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   BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11   

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https://dejure.org/2013,13443
BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11 (https://dejure.org/2013,13443)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 6 AZR 805/11 (https://dejure.org/2013,13443)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 (https://dejure.org/2013,13443)
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Volltextveröffentlichungen (23)

Kurzfassungen/Presse (49)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich Kündigungsfrist

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Angabe des Kündigungstermins bei ordentlicher Kündigung nicht erforderlich

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Die nicht erläuterte Kündigungsfrist

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung trotz fehlenden Beendigungsdatums

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ist Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu unbestimmt?

  • heise.de (Pressebericht, 15.07.2013)

    Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - und die Kündigungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAG zur Bestimmtheit einer Kündigung - Klausel "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist wirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" ist bei Hinweis auf die gesetzlichen Fristenregelungen hinreichend bestimmt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung trotz fehlenden Beendigungsdatums

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Wie ist eine Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu werten?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" - keine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Wie bestimmt muss eine Kündigungsfrist sein?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheitsanforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fehler vermeiden - Kündigung mit falscher oder ohne Angabe der Kündigungsfrist

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht der Arag - Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Kündigungsfrist - Wann endet mein Arbeitsverhältnis?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Kündigung hinreichend bestimmt?

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Kündigung zum "nächstmöglichen Zeitpunkt”

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Kündigung zum "nächstmöglichen Zeitpunkt” wirksam

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist: Hinweis auf das Gesetz genügt

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Angabe des Kündigungstermins

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aus Kündigungsschreiben muss Kündigungszeitpunkt ersichtlich sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses "zum nächstmöglichen Termin" - zulässig?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist: Verweis auf gesetzliche Frist reicht aus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kündigung kann auch ohne Nennung eines konkreten Termins hinreichend bestimmt sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin - zulässig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung: Hinweis auf gesetzliche Fristen soll genügen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Wie bestimmt muss die Kündigungserklärung des Arbeitgebers sein?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin - zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" - hinreichend bestimmt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Die Kündigung des Arbeitgebers muss hinsichtlich der Kündigungsfrist bestimmt sein

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtliche Bestimmungen für die ordentliche Kündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigung zum nächstmöglichen Termin

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer Arbeitnehmer-Kündigung durch Insolvenzverwalter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vereinfachung Kündigungen bei Massenentlassungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist für ordentliche Kündigungserklärung ausreichend - Bundearbeitsgericht zur Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigung; Rechtsgeschäftslehre; Betriebsratsanhörung - Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"; keine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung; kein einheitliches Arbeitsverhältnis; Betriebsratsanhörung

Besprechungen u.ä. (6)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist nicht zu unbestimmt

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    "Wir kündigen" genügt nicht: Kündigung ohne Termin unwirksam

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsfrist: Bestimmbarkeit genügt

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Eindeutige Bestimmbarkeit der Kündigungsfrist ersetzt Enddatum

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Kündigungserklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 249
  • NJW 2013, 3194
  • ZIP 2013, 1835
  • ZIP 2013, 53
  • MDR 2013, 11
  • MDR 2014, 40
  • NZA 2013, 1137
  • NZI 2013, 930
  • BB 2013, 2291
  • BB 2014, 505
  • DB 2013, 2093
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    Die Parteibezeichnung war lediglich ungenau und deswegen richtigzustellen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 41 ff.; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 18 ff.) .

    Sie besteht darin, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (st. Rspr., vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 47) .

    Erst danach muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb eine Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz nicht möglich war (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 50 mwN) .

    Mit der Beseitigung der einheitlichen Leitungsstruktur ist der Unternehmer des stillzulegenden Betriebs rechtlich nicht mehr in der Lage, eine Weiterbeschäftigung im fortgeführten Betrieb des anderen Unternehmens durchzusetzen (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 53 mwN) .

    (aa) Beruft sich der Arbeitnehmer auf konzernweiten Kündigungsschutz, muss er konkret aufzeigen, aus welchen vertraglichen Regelungen sich die konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht ableitet und wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 58 mwN) .

