« 2. Ein solches wörtliches Angebot der Dienste ist darin zu sehen;, daß der Kläger sich gegen die Wirksamkeit der Klndigung vom 27), August i960 gewandt und dagegen mit einer entsprechenden Klage auf Feststellung deren Unwirksamkeit vor gegangen ist (vgl» BAG 10, 202 [205206] - AP Nr. 18 zu § 615 BGB),.

  • BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58

    Begriff der Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62
    b) Diese Annahme des Landesarbeitsgerichts begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. statt aller: BAG 6, 306 ff. = AF Nr. 1 zu § 615 BGB Böswilligkeit).

    c) Mit Recht ist das Landesarbeitsgericht auch weiter da von ausgegangen, die Beklagte sei darlegungs- und beweispflichtig dafür, daß der Kläger in der hier in Betracht kommenden Zeit anderweitige Einkünfte erzielt habe (vgl. statt aller; BAG 6, 306 [310] = AP Nr, 1 zu § 615 BGB Böswilligkeit).

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 71/56

    Betriebsratsmitglied - Fristlose Entlassung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62
    Der jenige, der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer außer ordentlichen Kündigung klagt und - im Wege des sogenannten uneigentlichen Eventualantrages (vgl, BAG 7 . j504 [5-12] - AP Nr, 55 zu § 1 KSchG) für den Fall seines Obsiegens mit seiner Feststellungsklage - auch einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung stellt, begehrt mit einem solchen Auflösungsantrag einen richterlichen Gestaltungsakt, der auf den Zeitpunkt der mißlungenen außerordentlichen Kündigung zurückwirkt, wenn ihm stattgegeben wird (BAG 5, 354 ff. [359,360] = AP Nr, 11 zu § 13 KSchG), Wenn dem Auflösungsantrag entsprochen wird, scheidet mit dessen Rechts kraft ein Annahmeverzug des Arbeitgebers mit den Folgen aus § 615 Satz 1 BGB, § 9 KSchG nachträglich - nämlich rückwirkend auf den Zeitpunkt der Auflösung - begrifflich aus, weil ein Annahmeverzug nur in einer Zeit möglich ist, in der ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl, BAG 7, 4 [19] = AP Nr, 1 zu § 15 KSchG; vgl. auch BAG Nr, 2 zu § 15 KSchG; BAG 8, 172 [l8o] = AP Nr, 5 zu § 15 KSchG), Es entspricht jedoch nicht der Interessenlage eines zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmers und daher auch nicht seinem erkennbaren Parteiwillen, anzunehmen, daß er schon mit einem bloßen Auflösungs a n t r a g selbst zum Ausdruck bringe, er wolle seine Dienste dem Arbeitgeber künftig nicht mehr anbieten.
  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62
    Der jenige, der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer außer ordentlichen Kündigung klagt und - im Wege des sogenannten uneigentlichen Eventualantrages (vgl, BAG 7 . j504 [5-12] - AP Nr, 55 zu § 1 KSchG) für den Fall seines Obsiegens mit seiner Feststellungsklage - auch einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung stellt, begehrt mit einem solchen Auflösungsantrag einen richterlichen Gestaltungsakt, der auf den Zeitpunkt der mißlungenen außerordentlichen Kündigung zurückwirkt, wenn ihm stattgegeben wird (BAG 5, 354 ff. [359,360] = AP Nr, 11 zu § 13 KSchG), Wenn dem Auflösungsantrag entsprochen wird, scheidet mit dessen Rechts kraft ein Annahmeverzug des Arbeitgebers mit den Folgen aus § 615 Satz 1 BGB, § 9 KSchG nachträglich - nämlich rückwirkend auf den Zeitpunkt der Auflösung - begrifflich aus, weil ein Annahmeverzug nur in einer Zeit möglich ist, in der ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl, BAG 7, 4 [19] = AP Nr, 1 zu § 15 KSchG; vgl. auch BAG Nr, 2 zu § 15 KSchG; BAG 8, 172 [l8o] = AP Nr, 5 zu § 15 KSchG), Es entspricht jedoch nicht der Interessenlage eines zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmers und daher auch nicht seinem erkennbaren Parteiwillen, anzunehmen, daß er schon mit einem bloßen Auflösungs a n t r a g selbst zum Ausdruck bringe, er wolle seine Dienste dem Arbeitgeber künftig nicht mehr anbieten.
  • BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62
    Der jenige, der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer außer ordentlichen Kündigung klagt und - im Wege des sogenannten uneigentlichen Eventualantrages (vgl, BAG 7 . j504 [5-12] - AP Nr, 55 zu § 1 KSchG) für den Fall seines Obsiegens mit seiner Feststellungsklage - auch einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung stellt, begehrt mit einem solchen Auflösungsantrag einen richterlichen Gestaltungsakt, der auf den Zeitpunkt der mißlungenen außerordentlichen Kündigung zurückwirkt, wenn ihm stattgegeben wird (BAG 5, 354 ff. [359,360] = AP Nr, 11 zu § 13 KSchG), Wenn dem Auflösungsantrag entsprochen wird, scheidet mit dessen Rechts kraft ein Annahmeverzug des Arbeitgebers mit den Folgen aus § 615 Satz 1 BGB, § 9 KSchG nachträglich - nämlich rückwirkend auf den Zeitpunkt der Auflösung - begrifflich aus, weil ein Annahmeverzug nur in einer Zeit möglich ist, in der ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl, BAG 7, 4 [19] = AP Nr, 1 zu § 15 KSchG; vgl. auch BAG Nr, 2 zu § 15 KSchG; BAG 8, 172 [l8o] = AP Nr, 5 zu § 15 KSchG), Es entspricht jedoch nicht der Interessenlage eines zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmers und daher auch nicht seinem erkennbaren Parteiwillen, anzunehmen, daß er schon mit einem bloßen Auflösungs a n t r a g selbst zum Ausdruck bringe, er wolle seine Dienste dem Arbeitgeber künftig nicht mehr anbieten.
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Durch die rechtskräftige Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu dem von § 9 Abs. 2 KSchG bestimmten Zeitpunkt ist jedoch der Annahmeverzug, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt, kraft Gesetzes nachträglich entfallen (vgl. BAG 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 14, 31; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -) .
  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    War ein solches Vorhaben realistisch, bestehen gegen die Berücksichtigung von vorbereitenden Tätigkeiten für eine selbständige Berufsausübung im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung grundsätzlich keine Bedenken (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 111, 123; 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 14, 31) .
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Es kann dem bisherigen Sachvortrag des Klägers nicht entnommen werden, dass er ohne Annahmeverzug der Beklagten von dieser eine Weihnachtsgratifikation erhalten hätte, was Voraussetzung für einen Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB ist (BAG 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - BAGE 14, 31 = AP BGB § 615 Nr. 22 = EzA BGB § 615 Nr. 5) .
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    b) Der Arbeitnehmer handelt böswillig, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit, nachteilige Folgen für den Arbeitgeber) vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewußt verhindert (BAG Urteil vom 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Böswilligkeit, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - AP Nr. 22 zu § 615 BGB, zu II 4 a, b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit, zu 1 b der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 95 II 4 = S. 803 f., m.w.N.; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 615 Rz 42 f., 45 f.; für den Fall des Widerspruchs bei Betriebsübergang vgl. BAG Urteil vom 17. November 1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10 zu § 613 a BGB, zu II der Gründe).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306, 308 ff.; Senat 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - BAGE 14, 31, 36; 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 2, zu 1 b der Gründe; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 1 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b bb der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 4, zu II 2 a der Gründe).

