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   BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12   

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https://dejure.org/2013,249
BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12 (https://dejure.org/2013,249)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2013 - 2 AZR 140/12 (https://dejure.org/2013,249)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 (https://dejure.org/2013,249)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • openjur.de

    Kleinbetriebsklausel; Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 3 KSchG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 AÜG, § 14 Abs 1 AÜG
    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Berücksichtigung von Leiharbeitern bei der Berechung der Betriebsgröße im Hinblick auf die Kündigung von Beschäftigten ohne Sozialauswahl

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bestimmung der Betriebsgröße im Rahmen des KSchG unter Berücksichtigung von regelmäßig beschäftigten Leiharbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - Leiharbeitnehmer - Größe des Betriebs

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • Betriebs-Berater

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • hensche.de

    Kündigungsschutz, Kleinbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 23 Abs. 1 S. 3
    Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer sind bei der Betriebsgröße mitzuzählen, soweit deren Beschäftigung dem ?Regelzustand? des Betriebs entspricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (58)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht und Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer können bei der Betriebsgröße nach § 23 KSchG mitzuzählen sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Leiharbeiter müssen bei Betriebsgröße berücksichtigt werden

  • heise.de (Pressebericht, 02.04.2013)

    Leiharbeitnehmer zählen doch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz für Leiharbeitnehmer und die Größe des Betriebs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kleinbetriebsklausel - und die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz - Auch Leiharbeiter für Betriebsgröße maßgeblich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigt ein Betrieb regelmäßig Leiharbeiter zählen sie mit, wenn es um die Betriebsgröße und um Kündigungsschutz geht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kann es auch auf im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer ankommen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Mindestbetriebsgröße nach dem Kündigungsschutzgesetz

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitern bei der Berechnung der Unternehmensgröße

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • poko.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz - Leiharbeitnehmer und Betriebsgröße

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Bestimmung der Betriebsgröße unter Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer + Leiharbeitnehmer = Kündigungsschutz

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern kann zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes führen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Einstellungsverbot - Keine Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplätzen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs - Wann das Kündigungsschutz gilt

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Werden Leiharbeitnehmer für die Berechnung der Betriebsgröße mitgezählt?

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer können bei der Berechnung der Betriebsgröße zu berücksichtigen sein

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zum Schwellenwert beim Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitsverhältnis und Sozialauswahl

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter zählen bei Betriebsgröße nach § 23 KschG mit

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Zählen Leiharbeiter bei Betriebsgröße nach KSchG?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wichtig für Kleinbetriebe: Leiharbeiter zählen mit beim Kündigungsschutz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ab wann gilt der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerrechte gestärkt

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutz und Betriebsgröße: Werden Leiharbeitnehmer mitgezählt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer im Betrieb - ausgeweiteter Kündigungsschutz für Stammbelegschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Ständige Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Betriebsgröße im Rahmen des KSchG mitzuzählen

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Betriebsgrößenberechnung gemäß Kündigungsschutzgesetz bei regelmäßiger Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in Bezug auf Leiharbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz - Leiharbeiter zählen mit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb bei Einsatz von Leiharbeitern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz und Leiharbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Betriebsgöße im Sinne des § 23 Kündigungsschutzgesetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzgesetz - zählen Leiharbeiter mit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer im Betrieb - ausgeweiteter Kündigungsschutz für Stammbelegschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer können zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer sind nach § 23 KSchG bei der Bestimmung der Betriebsgröße mitzuzählen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer stärken Kündigungsschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer zählen für die Bestimmung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes mit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzgesetz und Leiharbeiter

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Die Kündigung in Kleinbetrieben

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Vorsicht: Zeitarbeiter zählen mit beim Kündigungsschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbesserter Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - Leiharbeitnehmer ggf. mit zu berücksichtigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zählen Leiharbeiter mit, oder nicht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsschutz: Bei Berechnung der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen - Fehlende Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Betriebsinhaber steht Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern nicht entgegen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz: Auch ständige Leiharbeitnehmer sind bei Betriebsgröße mitzuzählen

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zählen Leiharbeitnehmer zur Berechnung der Betriebsgröße im KSchG mit?

Besprechungen u.ä. (9)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kleinunternehmer aufgepasst: Leiharbeitnehmer beleben den Kündigungsschutz!

