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   BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10   

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https://dejure.org/2012,5772
BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10 (https://dejure.org/2012,5772)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2012 - 1 ABR 45/10 (https://dejure.org/2012,5772)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 (https://dejure.org/2012,5772)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 76 Abs 5 BetrVG, § 50 Abs 1 BetrVG, § 253 ZPO, § 256 ZPO
    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des (Gesamt-) Betriebsrats bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht; Betriebsverfassungrecht

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungrecht; Mitbestimmung des [Gesamt-] Betriebsrats bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsstellenspruch (hier: zur Dienstkleidung) kann den persönlichen Geltungsbereich seiner Regelung nicht dem Arbeitgeber überlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstkleidungspflicht für das Bodenpersonal einer Fluggesellschft

  • lto.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Kleidervorschrift durch den Arbeitgeber: Wo hohe Schuhe Pflicht sind

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 223
  • NZA 2012, 687
  • BB 2012, 1280
  • DB 2012, 2290
  • JR 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Dies ist grundsätzlich ausreichend (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 14) .

    Das Tragen der Dienstkleidung auf dem Weg von und zur Arbeit, zu dem weder die Betriebsparteien noch eine Einigungsstelle die Arbeitnehmer wegen des damit verbundenen Eingriffs in die private Lebensführung verpflichten könnten, dient allein dem Interesse der Arbeitgeberin (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 14) .

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Dieser bestimmt sich nach dem Inhalt der Maßnahme sowie nach der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01 - zu B I der Gründe, BAGE 101, 285) .
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats bleibt bei Teilnichtigkeit einer Betriebsvereinbarung der übrige Teil nur dann wirksam, wenn er noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 9. November 2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 51, EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 15) .
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Dies wäre nur anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 90, 194) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Dem wird ein Spruch der Einigungsstelle, der nicht selbst eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten trifft, sondern die der Einigungsstelle zustehenden Regelungsbefugnis auf den Arbeitgeber überträgt, nicht gerecht (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 a der Gründe, BAGE 111, 48) .
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Deshalb ist innerhalb eines Mitbestimmungstatbestands eine Aufspaltung der Zuständigkeiten auf unterschiedliche Betriebsverfassungsorgane ausgeschlossen (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 35, BAGE 120, 146) .
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - Rn. 9, BAGE 121, 147) .
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Das Bestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei einem bestimmten Regelungstatbestand ist ein Rechtsverhältnis, das einer gerichtlichen Feststellung zugänglich ist (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 38, BAGE 127, 146) .
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Das soll gewährleisten, dass die Arbeitnehmer gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 23, BAGE 131, 225).
  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
    Eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle hat feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung (BAG 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 12, EzA BetrVG 2001 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5) .
  • LAG Hessen, 08.04.2010 - 5 TaBV 123/09

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung nach § 87 Abs 1

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob mit der Dienstvereinbarung, soweit sie das Tragen eines Kopftuchs untersagt, Arbeitsverhalten oder Ordnungsverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter iSv. § 40k MVG.EKD geregelt wird (zur Abgrenzung im Bereich des BetrVG, vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - Rn. 9, 11, BAGE 121, 147; 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 22, BAGE 140, 223) und, ob die Dienstvereinbarung überhaupt gegenüber der Klägerin zwingende Wirkung entfalten kann (vgl. hierzu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 19; Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 15. Aufl. § 185 Rn. 17) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei einem bestimmten Regelungstatbestand ist ein Rechtsverhältnis, das einer gerichtlichen Feststellung zugänglich ist (BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 16, BAGE 140, 223) .
  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Auf die subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers kommt es insoweit nicht an (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 140, 223) .
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