Rechtsprechung
BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
- openjur.de
Betriebsteil; Zuordnung; Feststellungsantrag
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 5 S 4 BetrVG, § 4 Abs 1 BetrVG, § 4 Abs 2 BetrVG, § 3 Abs 5 S 1 BetrVG, § 111 S 1 BetrVG
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Klage gegen die Feststellung der Unzuständigkeit einer Einigungsstelle; Rechtsfolgen der Beteiligung der Arbeitnehmer eines Betriebsteils an den Betriebsratswahlen des Hauptbetriebes
- bag-urteil.com
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
- Betriebs-Berater
Zuordnung des Betriebsteils
- Betriebs-Berater
Zuordnung eines betriebsratslosen Betriebsteils zum Hauptbetrieb
- rewis.io
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Klage gegen die Feststellung der Unzuständigkeit einer Einigungsstelle
- rechtsportal.de
Zulässigkeit einer Klage gegen die Feststellung der Unzuständigkeit einer Einigungsstelle
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsbegriff im Rahmen einer Betriebsänderung: Verlust der Eigenständigkeit eines Betriebs durch Teilnahme an der Betriebsratswahl des Hauptbetriebs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtung des Beschlusses einer Einigungsstelle
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Betriebsratswahl und die Zuordnung von Betriebsteilen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
Verfahrensgang
- ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
- BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Papierfundstellen
- BAGE 146, 89
- MDR 2014, 287
- NZA 2014, 96
- BB 2013, 3059
- BB 2014, 254
- DB 2014, 787
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung - …
Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Dazu sind die Anträge möglichst so auszulegen, dass sie die vom Antragsteller erstrebte Sachentscheidung zulassen (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 12) .a) Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 17) .
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05
Sozialplanpflicht bei Personalabbau
Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Der Abschluss eines Sozialplans ist auch noch nach der Durchführung einer Betriebsänderung möglich (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 5/05 - Rn. 14, BAGE 117, 296) . - ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
Interessenausgleich/Sozialplan im Betriebsteil nach § 4 BetrVG
Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Die Sprungrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 6. März 2012 - 16 BV 283/11 - wird zurückgewiesen. - BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07
Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen
Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden sie betriebsverfassungsrechtlich dem Hauptbetrieb zugeordnet (BAG 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 19) . - BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros
Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Nur hierüber können die Gerichte mit Bindungswirkung entscheiden (BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 115, 49) .
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19
Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich …
Infolge dessen haben weder der Betriebsteil in G. noch der Betriebsteil "Haus H." die fingierte betriebsverfassungsrechtliche Selbständigkeit mit der angefochtenen Betriebsratswahl verloren (vgl. zur Rechtsfolge eines wirksamen Beschlusses iSv. § 4 Abs. 2 Satz 1 BetrVG: BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 20, BAGE 146, 89;… Fitting BetrVG § 4 Rn. 35;… DKW/Trümner BetrVG 17. Aufl. § 4 Rn. 123) .In den ersten beiden Fällen bleibt die Fiktion eines eigenständigen Betriebs erhalten (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - aaO) .
Weder der Arbeitgeber noch die im Hauptbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer können die damit verbundene Zuordnung verhindern (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 33, aaO) .
Seine Errichtung und Betätigung erstreckt sich auf diese Einheit und ist gleichermaßen auf sie beschränkt (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 24, BAGE 146, 89) .
Dies lässt erkennen, dass es einer besonderen gesetzlichen Anordnung bedarf, um die Zuständigkeit eines für einen Betrieb gewählten Betriebsrats zu verändern (…vgl. BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 21, BAGE 150, 74; 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 25, aaO) .
Ein (wirksamer) Beschluss nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG über die Teilnahme an der Betriebsratswahl im Hauptbetrieb hat zur Folge, dass für den qualifizierten Betriebsteil ein eigener Betriebsrat nicht gewählt werden kann (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 26, aaO) .
Mit einer (wirksamen) Entscheidung begeben sich die im Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmer der Möglichkeit, entweder betriebsratslos zu bleiben oder ihre Interessen durch einen ausschließlich von ihnen gewählten Betriebsrat wahrnehmen zu lassen (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 28, aaO; vgl. auch Bayreuther NZA 2011, 727, 729) .
Der Beschluss über die Teilnahme an der Wahl im Hauptbetrieb führt zu einer vorübergehenden Zuordnung des qualifizierten Betriebsteils zum Hauptbetrieb (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 31) .
- BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung
a) Die Arbeitgeberin hat ihn zutreffend auf die Feststellung der Unzuständigkeit des Konzernbetriebsrats für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts in Bezug auf das im Klinikum installierte visuelle Aufzeichnungssystem und nicht auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs vom 17. August 2012 gerichtet (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 11, BAGE 146, 89) . - BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13
Schwerbehindertenvertretung - Konzern
Ihre Errichtung und Betätigung erstreckt sich auf diesen Betrieb und ist gleichermaßen auf ihn beschränkt (vgl. für den Betriebsrat BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 20; 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 24, BAGE 146, 89) .
- LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14
Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD - …
Es bedarf einer - hier nicht vorliegenden - besonderen gesetzlichen Anordnung, um die Zuständigkeit eines für einen Betrieb gewählten Betriebsrats zu verändern (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - BAGE 146, 89; 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 8). - BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
Seine Errichtung und Betätigung erstreckt sich auf diese Einheit und ist gleichermaßen auf sie beschränkt (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 24, BAGE 146, 89) .Dies lässt erkennen, dass es einer besonderen gesetzlichen Anordnung bedarf, um die Zuständigkeit eines für einen Betrieb gewählten Betriebsrats zu verändern (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 25, BAGE 146, 89) .
- BAG, 08.02.2022 - 1 ABR 2/21
Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans
Diese Begründung verkennt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung einer Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und sie bindende Regelung iSd. Vorschriften über die erzwingbare Mitbestimmung darstellt (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - Rn. 11, BAGE 160, 232; 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 11, BAGE 146, 89) . - BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 22/13
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
Seine Errichtung und Betätigung erstreckt sich auf diese Einheit und ist gleichermaßen auf sie beschränkt (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 24, BAGE 146, 89) .Dies lässt erkennen, dass es einer besonderen gesetzlichen Anordnung bedarf, um die Zuständigkeit eines für einen Betrieb gewählten Betriebsrats zu verändern (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 25, BAGE 146, 89) .
- LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
Einsetzung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleichsverhandlungen und zur …
Diese Norm regelt aber ebenso wie § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nichts anderes als eine gesetzliche Fiktion (BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 21/12, juris, Rz. 18;… Fitting, BetrVG, 29. Auflage, § 4 Rn. 14), nämlich dass eine organisatorische Einheit unter bestimmten Voraussetzungen als Betrieb im Sinne des BetrVG "gilt".Hieran zeigt sich, dass tarifliche Organisationsregelungen nach § 3 BetrVG in einigen Fällen zwar wie hier nachteilige Folgen für die Annahme einer mitbestimmten Betriebsänderung zur Folge haben können, in anderen aber auch vorteilhafte Auswirkungen mit ihnen verbunden sein können (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Problematik bei § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 21/12, juris, Rz. 34).
- LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14
Anrechnung Tariferhöhung
Zwar ist der im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gestellte Antrag auf Unwirksamkeitserklärung des Einigungsstellenbeschlusses unzulässig, weil ein solcher Antrag kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Gegenstand hat (vgl. BAG Beschluss v. 17.09.2013 - 1 ABR 21/12).