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitarbeitnehmer zählen - auch im Einsatzbetrieb

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Leiharbeitnehmer wählen - und zählen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigungsschutz in Kleinbetrieben: Wie aus zehn plötzlich elf Mitarbeiter wurden

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitnehmer zählen bei der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes mit, wenn sie regelmäßig eingesetzt werden

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Anwendbarkeit KSchG - Betriebsgröße und Leiharbeitnehmer

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitnehmer zählen doch - Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitnehmer zählen bei Ermittlung der Betriebsgröße mit

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitnehmer im Betrieb - ausgeweiteter Kündigungsschutz für Stammbelegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 222
  • ZIP 2013, 1442
  • MDR 2013, 14
  • MDR 2013, 986
  • NZA 2013, 726
  • BB 2013, 1715
  • BB 2013, 1917
  • DB 2013, 1494
  • DB 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Gleichwohl darf der durch die Generalklauseln vermittelte Schutz nicht dazu führen, dass dem Kleinunternehmen praktisch die im Kündigungsschutzgesetz vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt werden (vgl. zu § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG idF v. 26. April 1985 BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 2 und B I 3 b cc der Gründe, BVerfGE 97, 169) .

    Diese liegt darin, dass in Kleinbetrieben häufig eine enge persönliche Zusammenarbeit stattfindet, dass Kleinbetriebe regelmäßig eine geringere Finanzausstattung aufweisen, die sie häufig außerstande setzt, Abfindungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen oder weniger leistungsfähiges, weniger benötigtes oder auch nur weniger genehmes Personal mitzutragen, und dass der Verwaltungsaufwand, den ein Kündigungsschutzprozess mit sich bringt, den Kleinbetrieb stärker als ein größeres Unternehmen belastet (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b bb und B II 4 b aa der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 48 = EzA KSchG § 23 Nr. 37; 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 64, 315) .

    ist durch eine verfassungskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs sicherzustellen, dass nicht auch solchen Arbeitnehmern der allgemeine Kündigungsschutz entzogen wird, deren Beschäftigungsbetrieb bei objektiver Betrachtung gerade nicht die typischen Merkmale eines Kleinbetriebs im dargelegten Sinne aufweist (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, aaO; vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 21, Rn. 25, aaO) .

    Diese Festlegung stellt eine Generalisierung dar, die grundsätzlich von der dem Gesetzgeber zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt ist (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b aa der Gründe, BVerfGE 97, 169) .

  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Auch diese sind Arbeitnehmer, sind in den Betrieb des Entleihers eingegliedert und dort diesem gegenüber weisungsgebunden tätig (BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 70 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8; 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - zu III 2 der Gründe, BB 2001, 98; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - zu III 1 der Gründe, BAGE 67, 124; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 120 Rn. 5) .

    Ein bestimmter vom Gesetzgeber innerhalb eines Gesetzeswerks verwandter Begriff kann im jeweiligen Regelungszusammenhang vielmehr eine unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. nur BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 70 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8) .

    Leiharbeitnehmer besetzen diese wie eigene Arbeitnehmer und unterliegen dem Weisungsrecht des Entleihers (zu § 111 BetrVG vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 70 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8) .

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Maßgebend ist die Beschäftigungslage, die im Allgemeinen für den Betrieb kennzeichnend ist (BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 - zu B I 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 34 = EzA KSchG § 23 Nr. 28) .

    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen ( BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 - aaO; 2 2. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 109, 215) .

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für die betrieblichen Geltungsvoraussetzungen nach § 23 Abs. 1 KSchG trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 43 = EzA KSchG § 23 Nr. 33; 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 17 und 20, BAGE 127, 102) .

    Etwaigen Schwierigkeiten, die sich mangels eigener Kenntnismöglichkeiten ergeben, ist durch die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast Rechnung zu tragen (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 30, aaO; 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 26, aaO) .

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für die betrieblichen Geltungsvoraussetzungen nach § 23 Abs. 1 KSchG trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 43 = EzA KSchG § 23 Nr. 33; 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 17 und 20, BAGE 127, 102) .

    Etwaigen Schwierigkeiten, die sich mangels eigener Kenntnismöglichkeiten ergeben, ist durch die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast Rechnung zu tragen (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 30, aaO; 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 26, aaO) .

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 118/81

    Geschäftsführer - Stammkapital - Angestellter - Gesellschaft

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht zu § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Fristen zur Kündigung von Angestellten vom 9. Juli 1926 angenommen, als "im Betrieb beschäftigte Angestellte" im dortigen Sinne seien nur diejenigen Angestellten mitzuzählen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stünden (BAG 16. Februar 1983 - 7 AZR 118/81 - zu II der Gründe, BAGE 41, 374) .

    Das Gesetz stelle nicht auf die Funktion ab, sondern auf den Status eines Angestellten, der ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber voraussetze (BAG 16. Februar 1983 - 7 AZR 118/81 - aaO) .

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Diese liegt darin, dass in Kleinbetrieben häufig eine enge persönliche Zusammenarbeit stattfindet, dass Kleinbetriebe regelmäßig eine geringere Finanzausstattung aufweisen, die sie häufig außerstande setzt, Abfindungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen oder weniger leistungsfähiges, weniger benötigtes oder auch nur weniger genehmes Personal mitzutragen, und dass der Verwaltungsaufwand, den ein Kündigungsschutzprozess mit sich bringt, den Kleinbetrieb stärker als ein größeres Unternehmen belastet (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b bb und B II 4 b aa der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 48 = EzA KSchG § 23 Nr. 37; 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 64, 315) .

    ist durch eine verfassungskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs sicherzustellen, dass nicht auch solchen Arbeitnehmern der allgemeine Kündigungsschutz entzogen wird, deren Beschäftigungsbetrieb bei objektiver Betrachtung gerade nicht die typischen Merkmale eines Kleinbetriebs im dargelegten Sinne aufweist (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, aaO; vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 21, Rn. 25, aaO) .

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03

    Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen ( BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 - aaO; 2 2. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 109, 215) .
  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Sollte das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, die Kündigung vom 24. November 2009 habe das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst, und dem Kündigungsschutzantrag stattgeben, hat es seine Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Urlaubsabgeltung aufzuheben und für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGH 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 - zu IV der Gründe, BGHZ 106, 219) .
  • LAG Berlin, 30.01.2001 - 3 Sa 2125/00
    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
    Zur Begründung wird darauf abgestellt, dass Leiharbeitnehmer nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stünden (KR/Bader 10. Aufl. § 23 KSchG Rn. 41; KR/Weigand 9. Aufl. § 23 KSchG Rn. 41; ErfK/Kiel 13. Aufl. § 23 KSchG Rn. 19; HaKo/Pfeiffer 4. Aufl. § 23 Rn. 23; KDZ/Deinert 8. Aufl. § 23 KSchG Rn. 31; LAG Berlin 30. Januar 2001 - 3 Sa 2125/00 - zu I 2 der Gründe; aA: HK-ArbR/Schubert 2. Aufl. 2010 § 23 KSchG Rn. 29; kritisch auch BTM/Backmeister 4. Aufl. § 23 KSchG Rn. 14) .
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 45/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

  • LAG Nürnberg, 27.07.2011 - 4 Sa 713/10

    Anwendbarkeit des KSchG - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    § 1 Abs. 1 KSchG knüpft für die Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes an den - ununterbrochenen - rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber als Betriebsinhaber und nicht an eine tatsächliche Beschäftigung im Betrieb oder Unternehmen an (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 14; 8. Dezember 1988 - 2 AZR 308/88 - zu 3 b der Gründe, BAGE 60, 282) .

    Zwar zählen Leiharbeitnehmer in einem solchen Fall bei der Berechnung der Betriebsgröße iSv. § 23 Abs. 1 KSchG mit (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 11 ff.) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Obwohl es für die Bestimmung der Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 KSchG nicht auf die zufällige tatsächliche Anzahl der Beschäftigten im Zeitpunkt des Kündigungszugangs ankommt (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 24, BAGE 144, 222; 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 - zu B I 1 der Gründe) , sind für die maßgebliche Anzahl der "in der Regel" Beschäftigten iSd. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entscheidend (BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, BAGE 149, 367) .
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

    Die für § 23 Abs. 1 KSchG maßgebliche Betriebsgröße bestimmt sich vielmehr nach der für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnenden Belegschaftsstärke (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 11, 24, BAGE 144, 222; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 654/08 - Rn. 15) , ein zeitweilig abwesender Arbeitnehmer und die für diesen beschäftigte Ersatzkraft zählen daher nicht doppelt.
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