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   BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10   

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BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10 (https://dejure.org/2012,11453)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2012 - 6 AZR 691/10 (https://dejure.org/2012,11453)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 (https://dejure.org/2012,11453)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen - § 6 TV UmBw

  • openjur.de

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage; § 6 TV UmBw

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage - § 6 TV UmBw

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 TVG, Anl 1a Teil II Abschn N UAbschn I ProtNot 3 BAT, § 1 TVG, § 5 Abs 1 TVÜ-Bund, § 5 Abs 2 S 3 TVÜ-Bund
    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage - § 6 TV UmBw

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anrechnung von Stufensteigerungen oder allgemeine tarifliche Entgelterhöhungen auf eine außertarifliche Funktionszulage Schreibdienst; Anrechenbarkeit einer Tarifentgelterhöhung auf eine übertarifliche Vergütung

  • bag-urteil.com

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage - § 6 TV UmBw

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage - § 6 TV UmBw

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt; Anrechnung von Entgelterhöhungen aufgrund von Stufenaufstiegen und allgemeinen Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage Schreibdienst; Ausschluss der Anrechnung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 Buchst. b TV UmBw; Einzelvertragliches Anrechnungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Funktionszulage Schreibdienst und die Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen - § 6 TV UmBw

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 207
  • BB 2012, 1536
  • NZA-RR 2012, 525
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    a) Nach der Kündigung der Vergütungsordnung der Anlage 1a zum BAT zum 31. Dezember 1983 galten die nicht wieder in Kraft gesetzten Regelungen des Abschnitts N seit 1. Januar 1984 nur noch aufgrund ihrer Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 16 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ; 13. Dezember 2000 - 10 AZR 689/99  - zu II 1 der Gründe, ZTR 2001, 269 ) .

    Es kann auch auf sich beruhen, ob eine vertragliche Bezugnahmeklausel besteht, die als Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung des Vierten Senats auszulegen wäre (vgl. grundlegend BAG 14. Dezember 2005 -  4 AZR 536/04  - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326 ; siehe auch 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09  - Rn. 17 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 86 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 31) und ob eine Gleichstellungsabrede auch nachwirkende Tarifregelungen erfasste (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - aaO mwN) .

    Sie kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Abrede erfolgen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 18, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ; 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 24, BAGE 116, 366) .

    Sie lösten sich damit von der bloßen Anwendung der nachwirkenden tariflichen Regelung (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 18, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ) .

    Die Vereinbarung einer anderen, ggf. gegenüber der Tarifregelung weniger günstigen Regelung war nach § 4 Abs. 5 TVG auch dann zulässig, wenn die Klägerin tarifgebunden gewesen sein sollte (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 19, aaO; 3. April 2007 - 9 AZR 867/06 - Rn. 20 mwN, BAGE 122, 64) .

    Dazu gehören auch §§ 305 bis 310 BGB (vgl. für die st. Rspr. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 21, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ) .

    Die Teilbarkeit einer Klausel ist durch Streichung des (möglicherweise) unwirksamen Teils zu ermitteln (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10 - Rn. 65; 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 23, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 , jeweils mwN) .

    Der Senat braucht auch nicht darüber zu befinden, ob diese Teile der Vereinbarung einer Transparenz- oder Inhaltskontrolle standhielten oder ob sie die Klägerin als Änderungsvorbehalte iSv. § 308 Nr. 4 BGB unangemessen benachteiligten (vgl. zu der Trennung einer auflösenden Bedingung iSv. § 158 Abs. 2 BGB von der sog. Maßgabenklausel BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 24 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ) .

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 39, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 17, BAGE 118, 211; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 13 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47) .

    Ein darauf gerichteter ausdrücklicher Anrechnungsvorbehalt hielte einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB stand (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - aaO; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - aaO) .

    Die Klägerin konnte dem Verhalten der Beklagten keinen Willen entnehmen, eine bestimmte übertarifliche Leistung auf Dauer unverändert zu erbringen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 40, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ; 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - Rn. 16 f., AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13) .

