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   BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11   

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BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11 (https://dejure.org/2013,20753)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2013 - 4 AZR 933/11 (https://dejure.org/2013,20753)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 (https://dejure.org/2013,20753)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eingruppierung eines/r Bezirkssozialarbeiter/in

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Eingruppierung von Sozialarbeitern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 22
  • NZA-RR 2014, 302
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    Danach ist jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht weiter aufgespalten werden ( BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311) .

    bb) Danach ist für die Zuordnung der Tätigkeit zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-BT-V/VKA entscheidend, dass der Kläger innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (zu Heraushebungsmerkmalen und höheren Anforderungen BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN; grdl.

    Dies führt dazu, wenn wie vorliegend unter Berücksichtigung der Anforderungen an die auszuübende Tätigkeit das Tätigkeitsmerkmal einer tariflich höher bewerteten Entgeltgruppe erfüllt wird, dass dieses für die Eingruppierung maßgebend ist (vgl. auch BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49 mwN, BAGE 140, 311) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    aa) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09  - Rn. 22 mwN) .

    Dagegen ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht erforderlich, dass mindestens die Hälfte der auf den Arbeitsvorgang entfallenden Tätigkeit die höhere tarifliche Wertigkeit erfüllt (s. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58 mwN) .

    Daher sind die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 TVöD-BT-V/VKA erfüllt, ohne dass der Senat vorliegend darüber befinden muss, ob und ggf. bei welchem quantitativen Umfang der höheren tariflichen Anforderung das rechtserhebliche Ausmaß stets gegeben ist (vgl. auch BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 f.; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe mwN) .

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    bb) Danach ist für die Zuordnung der Tätigkeit zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-BT-V/VKA entscheidend, dass der Kläger innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (zu Heraushebungsmerkmalen und höheren Anforderungen BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN; grdl.

    Daher sind die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 TVöD-BT-V/VKA erfüllt, ohne dass der Senat vorliegend darüber befinden muss, ob und ggf. bei welchem quantitativen Umfang der höheren tariflichen Anforderung das rechtserhebliche Ausmaß stets gegeben ist (vgl. auch BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 f.; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe mwN) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    Erst dann ist der Arbeitsvorgang anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244) .

    Dagegen ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht erforderlich, dass mindestens die Hälfte der auf den Arbeitsvorgang entfallenden Tätigkeit die höhere tarifliche Wertigkeit erfüllt (s. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58 mwN) .

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    Nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises stellt sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .

    Die einzelnen von ihnen auszuübenden Tätigkeiten sind regelmäßig tatsächlich und deshalb tariflich einheitlich zu bewerten (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 18; 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - zu II 2 der Gründe; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - aaO mwN) .

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    bb) Danach ist für die Zuordnung der Tätigkeit zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-BT-V/VKA entscheidend, dass der Kläger innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (zu Heraushebungsmerkmalen und höheren Anforderungen BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN; grdl.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    bb) Danach ist für die Zuordnung der Tätigkeit zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-BT-V/VKA entscheidend, dass der Kläger innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (zu Heraushebungsmerkmalen und höheren Anforderungen BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN; grdl.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - zu 6 der Gründe, BAGE 51, 282) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die dem Kläger übertragene Tätigkeit einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang (zum Begriff BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 14; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 39 mwN, BAGE 129, 208) iSd. Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT ausmacht.
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11
    aa) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09  - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 398/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Hierfür reicht jedoch die theoretische Möglichkeit nicht aus, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte zu übertragen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, aaO; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.1 der Gründe) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, aaO; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    Die Bestimmung des Arbeitsergebnisses hängt nicht davon ab, ob einzelne Tätigkeiten tariflich unterschiedlich zu bewerten wären (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    (b) Soweit der Senat nach Inkrafttreten des 37. Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975, in Kraft getreten am 1. Januar 1975) in Anknüpfung an die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 22 BAT idF vom 1. Januar 1975 (vgl. BAG 26. April 1966 - 1 AZR 36/65 - mwN) noch davon ausgegangen war, die Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs könne "aus Rechtsgründen" nicht erfolgen, wenn dieser Teiltätigkeiten umfasse, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zugeordnet seien (vgl. BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229; allerdings ohne eigenständige Begründung) , hat er hieran später nicht mehr festgehalten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22, vgl. auch Rn. 53 ff.) .

    Solche sind nicht gegeben (so auch für die Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin nach Entgeltgruppe 9a TV EntgO Bund BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; vgl. zu den Tätigkeitsmerkmalen für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 26; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 18).

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

    Zudem wurde nicht mehr die Trennbarkeit der Tätigkeiten, sondern deren tatsächliche Trennung im Rahmen der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Organisation für maßgebend erachtet (zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - aaO) .

    Seit den Entscheidungen vom 21. August 2013 (- 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; - 4 AZR 968/11 - Rn. 18) entspricht es der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats, dass erst der Arbeitsvorgang ohne Berücksichtigung der tariflichen Wertigkeit der Tätigkeiten zu bestimmen und dann zu bewerten ist.

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    (1) Für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis maßgebend (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in seiner nunmehr ständigen Rechtsprechung nicht mehr festgehalten (sh. nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Hierfür reicht jedoch die theoretische Möglichkeit nicht aus, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte zu übertragen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.1 der Gründe) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, aaO; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    Die Bestimmung des Arbeitsergebnisses hängt nicht davon ab, ob einzelne Tätigkeiten tariflich unterschiedlich zu bewerten wären (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    (b) Soweit der Senat nach Inkrafttreten des 37. Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975, in Kraft getreten am 1. Januar 1975) in Anknüpfung an die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 22 BAT idF vom 1. Januar 1975 (vgl. BAG 26. April 1966 - 1 AZR 36/65 - mwN) noch davon ausgegangen war, die Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs könne "aus Rechtsgründen" nicht erfolgen, wenn dieser Teiltätigkeiten umfasse, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zugeordnet seien (vgl. BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229; allerdings ohne eigenständige Begründung) , hat er hieran später nicht mehr festgehalten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22, vgl. auch Rn. 49 ff.) .

    Solche sind nicht gegeben (so auch für die Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin nach Entgeltgruppe 9a TV EntgO Bund BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; vgl. zu den Tätigkeitsmerkmalen für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 26; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 18).

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

    Zudem wurde nicht mehr die Trennbarkeit der Tätigkeiten, sondern deren tatsächliche Trennung im Rahmen der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Organisation für maßgebend erachtet (zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - aaO) .

    Seit den Entscheidungen vom 21. August 2013 (- 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; - 4 AZR 968/11 - Rn. 18) entspricht es der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats, dass erst der Arbeitsvorgang ohne Berücksichtigung der tariflichen Wertigkeit der Tätigkeiten zu bestimmen und dann zu bewerten ist.

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    a) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    aa)  Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Lauf der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16 mwN; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22) .
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Wiederkehrende, gleichartige und gleichwertige Bearbeitungen können zusammengefasst werden; nicht zusammengefasst werden können jedoch Bearbeitungen, die tariflich unterschiedlich zu bewerten sind (vgl. BAG v. 19.10.2016 - 4 AZR 727/14, juris; BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 17, juris; BAG v. 17.06.2015 - 4 AZR 371/13, Rn. 19, juris; BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, Rn. 13, juris; BAG v. 21.03.2012 - 4 AZR 266/10, juris).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des BAG allgemein anerkannt, dass bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang darstellt, sondern erst die Befassung mit allen Fällen diesen Rechtsbegriff ausfüllt (vgl. BAG v. 19.10.2016 - 4 AZR 727/14, juris; BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 19, juris; BAG v. 17.06.2015 - 4 AZR 371/13, Rn. 19, juris; BAG v. 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, Rn. 18, juris; BAG v. 18.03.2015 - 4 AZR 59/13, Rn 19, juris; BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, Rn. 14/15, juris; BAG v. 23.09.2009 - 4 AZR 309/08, juris; BAG v. 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, juris).

    Dabei hat das BAG im Zusammenhang mit Sozialarbeitern im öffentlichen Dienst, die im Bereich des Jugendamtes tätig sind, darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung von Arbeitsvorgängen dann nicht möglich ist, wenn sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung herausstellt, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, juris; BAG v. 23.09.2009 - 4 AZR 309/08, juris).

    Es ist allein entscheidend, dass der Kläger innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die die tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, juris; BAG v. 25.01.2012 - 4 AZR 264/10, juris).

    Dagegen ist es nicht erforderlich, dass mindestens die Hälfte der auf den Arbeitsvorgang entfallenden Tätigkeit die höhere tarifliche Wertigkeit erfüllt (BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, juris; BAG v. 21.03.2012 - 4 AZR 266/10, juris; BAG v. 06.07.2011 - 4 AZR 568/09, juris).

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff grundsätzlich aus (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe; zuletzt BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 15, BAGE 146, 22) .

    Dass die Tarifvertragsparteien mit der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 Anl. C TVöD-V/VKA von ihren eigenen Vorgaben abweichen wollten, ist gerade nicht erkennbar (so schon BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22) .

    a) Nach dem Tarifwortlaut müssen für eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 Anl. C TVöD-V/VKA die genannten Anforderungen "Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls" und "Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht" kumulativ Inhalt der auszuübenden Tätigkeit sein (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 22, BAGE 146, 22) .

    Ausreichend ist dann, dass eine Arbeitnehmerin innerhalb eines Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (vgl. dazu im Einzelnen BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 25 mwN, aaO) .

    Daher sind die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 Anl. C TVöD-V/VKA erfüllt, ohne dass der Senat vorliegend darüber befinden musste, ob und ggf. bei welchem quantitativen Umfang der höheren tariflichen Anforderung das rechtserhebliche Ausmaß stets gegeben ist (vgl. schon BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 28, BAGE 146, 22; siehe auch: 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 f.; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe mwN) .

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung und

    a) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., vgl. nur BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22; grundlegend 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    bb) Mit dem Begriff des Arbeitsvorgangs wurde durch den 37. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975) ein einheitliches und allgemein verwertbares rechtliches Kriterium für die tarifliche Beurteilung der Tätigkeit von Angestellten eingeführt, das darauf abstellt, welchem konkreten Arbeitsergebnis die jeweilige Tätigkeit des Angestellten bei natürlicher Betrachtung dient (grundlegend BAG 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - zu II 3 bis 4 der Gründe, BAGE 29, 364; zuletzt 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 und - 4 AZR 968/11 - Rn. 14) .

    Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte dann nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (vgl. insbesondere BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 ff. mwN; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14) .

    Vielmehr ist es ausreichend, dass die Klägerin innerhalb des maßgebenden Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Umfang Tätigkeiten auszuüben hat, die die Anforderungen des tariflichen Qualifikationsmerkmals erfüllen (ähnlich zur Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 TVöD-BT-V/VKA BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 -, - 4 AZR 934/11 - und - 4 AZR 968/11 -) .

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

  • LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13

    Eingruppierung - TVÜ/VKA - Sachbearbeiter - Jobcenter

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 19 Sa 21/20

    Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin/Mitarbeiterin in einer

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.04.2019 - 6 Sa 56/17

    Eingruppierung - Außendienst Ordnungsamt - Bildung eines Arbeitsvorgangs -

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2014 - 16 Sa 99/14

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters im Sozialpsychiatrischen Dienst nach § 1

  • BAG, 18.11.2015 - 4 ABR 24/14

    Eingruppierung sog. Punktionskräfte - Tariflücke

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

  • ArbG Bonn, 15.09.2021 - 2 Ca 848/21
  • LAG Hessen, 02.08.2021 - 7 Sa 1252/20
  • ArbG Essen, 10.06.2021 - 1 Ca 3151/20
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19

    Eingruppierung - Brandschutzprüfer

  • LAG Hessen, 25.10.2017 - 2 Sa 1571/16

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kriminalaktenhaltung einer

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2013 - 12 Sa 359/13

    Darlegungslast bei Eingruppierung

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 503/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

  • LAG Hamm, 10.10.2019 - 17 Sa 176/19

    Eingruppierung eines geprüften Schwimmmeisters nach dem TVöD -VKA

  • ArbG Berlin, 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

  • ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18
  • LAG Thüringen, 22.06.2021 - 1 Sa 24/20

    Tarifgerechte Eingruppierung - Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung

  • LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21

    Eingruppierung; Sozialarbeiter; Arbeitsvorgang; Entgeltgruppe S 14 TVöD ;

  • ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2021 - 14 Sa 662/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 Abs. 2 TVöD-NRW Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 Sa 409/16

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

  • LAG Thüringen, 05.10.2021 - 1 Sa 391/20

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Bearbeiten von Klagen - tarifgerechte Vergütung

  • LAG Düsseldorf, 28.01.2020 - 8 Sa 399/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

  • ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 Sa 397/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

  • LAG Hamm, 24.10.2019 - 17 Sa 504/19

    Eingruppierungssystematik im TVöD -V/VKA; Bestimmung des Arbeitsvorgangs als

  • ArbG Köln, 04.10.2019 - 1 Ca 2072/19
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 Sa 398/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2017 - 26 Sa 121/17

    Eingruppierung eines Konzertsaalverwalters in die Entgeltgr 9 TV-L

  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.921

    Altersteilzeit im Blockmodell

  • KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.10.2020 - 8 Sa 1943/19

    Eingruppierung einer Restauratorin - Protokollerklärung Nr. 1 a) bis j) sehr

  • ArbG Münster, 26.02.2020 - 1 Ca 1385/19
  • ArbG Berlin, 28.08.2019 - 21 Ca 12765/18

    Eingruppierung - Beschäftigte Serviceeinheit - Amtsgericht

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.07.2014 - 4 Sa 386/13

    Tarifgerechte Eingruppierung - Tarifgerechte Eingruppierung eines Mitarbeiters

  • ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Amtsgerichts

  • KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • ArbG Gelsenkirchen, 22.05.2019 - 2 Ca 120/19

    Eingruppierung eines Abwassermeisters nach TVöD-V, besondere Leistungen

  • ArbG Gießen, 17.06.2021 - 11 Ca 357/20
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