    Schon deswegen ist nicht ersichtlich, wie er auf die "Versetzung" der Klägerin zur F GmbH bestimmenden gesellschaftsrechtlichen Einfluss hätte nehmen können (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 59 mwN) .

    Sie hat auch nicht geltend gemacht, eine sog. Unterbringungsverpflichtung des Beklagten habe ausnahmsweise aus sonstigen Umständen hergerührt (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 56 ff. mwN) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    Die geplanten Maßnahmen müssen bei Zugang der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen haben (vgl. nur BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37 f.) .

    Das spricht für die ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht des Beklagten (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 40) .

    Der Arbeitgeber erfüllt damit lediglich seine Beschäftigungspflicht (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37; 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - zu II 1 a der Gründe) .

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. September 2010 (- 5 AZR 700/09 - BAGE 135, 255) geht entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts von keinen anderen Voraussetzungen für eine hinreichend bestimmte Kündigung aus (aA Ziemann jurisPR-ArbR 3/2011 Anm. 1) .

    Es sei nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, darüber zu rätseln, zu welchem anderen als dem in der Kündigungserklärung angegebenen Termin der Arbeitgeber die Kündigung gewollt haben könne (vgl. BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 27, aaO) .

    Das widerspricht der rechtlichen Einordnung, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB unionsrechtswidrig und wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht anzuwenden ist (vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 43, Slg. 2010, I-365; BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - [Honeywell] Rn. 53, BVerfGE 126, 286; BAG 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 11; 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 15 ff., BAGE 135, 278; 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 16 ff., BAGE 135, 255) .

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08

    Auflösungsantrag und spätere Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    aa) Der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist Voraussetzung für die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 20) .

    Auf die Fragen der Wirksamkeit der Kündigung käme es dann nicht mehr an (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 20) .

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09

    Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    aa) Der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist Voraussetzung für die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 20) .

    Auf die Fragen der Wirksamkeit der Kündigung käme es dann nicht mehr an (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 20) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    Ein solcher Zusammenhang kann sich aus der Auslegung der geschlossenen Verträge, aber auch aus zwingenden rechtlichen Wertungen ergeben (vgl. BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 16; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 30) .

    Besteht ein einheitliches Arbeitsverhältnis, kann es im Regelfall nur von allen auf einer Vertragsseite Beteiligten gekündigt werden (vgl. BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    Eine Kündigung ist allerdings nicht auslegungsfähig und damit nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (vgl. BAG 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

    Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend angenommen, dass das Bestimmtheitsgebot der gebotenen Auslegung nicht entgegensteht (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278; 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336; 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    Bei Zugang der Kündigung muss für ihn bestimmbar sein, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gewollt ist und zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336) .

    Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend angenommen, dass das Bestimmtheitsgebot der gebotenen Auslegung nicht entgegensteht (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278; 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336; 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend angenommen, dass das Bestimmtheitsgebot der gebotenen Auslegung nicht entgegensteht (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278; 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336; 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

    Das widerspricht der rechtlichen Einordnung, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB unionsrechtswidrig und wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht anzuwenden ist (vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 43, Slg. 2010, I-365; BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - [Honeywell] Rn. 53, BVerfGE 126, 286; BAG 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 11; 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 15 ff., BAGE 135, 278; 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 16 ff., BAGE 135, 255) .

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
    Der Arbeitgeber erfüllt damit lediglich seine Beschäftigungspflicht (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37; 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11

    Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit einer Kündigungserklärung

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

  • ArbG Paderborn, 08.12.2010 - 2 Ca 1002/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Stilllegung - Überlassung

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Zu würdigen sind neben dem Wortlaut der Erklärung auch alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14, BAGE 145, 249; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 28, BAGE 149, 144) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Zu würdigen sind neben dem Wortlaut der Erklärung auch alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14, BAGE 145, 249) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Sie hat die Kündigungsfrist mitgeteilt und klargestellt, dass die Kündigung in naher Zukunft, nämlich noch vor dem 31. Dezember 2010, erklärt werden sollte (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 38) .
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