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 622/10

    Funktionszulage Schreibdienst - Vergleichsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    Sie sind nicht länger Tarifvertragsrecht (vgl. zu der st. Rspr. und den abweichenden Meinungen im Schrifttum näher BAG 19. April 2012 - 6 AZR 622/10 - zu II 2 b der Gründe mwN; siehe zB auch 3. April 2007 - 9 AZR 867/06 - Rn. 24 mwN, BAGE 122, 64) .

    Anders als § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund nennen die Tarifvertragsparteien des TV UmBw nicht ausdrücklich nur "tarifvertraglich zustehende Funktionszulagen" (vgl. dazu BAG 19. April 2012 - 6 AZR 622/10 - zu II 2 der Gründe) .

    Danach fließen im September 2005 tarifvertraglich zustehende Funktionszulagen insoweit in das Vergleichsentgelt ein, als sie nach dem TVöD nicht mehr vorgesehen sind (vgl. näher BAG 19. April 2012 - 6 AZR 622/10 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 39, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 17, BAGE 118, 211; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 13 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47) .

    Ein darauf gerichteter ausdrücklicher Anrechnungsvorbehalt hielte einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB stand (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - aaO; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - aaO) .

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239) .

    Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des TV UmBw zum 1. Januar 2008 gilt für "in Monatsbeträgen festgelegte Zulagen" nichts anderes als für die früheren "ständigen Lohnzulagen" in § 6 Abs. 2 Unterabs. 2 Buchst. b der Ursprungsfassung des TV UmBw vom 18. Juli 2001 ( vgl. BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 21, aaO) .

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08

    Persönliche Zulage nach § 6 TVUmBw

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    Eine allgemeine Entgelterhöhung liegt vor, wenn sie nach abstrakten Merkmalen erfolgt und nicht auf Gründen beruht, die allein in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 33/08 - Rn. 18 mwN, ZTR 2009, 325) .

    Damit soll sichergestellt werden, dass der von einer Umstrukturierung betroffene Arbeitnehmer grundsätzlich an der Tarifentwicklung teilnimmt (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 33/08 - Rn. 19 mwN, aaO) .

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 867/06

    Urlaubsgeld - Beamtenrecht - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    Die Vereinbarung einer anderen, ggf. gegenüber der Tarifregelung weniger günstigen Regelung war nach § 4 Abs. 5 TVG auch dann zulässig, wenn die Klägerin tarifgebunden gewesen sein sollte (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 19, aaO; 3. April 2007 - 9 AZR 867/06 - Rn. 20 mwN, BAGE 122, 64) .

    Sie sind nicht länger Tarifvertragsrecht (vgl. zu der st. Rspr. und den abweichenden Meinungen im Schrifttum näher BAG 19. April 2012 - 6 AZR 622/10 - zu II 2 b der Gründe mwN; siehe zB auch 3. April 2007 - 9 AZR 867/06 - Rn. 24 mwN, BAGE 122, 64) .

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    (e) Ein anderes Verständnis von § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. b TV UmBw führte zudem zu einer unwirksamen Effektivgarantieklausel, mit der ein bisher über- oder außertariflicher Entgeltbestandteil zum Tarifentgelt wird (vgl. BAG 15. September 2004 - 4 AZR 416/03 - zu I 3 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 191 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 130) .
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 39, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 17, BAGE 118, 211; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 13 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    Allein in der tatsächlichen Zahlung liegt keine vertragliche Abrede, die Zulage solle auch nach einer Tarifentgelterhöhung als selbständiger Vergütungsbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt gezahlt werden (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 12, BAGE 127, 319) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige

    Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
    Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239) .
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 347/10

    Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

  • ArbG Bonn, 18.11.2009 - 5 Ca 2068/09

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf ungekürzte Weitergewährung einer

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 689/99

    Arbeitsentgelt: Funktionszulage im Schreibdienst

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

  • LAG Köln, 05.03.2010 - 10 Sa 1433/09
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    (2) Ob der in Nr. 5 Satz 3 des Arbeitsvertrags gleichfalls enthaltene Anrechnungsvorbehalt (zur Teilbarkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 33, BAGE 141, 207) überhaupt einen durch Ausübung des Wahlrechts konkretisierten gesetzlich geregelten Zuschlag (dazu BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15) nach § 6 Abs. 5 ArbZG für geleistete Nachtarbeit erfasst und die bereits in der Vergangenheit geleisteten Nachtarbeitszuschläge auf den höheren Entgeltanspruch nach dem TV Mindestlohn wenigstens teilweise angerechnet werden können (zum vertraglich vereinbarten Vorbehalt hinsichtlich der Tilgungsbestimmung bei übertariflichen Zulagen BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 12, 18, 22 ff. mwN) , muss der Senat nicht entscheiden.
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, wenn dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 35 mwN, BAGE 141, 207; vgl. auch 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 12, BAGE 149, 78) .

    Allein in der tatsächlichen Zahlung liegt allerdings noch keine vertragliche Abrede, die Zulage solle auch nach einer Tarifentgelterhöhung als selbständiger Vergütungsbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt gezahlt werden (BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - aaO mwN) .

    Ein darauf gerichteter Anrechnungsvorbehalt hielte einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB stand (vgl. BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - aaO; 16. Mai 2012 - 10 AZR 729/10 - Rn. 38; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 17, BAGE 118, 211) .

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

    Ebenso wie Zulagen, die aufgrund nachwirkender Tarifvorschriften gezahlt werden (dazu BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 37 ff.) , sind außertariflich gezahlte Zulagen bei der Einkommenssicherung nicht zu berücksichtigen.

    Auch Ansprüche aus nachwirkenden Tarifnormen sind nicht nach § 6 Abs. 1 TV UmBw gesichert (BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 37 ff.) , so dass der Anrechnungsausschluss des § 6 Abs. 3 Satz 4 TV UmBw auch diesem Personenkreis nicht zugute kommt.

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 14/11

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen in der Freistellungsphase der

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 35; 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 39, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 47 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Schreibdienst Funktionszulage Nr. 1 ; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 17, BAGE 118, 211; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 13 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47) .
  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 401/11

    Besitzstandswahrung für Leistungszulage

    Eine tarifliche Absicherung dieses Entgeltbestandteils war damit der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien entzogen (vgl. BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 45, EzTöD 400 BAT Eingruppierung Schreibdienst Funktionszulage Nr. 4) .
  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 252/11

    Funktionszulage im Schreibdienst - Vorzimmerkraft

    Durch persönliche Zulage gesichert wird nur tarifvertraglich zustehendes Entgelt (BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 -) .
  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 729/10

    Kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach

    Durch persönliche Zulage gesichert wird nur tarifvertraglich zustehendes, nicht aber lediglich kraft tariflicher Nachwirkung gezahltes Entgelt (BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 -) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 2 Sa 294/18

    Anrechnung einer vereinbarten Stufensteigerung auf den Besitzstand -

    Nach dem angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - sei eine Anrechnung grundsätzlich dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Bewährungszulage nicht vertraglich als ein selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden sei.

    Ein darauf gerichteter ausdrücklicher Anrechnungsvorbehalt hielte einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB stand ( vgl. BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 35, NZA-RR 2012, 525 ).

  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 728/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung - Anrechnung einer Tariferhöhung

    Durch persönliche Zulage gesichert wird nur tarifvertraglich zustehendes, nicht aber lediglich kraft tariflicher Nachwirkung gezahltes Entgelt (BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 -) .
  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 924/11

    Anrechnung übertariflicher Vergütungsbestandteile - Andere Abmachung durch Spruch

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. 23. September 2009 - 5 AZR 973/09 - Rn. 20, zitiert nach juris; BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 35, m.w.N., zitiert nach juris).

    Dies gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt wird und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 20, zitiert nach juris; BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 35, zitiert nach juris).

  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 180/11

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung - Anrechnung einer Tariferhöhung

  • LAG Hamm, 12.02.2014 - 5 Sa 2/14

    Anrechnung einer übertariflichen Zulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 2 Sa 1777/15

    Tariflicher Branchenzuschlag bei Leiharbeitnehmern

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