    War ein solches Vorhaben realistisch, bestehen gegen die Berücksichtigung von vorbereitenden Tätigkeiten für eine selbständige Berufsausübung im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung grundsätzlich keine Bedenken (vgl. BAG 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - BAGE 14, 31, 36 f.; Staudinger/Richardi [1999] § 615 BGB Rn. 154).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht bisher ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügen lassen und in einem erkennbaren Protest gegen die Kündigung, insbesondere in der Erhebung der Kündigungsschutzklage, dann ein wörtliches Angebot gesehen, wenn der Arbeitnehmer auch arbeitswillig und arbeitsfähig war (BAG 10, 202 = AP Nr. 18; BAG 14, 31 = AP Nr. 22; BAG 14, 156 = AP Nr. 23; BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 sowie BAG Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31, alle zu § 615 BGB).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Verfall, Übertragung, Arbeitgeber, Gewährungspflicht,

    c) Der Umstand, dass im November und Dezember 2015 ein Auflösungsantrag des Klägers nach § 9 KSchG im Hinblick auf die von der Beklagten zum 31.10.2015 erklärte Kündigung beim Arbeitsgericht anhängig war, begründet nicht die Annahme mangelnden Leistungswillens (BAG vom 18.01.1963 - 5 AZR 200/62 - Juris, Rn. 12).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    bb) Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewußt verhindert (st. Rspr. BAG 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 2; 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - BAGE 14, 31; 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97; 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewußt verhindert (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BGB § 613 a Nr. 177; BAG 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306; 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - BAGE 14, 31; 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 2).
  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen -

    Nach d e r s tä n d ig e n R e ch tsp re ch u n g d e s B u n d esar b e i t s g e r i c h t s h a n d e lt d e r je n ig e A rb eitn eh m er b ö s w ill ig , d e r i n K e n n tn is d e r o b je k tiv e n Um stände, n äm lic h Ar b e i t s m ö g lic h k e it, Z u m u tb a rk e it d e r A rb e it und N a c h te ils f o lg e f ü r den A r b e itg e b e r , v o r s ä t z l i c h u n t ä t i g b l e i b t (BAG 6, 306 [308] = AP N r. 1 zu § 615 BGB B ö s w i llig k e it [z u I I d e r G rü n d e]; BAG 14, 31 [56 f .
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 460/87

    Wettbewerbsverbot: Möglichkeit einvernehmlicher mündlicher Aufhebung trotz

  • BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

  • BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64

    Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers -

  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91

    Rechtliche Ausgestaltung des Annahmeverzugs eines Betriebsübernehmers - Wertung

  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZR 87/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung - Bedeutung der

  • BGH, 03.05.1973 - II ZR 15/71

    Wirksamkeit der Kündigung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer

  • ArbG Cottbus, 14.06.2022 - 1 Ca 726/21

    Böswilliges Unterlassen von Zwischenverdiensten

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 261/86
  • BAG, 20.01.1967 - 3 AZR 253/66
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 175/86
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