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   BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11   

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https://dejure.org/2012,22886
BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11 (https://dejure.org/2012,22886)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2012 - 10 AZR 499/11 (https://dejure.org/2012,22886)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 (https://dejure.org/2012,22886)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ehrenamtlich Tätige sind keine Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Ehrenamtlers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Durch ehrenamtliche Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Arbeitsverhältnis - Ehrenamt nicht mit Arbeitnehmerstatus gleichzusetzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ehrenamtliche Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ehrenamtliche Tätigkeit in der Telefonseelsorge - Arbeitnehmereigenschaft

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ehrenamt begründet kein Arbeitsverhältnis

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsschutz für ehrenamtlich tätige Mitarbeiter

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ehrenamtliche Helfer sind keine Arbeitnehmer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Begründet das Ehrenamt ein Arbeitsverhältnis?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die ehrenamtliche Tätigkeit begründet kein Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehrenamt: kein Arbeitnehmerstatus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehrenamt bleibt Ehrenamt; Wohl der Allgemeinheit im Vordergrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz beim Ehrenamt? Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und Arbeitsverhältnis

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch ehrenamtliche Tätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Kündigungsschutzklage: Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Arbeitsverhältnis - Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine ehrenamtlich tätige Telefonseelsorgerin ist keine Arbeitnehmer und hat daher keinen Kündigungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 77
  • MDR 2013, 103
  • NZA 2012, 1433
  • BB 2012, 2303
  • DB 2012, 21
  • DB 2013, 404
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, dass Dienste in persönlicher Abhängigkeit ausschließlich aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden können (BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 80, 256) .

    d) Indes darf - wie die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten (BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 80, 256)  - auch die Beauftragung zu ehrenamtlicher Tätigkeit nicht zur Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen.

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Dass neben diesem materiellen Interesse oftmals auch immaterielle Interessen eine Rolle spielen, schließt nicht aus, die Erwerbsabsicht als wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von Tätigkeiten heranzuziehen, die vorwiegend auf ideellen Beweggründen beruhen (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 103, 20; vgl. auch 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a aa der Gründe, BAGE 92, 140) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Rechtsgeschäft gegen §§ 134, 138 BGB verstoßen, wenn es sich als Umgehung zwingender Rechtsnormen darstellt (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 103, 20) .

  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Dass neben diesem materiellen Interesse oftmals auch immaterielle Interessen eine Rolle spielen, schließt nicht aus, die Erwerbsabsicht als wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von Tätigkeiten heranzuziehen, die vorwiegend auf ideellen Beweggründen beruhen (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 103, 20; vgl. auch 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a aa der Gründe, BAGE 92, 140) .
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    b) Mit dem Arbeitsverhältnis ist typischerweise die Vereinbarung oder jedenfalls die berechtigte Erwartung einer angemessenen Gegenleistung für die versprochenen Dienste verbunden, wie aus §§ 611, 612 BGB hervorgeht (vgl. HWK/Thüsing 5. Aufl. BGB vor § 611 Rn. 10, § 612 Rn. 8; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 20 f.; BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 109, 87) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 1) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13 mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10) .
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13, NZA 2012, 731; 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 19 mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 15) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13, NZA 2012, 731; 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 19 mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 15) .
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Es ist gerade die durch die Entgeltlichkeit vermittelte Funktion der Sicherung wirtschaftlicher Existenz des Arbeitnehmers, die Gegenstand des grundrechtlichen Schutzes nach Art. 12 Abs. 1 GG ist (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b aa der Gründe, BVerfGE 97, 169) .
  • LAG Sachsen, 20.05.2011 - 3 Sa 579/10

    Arbeitnehmerstatus einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin in der Telefonseelsorge -

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2011 - 3 Sa 579/10 - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Dass neben diesem materiellen Interesse oftmals auch immaterielle Interessen eine Rolle spielen, schließe nicht aus, die Erwerbsabsicht als wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von Tätigkeiten heranzuziehen, die vorwiegend auf ideellen Beweggründen beruhen (BAG Urteil vom 29.8.2012 - 10 AZR 499/11 - BAGE 143, 77) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15; 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 1) ; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15; 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 19 mwN) .

  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Dabei ergebe sich diese Eingliederung im Wesentlichen aus der Ausübung des Weisungsrechtes hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit (BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 668/12, und Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, beide juris.
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