Rechtsprechung
   BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9405
BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B) (https://dejure.org/2014,9405)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B) (https://dejure.org/2014,9405)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) (https://dejure.org/2014,9405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 2 BetrVG, § 25 BetrVG, § 33 Abs 1 BetrVG, § 33 Abs 2 BetrVG, § 75 BetrVG
    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • Wolters Kluwer

    Heilung von Mängeln der Einladung zu einer Betriebsratssitzung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ladung zur BR-Sitzung ohne Tagesordnung - Heilung durch beschlussfähigen Betriebsrat - Wirksame BV über Taschen-Kontrolle

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ladung zur BR-Sitzung ohne Tagesordnung - Heilung durch beschlussfähigen Betriebsrat - Wirksame BV über Taschen-Kontrolle

  • bag-urteil.com

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • Betriebs-Berater

    Mitarbeiterkontrolle mittels Zufallsgenerator - Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • rewis.io

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung von Mängeln der Einladung zu einer Betriebsratssitzung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschlussfassung des Betriebsrats: Wirksame Änderung/Ergänzung der Tagesordnung durch einstimmigen Beschluss der erschienenen Mitglieder ? Zulässigkeit von Torkontrollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Taschenkontrolle am Betriebstor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heilung einer fehlerhaften Ladung zu Betriebsratssitzung durch einstimmigen Beschluss möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann in der Sitzung geheilt werden, wenn der Betriebsrat beschlussfähig ist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung der Tagesordnung - Zulässigkeit von Torkontrollen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ladung zur Betriebsratssitzung ohne Tagesordnung - Betriebsratsbeschluss unwirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutz - Betriebsvereinbarung - Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Torkontrolle: Besondere Verhältnismäßigkeit bei Betriebsvereinbarungen betreffend Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 26
  • MDR 2014, 906
  • NZA 2014, 551
  • BB 2014, 1267
  • DB 2014, 1208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Dem hat sich der Siebte Senat auf Anfrage des erkennenden Senats vom 9. Juli 2013 (- 1 ABR 2/13 (A) -) im Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - Rn. 8 ff.) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen.

    aa) Die Mitteilung der Tagesordnung bezweckt nicht, einem verhinderten (originären) Betriebsratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (so aber noch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; aufgegeben von BAG 22. Januar 2014 -  7 AS 6/13 - Rn. 9) .

    cc) Danach verdient ein Betriebsratsmitglied, das eine bestimmte Tagesordnung für unwichtig erachtet, keinen Schutz davor, dass die anwesenden Betriebsratsmitglieder einen weiteren Tagesordnungspunkt einstimmig auf die Tagesordnung setzen (BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 10) .

    Zu Recht hat der Siebte Senat im Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - Rn. 10) darauf hingewiesen, dass damit insbesondere in größeren Betriebsräten, bei denen häufig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder zeitweilig verhindert sind, eine Ergänzung der Tagesordnung weitgehend unmöglich wäre und hierdurch die praktische Betriebsratsarbeit erheblich erschwert würde.

    Das Erfordernis der Einstimmigkeit schützt das einzelne Betriebsratsmitglied davor, über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten befinden zu müssen, mit denen es sich aus seiner Sicht noch nicht angemessen befasst und noch keine abschließende Meinung gebildet hat (ebenso BAG 22. Januar 2014 -  7 AS 6/13 - Rn. 11) .

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .

    d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Die rechtzeitige Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll ihm Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 58, 221) .

    Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .

    aa) Die Mitteilung der Tagesordnung bezweckt nicht, einem verhinderten (originären) Betriebsratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (so aber noch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; aufgegeben von BAG 22. Januar 2014 -  7 AS 6/13 - Rn. 9) .

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    aa) Nach dieser Bestimmung haben die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen das aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht zu beachten (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 14, BAGE 127, 276) .

    Der Gesetzgeber genügt insoweit seiner Pflicht, die Arbeitnehmer als Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren, indem er die Betriebsparteien in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 16 f., aaO) .

    bb) Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zugunsten schützenswerter Belange eines anderen Grundrechtsträgers richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 17, BAGE 127, 276) .

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .

    Einer solchen Zweckbestimmung steht entgegen, dass im Betriebsverfassungsgesetz eine Differenzierung zwischen wichtigen und unwichtigen Betriebsratssitzungen bei der Prüfung einer Verhinderung durch das einzelne Betriebsratsmitglied nicht vorgesehen ist, da es auch keine wesentlichen oder unwesentlichen Beschlüsse des Betriebsrats gibt (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 c der Gründe) .

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .

    Die rechtzeitige Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll ihm Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 58, 221) .

    Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .

    d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) .
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    Diese umfasst Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst (BVerfG 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - zu B I 1 b cc der Gründe, BVerfGE 101, 361) .
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) .
  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
    Die geschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten daher grundsätzlich fort und binden das personell neu zusammengesetzte Betriebsratsgremium (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127) .
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85

    Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied -

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

  • LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 TaBV 109/11

    Feststellungsantrag - Mitteilung der Tagesordnung - Wirksamkeit eines

  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 82/06

    Mitbestimmung bei Wegfall betrieblicher Leistungsprämien

  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

  • RG, 23.10.1925 - III 537/24

    Entlassung von Betriebsratsmitgliedern

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Nicht erforderlich ist, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 32 mwN; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 30, BAGE 148, 26) .
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 -  1 ABR 21/03  - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit) ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 -  1 ABR 21/03  - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht