Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4261
BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12 (https://dejure.org/2014,4261)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2014 - 1 ABR 75/12 (https://dejure.org/2014,4261)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 (https://dejure.org/2014,4261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 77 Abs 1 S 1 BetrVG, § 611 Abs 1 BGB
    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Betriebsrats auf Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteils; Begriff der Vergütung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrAVG

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Lohngestaltung und Durchführungsanspruch

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

  • rewis.io

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Betriebsrats auf Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteils

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Weitergewährung mitbestimmungswidrig eingeführter Vergütungsbestandteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Lohngestaltung - und der Durchführungsanspruch des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteils nicht verlangen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Lohngestaltung und Durchführungsanspruch

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Anspruch des Betriebsrats auf Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteils

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat kann Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteils nicht verlangen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 313
  • NZA 2014, 984
  • DB 2014, 1935
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    Zugleich soll die Einbeziehung des Betriebsrats zur Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie zur Sicherung der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges beitragen (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 18) .

    Dabei unterliegt nicht nur die Einführung, sondern auch die Änderung der im Betrieb für die Verteilung der Gesamtvergütung aufgestellten Entlohnungsgrundsätze dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    Diese Vorschrift grenzt nicht nur die Kompetenzen der Betriebsparteien zueinander ab, indem sie dem Arbeitgeber die alleinige Führung des Betriebs überlässt und einseitige Eingriffe des Betriebsrats in die Betriebsführung verbietet, sondern sie verpflichtet auch den Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat, solche Vereinbarungen ihrem Inhalt entsprechend im Betrieb anzuwenden (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 54, 191) .
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    Zwar können die Betriebsparteien wechselseitige Rechte und Pflichten nicht nur in einer Betriebsvereinbarung, sondern auch durch eine an keine bestimmte Form gebundene Regelungsabrede treffen (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B II 2 c aa [2] der Gründe) .
  • BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98

    Spesenregelung und Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    Ob ein Durchführungsanspruch des Betriebsrats auch für Regelungsabreden besteht, hat der Senat bisher offengelassen (BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    Der Betriebsrat kann daher vom Arbeitgeber aus der betreffenden Betriebsvereinbarung iVm. § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch deren Durchführung im Betrieb verlangen (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 16, BAGE 134, 249) .
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    ohne hierzu normativ verpflichtet zu sein (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 21, BAGE 127, 297) .
  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 560/10

    Gutschrift auf ein Arbeitszeitkonto für eine Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    Es gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und drückt damit - in anderer Form - seinen Vergütungsanspruch aus (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 560/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 37/10

    Betriebsrat - Personalverkauf - Sozialeinrichtung - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    Auch bei deren Ausgestaltung soll das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherstellen (BAG 8. November 2011 - 1 ABR 37/10 - Rn. 23, BAGE 139, 369) .
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    Maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 35/97

    Mitbestimmung bei Zeitgutschrift für Betriebsausflug

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
    dd) Die Einordnung der Zeitgutschrift als Entlohnungsgrundsatz iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG steht nicht im Widerspruch zu der von der Rechtsbeschwerde angeführten Senatsentscheidung vom 27. Januar 1998 (- 1 ABR 35/97 -) .
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

  • LAG Köln, 09.05.2012 - 8 TaBV 97/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Abänderung der Regelung hinsichtlich

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • ArbG Köln, 04.11.2011 - 5 BV 150/11
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Dabei unterliegt nicht nur die Einführung, sondern auch die Änderung der im Betrieb für die Verteilung der Gesamtvergütung aufgestellten Entlohnungsgrundsätze dem Mitbestimmungsrecht (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 313) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Diese setzt eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 31; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 33, BAGE 147, 313) .
  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

    Es gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und drückt damit - in anderer Form - seinen Vergütungsanspruch aus (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 20 mwN, BAGE 147, 313) .
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Diese setzt zumindest eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 759/12

    Stundenabzug im Arbeitszeitkonto nach § 5 Abs. 8 TV Azk

    Es drückt damit - in anderer Form - seinen Vergütungsanspruch aus (vgl. BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 20; 21. März 2012 - 6 AZR 560/10 - Rn. 21; 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16) .
  • ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Genauso wenig wie der Betriebsrat vom Arbeitgeber im Wege des betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruchs die Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungssystems verlangen kann (vgl.: BAG, 18.03.2014, 1 ABR 75/12), kann er im Wege einer Zustimmungsverweigerung nach § 99 II Nr. 1 BetrVG die Aufrechterhaltung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Eingruppierungssystems geltend machen.

    Zwar können die Betriebsparteien wechselseitige Rechte und Pflichten nicht nur in einer Betriebsvereinbarung, sondern auch durch eine an keine bestimmte Form gebundene Regelungsabrede treffen (BAG, 18.03.2014, 1 ABR 75/12).

    Diese setzt zumindest eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (BAG, 18.03.2014, 1 ABR 75/12).

    Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nicht die Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteils verlangen (vgl.: BAG, 18.03.2014, 1 ABR 75/12).".

  • LAG Niedersachsen, 22.03.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede zur Eingruppierung und Vergütung der gewerblichen Beschäftigten;

    Voraussetzung für das Zustandekommen einer Regelungsabrede ist zumindest eine auf Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrates und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 05. Mai 2015 - 1 ABR 435/13 -, Rn 31; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn 33).

    Die Beteiligte zu 1) hat deshalb nicht - wie vom Arbeitsgericht angenommen - mitbestimmungswidrig eine abändernde Vergütungsstruktur eingeführt (vgl. hierzu BAG 05. Mai 2015 - 1 ABR 435/13-; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12).

    Die Beteiligten konnten durch Regelungsabrede eine -normativ nicht wirkende-neue Vergütungsstruktur vereinbaren, maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 16; 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15).

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 26/17

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine Regelungsabrede - maßgebende

    Die Vereinbarung einer Regelungsabrede setzt zumindest eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 33, BAGE 147, 313) .
  • LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur

    Voraussetzung für das Zustandekommen einer Regelungsabrede ist zumindest eine auf Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrates und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 05. Mai 2015 - 1 ABR 435/13 -, Rn 31; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn 33).

    Die Beteiligte zu 1) hat deshalb nicht - wie vom Arbeitsgericht angenommen - mitbestimmungswidrig eine abändernde Vergütungsstruktur eingeführt (vgl. hierzu BAG 05. Mai 2015 - 1 ABR 435/13-; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 ).

    Die Beteiligten konnten durch Regelungsabrede eine -normativ nicht wirkende- neue Vergütungsstruktur vereinbaren, maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands ( BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 16; 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15).

  • LSG Sachsen, 23.08.2016 - L 3 AL 113/14

    Arbeitslosengeld; Freizeitausgleich; Überstundenvergütung; Urlaubsabgeltung

    Dieses hält nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste (vgl. BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - BAGE 147, 313 ff. = NZA 2014, 984 ff. = juris Rdnr. 20, m. w. N.; BAG, Urteil vom 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - BAGE 152, 315 ff. = NZA 2016, 295 ff. = juris Rdnr. 20, m. w. N.).

    Ein nicht ausgeglichenes Konto weist bei einer verstetigten Arbeitsvergütung - je nach Stand - Vorleistungen der einen oder der anderen Seite aus (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - NZA-RR 2014, 519 ff. = juris Rdnr. 38; BAG, Beschluss vom 18. März 2014, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 24/20

    Vollstreckungsabwehrklage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren -

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2015 - 6 TaBV 4/15

    Unterlassungsanspruch - Dienstplan - Mitbestimmung - Lage der Arbeitszeit

  • ArbG Offenbach, 15.12.2016 - 1 BV 13/16

    Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs zum

  • LAG Köln, 08.12.2017 - 9 TaBV 12/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich einer Betriebsvereinbarung betreffend

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19

    Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen -

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen

  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2015 - 6 TaBV 7/15

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Zuweisung von neu eingestellten

  • ArbG Halle, 21.06.2021 - 8 Ca 2112/20

    Wirksamkeit außerordentliche Kündigung - Zahlung von Weihnachtsgeld

  • ArbG Stuttgart, 07.04.2017 - 26 Ca 1506/16

    Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Bildung - Begriff - Zugänglichkeit für

  • ArbG Bonn, 13.08.2014 - 2 BV 126/13

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Betriebsvereinbarung für die

  • ArbG Siegen, 17.02.2022 - 1 BV 5/21

    Erfassung von Fehlverhalten - der Betriebsrat bestimmt mit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - 7 TaBV 1981/15

    Betriebsrat - Demografiebetrag - Durchführungsanspruch - Abgrenzung zu

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2014 - 6 TaBV 13/14

    Betriebsvereinbarung, Auslegung, Durchführungsanspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht